Gesetzentwurf zur Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur VN-Kinderrechtskonvention
Das Bundeskabinett hat am 1.8.2012 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur Vereinten Nationen (VN)-Kinderrechtskonvention beschlossen.
Individualbeschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche
Das in dem Zusatzprotokoll geregelte Individualbeschwerdeverfahren gibt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Sie können sich etwa gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen oder fehlende Bildungsmöglichkeiten wehren. Bisher hat noch kein Staat das neue Zusatzprotokoll ratifiziert. Die Ratifikation von mindestens zehn Staaten ist Voraussetzung, damit es in Kraft treten kann.
Bei erfolgreicher Beschwerde UN-Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.
Aktuell 25 Unterzeichnerstaaten
Am 28. 2.2012 hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder in Genf das neue Zusatzprotokoll für Deutschland unterzeichnet. Deutschland gehört damit zu den ersten von den aktuell 25 Unterzeichnerstaaten. Voraussetzung für die Ratifikation ist die Zustimmung des Bundestags zu dem Gesetzentwurf. Anschließend kann die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt werden.
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