Kabinett beschließt Pläne für Wehrsold-Besteuerung
Die komplette Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehrdienst soll ab 2013 abgeschafft werden. Entsprechende Gesetzespläne billigte das Kabinett am Mittwoch nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin. Zuvor hatten sich nach einem kurzen, aber heftigen Koalitionsstreit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Thomas de Maizière (beide CDU) auf einen Kompromiss verständigt. Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2013 sollen zudem Unternehmen beim Bürokratieaufwand entlastet werden. Sie müssen Steuerbelege künftig nicht mehr zehn Jahre lang aufbewahren.
Beim freiwilligen Wehrdienst - derzeit gibt es etwa 17.000 Soldaten - soll nur noch der Gehaltsbestandteil "Wehrsold" steuerfrei sein. Dies betrifft laut Kabinettvorlage im Monat aktuell etwa 280 bis 350 Euro. Weitere Bezüge wie der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung dagegen werden künftig steuerpflichtig. Im Gegenzug werden Eltern freiwillig Wehrdienstleistender bei Kindergeld und Kinderfreibetrag entlastet.
Beim Bundesfreiwilligendienst wird künftig das gezahlte Taschengeld steuerfrei gestellt - derzeit monatlich maximal 336 Euro. Weitere Bezüge wie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung sind dann steuerpflichtig. Ein Großteil der 37.000 "Bufdis" ist im Rahmen des steuerfreien Einkommens von jährlich 8.004 Euro nicht betroffen.
Schäuble hatte sich zudem mit Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) auf einen Kompromiss für Steuervereinfachungen verständigt. Unternehmen müssen Rechnungen und Belege zunächst von 2013 an nur acht statt zehn Jahre aufbewahren. In einem weiteren Schritt wird die Frist ab 2015 auf sieben Jahren verkürzt.
Einfachere Verfahren soll es auch für Arbeitnehmer geben: Sie müssen nicht mehr jährlich Anträge zur Lohnsteuer-Ermäßigung stellen und können Freibeträge künftig für zwei Jahre beantragen.
Teil des Gesetzespakets sind auch weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Ein-Prozent-Regel gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv. Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern.
Die bisherige Systematik nach der 1-Prozent-Regelung bleibt zwar erhalten. "Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird um die in diesem enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert", heißt es in der Kabinettvorlage. Zur Vereinfachung werden diese Kosten in pauschaler Höhe angesetzt. Um eine Überkompensation zu verhindern, wird der pauschale Abzug auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro beschränkt, der kontinuierlich abgeschmolzen wird. Die Regelung soll auf E-Autos begrenzt werden, die bis Ende 2022 angeschafft werden.
Die Gesetzespläne kosten den Staat im nächsten Jahr 265 Millionen Euro. Die Mindereinnahmen steigen bis 2016 auf 1,12 Milliarden Euro. Die mit Abstand größten Ausfälle für den Fiskus entfallen auf die kürzeren Aufbewahrungsfristen: Etwa 200 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund eine Milliarde Euro vom Jahr 2015 an.
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