So finden Sie den richtigen bAV-Berater
Mithilfe des Arbeitgebers für die eigene Rente vorzusorgen, genießt in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor über hundert Jahren begannen die ersten Großbetriebe, Teile des Vermögens ihrer Belegschaft anzusparen, um daraus später die Rente auszuzahlen: die betriebliche Altersvorsorge (bAV) war geboren. Heute ist sie eine tragende Säule im deutschen Rentensystem und hält für Arbeitnehmende und Arbeitgeber viel Potenzial bereit. Dennoch gibt es oftmals Berührungsängste mit der bAV – zu komplex und undurchsichtig erscheint sie vor allem auch den Mitarbeitenden selbst. Achten sollten Arbeitgeber neben der individuellen Produktausgestaltung und einem finanzstarken Anbieter deshalb insbesondere auf eine gute Beratung, die die Beschäftigten zuverlässig informiert und auch individuelle Fragen beantwortet. Nur so können Ängste abgebaut und die Haltung der Arbeitnehmer zur bAV gestärkt werden.
Drei Kriterien, die eine gute bAV-Vermittlung auszeichnen und auf die Unternehmen bei der Beraterwahl achten sollten, hat Florian Kammerl, Leiter Bereich Vertrieb bei der LV 1871, zusammengestellt
Kriterium für die bAV-Beraterauswahl: Boutique-Ansatz statt Massenware
Ein vertrauenswürdiger Vermittler stellt die individuelle Lösung für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden in den Mittelpunkt der Beratung und nicht den Produktverkauf von der Stange. Das gilt sowohl für die Beratung des Arbeitgebers als auch für individuelle Beratungsgespräche mit den einzelnen Mitarbeitenden. Dabei weitet der Vermittler oder die Vermittlerin auch den Blick über den Tellerrand hinaus und informiert über weniger bekannte Optionen wie beispielsweise die Verbindung von Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und bAV. Für eine ganzheitliche Beratung sollten sich Arbeitgeber an unabhängige Vermittler (Honorarberatung) wenden, die wirklich im Lager der Kunden stehen und nicht durch ein Ausschließlichkeitsvertrag an einen Versicherer gebunden sind.
Gute bAV-Vermittler setzen sich mit Unternehmen und Versicherern an einem Tisch
Ein unabhängiger bAV-Vermittler holt alle beteiligten Parteien an einen Tisch. Im Idealfall kann der Vermittler zusammen mit dem Geschäftsführer oder Personalverantwortlichen ein interdisziplinäres Team vor Ort an einen Tisch bringen. Dazu gehört im Idealfall nicht nur der bAV-Spezialist eines Versicherers, sondern beispielsweise auch ein Produktentwickler des Versicherers, dessen Gesellschaftsarzt sowie der verantwortliche Aktuar. So kann der Versicherer gemeinsam mit dem Kunden eine wirklich passende Lösung entwickeln – mit möglichst kurzen Entscheidungsprozessen. Ein offener und ehrlicher Austausch schafft gegenseitiges Vertrauen, stellt das individuelle Kundenanliegen in den Vordergrund und schafft Raum für zugeschnittene und flexible Beratungsmöglichkeiten.
Beraterauswahl in der bAV: Zuverlässigkeit und Erreichbarkeit sind entscheidend
Zuverlässige Erreichbarkeit ist das A und O einer guten Beratung. Professionelle Vermittler stehen ihren Kunden daher online mit Kontaktmöglichkeiten via Social Media, Website oder Video-Call und im besten Fall auch mit digitalen Antragsmöglichkeiten zur Seite. Bei Bedarf sind sie aber auch persönlich greifbar und bieten Beratung vor Ort im Unternehmen an. Die Verbindung aus digitalen und analogen Kommunikationsmöglichkeiten baut Hemmschwellen bei der ersten Kontaktaufnahme ab und hilft Arbeitgebern dabei, schneller den passenden Partner für die bAV zu finden.
Aktuelle Informationen und Hintergrundberichte zur bAV finden Sie auch in der Sonderpublikation Personalmagazin plus "Betriebliche Altersversorgung", die Sie hier als PDF herunterladen können.
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wäre für viele Unternehmen ein wichtiger Hinweis. Allerdings werden in diesem Artikel viele Fakten verwechselt oder schlicht falsch dargestellt. Prinzipiell wird für eine bAV kein Versicherung benötigt. Auch die Vermischung von Vermittler und Berater oder sogar Honorarberater kommt laufend vor. Zu Versicherungen und auch bAV berät gegen Honorar ein Versicherungsberater §34d Abs. 2 GewO, gegen Provision vermittelt ein Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, durch Provisionen entstehen natürlich Interessenkonflikte. In vielen Fällen ist bAV, vor allem wenn es nicht um Versicherungen geht, eine Rechtsberatung. Die Rechtsberatung zur bAV dürfen Rentenberater und Rechtsanwälte erbringen. Also optimal wäre eine Zulassung als Versicherungsberater und Rentenberater. Gerne stehe ich Ihnen für einen fachlich Korrekten Artikel zur Verfügung.
MfG Lothar Eller
Honorar-Finanzanlagenberater
Honorar-Versicherungsbeater
Gerichtlich zugelassener Rentenberater für betriebliche Altersversorgung
info@ellerconsulting.de
vielen Dank für ihr Feedback auf den Beitrag von Herrn Kammerl. Die von Ihnen aufgeführten Punkte sind im Hinblick auf die Beratung im Bereich bAV sicherlich ebenfalls relevant. Nach unserer Einschätzung führen diese Punkte jedoch nicht dazu, dass der Beitrag von Herrn Kammerl als fachlich falsch bezeichnet werden kann.
Die Beratung im Bereich bAV ist eine sehr komplexe Materie. Herr Kammerl als von uns beauftragter Autor hat sich in seinem Beitrag auf die aus Sicht eines Versicherungsunternehmens zentralen Punkte beschränkt, da der Durchführungsweg über eine Direktversicherung in der Praxis von den meisten Trägerunternehmen für ihre Mitarbeiter gewählt wird. Versicherungs- und Rentenberater erbringen im Bereich bAV unzweifelhaft ebenfalls eine kompetente Beratung. Diese Tätigkeit hat aus unserer Sicht jedoch andere Schwerpunkte, die aus Gründen des Umfangs in diesem Beitrag nicht behandelt werden konnten.