bAV: wertpapiergebundene Versorgungszusage

Die wertpapiergebundene Versorgungszusage fristet bis dato eher ein Schattendasein. Dabei kann in Kombination mit der Direktversicherung ein modernes Versorgungswerk ausgestaltet werden, auch unter Einbeziehung grüner Kapitalanlagen. Die Unternehmensberatung Longial und ihr Geschäftsführer Michael Hoppstädter haben die wichtigsten Punkte zu dieser Zusageart zusammengefasst.

Bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage handelt es sich um eine Art der Direktzusage, die in § 253 Abs. 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. "Die Höhe der Versorgungszusage ergibt sich aus dem Wert einer Kapitalanlage und ist demnach im eigentlichen Sinn die reine Form der Beitragszusage. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Beitrag. Was dann daraus wird, ist für ihn unerheblich", so Michael Hoppstädter, Geschäftsführer von Longial. Aber: Die reine Beitragszusage ist für Direktzusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nicht zulässig. Daher muss eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer wertpapiergebundenen Versorgungszusage als sogenannte beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ausgestaltet werden. Zum Beispiel, indem der Arbeitgeber den vollständigen Beitragserhalt garantiert – was einem Garantiezins von null Prozent entspricht. "Es ist natürlich auch möglich, einen höheren Zins zu garantieren, etwa ein oder zwei Prozent. Das macht das Modell für die Arbeitnehmer sehr attraktiv, allerdings trägt der Arbeitgeber die Risiken", betont Hoppstädter.

Wertpapiergebundene Zusage: unabhängig von der Zinsschmelze

Ein Vorteil daraus: Bei einer solchen Versorgungszusage muss keine versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen für die Handelsbilanz erfolgen, solange die Wertpapiere nicht weniger wert sind als die garantierte Leistung. Denn der Wert der Kapitalanlage gibt die Höhe der Rückstellung vor. Das Problem klassischer Direktzusagen – der stetig sinkende Zins für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen, also die sogenannte Zinsschmelze – besteht laut Hoppstädter bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage nicht.

Keine Auswirkung auf Bilanzkennzahlen

Die Kapitalanlage wird in der Regel verpfändet oder über einen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gesichert. Das Kapital gilt dann als Deckungsvermögen und muss in der Bilanz nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Verpflichtung beziehungsweise Rückstellung saldiert werden. De facto sind damit keine Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen. Lediglich der Beitrag wird als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt und die Versorgungszusagen finden sich als Information im Anhang der Bilanz. Damit wirkt sich die wertpapiergebundene Versorgungszusage nicht auf Bilanzkennzahlen aus.

bAV: weitere Vorteile der wertpapiergebundenen Versorgungszusage

Die Aktienmärkte erreichen seit Jahren immer neue Höchststände. Auch die Coronapandemie hat nur zu einem kurzzeitigen Rückschlag dieses Trends geführt. Vermeintlich sichere Anlagen rentieren im Minuszinsbereich. In der wertpapiergebundenen Versorgungszusage genießt das Unternehmen alle Freiheiten der Kapitalanlage und kann so eine Kapitalanlage mit einem eigenen Chance-/Risikoprofil auswählen. Denn die individuelle Kapitalanlage richtet sich nach Wunsch und Vorlieben des Unternehmens beziehungsweise, sofern dies vereinbart wurde, des Versorgungsberechtigten. Da es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, sind spätere einvernehmliche Änderungen der Kapitalanlage möglich, sodass auch bei langen Laufzeiten flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann. Ein weiterer Vorteil ist laut Hoppstädter die Möglichkeit hoher Einmalzahlungen, etwa durch Entgeltumwandlung von Bonifikationen oder Gewinnbeteiligungen. Einzahlungen können nahezu unbegrenzt steuerfrei eingebracht werden.

Individuelle Ausgestaltung der Versorgungsleistung

Auch die Versorgungsleistung kann individuell ausgestaltet werden. So sind Einmalzahlungen oder die Auszahlung beispielsweise in fünf Raten üblich. Wünscht der Versorgungsberechtigte eine lebenslange Rente, kann auch das über die Einzahlung des zur Verfügung stehenden Kapitalbetrages in eine sofort beginnende Rentenversicherung dargestellt werden. "Positiv zu bewerten ist darüber hinaus, dass sich die wertpapiergebundene Zusage für die Altersleistung hervorragend mit einer Direktversicherung für die Absicherung bei Berufsunfähigkeit kombinieren lässt", sagt Hoppstädter.

Gründe für das bisherige Schattendasein

Die Vorteile liegen auf der Hand, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Doch warum wurde der wertpapiergebundenen Zusage bisher keine Beachtung geschenkt? "Einer der Hauptgründe ist wohl, dass diese Art der Zusage bisher wenig bekannt ist. Weiterhin stehen sowohl Arbeitgeber als auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Direktzusage häufig kritisch gegenüber", so Hoppstädter. Die Direktzusage wird in der Regel mit einer Leistungszusage gleichgesetzt, ohne die kreativen Gestaltungsmöglichkeiten genauer zu betrachten.

Wertpapiergebundene Versorgungszusage: To-dos für Arbeitgeber

Sind Arbeitgeber interessiert, im Unternehmen eine wertpapiergebundene Versorgungszusage anzubieten, sollten sie ein passendes Beitragsmodell ausgestalten. Anschließend gilt es, sich Gedanken über die Kapitalanlage zu machen. Hier stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung, darunter grüne Kapitalanlagen, ESG-konforme (Environment, Social, Governance) Kapitalanlagen oder Infrastrukturanlagen. Versicherungen, Fonds, ETFs oder Direktinvestments können ebenfalls in die wertpapierorientierte Zusage einbezogen werden. Auch themenbezogene Versorgungswerke sind denkbar. Ein Unternehmen aus dem Segment regenerative Energie könnte beispielsweise ausschließlich in Unternehmen der gleichen Branche investieren. Zuletzt gilt es, die Insolvenzsicherung zu regeln: "Auch wenn der PSVaG auch für die wertpapiergebundene Zusage einsteht, so gibt es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meist ein gutes Gefühl, wenn die Kapitalanlage zusätzlich gesichert wird. Bei Einzelpersonen wie Gesellschafter-Geschäftsführern eignet sich dafür eine Verpfändung. Als Gruppenlösung dient häufig ein CTA", ergänzt Hoppstädter.


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