Alle am 19.01.2023 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG | Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf einem variablen Eigenkapitalkonto nur dann zu einer Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens, wenn es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Einlage in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft handelt. | |
Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht | Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. | |
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags | Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. | |
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung | Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist. |
Alle am 12.01.2023 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
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Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
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Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
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Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
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Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
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Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026
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Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
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Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
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Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
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Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026