Gesetz für qualifiziertere Gutachter in Familienrechtsverfahren noch in 2016
Es steht viel auf dem Spiel für die Beteiligten, wenn es um das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder geht. Familienrichter stützen sich daher auch allzu gerne auf die Expertise eines Sachverständigen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Qualität ist eine Frage der Qualifikation
Es werden deshalb jährlich ungefähr 270.000 Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten erstellt.
- In der Vergangenheit waren die Richter relativ frei in ihrer Entscheidung, wen sie als Gutachter einsetzten.
- So kam es vor, dass Beschlüsse auf der Basis von Gutachten getroffen wurden, die von gering qualifizierten Sachverständigen stammten
- und auf Annahmen beruhten, die nicht wissenschaftlich fundiert waren.
Krasse gutachterliche Fehleinschätzungen bis in oberste Instanzen
Die Bundesregierung hat, sicherlich auch motiviert durch einige Prozesse, denen krasse gutachterliche Fehleinschätzungen bis in die obersten Instanzen zugrunde lagen, jetzt Neuregelungen auf den Weg gebracht, die am 23.09. vom Bundesrat gebilligt wurden und noch dieses Jahr in Kraft treten werden.
Anhebung der Qualifikationsstandards
Die neuen Vorschriften setzen bei der Qualifikation der Gutachter an. Man verspricht sich durch die Anhebung der Standards eine qualitative Verbesserung der Gutachtenpraxis.
Es dürfen künftig nur noch solche Gutachter beauftragt werden, die über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen.
Wies war das bisher noch nicht selbstverständlich?
Künftig bessere und schnellere Gutachten?
Die Neuregelungen beseitigen zusätzlich noch eine weitere Schwachstelle im System: Das Erstellen von Gutachten dauert erfahrungsgemäß sehr lange. So ergab eine Untersuchung, dass in jedem zweiten der untersuchten lang andauernden Verfahren eine Beweiserhebung mittels Sachverständigen erfolgte
Es ergab sich, dass der #Sachverständigenbeweis durchschnittlich etwa 40 % der gesamten #Verfahrensdauer ausmacht.
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Unverzüglich Befangenheitsgründe prüfen
Um solche Verzögerungen und eine überlange Verfahrensdauer besser in den Griff zu bekommen, muss der Sachverständige in Zukunft unverzüglich prüfen, ob er im konkreten Fall Gründe sieht, die gegen seine Beauftragung sprechen.
- Sind solche Befangenheitsgründe und Interessenkonflikte vorhanden, so muss er sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.
- Auch muss er sich an einen mit dem Gericht abgestimmten Zeitplan halten.
- Des Weiteren können die Beteiligten mit dem Rechtsbehelf der Beschleunigungsrüge gemäß § 155b ZPO n.F. in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen.
Mehr zum Thema: Gesetzesbeschluss des Bundestages
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