Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Märzklausel (Video)

Besonderheiten der Märzklausel Video: Besonderheiten der Märzklauselmehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.4 Abfindung (Entlassungsentschädigung)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für einen gesetzlich näher bestimmten Zeitraum, wenn wegen der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) beansprucht werden kann.[1] Für diese Ruhensregelung gelten die Aussagen zur Gleichwohlgewährung in Abschn. 2.8.3 entsprechend.[2] Anders als bei der Sperrzeit wird in Ruhensfällen auf...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.1 Abfindungen

Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbesondere Zahlungen auf Basis des § 9 KSchG.mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.3 Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung ruht und zusätzlich ein Ruhen infolge einer Sperrzeit eintritt, laufen beide Ruhenszeiträume parallel ab. Praxis-Beispiel Rechtsfolgen bei Entlassungsentschädigung und Sperrzeitmehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2 Entlassungsentschädigung

2.1 Arten Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.5 Abfindung bei beendeter Beschäftigung

Abfindungen aus einer beendeten Beschäftigung gehören zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. Zur Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils einer Abfindung hat die Rechtsprechung entsprechende Kriterien entwickelt.[1] Die Abfindung ist in vollem Umfang beitragspflichtig. Zur Beitragsfestsetzung ist der ermittelte Entgeltanteil durch de...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung

Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechend zu erhöhen. Wird die Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen f...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.2 Fiktiver Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung

Der maßgebliche Bruttobetrag der Entlassungsentschädigung wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem gesetzlich bestimmten – fiktiven – Anteil für die Ermittlung des Ruhenszeitraums herangezogen. Dieser fiktive Entgeltanteil beträgt mindestens 25 % und höchstens 60 % der Entlassungsentschädigung. Die im Einzelfall maßgebliche Höhe des Prozentsatzes bestimmt sich nach dem ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 3 Abfindung von Versorgungsanwartschaften

Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Rz. 89 Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, dass es sich beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung um ein aleatorisches Rechtsgeschäft handle, das geeignet ist, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu unterlaufen. Allerdings ist diese Meinung heftig umstritten. In der Literatur werden zu diesem Problemfeld nahezu alle Meinungen vertreten. Eine umfassende Darlegung des...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.3 Zahlung einer Abfindung

Eine Abfindung kann ein Indiz dafür sein, dass ein Beteiligungssachverhalt vorliegt und führt deshalb im Regelfall zur Sperrzeitprüfung. Anhaltspunkte für eine Sperrzeit liegen dabei nach Auslegung der Agentur für Arbeit insbesondere dann vor, wenn einzelvertraglich eine über die Grenzen des § 1a KSchG hinausgehende Abfindung vereinbart wird. Beendet ein Arbeitgeber ein Arbei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Abfindung i.H.v. steuerlichen Werten (vormals: Stuttgarter Verfahren)

Rz. 872 Häufig finden sich noch immer in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften Abfindungsklauseln, die auf steuerliche Werte abstellen. Als steuerorientierter Maßstab für die Abfindung wurde vor 2009 der Wert nach dem Stuttgarter Verfahren [1184] verwendet. Das Stuttgarter Verfahren wurde von der Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- un...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.4 Keine Beiträge zur Krankenversicherung bei Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, so besteht auch während der Ruhenszeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit ein Krankenversicherungsschutz.[1] Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anspruch "allein" wegen der Sperrzeit ruht. Sofern der Anspruch – wie im vorstehenden Beispiel – zusätzlich (parallel) wegen einer Ent...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 9 Beschränkte Steuerpflicht, Abfindung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist vom 1.1.01 bis 31.12.10, insgesamt 10 Jahre bei einem Unternehmen angestellt. Vom 1.1.01 bis 31.12.05 (5 Jahre) wohnt und arbeitet er in Deutschland und unterliegt der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht. Ab 1.1.06 wird er ins Ausland entsandt, gibt seinen deutschen Wohnsitz auf und arbeitet und wohnt im Ausland. Der deutschen Besteuerung un...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Abfindung

Rz. 515 Jeder Gesellschafter, der aus der Gesellschaft durch Kündigung, Einziehung oder Ausschluss ausscheidet, kann grds. die Zahlung einer Abfindung verlangen.[1743] Diese darf nur aus dem freien Vermögen der Gesellschaft geleistet werden (§§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG; s. bereits Rdn 497). Rz. 516 Ohne anderweitige Regelungen in der Satzung hat die Abfindung zum Verkehrswe...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.1 Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag mit Abfindung bei ansonsten drohender Arbeitgeberkündigung

Hat ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet, weil ihm andernfalls eine Arbeitgeberkündigung droht, liegt darin allein kein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe. Grundsätzlich reicht auch das Interesse an einer Abfindung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht aus. Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Abfindung

Rz. 1373 Nach § 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 135 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB steht dem ausgeschiedenen Partner ein Anspruch auf Zahlung einer dem Wert seines Anteils angemessenen Abfindung zu. aa) Gesetzliche Regelung Rz. 1374 Das Gesetz bestimmt die Höhe des Abfindungsanspruchs als den Betrag, der dem Wert des Anteils des ausscheidenden Partners entspricht. Das Gesetz gibt keine Bew...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Abfindung

Rz. 415 Nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.) steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter ein Anspruch auf Zahlung einer dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. aa) Gesetzliche Regelung Rz. 416 Das Gesetz spricht dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. Nach der Regierungsbegründung bed...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.2 Abfindungen/Entschädigungen/Aufstockungsbeträge

Darüber hinaus gehören auch folgende zweckspezifische Einnahmen zu den beitragspflichtigen Einnahmen: Abfindungen, Entschädigungen o. ä. Leistungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, Rentenabfindungen und Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz sowie der Zuschlag zur Aufstockung der Bezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätz...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschlossen. Sofern der Arbeitnehmer keine Übertragung seiner Anwartschaft verlangt, kann...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XV. Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters

1. Gesetzliche Abfindung Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesetzliche Abfindung

Rz. 861 Ein ausscheidender Komplementär ebenso wie ein ausscheidender Kommanditist (bzw. deren Erben) haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf Abfindung, die nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 135 HGB, zu berechnen ist. Gegenüber dem vormaligen § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach die Abfindung an einem fiktiven Liquidationserlös entspricht, ist nunmehr eine "dem Wert des A...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung

Zusammenfassung Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterha...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1 Arten

Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbeso...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters

Rz. 565 Der ausscheidende Gesellschafter verliert seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen, erhält jedoch im Gegenzug einen Anspruch auf Abfindung. Er soll den vollen Wert seiner Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhalten (§§ 148 Abs. 6 und 8 HGB). Daher ist eine Abschichtungsbilanz aufzustellen, die sich im Allgemeinen auf den Tag des Ausscheidens bezieht, es sei denn, der...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.8 Abfindung bei Wiederheirat

Wird eine Witwen-/Witwerrente bei der ersten Wiederheirat abgefunden, so ist für die Berechnung des Abfindungsbetrags nicht auf die erhöhte Rente während des Sterbevierteljahres abzustellen.mehr

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Rentenabfindung / 1.3 Abfindung führt zum Ausschluss auf das Rentensplitting

Wird eine Rentenabfindung geleistet, ist ein Anspruch auf das Rentensplitting nach dem Tod des ersten Ehegatten ausgeschlossen.[1]mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Art und Höhe der Abfindung

Rz. 396 Die Art der Abfindung hat nach § 39a Abs. 3 WpÜG der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Eine Geldleistung ist allerdings stets wahlweise anzubieten, selbst wenn es sich bei dem vorangegangenen Angebot um ein reines Tauschangebot handelte. Wenn das Übernahme- oder Pflichtangebot keine bare Gegenleistung vorsieht, entspricht die Abfindung...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.4 Aufstockungsbeträge

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet. Praxis-Beispiel Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.3 Ähnliche Leistungen

Unter den Sammelbegriff der ähnlichen Leistungen fallen alle weiteren Zahlungen, die nicht als Arbeitsentgelt für die bisherige Arbeitsleistung erbracht werden. Für die Qualifizierung einer Leistung als Entlassungsentschädigung kommt es nicht auf die Bezeichnung oder Fälligkeit der Leistung an. So ist z. B. auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf bestehende Forderungen (z. B....mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.2 Entschädigungen

Entschädigungen sind u. a. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB wegen Verdienstausfalls aufgrund vertragswidriger Arbeitgeberkündigung oder berechtigter außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.3 Betriebliche Altersversorgung

Bei einer betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um eine Entlassungsentschädigung, wenn der Anspruch unabhängig von Zeitpunkt und Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht und die betrieblichen Leistungen "wie ursprünglich geplant" (z. B. mit Beginn einer Altersrente) ausgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn die Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.4 Direktzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen

Leistungen, die auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, sind generell nicht als Entlassungsentschädigung zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Privileg für Direkteinzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, den berücksichtigungsfähigen Betrag der Entlassungsentschädigung durch direkte Ei...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 6 Gleichwohlgewährung

Im Interesse des sozialen Schutzes sieht das Gesetz besondere Regelungen vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm zustehende Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld im Wege der sog. "Gleichwohlgewährung" auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Mit dieser Gleichwohlgewährung geht der Anspruch des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr