Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass das Hamburgische Grundsteuergesetz verfassungsgemäß ist.
Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. v. § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG einzubeziehen.
Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.
Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann.
Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, dass Kommanditisten einer KG bei der Übertragung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG unterschiedliche Wahlrechte ausüben können.
Das Schleswig-Holsteinische FG befasste sich mit der steuerrechtlichen Bewertung von durch Untreue erlangten Einnahmen und entschied, dass diese in der Regel nicht als steuerbare Vermögensmehrungen gelten, selbst wenn sie für illegale Zwecke, wie Bestechung, verwendet und später teilweise zurückgezahlt werden.
Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, dass Vermögenswerte, die in einem anglo-amerikanischen Trust nach dem Recht von Guernsey gehalten werden, beim Tod eines der Errichter nicht in den Nachlass fallen und somit keine Erbschaftsteuer erhoben wird.
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die beim Mobilfunkanbieter verbleiben, umsatzsteuerpflichtig sind.
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides wurden vom FG Baden-Württemberg abgelehnt, auch wenn verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Landesgrundsteuergesetz geltend gemacht werden.
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Am 3.4.2025 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Das FG Münster hat entschieden, dass für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen die Nutzung am Stichtag entscheidend ist.
Das (neue) Hessische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Der etwaige Nachweis eines gemeinen Werts des Grundvermögens ist für das hessische Grundsteuerrecht nicht relevant. So hat das Hessische FG entschieden.
Bei privat nutzbaren Kfz ist von einer privaten Nutzung auszugehen. Dieser Anscheinsbeweis der Privatnutzung kann zwar entkräftet werden. Der BFH hat hierfür allerdings hohe Anforderungen aufgestellt.
Der BFH hatte sich mit dem Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei Unternehmensfortführung zu beschäftigen. Danach kann eine Vorsteueraufteilung nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während der Verwalterzeit vorgenommen werden. Bei Unternehmenseinstellung ist hingegen der Vorsteuerabzug nach den früheren unternehmerischen Tätigkeiten des Insolvenzschuldners zu entscheiden.
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Bei Zusammenschlüssen von Freiberuflern werden intern die Aufgaben auf die einzelnen Gesellschafter verteilt. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt gleichwohl vor, wenn jeder Gesellschafter über die persönlichen Berufsqualifikationen verfügt und eine freiberufliche Tätigkeit – wenngleich auch in einem nur sehr geringen Maße – tatsächlich ausübt.
Das FG Berlin-Brandenburg erhielt in den vergangenen Wochen zahlreiche AdV-Anträge in Bezug auf Grundsteuerwertbescheide. Das Gericht stellte nun klar, dass keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse zu gewähren ist.
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