Gelingt die Firmengründung und setzen sich die Mandanten auch Dank umsichtiger Rechtsberatung im jeweiligen Markt durch, können die beratenden Anwälte mit ihren Mandanten wachsen und eine Partnerschaft über den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens eingehen.
Schnelligkeit zählt
Echte Gründer zeichnen sich neben guten Ideen dadurch aus, dass sie ihre PS auch wirklich auf die Straße bringen. Sie sind hungrig und ungeduldig. Anwälte müssen in diesem Segment schnell handeln können und sollten den jeweiligen Markt verstehen. Denn nur so können sie praxistauglich beraten.
Wer etwa ein Internet-Startup in Berlin berät, sollte die wichtigsten Technologien kennen, über Netzwerke verfügen und mehrsprachig kommunizieren können. Und Gründer, die für die Umsetzung ihrer Idee brennen, legen so manche Nachtschicht ein. Da haben sie wenig Verständnis, wenn der Anwalt Tage für die Ausarbeitung eines Kooperations- oder Arbeitsvertrages braucht.
Klare Sprache, lockerer Umgang
Auf Details muss der Gründer bei der Realisierung seines Geschäftskonzepts schon genug achten. Juristisches Kauderwelsch nervt ihn schnell. Der Anwalt sollte die wichtigsten Fragen und ihre Lösungen in verständlicher Sprache kommunizieren. Außerdem muss er vorausschauend handeln. Steht fest, dass der Gründer demnächst weitere Mitarbeiter benötigt, sollte der Anwalt sowohl für die Festanstellung als auch für das freie Mitarbeiterverhältnis geeignete Vertragsformulare bereithalten. Dasselbe gilt für Markenanmeldungen, Handelsregistereintragungen oder auch steuerliche Angelegenheiten.
Vom Handwerker bis zum Internetfreak
Der Markt für Firmenneugründungen ist in Deutschland intakt. Vor allem Handwerker und kleine Mittelständler bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. In den Großstädten wie Berlin und München prägen Internetfreaks und Medienschaffende die Gründerszene. Gründer haben oft keine Erfahrungen mit dem Selbstständigsein. Auch das ist eine große Chance für Anwälte: Sie können den Jungmandanten all die Fallen aufzeigen, in die sie hineintappen können, wenn sie bestimmte Regeln auch im Verhältnis zum Finanzamt nicht einhalten und an denen schon viele hoffnungsfrohe Gründungen in die Knie gegangen sind.
Preislich entgegenkommen
Komfortabel ist die Situation bei der Beratung von jungen Firmenübernehmern, die künftig den elterlichen Betrieb steuern sollen. Der Jungunternehmer verfügt in der Regel über genügend Finanzmittel, um den Anwalt angemessen zu bezahlen. Anders sieht es bei echten Neugründern aus. Sie benötigen zunächst oder parallel eine Beratung, wie sie an Finanzmittel gelangen, wie Gespräche mit Banken und Investoren ablaufen und welche Konditionen hier gelten.
In den Anfängen können diese Mandanten keinen Spitzenhonorarsatz zahlen. Deshalb müssen ihnen die Anwälte hier entgegenkommen. Dieser moralische Kredit an die Mandanten muss sich aber eines Tages auch in steigenden Umsätzen auszahlen. Ob das gelingt, ist keinesfalls sicher. Anwälte gehen hier also ein gewisses Risiko ein, das sich allerdings reduziert, je besser der Anwalt die jeweilige Branche kennt und die Neuankömmlinge im Markt einschätzen kann.