Wirkung eines harten Brexits für Bürger und Arbeitnehmer in EU/UK

Müssen im Fall eines No-Deals, also eines harten Ausstiegs ohne Vertragsvereinbarungen zwischen EU und Großbritannien, EU-Bürger ohne britischen Pass nach dem 29. März 2019 das Land verlassen? Und wie sieht es mit Briten aus, die sich in EU-Mitgliedsstaaten aufhalten oder dort arbeiten? Welche Dokumente werden künftig benötigt?

Unionsrechtliche Freiheiten gehen verloren

Um diese und ähnliche Fragen müssen sich die ca. 3,5 Millionen EU-Bürger, die im UK leben und umkehrt die knapp 1 Million Briten kümmern, die in einem EU-Mitgliedsstaat leben.

Denn ein britischer Austritt aus der EU ohne Einigung wird immer wahrscheinlicher.

  • Das UK ist dann offiziell ein Drittstaat.
  • Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit gehören der Vergangenheit an.
  • Die 21-monatigen Übergangsphase, auf die man sich bereits geeinigt hat, gilt nicht.

Bei Reisen bis zu drei Monaten ändert sich vermutlich nicht viel

Für die Einreise nach Großbritannien reichte bisher ein gültiger Personalausweis. Denkbar ist, dass das UK die Einreisebestimmungen verschärft, z.B. indem ein gültiger Reisepass oder sogar ein Visum gefordert wird.

Wahrscheinlicher ist, dass EU und UK auch bei einem No-Deal Brexit eine gegenseitige Visa-Befreiung vereinbaren, jedenfalls für kurze Aufenthalte bis zu drei Monaten innerhalb von 180 Tagen.

Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU bereits unterbreitet. Aufenthalte in diesem zeitlichen Rahmen werden daher voraussichtlich kein Problem sein und erfordern keine anderen Dokumente als den gültigen Reisepass. Entscheidend aber ist, dass EU und UK sich verbindlich hierauf einigen.

Briten, die länger in Deutschland sind, brauchen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Völlig anders sieht es aus, wenn ein längerer Aufenthalt beabsichtigt ist. Die Aufenthaltsrechte von Drittstaat-Bürgern in EU-Ländern richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht. Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen und hier arbeiten will, braucht

  • einen Aufenthaltstitel und
  • eine Arbeitserlaubnis
  • in Form eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Deutschland gewährt vielleicht verlängerbare Drei-Monats-Frist

Die Bundesregierung plant eine Übergangszeit von drei Monaten mit Verlängerungsoption. Alle UK-Bürger, die planen längerfristig in Deutschland zu bleiben, bekämen diese Zeit zugestanden. Bis zum Ablauf der drei Monate müssen sie

  • einen Antrag auf ihren Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt haben und
  • sich – falls noch nicht geschehen – bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
  • Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als erlaubt. Danach heißt es hopp oder top.

UK-Sonderregelungen für EU-Bürger, die in ihrem Land leben

Für EU-Bürger im UK hat die britische Regierung das sog. EU Settlement Scheme entwickelt. Sie zeigt sich damit großzügiger als Deutschland im umgekehrten Fall.

Das EU Settlement Scheme ist ein seit dem 21. Januar 2019 geöffnetes Antragsverfahren, mit dem EU-Bürger ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht kriegen können. Mit diesem sind sie Briten in allen Bereichen gleichgestellt, können also auch im UK arbeiten.

Wichtig: Jeder, der im UK wohnt und dort bleiben möchte, muss einen Antrag stellen, und zwar für jedes einzelne Familienmitglied.

Den vollen Aufenthaltsstatus (settled status) bekommt, wer

  • den Antrag bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gestellt hat,
  • bis Ende 2020 fünf Jahre hintereinander im UK gelebt hat, wobei er sich mindestens sechs Monate jeden Jahres im Land aufgehalten haben müssen.

Ein vorläufiges Aufenthaltsrecht (pre-settled status) erhält, wer

  • bis Dezember 2020 noch keine fünf Jahre im UK voll hat.
  • Später, wenn der Fünf-Jahres-Zeitraum erfüllt ist, kann der volle Aufenthaltsstatus beantragt werden.

Bei schweren Vorstrafen kann der Status versagt werden. Solche sind beim Antrag mit anzugeben.

EU-Bürger, die nach  Brexit ins UK ziehen brauchen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

Wer erst nach dem Brexit vorhat, für längere Zeit ins UK zu gehen, wird nach dem regulären britischen Einwanderungsrecht behandelt. Das heißt, er braucht

  • ein Visum für Einreise und Aufenthalt und
  • eine Arbeitserlaubnis nach britischem Recht, wenn er erwerbstätig sein möchte.

Weitere Hinweise zum Thema:

Homepage der UK-Regierung:  „Settled and pre-settled status for EU citizens and their families“.


Hintergrund:

Nützliches Brexit-Glossar des DIHK

Die wichtigsten mit dem Brexit verknüpften Ausdrücke können in einem Glossar der DIHK online nach geschlagen werden und stehen auch als  PDF zum Download bereit.

Außerdem hat der DIHK eine Sonderwebpage rund um das Thema Brexit eingerichtet.


Schlagworte zum Thema:  Brexit, Arbeitserlaubnis