Bissiges im Bewertungsportal? Anonyme Äußerungen im Web sind legitim
In die Diskussion um die Grenzen der Anonymität im Internet könnte jetzt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm neue Bewegung bringen.
Therapeut sah sich durch negative Portalbewertung verunglimpft
Die Richter hatten über die Klage eines Psychotherapeuten zu urteilen, der sich durch eine negative Bewertung in einem Bewertungsportal im Web verunglimpft sah. Vom Betreiber hatte er
- Entfernung des von einem anonymen Nutzer erstellten Kommentars
- sowie Schadensersatz verlangt.
Berufliche Tätigkeit darf bewertet werden
Diesen Forderungen erteilte das OLG Hamm jetzt jedoch eine Absage und wies die Klage ab. Der Kläger habe , auch in Abwägung seines Grundrechtes auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG das negative Werturteil hinzunehmen, zumal dieses sich ausschließlich auf die berufliche Tätigkeit beziehe und nicht seine Privatsphäre betreffe.
Zudem habe der Kläger nicht nachweisen können, dass ihm aufgrund der negativen Bewertung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei.
Stärkung der Anonymität
In ihrer weiteren Urteilsbegründung erteilen die Richter auch Forderungen nach einer Abschaffung sämtlicher anonymer Meinungsäußerungen im Web, wie dies zuletzt von einigen Politikern wie Bundesinnenminister Friedrich gefordert wurde, eine klare Absage.
So bestehe bei der zwingenden Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, die Gefahr, dass „der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern“. Dieser Gefahr der Selbstzensur solle durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden.
(OLG Hamm, Beschluss v. 3.8.2011, UI-3 U 196/10).
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