Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen

Um auf das seit Jahren niedrige Zinsniveau zu reagieren, hat die CDU laut einem Artikel im Handelsblatt vom 6.12.2016 einen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem der Zinssatz des § 238 AO von 6 % auf 3 % im Jahr abgesenkt wird.

Im Bericht heißt es, dass die CDU plant, die Änderung in das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz einzubringen, das sich momentan im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Zinssenkung trifft nicht überall auf Zustimmung

Allerdings treffe das Vorhaben nicht nur auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD und einem Teil der Bundesländer. Auch im BMF sehe man noch eine Reihe Probleme, insbesondere scheue man dort die großen Herausforderungen beim Verwaltungsaufwand einer solchen Umstellung. Auf der anderen Seite werde man sich auch im BMF immer unsicherer. Denn die Frage, ob der in § 238 AO gesetzlich festgelegte Zinssatz von 6 % angesichts der Niedrigzinsphase nicht deutlich zu hoch ist, beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit schon seit einiger Zeit. Und immer mehr Stimmen halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber ohnehin bald zu einer Anpassung zwingen wird.

Anhängige Verfahren zur Höhe der Nachzahlungszinsen 

Wer Nachzahlungszinsen nicht akzeptieren will, sollte unter Hinweis auf das Verfahren I R 77/75 beim BFH und auf die beim FG Münster unter dem Aktenzeichen 10 K 2472/16 E anhängige Musterklage des BdSt Einspruch einlegen sowie auf das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO verweisen.


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