Anerkennungsgesetz durch den Bundesrat: Ausländische Abschlüsse schneller bewerten und anerkennen
Arbeitskräftepotenzial von Zuwanderern stärker nutzen
Mit dem Entwurf strebt die Regierung ihre Ziel an, das Arbeitskräftepotenzial von Zuwanderern stärker zu nutzen. Für Firmen birgt dies die Chance, Bewerber mit ausländischen Abschlüssen besser einschätzen und damit schneller einstellen zu können.
Überprüfung innerhalb von 3 Monaten
Nach dem Gesetzentwurf sollen Zuwanderer einen Rechtsanspruch darauf bekommen, dass ihr im Heimatland erworbener Berufsabschluss innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Berufsanforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden. Nach Schätzung der Bundesbildungsministerin werden in den ersten beiden Jahren jeweils rund 25.000 Menschen von dem Gesetz profitieren.
Anerkennungsverfahren
Wer einen ausländischen Abschluss anerkennen lassen will, kann dies bei den zuständigen Kammern oder Behörden beantragen.
- Ihnen muss ein Antragsteller seinen Lebenslauf, einen Ausbildungsnachweis und Arbeitszeugnisse vorlegen, falls notwendig deren Übersetzung.
- Hat die Stelle alle nötigen Unterlagen zusammen, muss sie prüfen, ob sie die Ausbildung anerkennt. Sie kann diese nicht nur annehmen oder ablehnen, sondern auch anordnen, dass der Antragsteller sich nachqualifizieren muss, wenn sich an bestimmten Stellen Lücken im Vergleich zur deutschen Ausbildung auftun.
- Wahlweise soll der Betroffene dann einen höchstens dreijährigen Lehrgang oder eine Eignungsprüfung absolvieren.
Kritik: verbindlicher Beratungsanspruch
Laut SPD-Kritik geht das Gesetz nicht weit genug. Es sei zwar ein Fortschritt, aber nur ein sehr kleiner, denn es fehle ein verbindlicher Beratungsanspruch. Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung. Aber im Bundesrat gab es keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern.
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