Als der Ethikbeirat HR-Tech Anfang 2019 von Michael Kramarsch und Elke Eller ins Leben gerufen wurde, wurde das Thema künstliche Intelligenz (KI) in Technologiefirmen und Expertenkreisen bereits heftig diskutiert und in der Öffentlichkeit kursierten erste Szenarien, die vor einer Bedrohung der Menschheit warnten. Konkrete Anwendungen für die HR-Bereiche gab es ganz wenige.
Gleichwohl verabschiedeten große Technologiefirmen wie Microsoft, SAP oder Apple ethische Richtlinien, die eine Art Selbstverpflichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit KI innerhalb der Firmen darstellten und damit indirekt bestätigten, dass sich mit der neuen Technologie ethische Fragen stellen.
Ethikbeirat HR-Tech erarbeitet KI-Richtlinie
Der neu gegründete Ethikbeirat HR-Tech wählte einen anderen Ansatz und stellte mögliche Anwendungen von künstlicher Intelligenz in HR in den Mittelpunkt. Wissenschaftler, Juristen, Psychologen, Ethiker, HR-Verantwortliche und Gewerkschaftler erarbeiteten gemeinsam zehn
Richtlinien, an denen sich ein verantwortlicher Einsatz von KI in HR-Bereichen von Unternehmen orientieren soll. Die erste Fassung der Richtlinien wurde im April 2020 veröffentlicht und in einer öffentlichen Konsultation mit Anbietern und Anwendern diskutiert und weiterentwickelt.
Im Jahr 2021 wurden die "Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz und weiteren digitalen Technologien in der Personalarbeit" in einer modifizierten Fassung veröffentlicht, die bis heute gültig ist (hier können Sie die Richtlinien einsehen). Elke Eller, damals CHRO von TUI, formulierte: "Auch wenn der Einsatz von künstlicher Intelligenz für viele HR-Abteilungen noch Zukunftsmusik ist: Wir müssen uns heute mit den ethischen Leitplanken solcher Technologien beschäftigen, damit wir sie morgen verantwortungsvoll nutzen können."
Erste Ethik-Richtlinie für künstliche Intelligenz in HR
Die Einschätzung erwies sich im Nachgang als richtig. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz steht im Jahr 2024 auf der Tagesordnung vieler HR-Bereiche, nach einer Umfrage der DGFP haben 20 Prozent der Betriebe schon Anwendungen im Einsatz. Viele HR-Fachleute nutzen beispielsweise ChatGPT für die Erstellung von Stellenprofilen, KI wird in Anwendungen von Standardsoftware eingebaut und neue Tools werden entwickelt.
Die Europäische Union hat im Juni 2023 den AI Act beschlossen, der erstmals eine Regulierung für den Einsatz von KI ausformuliert. "HR-Anwendungen werden nach militärischen Anwendungen in der zweithöchsten Risikokategorie gelistet. Das zeigt, welche Verantwortung auf die HR-Bereiche zukommt", sagt Michel Kramarsch, Managing Partner der hkp Group, und verweist darauf, dass die Richtlinien des Ethikbeirats HR-Tech die einzigen seien, die sich speziell mit den Anwendungen in den HR-Bereichen beschäftigen.
Ethik-Check KI: Open-Source-Angebot zur Prüfung ethischer Standards
Aus den Richtlinien hat eine Arbeitsgruppe des Ethikbeirats – zu der Thomas Belker, David Bianucci, Elke Eller, Frank Gierschmann, Martin Kersting und Oliver Suchy gehörten – einen ersten Self-Check entwickelt. "Mit dem Ethik-Check KI können HR-Bereiche, Betriebsräte oder auch Softwareanbieter prüfen, ob eine konkrete KI-Anwendung den ethischen Standards genügt", erläutert Michael Kramarsch und ergänzt: "Mit dieser Open-Source-Lösung ist es uns gelungen, die Ethik-Richtlinien auf eine konkrete Anwendung zu operationalisieren."
Hier geht es zum "Ethik-Check KI" für HR-Anwendungen, der auf der Website des Ethikbeirats HR-Tech als kostenloser Download zur Verfügung steht.
Ethikbeirat HR-Tech: die Mitglieder
Im Jahr 2024 zählen folgende Mitglieder zum Ethikbeirat HR-Tech (in alphabetischer Reihenfolge):
- Thomas Belker (Deutsche Fachpflege),
- Andreas Dittes (Dittes Ventures),
- Dr. Elke Eller (Entrepreneurin, Beraterin, Coach),
- Prof. Dr. Björn Gaul (CMS Hasche Sigle),
- Prof. Dr. Christine Harbring (RWTH Aachen),
- Prof. Dr. Bernd Irlenbusch (Universität zu Köln),
- Anna Kaiser (Phenom/Tandemploy),
- Prof. Dr. Martin Kersting (Universität Gießen),
- Frank Kohl-Boas (Zeit-Verlagsgruppe),
- Michael H. Kramarsch (hkp group),
- Torsten Schneider (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft),
- Reiner Straub (Personalmagazin).