Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben
Beiträge zur Rentenversicherung und Krankengeld
Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt, ohne die Rentenversicherungsbeiträge abzuziehen bzw. als Sonderausgaben anzuerkennen. Es verwies darauf, dass die Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (= dem Krankengeld) stehen und daher nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht abziehbar sind.
Vor dem FG begehrte die Klägerin die Anerkennung der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben. Sie verwies auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang der Pflichtbeiträge mit späteren steuerpflichtigen Rentenbezügen.
Kein Sonderausgabenabzug
Das FG entschied, dass die Rentenversicherungsbeiträge zu Recht nicht als Sonderausgaben anerkannt worden waren. Ein solcher Abzug bleibt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwehrt, da zwischen steuerfreiem Krankengeld und den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang bestand. Letzterer ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere anzunehmen, wenn die steuerfreien Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Erzielung steuerfreier Einnahmen gleichzeitig Pflichtbeiträge an einen Sozialversicherungsträger auslöst.
Im entschiednenen Fall war die Klägerin wegen des Bezugs von steuerfreien Einnahmen zur Beitragszahlung verpflichtet gewesen. Dieser enge Zusammenhang konnte nicht durch den Einwand durchbrochen werden, dass zwischen Beiträgen und steuerpflichtigen Rentenzahlungen ein kausaler (vorrangiger) Bezug besteht. Die spätere Rentenzahlung wurde schließlich nicht unmittelbar durch die Beitragszahlung ausgelöst, sondern war von anderen Voraussetzungen (z. B. dem Erreichen der Altersgrenze) abhängig.
Rechtsfehlerfrei hatte das Finanzamt das Krankengeld zudem ohne Kürzung um die Rentenversicherungsbeiträge dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024
-
Vorsteuerabzug für nicht gelieferte Photovoltaikanlage
13.12.2024
-
Alle am 12.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.12.2024
-
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
09.12.2024