Das Beherbergungsverbot gilt auch für Corona-Geimpfte
Eine der besonders leidtragenden Branchen in der Pandemie sind Hoteliers und Vermieter und Vermittler von Ferienunterkünften. Auch der Impfstoff hat bisher nicht das Potential, ihre Durststrecke zu beenden (→Auslegung der Coronavirus-Impfverordnung bei medizinischen Härtefällen).
Weder an Touristen noch für Familienbesuche dürfen in M-V Unterkünfte vermietet werden
In § 4 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern heißt es für den Geltungszeitraum bis 14.2.2021:
„Betreibern von Beherbergungsstätten… wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, … Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen …, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen.“
Ausnahmen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.
Eine Missachtung des Corona-Beherbergungsverbots wird teuer
Wer gegen das Beherbergungsverbot verstößt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis:
- 4.000 EUR zahlt der Unterkunft Bietende,
- 500 EUR der Gast.
Das wollten die aus Nordrhein-Westfalen stammenden Vermieter von Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf nicht riskieren. Sie wandten sich mit einem Eilantrag an das VG Greifswald. Erfolglos.
Ausnahmsloses Berherbergungsverbot laut VG adäquat, auch mit Blick auf den aktuell hohen Inzidenzwert
Die Greifswalder Richter öffneten das - in der Verordnung nicht vorgesehene - Schlupfloch auch nicht per Ausnahmegenehmigung für die Antragssteller. Sie halten die rigorose Verbotsnorm für rechtmäßig. Sie verwiesen darauf, dass die Ferienwohnungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegen, einem aktuellen Hochrisikogebiet mit einer – zum Zeitpunkt der Entscheidung - 7-Tage-Inzidenz über 200.
Zurzeit wissenschaftlich nicht bewiesen, dass Geimpfte Virus nicht übertragen können
Das Beherbergungsverbot diene dazu, Kontakte und damit Infektionen zu vermeiden und umfasst dabei alle Personen, auch solche, die geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Weder bei Impfung noch bei Genesung ist momentan geklärt, ob solche Menschen nicht weiterhin Überträger des Coronavirus sein können. Dazu gebe es im Moment noch keine gesicherten, wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Interessenabwägung: Gesundheit der Bevölkerung überwiegen Finanzen des Antragstellers
Im Ergebnis gaben die Richter dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung den Vorrang vor den persönlichen, finanziellen Interessen der Antragssteller und lehnten deren Antrag ab. Falls sich die Ferienwohnungen-Inhaber entscheiden die nächsthöhere Instanz anzurufen, hören wir bald noch einmal von derselben Adresse in Greifswald, vom OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Weiterhin schwere Zeiten für die Tourismusbranche
Der Beschluss des VG Greifswald erwähnt noch, dass das Beherbergungsverbot in der aktuellen Form bis zum 14.2.2021 gilt; wollte wohl sagen: habt nur ein bisschen Geduld, vielleicht ändert sich in Kürze etwas. Nach der Bund-Länder-Konferenz, die nur einen Tag nach der Entscheidung tagte, spricht jedoch vieles dafür, dass die derzeitigen strengen Regeln für die Tourismusbranche noch mindestens bis zum 7.3.2021 aufrecht erhalten bleiben.
(VG Greifswald, Beschluss v. 9.2.2021, 4 B 122/21 HGW).
Weitere News zum Thema:
Deutliche Erschwernisse für Reisen im Corona-Lockdown durch neue Einreiseverordnung
Beherbergungsverbote sind beim Bundesverfassungsgericht angekommen
Rechtsfragen zur Corona-Impfung
Norm: Art 11 GG
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Weitere News zum Thema:
Welche Behördenmaßnahmen zum Coronavirus sind zulässig
Bundeseinheitliche Corona-Notbremse vom Kabinett beschlossen
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.943
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
2.041
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.654
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.5782
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
1.381
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.380
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.340
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
1.333
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.169
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.110
-
Cyber Resillience Report zeigt Anstieg der Ransomware-Attacken und höhere Zahlungsbereitschaft
14.11.2024
-
Risikoreicher Gehweg: Fußgänger stürzt auf Gehweg über Kante – haftet die Stadt?
18.10.2024
-
Bundeslagebild Cybercrime zeigt deutlichen Anstieg der Cyberkriminalität
30.08.2024
-
Strafanträge sind jetzt digital möglich
16.08.2024
-
Neues Selbstbestimmungsgesetz soll kurzfristig in Kraft treten
22.04.2024
-
EM in Deutschland: „Public Viewing“ bis in die Nacht
11.04.2024
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
19.03.2024
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
05.03.2024
-
Wichtige Grundsätze des BGH zum Zeugnisverweigerungsrecht
07.02.2024
-
Reform des BND-Gesetzes spätestens zum 1. Januar 2024
25.09.2023