Mindestlohn lässt auch die Hochschulrektoren grübeln

Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll der Mindestlohn künftig auch für Praktika gelten – nur Pflichtpraktika wären ausgenommen. Für viele Studenten könnte es dann schwierig sein, die geforderten Praxiserfahrungen zu sammeln. Das ruft die Hochschulrektorenkonferenz auf den Plan.

Die Arbeitgeber haben sich bereits frühzeitig kritisch zum Mindestlohn für Praktikanten geäußert. Die Unternehmen befürchten, dass freiwillig Praktika mit dem Mindestlohn wegfallen könnten. Nun steigen die Hochschulrektoren in die Debatte ein.

Hochschulen könnten vermehrt Pflichtpraktika einführen

Das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will sich auf seiner nächsten Sitzung am 23. Juni mit dem Thema beschäftigen, wie ein Sprecher der „Welt“ sagte. Die Hochschulrektorenkonferenz ist der Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Nach Informationen der Zeitung werden die vorgesehenen Regelungen in der HRK „als Problem eingeschätzt“. Auf der Sitzung solle erörtert werden, wie die Hochschulen ihre geisteswissenschaftlichen Studiengänge so konzipieren können, dass mehr Praktika integriert sind. Anders als etwa in Studienrichtungen mit technischer Orientierung sind Pflichtpraktika in diesem Bereich eher selten.

Hintergund: Mindestlohn für freiwillige Praktika

Nach den Plänen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sollen auch freiwillige Praktika, die länger als sechs Wochen dauern, mit mindestens 8,50 Euro die Stunde vergütet werden. Nur Praktika, die offiziell Teil einer Ausbildung oder eines Studiums sind, fallen dem Gesetzentwurf zufolge nicht unter die Mindestlohnregel. Kritiker befürchten, dass Unternehmen unter diesen Umständen seltener Praktikanten einstellen.

Hinweis: Welchen Mindestlohn die Nachbarländer von Deutschland zahlen, zeigt ein Überblick der Hans Böckler-Stiftung.

dpa

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