Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Abzugsfähigkeit der Abfindungsleistung

Sodann stellt sich die Frage, ob die geleistete Abfindung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung – soweit auf den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer entfällt – abgezogen werden kann. Dabei kommt zunächst § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Betracht, der allerdings die – hier annahmegemäß nicht vorliegende (s. oben unter III. 2.) – Geltendmachung voraussetzt. Es stellt sich aber die F...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / 2. Verzicht

Die Möglichkeit eines Verzichts auf das Pflichtteilsrecht sieht § 2346 Abs. 2 BGB zwar ausdrücklich vor, allerdings ist hiermit nur der Verzicht vor Eintritt des Erbfalls angesprochen (Everts in BeckOGK/BGB, § 2346 Rz. 25; Lange, ZEV 2022, 557, 558). Der postmortale Verzicht ist letztlich nichts anderes als ein Erlass i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB zugunsten der verpflichteten Pers...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Steuerbarer Erwerb von Todes wegen

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt u.a. als vom Erblasser zugewendet, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Regelung fingiert eine Zuwendung durch den Erblasser, so dass insb. das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – und nicht zu der Person, die die Abfindung zahlt – maßgeblich ist ( Götz in Stenger/Loose, BewG/Er...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Keine steuerbare Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsberechtigten Person stellt sich in steuerlicher Hinsicht zunächst die Frage, ob die Abfindungszahlung bei ihr eine steuerbare Schenkung darstellt. Dies scheint zunächst nicht abwegig und wurde von Seiten der Finanzverwaltung in entsprechenden Verfahren bereits so vertreten. Denn immerhin fließt eine Geldzahlung, obwohl der Pflichtteilsanspruch verjä...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / I. Einleitung

Der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und -lasten ist immer wieder Gegenstand der Diskussion in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rspr. und Literatur. Die durchaus komplexe Steuerrechtslage, die insb. zwischen Vereinbarungen vor und nach dem Erbfall sowie zwischen geltend gemachten und nicht geltend gemachten Pflichtteilsansprüchen kategorisch unterscheidet, stellt St...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / [Ohne Titel]

Dipl. Finw. (FH) Lukas Münch, LL.M.[*] Der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen und -lasten ist immer wieder Gegenstand der Diskussion in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Rspr. und Literatur. Die durchaus komplexe Steuerrechtslage, die insb. zwischen Vereinbarungen vor und nach dem Erbfall sowie zwischen geltend gemachten und nicht geltend gemachten Pflichtteilsansprüche...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / IV. Fazit

Der Beitrag hat gezeigt, dass die in der Praxis diskutierten Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durch den Verjährungseintritt i.d.R. nicht berührt werden. Vielmehr ist dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass Ansprüche und Verbindlichkeiten auch nach Verjährungseintritt bestehen bleiben, auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkun...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

Tz. 818 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei Liquidation der GmbH Abfindungen an den ausscheidenden Ges-GF wegen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten in der gleichen Situation ebenfalls eine Abfindung zugesagt hätte. Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 4. Höhe der Abfindung

Rz. 10 Verhandlungen über eine Abfindung können für den Rechtsanwalt schwierig sein. Wird der potentielle Erblasser vertreten, kann schlicht eine feste Summe ohne weitere Begründung angeboten werden. Der kundige oder anwaltlich vertretene Gegner wird sich aber regelmäßig nur bei Offenlegung des Einkommens und des Vermögens des Erblassers auf Verhandlungen einlassen. Unter Um...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Abfindung für einen Erbverzicht

Rz. 109 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gelten als Schenkung unter Lebenden auch Abfindungen für einen Erb-, Pflichtteils- und/oder Vermächtnisverzicht i.S.v. §§ 2346, 2352 BGB. Rz. 110 Der Regelung liegt die Vorstellung zugrunde, dass durch die Abfindung ein Ausgleich für den Verzicht auf die spätere Erb- bzw. Vermächtniserwartung geleistet wird. Wirtschaftlich wird quasi der Z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / h) Abfindung für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Erwerbe

Rz. 115 Schließlich gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG auch das als Schenkung unter Lebenden, was als Abfindung für aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Ansprüche aus einem Rechtsgeschäft unter Lebenden vor dem Eintritt der Bedingung oder des Ereignisses gewährt wird. Die Abfindung ist allerdings nur steuerbar, wenn der Erwerb aufgrund des abgefundenen Anspr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Besondere Wertermittlung bei Abfindungen für Gesellschaftsanteile

Rz. 194 § 10 Abs. 10 ErbStG regelt eine besondere Wertermittlung für den Fall der Übertragung bzw. Einziehung von Gesellschaftsanteilen aufgrund gesellschaftsvertraglich vereinbarter Übertragungsverpflichtungen oder Einziehungsmöglichkeiten. Rz. 195 Befindet sich im Nachlass eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer GmbH, wird diese Beteiligung mit ihrem gemei...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.3 Gegenläufige körperschaftsteuerliche Rechtsfolgen bei Ausübung einer bilanzsteuerlich unschädlichen Abfindungsklausel

Tz. 564 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bevor entspr den Grundsätzen der Tz 558ff eine Aufnahme einer Abfindungsklausel in eine Pensionszusage erfolgt, sollte bei Ges-GF eine Überprüfung der Auswirkungen auf der 2. Ebene (vGA) erfolgen. Denn die bilanzstlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Abfindungsklauseln führen zu kstlichen Folgeproblemen, wenn von der Möglichkeit de...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Gegenleistungen als Inhalt des Erbverzichtsvertrags

Rz. 122 Regelmäßig wird ein Erbverzicht nur gegen eine Abfindung vereinbart. Diese ist genau zu beziffern und ggf. zu bewerten. Dabei führt die Nichtprotokollierung der Abfindungsleistung im Erbverzichtsvertrag noch nicht zur Nichtigkeit des Verzichtsvertrags.[209] Zu beachten ist hingegen, dass die Abfindung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG nach Überschreitung der Freibeträge z...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Einziehungsklausel

Rz. 291 Mit dem Tod eines Gesellschafters geht der Geschäftsanteil zwingend auf dessen Erben über (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass der Geschäftsanteil in diesem Fall eingezogen werden kann. Die Einziehung führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils. Rz. 292 Die Einziehung eines Geschäftsanteils ist nur zulässig, wenn sie im Gesellschafts...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 117 Im Bereich der Personengesellschaften gilt im ErbStG das Transparenzprinzip. Als Beteiligte an steuerpflichtigen Vorgängen kommen daher immer nur die Gesellschafter in Betracht,[145] nie die Personengesellschaft als solche.[146] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung aus, wächst den verbleibenden Gesellschaftern der Gesellschaftsant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Gesetzliche Regelung

Rz. 152 Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelung über den Tod eines Gesellschafters, kommt die gesetzliche Regelung zur Anwendung. Danach führt der Tod eines Gesellschafters einer OHG nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Der verstorbene Gesellschafter scheidet vielmehr aus der Gesellschaft aus und die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetz...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.2 Formulierung von Abfindungsklauseln

Tz. 559 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zunächst unterliegen auch Abfindungsklauseln dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es si...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 217 Die Testierfreiheit wird eingeschränkt, wenn das landwirtschaftliche Sondererbrecht (Anerbenrecht) zur Anwendung kommt. Das Anerbenrecht stellt eine Sonderregelung der Erbfolge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar, das darauf ausgerichtet ist, die Zerschlagung von landwirtschaftlichen Höfen durch den Erbfall zu vermeiden. Immer dann, wenn sich landwirtscha...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (3) Eintrittsrecht

Rz. 165 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[513] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / J. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 80 Der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch nach eingetretenem Erbfall ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ausdrücklich steuerfrei.[185] Er darf allerdings noch nicht geltend gemacht worden sein, da es sonst zu einer Schenkungsteuerpflicht kommen kann.[186] Rz. 81 Dagegen gilt die Abfindung für einen Erbverzicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG als Schenkung, nach h.M. auch f...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Abschichtung

Rz. 286 Mittlerweile ist auch durch den BGH neben dem Auseinandersetzungsvertrag[559] und der Erbteilsübertragung[560] ein "dritter Weg" der Auseinandersetzung anerkannt, der zu einer Teilauseinandersetzung führt: Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Dies wird allg. als "Abschichtung" bezeichnet, ein Begriff, den der BGH übernommen...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 3. Entgeltlicher Verzicht

Rz. 9 Umstritten ist, ob die Abfindung für einen Verzicht eine unentgeltliche Zuwendung ist oder den Verzicht zu einem entgeltlichen Vertrag macht.[7] In einer Entscheidung im Jahr 1991 hatte der BGH über eine Anfechtung nach dem AnfG zu entscheiden.[8] Ein Pflichtteilsverzicht wurde in diesem Zusammenhang nicht als "Gegenleistung für die Übertragung wertvollen Grundbesitzes"...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 60 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Entstehen der Steuerpflicht

Rz. 170 Die Steuerpflicht des Nacherben entsteht mit dem Anfall nach § 1139 BGB. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nur dann Steuern zu entrichten, wenn der Nacherbe gegen Abfindung auf das Nacherbenrecht verzichtet, gegen Abfindung ausschlägt, das Anwartschaftsrecht gegen Erlös überträgt bzw. Nachlassgegenstände vom Vorerben unentgeltlich erhält.[204] Rz. 171 Bei der Besteuerung d...mehr

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FoVo 12/2023, Abschichtungs... / 2 II. Aus der Entscheidung

Tatsächlich eine Abschichtung und keine Auseinandersetzung Der angefochtene Beschluss ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Zu Recht hat das GBA den Grundbuchberichtigungsantrag zurückgewiesen. Die Antragsteller leiten die für ihren Grundbuchberichtigungsantrag gemäß § 22 Abs. 1 GBO erforderliche Grundbuchunrichtigkeit aus der (zuletzt) notariell beurkundeten Auseinandersetzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei de...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Rechtsfolgen des Zuwendungsverzichts

Rz. 146 Der Zuwendungsverzicht beseitigt nicht die betreffende letztwillige Verfügung, sondern verhindert lediglich den Anfall der Zuwendung an den Verzichtenden und hat keine übertragende Wirkung. Ebenso hat der Zuwendungsverzicht keinerlei Auswirkungen auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht, sofern er nicht darauf erstreckt wird. Diese Erstreckung ist allerdings au...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 57 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 140 Der Pflichtteilsanspruch wird von der Erbschaftsteuer nur dann erfasst, wenn er auch tatsächlich angemeldet wird. Auch ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Geschieht dies zu Lebzeiten des Erblassers gegen eine Abfindung, liegt eine Schenkung seitens des Erblassers nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG vor. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / II. Außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleich

Die Rechtsprechung stellt erhebliche Anforderungen an die Beratungspflicht des tätigen Rechtsanwalts.[28] Zu den entscheidenden Weichenstellungen in einer Personenschadenangelegenheit gehört die Frage, ob die Angelegenheit durch Vergleich beendet werden soll oder nicht. Hier muss der Mandant in die Lage versetzt werden, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / f) Leistungsstörungen beim Erbverzicht

Rz. 126 Bei einer Leistungsstörung kann der Verzichtende auf Erfüllung der vereinbarten Abfindung Klage erheben oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern er bereits einen Erbverzicht erklärt hat, ist dieser nach § 2351 BGB durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags zurückzugewähren. Die verweigerte Zustimmung des Erblassers hierzu kann gem. § 894 ZPO durch Klage ersetzt werden. Is...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Q. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 345 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer.[963] Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[964] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen An...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 213 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[291] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[292] war und ist mit dem Wo...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / IV. Unternehmertestament als Teil einer ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung

Rz. 20 Das Unternehmertestament bildet nur einen von mehreren Bestandteilen einer ganzheitlichen und generationenübergreifenden Unternehmensnachfolgeplanung.[21] Neben dem Unternehmertestament sind im Rahmen der Nachfolgeplanung u.a. auch folgende Aspekte mit zu berücksichtigen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.3.1 Abfindungsmöglichkeit in aktiver Dienstzeit: BFH-Rechtsprechung zu § 6a EStG und Übergangsregelung der Finanzverwaltung

Tz. 558 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 10.11.1998, BStBl II 2005, 261) stellt auch die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit iHd Tw nach § 6a Abs 3 EStG abfinden zu können, einen schädlichen Vorbehalt iSd § 6a Abs 1 Nr 2 EStG dar und steht deshalb einer Passivierung derartiger Pensionsverpflichtungen entgegen. E...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 416 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[550] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[551] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbSt...mehr