Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der GbR gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt jedenfalls dann nicht der GrESt, wenn die auf die Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels Beurkundung nichtig sind.  

Entscheidungsstichwörter

Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks GbR

Leitsatz

Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.

Normenkette

AO § 42

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

BGB § 311b

Verfahrensgang

FG München vom 20. Februar 2008  4 K 4000/04

Urteil v. 23.11.2011, II R 64/09, veröffentlicht am 28.12.2011