Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltliches Erwerbsgeschäft, das in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist, wenn die Gegenleistung den Wert des Vermächtnisses nicht annähernd ausgleicht. 

Entscheidungsstichwörter

Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

Leitsatz

Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit im Rahmen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstandes eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht.

Normenkette

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3

Verfahrensgang

FG Baden­Württemberg vom 20. Mai 2010  12 K 1737/07 (EFG 2011, 706)

Urteil v. 29.6.2011, IX R 63/10, veröffentlicht am 24.8.2011