Corona-Krise: Was Unternehmen im Homeoffice beachten müssen

Weiterhin arbeiten viele Beschäftigte von zu Hause aus. Doch dauerhaftes Homeoffice birgt auch Fallstricke. Wir haben alle Informationen zusammengetragen, die für "Remote Work" in und auch nach der Corona-Zeit hilfreich sind - auch aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen haben für einen raschen Wandel im Arbeitsalltag gesorgt. Auch wenn inzwischen die Büros wieder genutzt werden, haben viele Arbeitnehmer die Vorteile der Arbeit von zu Hause aus schätzen gelernt. Einer Umfrage der Beratungsgesellschaft Korn Ferry zufolge schätzen 64 Prozent der befragten Arbeitnehmer ihre Produktivität im Homeoffice höher ein als im Büro. Ein Fünftel der gut 1.000 Befragten sieht derzeit keinen Grund, ins Büro zurückzukehren. Aber auch der entfallende Arbeitsweg, die größere Freiheit in der Gestaltung der Arbeitszeiten oder die bessere Vereinbarkeit mit anderen Aufgaben werden als Vorteile wahrgenommen, wie die oben stehende Infografik zu einer Umfrage des Meinungsforschungsinsituts Yougov zeigt. 

Wenn auch auf lange Sicht immer mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, stellt das Arbeitgeber und Führungskräfte vor neue Fragen: Können Arbeitnehmer einseitig entscheiden, wann sie zu Hause arbeiten? Wie kann der Datenschutz im Homeoffice gewährleistet werden? Wie gelingt das produktive Miteinander ohne gemeinsames Büro? Welche Möglichkeiten der Weiterbildung gibt es im Homeoffice?

Datenschutz und Arbeitsschutz im Homeoffice

Besondere Beachtung verdient zunächst die Frage nach dem Datenschutz im Homeoffice. Denn es ist etwas Aufwand erforderlich, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen, wenn Mitarbeitende außerhalb des Büros arbeiten.

Arbeiten Mitarbeiter an einem festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, muss der Arbeitgeber auch dafür Sorge tragen, dass dieser fest eingerichtete Telearbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt wie der betriebliche Arbeitsplatz. Deshalb ist ein solcher Homeoffice-Arbeitsplatz grundsätzlich von sogenannter Mobilarbeit zu unterscheiden.

Bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsschutz ergeben sich aus mobiler Arbeit und Homeoffice somit unterschiedliche Anforderungen. Da bislang davon auszugehen war, dass es sich bei den aktuen Maßnahmen um vorläufige und kurzfristige Homeoffice-Arbeitsplätze handelt, konnten diese weitgehend als mobile Arbeit betrachtet werden. Sollte sich die Situation jedoch verstetigen, ist aber zu prüfen, ob sich andere Rechte und Pflichten ergeben.

Betriebsratssitzungen trotz Corona-Krise und Homeoffice

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eigentlich keine virtuellen Betriebsratssitzungen oder Beschlüsse per Videokonferenz vor. Das wirft die Frage auf, wie die Betriebsratsarbeit aufrecht erhalten werden kann, wenn Mitglieder des Betriebsrats im Homeoffice arbeiten. Mittlerweile hat die Bundesregierung auf die Situation reagiert und eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg gebracht, die der Bundesrat am 15. Mai 2020 verabschiedet hat. Danach dürfen Betriebsratsitzungen und Beschlussfassungen bis Ende des Jahres auch per Video- und Telefonkonferenz erfolgen.

Corona-Krise: Besteht ein Recht auf Homeoffice?

Viele Unternehmen empfehlen ihren Mitarbeitern weiterhin, zu Hause zu arbeiten und hoffen so, die Mitarbeiter und letztlich auch den Betrieb vor weiteren Infektionswellen zu schützen. Doch können Mitarbeiter auch selbst entscheiden, dem Arbeitsplatz fern zu bleiben? Ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland bislang nicht, in der Regel ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig.

Eltern können zwar bei Schulschließungen ein Leistungsverweigerungsrecht zur Kinderbetreuung geltend machen, haben aber allenfalls für kurze Zeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine neue gesetzliche Regelung gewährt jedoch eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Ein grundsätzliches Recht darauf, allein wegen der Ansteckungsgefahr einseitig ins Homeoffice zu wechseln oder die Arbeit komplett zu verweigern, gibt es hingegen nicht.

Finanzielle Unterstützung für Homeoffice-Arbeitsplätze

Damit kleine und mittelständische Unternehmen Homeoffice-Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter schaffen können, hat die Bundesregierung das Förderprogramm "go-digital" erweitert. Das Förderprogramm unterstützt KMUs und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen und wurde um die Förderung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Denn auch die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes muss stimmen, damit dieser langfristig nutzbar ist und damit die Arbeit im Homeoffice tatsächlich produktiv ist. Wichtige Empfehlungen zur Einrichtung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Zusammenarbeit und Führung auf Distanz

Wenn Mitarbeiter im Homeoffice sind, birgt das neue Herausforderungen in der Zusammenarbeit und in der Team-Kommunikation. Im Interview erklärt die Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologin Simone Kauffeld, warum es für diese virtuellen Formen der Zusammenarbeit vor allem eines braucht: Zeit. Kolumnistin Anna Ott gibt außerdem zu bedenken, dass die aktuelle Ausnahmesituation und das damit verbundene "Corona-Homeoffice" noch lange kein "Remote Work" im klassischen Sinn ist und geht darauf ein, welche Probleme dabei lauern können. So können sich Mitarbeiter im Homeoffice beispielsweise abgehängt fühlen. Eine Studie zeigt, dass viele deshalb einen Karriereknick befürchten.

Mobiles Arbeiten hat verschiedene Facetten und Mitarbeiter gehen sehr unterschiedlich mit dem Thema um. Eine Studie aus dem Jahr 2017 hat verschiedene "Mobile-Work-Typen" herausgestellt, auf die im Homeoffice Rücksicht genommen werden muss.

Außerdem behandelt die Haufe Online Redaktion in der Serie "Führen in der Krise" verschiedene Aspekte und gibt beispielsweise Tipps für Führungskräfte zum Konfliktmanagement auf Distanz. Ergänzend dazu liefert die Serie "Krisenstrategien" Beispiele zur Unternehmensführung in der Corona-Krise, die hilfreich und zukunftsweisend sein können. Der Fall des Reisedienstleisters Baldaja zeigt beispielhaft, wie ein neues Geschäftsmodell im Homeoffice entwickelt werden kann.

Digitales Lernen im Homeoffice

Wenn Mitarbeiter längerfristig im Homeoffice arbeiten, stellt das auch die Personalentwicklung vor geänderte Anforderungen: Digitales Lernen gewinnt einen neuen Stellenwert, viele Präsenzangebote müssen durch E-Learning-Maßnahmen ergänzt oder ersetzt werden. Die Themenreihe E-Learning behandelt verschiedene Konzepte, Software und Tools, die dafür infrage kommen. Unter anderem zeigt Autorin Stefanie Hornung, wie Kollaborationssoftware für Digitales Upskilling eingesetzt werden kann, und Gudrun Porath gibt einen Überblick über Learning Management Systeme und ihre Funktionen.


Zahlreiche weitere Informationen rund ums Homeoffice finden Sie auf unserer Themenseite "Homeoffice - Definition und Regelungen im Arbeitsrecht".


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