Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkende Beendigung der Erbengemeinschaft

Rn. 3011 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem Grundsatz der Tatbestandsverwirklichung (§ 38 AO) gibt es grds keine Rückwirkung im Steuerrecht, sofern diese nicht gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist (zB § 20 Abs 8 UmwStG). Um den besonderen Umständen des Erbfalls und seinen unter Umständen nicht beabsichtigten Rechtsfolgen Rechnung zu tragen, lässt die FinVerw jedoch im Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, NaturFreunde Deutschlands e. V.

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der NaturFreunde Deutschlands Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur Bundesgruppe Deutschland e.V. verfolgt steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke i. S. d. § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b). Die einzelnen Zwecke ergeben sich aus der nachfolgenden Satzung, deren Präambel wie folgt lautet: Präambel Die NaturFreunde sind als Umwelt-, K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erfüllung der ArbG-Pflichten auf Antrag (§ 38 Abs 3a S 2–5 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 3a S 2 EStG kann das FA zulassen, dass ein inländischer Dritter die LSt-Pflichten des ArbG im eigenen Namen erfüllt. Der Dritte muss seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland haben, um sicherzustellen, dass dieser auch der lohnsteuerlichen Aufsicht unterliegt. Die Übernahme durch einen Dritten ist sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Reichweite der Bindungswirkung von gemeindlichen Grundlagenbescheiden

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7h EStG entsprechend. Die Bindungswirkung der Bescheinigung erstreckt sich auf die in § 7h Abs 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale, nämlich auf die Feststellung, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet belegen ist, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB bzw Maßnahmen iSd § 7h Abs 1 S 2 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren / 8 Unzutreffende Nichtanwendung des § 13b UStG (USt-Ausweis des Leistenden)

Wird – wie leider in der Praxis häufig - entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG . Hat der Leistende in diesen Fällen in seiner Rechnung unzutreffend Umsatzsteuer ausgewiesen schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG . Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Konflikt mit berufsrechtlichen Vorbehalten

Rn. 2919 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ist dem Erben berufsrechtlich eine gewerbliche Tätigkeit untersagt (zB § 57 Abs 4 Nr 1 StBerG) und übernimmt er durch den Erbfall einen Gewerbebetrieb, verhindert das berufsrechtliche Verbot die Erzielung gewerblicher Einkünfte nicht (§ 40 AO). Es ist Aufgabe des Erben, wenn möglich, eine Ausnahmegenehmigung einzuholen oder die gewerbliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Naherholung

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Naherholungsvereine sind wegen des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften (Einrichtungen) anzuerkennen. Für diese Vereine sind die gesetzlichen Vorschriften, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ständiger Vertreter

Rn. 64 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG Variante 2 wird für eine beschränkte StPfl auf einen personellen Anknüpfungspunkt abgestellt. Nach der maßgebenden Definition in § 13 AO ist ständiger Vertreter eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Es besteht Subsidiarität gegenüber de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Spendenempfangsberechtigung des gemeinnützigen BgA

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Grundsätzlich gilt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Spendenempfang berechtigt sind. Anders als für privatrechtliche Körperschaften ist für die Spendenempfangsberechtigung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht explizit geregelt, dass diese steuerbegünstigt sein muss. Der BFH hatte im Urteil vom 05.06.1962, BStBl III ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feste Einrichtung oder Betriebsstätte unterhalten

Rn. 181 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wird die selbstständige Tätigkeit nicht im Inland verwertet oder ausgeübt, besteht seit dem VZ 2004 ggf alternativ der inländische Anknüpfungspunkt über die Unterhaltung einer festen Einrichtung oder Betriebsstätte (vgl zum Anknüpfungspunkt Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 72, 41. Aufl). Eine feste Einrichtung ist zu bejahen bei einer Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 301 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt gemäß § 50a Abs 1 Nr 1 und 3 EStG (unterhaltende Darbietungen, Know-how) im Wege des Steuerabzugs. Die Steuer entsteht im Zuflusszeitpunkt (§ 50a Abs 5 S 1 EStG). Der Steuerabzug beträgt 15 % der Einnahmen und hat abgeltende Wirkung (§ 50a Abs 2 S 1 EStG). Aufgrund dessen findet die Freigrenze des § 22 Nr 3 EStG (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Internationale Betriebsgemeinschaft/Pool-Abkommen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 113 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Über Buchst c erfolgt eine beschränkter StPfl derjenigen Unternehmen, die nicht selbst die Voraussetzungen von § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erfüllen, aber über internationale Vertragsbeziehungen an Beförderungseinkünften beteiligt sind, die von Unternehmen erzielt werden, welche den Besteuerungstatbestand erfüllen. Entscheidend ist, dass i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Personengesellschaft

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Häufige Form der rechtlichen Gestaltung ist die einer Personengesellschaft, konkret der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) nach §§ 705ff. BGB (Anhang 12a). Eine GbR ist dann gegeben, wenn sich mehrere Musiker zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und schriftliche oder konkludente Vereinbarungen der Kapellenmitglied...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (CMS)

Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einrichtung eines Tax CMS sollte sich nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) richten, das bereits im Jahr 2011 den Prüfungsstandard PS 980 erlassen hat, in dem die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen niedergelegt werden. Die Finanzverwaltung hat auf Hinweise zur Ausgestaltung ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Compliance-Organisation

Tz. 47 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen der Compliance-Organisation ist der organisatorische Rahmen des zu implementierenden Tax CMS festzulegen. Dafür muss entschieden werden, welcher Abteilung bzw. welchen Mitarbeitern die Implementierung des Tax CSM übertragen wird und welche Aufgaben die einzelnen Mitarbeiter übernehmen sollen. Es ist zu klären, ob ein Compliance-Bea...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altersversorgung (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung bewirkt eine nachgelagerte Besteuerung von Einkünften iSv § 22 Nr 5 S 1 EStG und dürfte insbesondere ArbN treffen, die nach ihrer Erwerbstätigkeit ins Ausland ziehen ("Auslandsrentner"). Erfasst werden sämtliche Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zur Nicht-/Anwendung der Vorschrift

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Intention des historischen Gesetzgebers lässt sich anhand der zugänglichen Materialien leider nicht ermitteln. Dass eine Gesetzeslücke geschlossen werden sollte, ist weder der Gesetzesbegründung[2] noch den späteren Erörterungen im Finanzausschuss[3] explizit zu entnehmen und daher nicht mehr als eine bloße Vermutung.[4] Der Gesetzentwurf[5] verweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bordpersonal im Luftfahrzeug (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst e EStG)

Rn. 209 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inländischer Anknüpfungspunkt für einen steuerlichen Zugriff gemäß § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst e EStG ist der Betrieb des Flugzeugs durch ein Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland (§ 10 AO). Zur unbeschränkten StPfl eines Piloten aufgrund einer sog Standby-Wohnung im Inland s BFH BFH/NV 2014, 1046. § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst e EStG betrifft im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) DBA-Beschränkungen

Rn. 137 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß Art 17 Abs 1 OECD-MA findet das Quellenstaatsprinzip Anwendung, so dass eine Besteuerung im Staat der Ausübungstätigkeit stattfindet. Voraussetzung ist insofern ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang der Einkünfte mit einer konkreten öffentlichen Darbietung (Stockmann in Vogel/Lehner, Art 17 OECD-MA Rz 3, 7. Aufl). Ggf rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen Grundsätzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Späterer Vergleich über Kaufpreis

Rn. 567 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Sind Veräußerer und Erwerber im Streit über den Kaufpreis, so wirkt eine spätere gerichtliche Entscheidung oder Einigung nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück (BFH v 19.08.2003, VIII R 67/02, BStBl II 2004, 107; BFH v 23.06.1988, IV R 84/86, BFHE 154, 85; BFH v 07.09.1972, IV 311/65, BStBl II 1973, 11; FG Mün...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / A. Einführung

Stiftungen in Deutschland haben im Regelfall einen gemeinnützigen Status, mit dem weitreichende Steuervergünstigungen einhergehen, da sie selbstlos, ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO fördern. So sind über 90 % der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland gemeinnützig strukturiert; die übrigen Stiftungen sind privatnützige Stiftungen (f...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kein vorheriger Verbrauch/Einmaligkeit der Antragstellung

Rn. 2036 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag ist dem StPfl nur ein Mal (mE je betrieblicher Einkunftsart, s Rn 2008) zu gewähren; nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht bei einer anderen Veräußerung in Anspruch genommen werden (R 16 Abs 13 S 4 EStR 2012). Ebenso ist die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs 3 S 4 EStG nur ein Mal im Leben de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 284 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt im Wege der Veranlagung; ein Steuerabzug erfolgt nicht. Sofern ausschließlich Einkünfte aus § 49 Abs 1 Nr 7 oder 10 EStG zu veranlagen sind, ist das FA Neubrandenburg für die Steuerveranlagung zuständig (§ 19 Abs 6 AO iVm § 1 EStZuStV).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Verwendung von Zuwendungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei gemeinnützigen Vereinen muss ausgeschlossen werden, dass zeitnah zu verwendende Mittel (z. B. Spenden) im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Eine Verwendung entsprechender Mittel zur Errichtung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erscheint unter Umständen noch als möglich. Das gilt insbesondere dan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, Anhang 10)

Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nur abzugsfähig, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Aufwendungen berühren die Lebensführung eines Steuerpflichtigen dann, wenn er sie aus persönlichen Motiven tätigt, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Ermäßigung von Teilnahmegebühren u.Ä.

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ebenfalls unter das Drittbegünstigungsverbot fallen sonstige Zuwendungen und Vergünstigungen, die der gemeinnützige Verein seinen Mitgliedern oder sonstigen Dritten zuwendet, ohne dass dies seinem satzungsmäßigen Zweck entspricht. Bedenklich sind hier etwa besondere Preisstaffelungen für Veranstaltungen des Vereins, nach denen Vereinsmitglie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.2 Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Zweckbetrieb

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Im Rahmen eines Tax CMS ist zu prüfen, ob die als Zweckbetrieb behandelte Tätigkeit die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs erfüllt. Problematisch ist hier stets die Wettbewerbsklausel des § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Gleichfalls sind insbesondere auch Vortragstätigkeiten und Seminare zu überprüfen, ob es sich bei diesen (noch) um einen Zweckb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuergesetze

Rn. 13 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Da die KiSt (bzw die Kultussteuer) wie der SolZ als Zuschlag auf die ESt erhoben wird (8 % bzw 9 %), unterliegen Gewinne aus der Veräußerung bzw Aufgabe von BV iSd § 16 EStG grundsätzlich auch diesen Steuern. Auf Antrag kann aber ggf eine Erstattung von 50 % der KiSt erreicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 227 AO iVm den entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen

Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können einen nach § 49 EStG bestehenden steuerlichen Zugriff ausschließen oder einschränken. DBA haben als lex speciales Vorrang vor der Regelung des § 49 EStG und sind von Amts wegen zu beachten (BFH BStBl II 1987, 171; vgl auch Gersch in Klein, § 2 AO Rz 3, 16. Aufl). Sie können jedoch keine Besteuerungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Leistung ohne Gegenleistung

Rz. 60 [Autor/Stand] Leistungen werden entweder entgeltlich, unentgeltlich oder teilweise entgeltlich/unentgeltlich erbracht. Wer für seine Leistung eine (Gegen-)Leistung erhält, leistet gegen Entgelt, also entgeltlich. Wer seine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, leistet ohne Entgelt, also unentgeltlich.[2] Es entspricht dem Grundsatz der Privatautonomie, den gerade das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Naturschutz

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, wenn dieser i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes vom 25.03.2002, BGBl I 2002, 1193 und den Naturschutzgesetzen der einzelnen Länder erfolgt. Der Naturschutz dient der Erhaltung und Pflege der unbelebten und belebten Natur. Naturdenkmäle...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Gastmitgliedschaften

Tz. 30 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Indizien für eine Mitgliedschaft, die lediglich darauf gerichtet ist, die Nutzung der Sportstätten und Betriebsvorrichtungen eines Vereins zu ermöglichen, sind: die Zeit der Mitgliedschaft, die Höhe der Beiträge, die die Mitglieder zu entrichten haben, oder auch zivilrechtlich eingeschränkte Rechte der Mitglieder. Für die Zuordnung der entgeltli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausgleich des Fehlbetrages durch den ArbN oder Zurückbehaltungspflicht des ArbG (§ 38 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Zurückbehaltungspflicht des ArbG soll gegenüber der Verpflichtung des ArbN zum Ausgleich des Fehlbetrages vorrangig sein (s Seifert in Korn, § 38 EStG Rz 56 (Oktober 2017); aA s Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 142 (Juni 2012), der davon ausgeht, dass primär der ArbN entscheidet, ob er dem ArbG zur Abdeckung des Fehlbetrages Geld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Siebtel-Regelung

Rn. 2124 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus dem Verweis auf § 22 Abs 2 S 3 UmwStG ergibt sich, dass der Veräußerungsgewinn um jeweils ein Siebtel (1/7) für jedes seit dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums) iRd Realteilung abgelaufene Zeitjahr vermindert wird. Kalenderjahre sind nicht maßgeblich (Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 720 (Ju...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Steuererhebung

Rn. 146 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt im Wege der Veranlagung unter Berücksichtigung von § 17 Abs 2, 3 EStG, § 34 Abs 1 EStG. Rn. 146a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Inländisches Grundvermögen Werden Anteile an einer KapGes ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (ansonsten § 49 Abs 1 Buchst e Doppelbuchst aa EStG) nach dem 31.12.2018 veräußert und fällt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wegfall des Ausfallrisikos der Kaufpreisforderung

Rn. 568 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach früherer Rspr war die vollständige Erfüllung einer zunächst aufgrund des Ausfallrisikos niedriger angesetzten Kaufpreisforderung ein einkommensteuerlich nicht zu erfassender Vorgang im PV (BFH v 19.01.1978, IV R 61/73, BStBl II 1978, 295). Nach der Rspr-Änderung (s Rn 557f) führen grundsätzlich alle späteren sich auf den Veräußerungspr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bewertung der ins PV entnommenen WG

Rn. 1219 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nicht veräußerte WG gelten als im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ins PV entnommen und sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 16 Abs 3 S 7 EStG). Gemeiner Wert ist nach § 9 Abs 2 BewG der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Prei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuer

Tz. 11 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einnahmen, die Vereine mit Orchesterdarbietungen erzielen, fallen aus ertragsteuerlicher Sicht in den Rahmen eines Zweckbetriebes i. S. v. § 65 i. V. m. § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b), wenn der Betrieb ausschließlich dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu erfüllen. Sie sind dann ertragsteuerfrei (weder Körperschaft- noch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vollendung des 55. Lebensjahrs

Rn. 2022 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Inanspruchnahme aufgrund des Lebensalters ist es erforderlich (und ausreichend), dass der StPfl zum Zeitpunkt der Veräußerung das 55. Lebensjahr vollendet hat. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des Tages vollendet, der dem Geburtstag vorangeht (§ 108 Abs 1 AO iVm §§ 187 Abs 2 S 2, 188 Abs 2 BGB; Kobor in H/H/R, § 16 EStG Rz 708 (Novemb...mehr