Grunderwerbsteuerfreier Erwerb vom Miterben

Das FG Münster hat zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG beim Erwerb vom Miterben entschieden.

Erwerb des Grundstücksanteils der Miterbin

Die Klägerin bildete gemeinsam mit ihrer Schwester eine Erbengemeinschaft bzgl. ihrer Eltern. Die Schwestern vereinbarten im Rahmen eines notariellen Vertrags die Aufhebung der Erbengemeinschaft und die Umwandlung des Gesamthandseigentums in Bruchteilseigentum. Zum Gesamthandseigentum gehörte ein Grundstück. Die Klägerin sollte den hälftigen Grundstücksanteil ihrer Schwester erwerben und als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden.

Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift § 3 Nr. 3 GrEStG

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG nur für den Erwerb des Bruchteilseigentums von der Erbengemeinschaft Anwendung finde, nicht für den gesondert zu beurteilenden Erwerb des Miteigentumsanteils von der Schwester. Deshalb setzte das Finanzamt gegenüber der Klägerin Grunderwerbsteuer fest. Das FG Münster entschied zugunsten der Klägerin, dass die Steuerbefreiungsvorschrift für den gesamten Vorgang Anwendung findet.

FG Münster, Urteil v. 29.10.2020, 8 K 809/18 GrE, veröffentlicht am 16.11.2020


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