Events: Teambuilding als Bauernhofolympiade vermarkten?

Trainer und Coachs lassen sich einiges einfallen, um ihre Angebote an den Kunden zu bringen. Ein Anbieter bewirbt ein rustikales Teambuilding-Event als "Bauernhofolympiade". Aber darf er das? Oder nutzt er damit unerlaubt die Bekanntheit der Olympischen Spiele? Darüber musste nun ein Gericht entscheiden.

Eine Eventfirma aus München vermarktet seit einiger Zeit eine sportliche Teambuilding-Veranstaltung unter dem Namen "Bauernhofolympiade". Entsprechend rustikal muten auch die Disziplinen an, bei denen sich die Teams bewähren müssen – etwa beim Heugabelwerfen, Wettsägen und auf einem Traktorparcours. Dies soll die Teilnehmer motivieren und ihren Zusammenhalt stärken.

Bauernhofolympiade: Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz?

Auf das Trainingsangebot hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der das Internationale Olympische Komitee in Deutschland vertritt, allerdings wenig sportlich reagiert: Der Verband mahnte die Eventfirma ab – mit der Begründung, die "Bauernhofolympiade" nutze den guten Ruf der Olympischen Spiele unerlaubt aus. Der Veranstalter betreibe eine "Rufausbeutung", weil er seine Events als so gut organisiert wie die Olympischen Spiele darstelle, argumentierte der Deutsche Olympische Sportbund. Dies sei ein Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz.

Zudem monierte der Verband, dass das Unternehmen Lizenzen für die "Bauernhofolympiade" an andere Veranstalter verkauft. Eine direkte Verwechslungsgefahr mit den Sommer- oder Winterspielen besteht jedoch auch nach Ansicht des Sportbunds nicht.

Richter: "Olympia" gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch

Infolge einer Klage des Verbands musste nun das Münchner Oberlandesgericht über den Fall entscheiden. Die Richter wiesen die Berufung des DOSB gegen ein voriges Urteil des Münchner Landgerichts vom Mai zurück. "Das Hervorrufen bloßer Assoziationen zu den Olympischen Spielen" reiche für ein Verbot nicht aus, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. Begriffe wie Olympia gehörten zum allgemeinen Sprachgebrauch. Allein die Bezeichnung genüge nicht, um das Olympiaschutzgesetz zu verletzen.

Der Anwalt des Sportbunds kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu prüfen. Der DOSB vermarktet Sponsoringrechte an den Olympischen Spielen und ist deshalb gegenüber den Lizenznehmern verpflichtet, gegen mutmaßlich ungenehmigte Nutzungen vorzugehen.

Sollte die Revision scheitern, wird der Trainingsanbieter sich sicher freuen, dass seine "Bauernhofolympiade" nun dank der Klage auch überregional bekannt ist.

dpa

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