Kaufpreisaufteilung für Zwecke der AfA mittels Arbeitshilfe des BMF
Kaufpreisaufteilung für die AfA
Die Klägerin erwarb eine Eigentumswohnung und vereinbarte mit dem Veräußerer im notariellen Kaufvertrag, dass vom Gesamtkaufpreis 20.000 EUR (= rd. 18 % des Kaufpreises) auf den Grund und Boden und 90.000 EUR (= rd. 82 %) auf das Gebäude entfallen. In ihrer Steuererklärung berechnete sie die AfA aus einer Bemessungsgrundlage entsprechend der vertraglichen Kaufpreisaufteilung. Das Finanzamt folgte dieser Kaufpreisaufteilung nicht, weil die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung hiervon erheblich abweichende Werte auswies. Danach entfielen vom Gesamtkaufpreis nur rd. 30 % auf das Gebäude.
Zutreffende Bemessungsgrundlage
Das FG hat entschieden, dass das Finanzamt bei der Berechnung der AfA eine zutreffende Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt hat. Im Steuerrecht werde eine Wohnung oder ein Haus in zwei fiktive Wirtschaftsgüter aufgespalten, nämlich den Grund und Boden ohne Wertverlust und das Gebäude mit Wertverlust im Laufe der Zeit. Folglich müssten durch Aufteilung des Kaufpreises zwei fiktive Anschaffungskosten bestimmt werden.
Für die deswegen notwendige Kaufpreisaufteilung habe der BFH unter anderem ausgesprochen, dass eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude grundsätzlich der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen ist, es sei denn, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung von den das Grundstück und das Gebäude betreffenden Einzelumständen komme man zu dem Ergebnis, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint.
Arbeitshilfe des BMF
Die vom BMF auf seiner Webseite angebotene Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung sei für die Wertermittlung von Grund und Boden sowie Gebäude grundsätzlich geeignet. Die Ergebnisse der Arbeitshilfe hätten eine große indizielle Bedeutung, um bei erheblicher Abweichung die Marktangemessenheit der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung zu widerlegen und seien eine geeignete Schätzungshilfe, um bei Widerlegung der im Kaufvertag vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung im Wege der Schätzung eine anderweitige Kaufpreisaufteilung vorzunehmen.
Revision beim BFH
Das FG hatte die zwischenzeitlich von der Klägerin eingelegte Revision, Az beim BFH IX R 26/19, mit der Begründung zugelassen, dass insbesondere klärungswürdig und klärungsbedürftig erscheint, ob die Arbeitshilfe des BMF grundsätzlich zur Einschätzung der Kaufpreisanteile des Grund und Bodens und des Gebäudes geeignet ist und ab welchem Grad von Abweichung der vertraglichen Aufteilung von der sich aus der Arbeitshilfe ergebenden Aufteilung die vertragliche Aufteilung wirtschaftlich nicht mehr haltbar erscheint. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob der BFH die vom BMF angebotene Arbeitshilfe als geeignetes Instrumentarium zur Kaufpreisaufteilung ansieht.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
761
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
710
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
616
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
568
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
509
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
504
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
490
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
448
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Anschrift in Rechnungen
411
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024
-
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015
15.11.2024
-
Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
14.11.2024
-
Erbschaftsteuerfreibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
14.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
14.11.2024
-
Alle am 14.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
14.11.2024
-
Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
14.11.2024
-
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz
14.11.2024
-
Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung
13.11.2024