VSME ESRS Pilotgruppe

Die Auswirkungen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht für viele europäische Unternehmen werden in Theorie und Praxis weiterhin intensiv diskutiert, so haben DIHK und DRSC die Ergebnisse ihrer Pilotgruppe zum Entwurf des VSME ESRS veröffentlicht.

Ausstrahlungswirkung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf KMU

Viel diskutiert wird über die Ausstrahlung der Berichtspflicht auch auf kleine und mittelgroße Unternehmen in der Wertschöpfungskette, die, obwohl vom Gesetz gar nicht als Zielgruppe benannt, dennoch vergleichbar zu den schon beobachtbaren Folgen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stark indirekt betroffen sein werden. Hier hatte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den Auftrag der europäischen Kommission erweitert, und statt eines ESRS-Standards für KMU zwei Standards vorgeschlagen:

  • einen für die (wenigen) direkt verpflichteten kapitalmarktorientierten KMU sowie bestimmte kleinere Banken und Versicherungen,
  • einen für die freiwillige Anwendung, den sogenannten VSME ESRS.

Idee des Letztgenannten ist, dass sich KMU vor individuellen Anfragen von anderen Unternehmen schützen können, wenn sie bestimmte Angaben freiwillig berichten und veröffentlichen. 

Zentrale Erkenntnisse der simulierten Anwendung der VSME ESRS (DRSC und IHK)

Das DRSC hat zusammen mit der IHK in einer Arbeitsgruppe fallstudienbasiert in 12 Beispielunternehmen die Anwendung des Entwurfs des VSME ESRS simuliert und dabei folgende zentrale Erkenntnisse erarbeitet:

  • Aufgrund des umfangreichen Trickle-Down-Effekts besteht ein großer Bedarf seitens der KMU an dem VSME-ESRS, der europaweite, einfache und standardisierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU bestimmt. Im Zentrum steht aber für die KMU die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ihrer Unternehmen.
  • Der Aufwand der Erstellung von freiwilligen Berichten muss sich durch konkreten Nutzen rechnen.
  • Der derzeitige Entwurf des VSME ist noch nicht hinreichend einfach in Sprache und Anwendung.
  • Der modulare Ansatz ist richtig, da er die Heterogenität der KMU widerspiegelt. Das Basis-Modul ist grundsätzlich – mit den genannten Nachbesserungen – für KMU umsetzbar. Eine Erweiterung des Basis-Moduls wird abgelehnt. Für alle weiteren Module bedarf es eines konkreten Nutzens für die Umsetzung. Das PAT-Modul sollte Zugang zu Transformationsfinanzierungen ermöglichen. Das Business Partner-Modul sollte aufgeteilt werden, da die Datenanforderungen von Banken, Investoren und großen Unternehmen sehr unterschiedlich sind. Ein Bedarf für sektorspezifische Module oder Standards wird nicht gesehen. KMU können hier bei Bedarf freiwillig ergänzen.
  • Die komplexe und offenzulegende Wesentlichkeitsanalyse, auch wenn sie nützliche Fragen aufwerfen kann, stellt für die KMU eine große Hürde in der Anwendung dar, ohne dass dadurch der Bericht signifikant gekürzt oder vereinfacht werden könnte. Das PAT-Modul und das Business Partner-Modul sollten folglich auf eine Wesentlichkeitsanalyse verzichten. Eine durchgängige Anwendung des „if applicable“-Ansatzes ist ausreichend.
  • Es muss der Grundsatz gelten, dass ein KMU den gem. VSME ESRS erstellten Nachhaltigkeitsbericht grundsätzlich ohne externe Hilfe erstellen können muss. Es darf also keine Datenpunkte geben, die nur mit externer Unterstützung, Zertifizierungen oder Begutachtungen ermittelbar und darstellbar sind.
  • Die Erstellung eines Berichts muss analoge Strukturen haben wie die Finanzberichterstattung und darf keine Pflicht zur Veröffentlichung nach sich ziehen. 
  • Die vielen rechtlichen und faktischen Hindernisse in der Berichterstellung sind zu berücksichtigen. So ist z. B. ohne entsprechende Datenbereitstellung durch Ver- und Entsorger selbst das Basis-Modul nicht zu erfüllen. Zudem ist keine Vergleichbarkeit zwischen den KMU möglich. Angaben zum Scope 3 der CO2-Emissionen oder produktbezogene Angaben sind unvermeidlich mit hohen Unsicherheiten/Unschärfen behaftet.

Zu den gesamten Ergebnissen:

Ergebnisse der Pilotgruppe von DIHK und DRSC zum Entwurf des VSME ESRS

Interoperabilität von ISSB Standards und ESRS

Zudem wird auch die Frage diskutiert, ob es Abweichungen der ESRS zu anderen Standards gibt. Hier haben EFRAG und ISSB den gemeinsam entwickelten Leitfaden zur Interoperabilität von ESRS und IFRS Sustainability Disclosure Standards veröffentlicht.

Zur Haufe-News: Leitfaden zur Interoperabilität von ISSB Standards und ESRS veröffentlicht

In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:

EU-Kommission erlässt Übersetzungskorrekturen an ESRS Set 1

LkSG-Sorgfaltspflichtenberichte können ersetzt bzw. später eingereicht werden dürfen

CSRD-Umsetzungsgesetz: Sanktionen für eine nicht oder falsch erstellte Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD-Umsetzungsgesetz: Regelung der Prüfung des Nachhaltigkeitsbericht im Referentenentwurf