Ausstattung im Homeoffice – Empfehlungen der DGUV

Damit Arbeit im Homeoffice tatsächlich produktiv ist, muss die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes stimmen und dieser langfristig nutzbar sein. Wichtige Empfehlungen zur Einrichtung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Auch wenn die Laptop-Arbeit am Küchentisch während des Lockdowns von vielen Unternehmen und Mitarbeitern akzeptiert war – eine langfristige Lösung für die Arbeit von zuhause muss anders aussehen.

Wie Homeoffices bislang ausgestattet sind

Welchen Optimierungsbedarf die Arbeitnehmer im Homeoffice sehen, zeigt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt (IBA) wenige Wochen nach Beginn des Lockdowns: Besonders geschätzt wurde von den 1000 befragten Mitarbeitern an der Arbeit im Homeoffice die Ruhe im Vergleich zum Büro. Die Ausstattung des heimischen Arbeitsplatzes dagegen wurde zum großen Teil kritisiert. So gab ein Drittel der Beschäftigen (36 Prozent) an, zuhause die ergonomische Ausstattung des Büroarbeitsplatzes zu vermissen. Besonders die Position des Computerdisplays und fehlende Möglichkeiten, im Stehen zu arbeiten, wurden von 53 Prozent der Befragten als Mängel bewertet. Auch die Ergonomie der heimischen Sitzmöbel wurde von knapp der Hälfte (48 Prozent) der im Homeoffice Arbeitenden als weniger gut als im Büro eingestuft.

"Längerfristig ist produktive Arbeit in den eigenen vier Wänden nur möglich, wenn aus den während der Pandemie für einen längeren Zeitraum geduldeten behelfsmäßigen Arbeitsplätzen echte Homeoffices werden" sagt Hendrik Hund, Vorsitzender des IBA. "Es wird deshalb notwendig sein, über die Ausstattungen der heimischen Arbeitsplätze gründlicher nachzudenken als bisher. Die Verantwortung dafür liegt bei den Unternehmen."

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Arbeiten im Homeoffice - Empfehlungen zur Ausstattung

Empfehlungen zur Gestaltung und Einrichtung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes im Homeoffice gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Informationsschrift "Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie".

Danach wird für längeres Arbeiten im Homeoffice empfohlen, zusätzlich einen separaten Bildschirm einzusetzen. Neben einer – in Abhängigkeit der Tätigkeit – ausreichend bemessenen Schreibtischfläche soll auch auf eine ausreichend bemessene Bewegungsfläche für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen geachtet werden. Ausreichendes Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sollten auch im Homeoffice gegeben sein, künstliche Beleuchtung dem häuslichen Charakter des Raumes entsprechen. Bildschirmgeräte sollten so aufgestellt werden, dass deren Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind. Der Arbeitsplatz soll ausreichend hell sein (500 Lux). Die häusliche Beleuchtung kann dazu zum Beispiel mit einer Steh- oder Tischleuchte ergänzt werden.

Um dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken empfiehlt die DGUV, die eigentliche Bildschirmtätigkeit regelmäßig durch Haltungswechsel oder andere Tätigkeiten zu unterbrechen und Telefonate beispielsweise im Stehen zu führen.

Mindestausstattung im Homeoffice abhängig vom Arbeitspensum

Für die Mindestausstattung mit Möbeln verweist die DGUV auf ebenfalls neu erstellte Richtlinien zur Einrichtung von Arbeitsplätzen in Hotels. Danach werden die Arbeitsplätze je nach Arbeitsaufgabe und Dauer der Tätigkeit in die drei Kategorien „Minimal“, „Funktional“ und „Optimal“ eingeteilt, die sich unter anderem anhand der Arbeitsfläche des Schreibtischs und des Arbeitsstuhls unterscheiden.

Für sporadisches, nur vereinzelt auch arbeitstägliches Arbeiten empfiehlt die DGUV eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie Minimal:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 800 x 600 mm, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 600 mm
  • Beinraumtiefe: 600 mm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 800 x 800 mm

Eine Mindestausstattung mit Möbeln entsprechend der Kategorie Funktional ist auch für ein mehrtägiges Arbeiten geeignet:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1200 x 800, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Konferenzstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 1200 x 800 mm

Arbeitsplätze, die nach der Kategorie Optimal ausgestattet sind, sind als gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz anerkannt und somit, so die DGUV, auch uneingeschränkt als Telearbeitsplatz nutzbar.

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1600 x 800 mm höhenverstellbar
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm, empfohlen 1200 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Bürodrehstuhl mit entsprechenden Rollen
  • Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 1600 x 1000

Homeoffice: Unterweisungen zum ergonomischen Arbeiten durch den Arbeitgeber

Eine Unterweisung von Beschäftigten im Homeoffice sollte nach den Richtlinien der DGUV unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpartner (z. B. bei Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zu ergonomischer Sitzhaltung und dynamischen Sitzen

Die DGUV weist darauf hin, dass auch für Beschäftigte, die Bildschirmtätigkeiten im Homeoffice verrichten, eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin angeboten werden muss.

Arbeitsorganisation und psychische Belastung im Homeoffice

Auch arbeitsorganisatorische Aspekte und Aspekte der psychischen Belastung durch Arbeit im Homeoffice werden in den Empfehlungen des DGUV behandelt.

Danach soll der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten im Homeoffice ausreichend Zugang zu betrieblicher Kommunikation und Informationen haben. Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sollten gut in die betriebliche Organisation eingebunden werden. Durch persönliche und telefonische Kontakte sowie Videokonferenzen sollte ein soziales Umfeld geschaffen werden, in dem die Arbeit im Homeoffice gut gelingen kann.

Beschäftigte im Homeoffice müssen in der Lage sein, konzentriert und zielgerichtet zu arbeiten, ohne von Familienangehörigen und häuslichen Aktivitäten abgelenkt zu werden. Die Beschäftigten sollten die Möglichkeit haben, sich ihre Arbeitszeit entsprechend der häuslichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange flexibel zu organisieren. Entsprechend sollten sie mit den Führungskräften Zeiten vereinbaren, zu denen sie erreichbar sind.


Die Empfehlungen des DGUV zum Download finden Sie hier:  Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie

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