Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1] Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört auch die Abgabe vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

Leitsatz § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände – gegebenenfalls im Wege einer Schätzung – zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 –...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1 Einführung eines Ertragsteuerinformationsberichts nach HGB und weitere Änderungen

Die Rechtsgrundlage für den Ertragsteuerinformationsbericht nach HGB ergibt sich aus Art. 48b ff. EU-Bilanzrichtlinie, der durch die neuen §§ 342–342p HGB in nationales Recht umgesetzt wurde (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.3 Gestaltungsmissbrauch kann steuerlicher Anerkennung entgegenstehen

Die Verwaltung nimmt – und zwar teilweise in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung – insbesondere in den folgenden Fällen einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO an: Hat der Nießbraucher das Gebäude oder eine Wohnung in Ausübung seines Nießbrauchsrechts an den Eigentümer vermietet, so kann darin die Rückgängigmachung des Nie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung

Rz. 3 Da die für die Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge in Betracht kommende Erwerbergruppe (insbesondere Privatpersonen) weder USt-Voranmeldungen noch USt-Jahreserklärungen abzugeben braucht, hat sie den innergemeinschaftlichen Erwerb des neuen Fahrzeugs in einem besonderen Verfahren zu besteuern, der sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG). Die Steuerschuld ents...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Reemtsma-Anspruch" bei Insolvenz

Leitsatz Im Fall einer Insolvenz des leistenden Unternehmers kann dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe ein Direktanspruch gegenüber der Finanzverwaltung auf Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer zustehen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Schweizer Aktiengesellschaft. Sie hatte bis einschließlich 2011 Geschäftsbeziehungen zu einem in Deutschland ansässigen Handels...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.4 Steuerliche Behandlung beim Nießbraucher

In Abhängigkeit von der Gegenleistung für die Bestellung des Nießbrauchs und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze sowie von § 42 AO ergibt sich beim Nießbraucher folgende steuerliche Beurteilung: 3.4.1 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch[1] Der Nießbraucher darf Absetzungen für Abnutzung (AfA) weder auf das Gebäude[2] noch auf das unentgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Das Abstimmen der Konten der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sollte optimalerweise im Zuge der Abstimmung mit den Umsatzsteuerkonten erfolgen. Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen, Umsatzsteuer und son...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

Leitsatz 1. Die Bereitstellung von Kureinrichtungen gegen Kurtaxe ist ein steuerbarer Umsatz gegen Entgelt, wenn die Kureinrichtungen nicht für jedermann frei und unentgeltlich zugänglich sind (Bestätigung der Rechtsprechung, Abgrenzung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Gemeinde A vom 13.07.2023 – C 344/22, EU:C:2023:580 und zum Urteil des Bundesfinanzhofs –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Erteilung und Fiktion der Einwilligung

Rz. 25 In den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Fällen (Rz. 29) ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. Durch diese Regelung soll dem Interesse des Beklagten an einer gerichtlichen Entscheidung bei einem bereits weit fortgeschrittenen Prozessstadium Rechnung getragen und verhindert werden, dass sich der Kläger gegen den Willen des Beklagten einer Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Erforderlichkeit der Einwilligung

Rz. 29 Der Einwilligung des Beklagten in die Rücknahme bedarf es, wenn die Rücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt wird.[1] Nach Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung lebt das Recht auf Zurücknahme der Klage ohne Einwilligung des Beklagten wieder auf.[2] In der Revisionsinstanz ist für wirksame Klagerücknahme schon im Hinblick auf die erstinstanzliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Teilrücknahme wegen Verständigungs- oder Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 32 Die Regelung des § 72 Abs. 1a FGO erlaubt ausnahmsweise eine inhaltlich beschränkte Rücknahme der Klage, soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder Schiedsverfahren nach einem DBA oder nach anderen zwischenstaatlichen Verträgen i. S. d. § 2 AO bedeutsam sein können. Die Vorschrift ist auf die Besonderheiten bei der Einleitung und Durchführung von Verst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.2 Erneute Klageerhebung

Rz. 43 Aufgrund der nur prozessualen Wirkung der Klagerücknahme wäre ein Kläger nach Rücknahme aufgrund des § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 269 Abs. 6 ZPO grds. nicht gehindert, erneut Klage in derselben Sache zu erheben. Diese Möglichkeit wird durch § 72 Abs. 2 S. 1 FGO für fristgebundene Klagen [1] allerdings abschnitten. Die Rücknahmeerklärung hat insoweit den Verlust der Klage ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Abzugsfähigkeit der Abfindungsleistung

Sodann stellt sich die Frage, ob die geleistete Abfindung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung – soweit auf den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer entfällt – abgezogen werden kann. Dabei kommt zunächst § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Betracht, der allerdings die – hier annahmegemäß nicht vorliegende (s. oben unter III. 2.) – Geltendmachung voraussetzt. Es stellt sich aber die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Rücknahmeerklärung ist eine prozessuale Willenserklärung [1], die mit dem Zugang bei dem Gericht rechtswirksam wird und auch einer Auslegung zugänglich ist (Rz. 12). Eine solche Prozesshandlung ist bedingungsfeindlich, sodass eine unter einer außerprozessualen Bedingung abgegebene Rücknahmeerklärung auch dann keine Wirkung entfaltet, wenn die Bedingung tatsächlich e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Erklärungsempfänger

Rz. 11 Die Rücknahmeerklärung ist gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 269 Abs. 2 S. 1 ZPO gegenüber dem Gericht abzugeben, bei dem das Verfahren (noch) anhängig ist. Die Klage kann insoweit – ggf. nach Einwiligung des Beklagten nach § 72 Abs. 1 S. 2 und 3 FGO (Rz. 25) – bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden.[1] Eine nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Verfahrensbeendigung

Rz. 38 Durch die Klageerhebung nach § 64 FGO wird das Klageverfahren an- bzw. rechtshängig.[1] Abgeschlossen wird das Verfahren sodann durch eine gerichtliche Entscheidung, wenn nicht zuvor eine Klagerücknahme durch den Kläger i. S. d. § 72 FGO erfolgt, das Verfahren durch übereinstimmende Erledigungserklärungen des Klägers und des Beklagten einvernehmlich beendet wird[2] od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.6 Teilrücknahme

Rz. 22 Eine sog. Teilrücknahme ist – abgesehen vom Sonderfall des § 72 Abs. 1a FGO (Rz. 32) – grds. nur möglich, wenn der Streitgegenstand teilbar ist und daher durch Teilurteil nach § 98 FGO entschieden werden könnte.[1] Daher kommt eine Teilrücknahme nur in den Fällen der objektiven oder subjektiven Klagehäufung in Betracht, wenn sich die Rücknahme auf einen von mehreren t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Erklärungsbefugnis

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung kann nur vom Kläger i. S. d. § 57 Nr. 1 FGO abgegeben werden. Sie steht in seinem freien Belieben und bedarf keiner Begründung.[1] Sonstige Beteiligte, insbesondere auch notwendig Beigeladene, können die Klage nicht zurücknehmen. Lediglich der Beklagte kann in den in § 72 Abs. 1 S. 2 FGO aufgeführten Ausnahmefällen die Einwilligung versagen (Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Form

Rz. 14 Nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 269 Abs. 2 S. 2 ZPO hat die Rücknahmeerklärung, sofern sie nicht während einer mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Einreichung eines Schriftsatzes zu erfolgen und bedarf demgemäß grds. der Schriftform. [1] Sie kann aber auch mündlich zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und in der mündlichen Verhandlung vor dem FG od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Entscheidung über die Rücknahme (Abs. 2 S. 2)

Rz. 47 Nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO stellt das mit der Sache befasste Gericht nach Eintritt der Wirkung einer Rücknahmeerklärung das Verfahren durch einen sog. Einstellungsbeschluss ein.[1] Allerdings wird im Einstellungsbeschluss eine Entscheidung über das Vorliegen einer Klagerücknahme oder deren Wirksamkeit nicht getroffen; so dass dem Beschluss nur eine deklaratorische Bede...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.7 Erklärungsfrist

Rz. 23 Die Klage kann nach Eintritt der Rechtshängigkeit [1], also ab Eingang der Klage beim FG, in jedem Stadium des Verfahrens bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung i. S. d. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 705 ZPO zurückgenommen werden.[2] Die Rücknahme kann also auch noch nach Verkündung bzw. Zustellung des finanzgerichtlichen Urteils bis zum Ablauf der Rechtsmittel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (zur Zuordnung nach dem "Ausübungsmodell" auf Grundlage des im DBA-USA 1989/2008 aufgehobenen Art. 14 DBA-USA 1989 vgl. Senatsurteil vom 25.11.2015 – I R 50/14, BFHE 253, 52, BStBl II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.1 Unwirksamkeitsgründe

Rz. 56 In § 72 Abs. 2 S. 3 FGO sind keine zur Unwirksamkeit einer Rücknahme führende Gründe aufgeführt. Eine Rücknahmeerklärung ist schon nach den allgemeinen Grundsätzen stets unwirksam, wenn die Erklärung nicht in der richtigen Form (Rz. 14) oder nicht innerhalb der Rücknahmefrist (Rz. 23) gegenüber dem zuständigen Gericht erfolgte oder mit inhaltlichen Mängeln – z. B. unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 72 FGO ist Ausdruck der im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime, nach der es dem Kläger frei steht, von einem Rechtsschutzbegehren auch nach Klageerhebung – ggf. nach Einwilligung des Beklagten – noch Abstand zu nehmen. In Abs. 1 der Vorschrift werden die Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahme geregelt (Rz. 5ff.). Die Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.3 Kostenfolge der Rücknahme

Rz. 46 Die Klagerücknahme hat gem. § 136 Abs. 2 FGO zwingend zur Folge, dass die Kosten des Verfahrens dem Kläger zur Last fallen.[1] Eine Kostenverteilung nach § 138 FGO scheidet daher aus. Eine abweichende Kostenfolge aufgrund des § 137 S. 2 FGO kommt ebenso nicht in Betracht.[2] Nach anderer Auffassung soll diese Vorschrift als Spezialregelung auch in Fällen einer Klagerü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7 Rechtsfolgen bei unwirksamer Klagerücknahme (Abs. 2 S. 3)

Rz. 55 Die prozessuale Rücknahmeerklärung ist zwar grds. unwiderruflich und unanfechtbar (Rz. 6-7). Allerdings erlaubt § 72 Abs. 2 S. 3 FGO nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses noch die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Klagerücknahme (zur Geltendmachung vor Ergehen des Einstellungsbeschlusses s. Rz. 51). Der Kläger/Antragsteller kann in diesen Fällen die Fortsetzung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.3 Fortsetzung des Klageverfahrens

Rz. 60 Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses (Rz. 48) kann die Unwirksamkeit der Rücknahme wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden, vielmehr hat der Kläger bei dem mit der Sache befassten Gericht – das den Einstellungsbeschluss erlassen hat – unter Bezugnahme auf die Unwirksamkeit der Rücknahme einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 39 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Forderung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der entsprechenden (Teil-)Leistung bzw. mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem diese tatsächlich ausgeführt wurde.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer entsteht bei Lieferung Ein Unternehmer liefert seinem Kunden am 20.12. eine Frankiermaschine. Die Rechnung vom 9.1. lautet über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EU...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich wird die ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund der inländischen Betriebsstätte dem inländischen Steuerrecht unterworfen. Zum Begriff der Betriebsstätte, der sehr weit gezogen wird, siehe § 12 AO. Auch die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden gem. § 69 AO kommt ohne weiteres zur Anwendung. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit gegenüber den S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 10 § 29 KStG fordert im Hinblick auf den übertragenden Rechtsträger grundsätzlich keine unbeschränkte Stpfl. Dennoch entspricht es der h. M., dass die Regelung lediglich auf unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften (bzw. aufgrund der Erweiterung des § 29 Abs. 5 KStG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften, die Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG erbringe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 7 Steuerliches Einlagekonto ausländischer Körperschaften (Abs. 6)

Rz. 119 Die Geltung grenzüberschreitender Umwandlungen wurde zivilrechtlich jüngst im Zuge des UmRUG neu geregelt.[1] Umwandlungsmaßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug sind demnach regelmäßig solche, bei denen mindestens eine der an der Umwandlungsmaßnahme beteiligten Gesellschaften dem Recht eines EU- oder EWR-Staates unterliegt.[2] Der Steuerrechtsgesetzgeber hat demgege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr