Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht[2] für sonstige Einzeltätigkeiten,[3] die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,[4] die Vertretung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren[5] und sonstige Verfahren, auf die das RV...mehr

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Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre

Leitsatz 1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt od...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.2 Auftrag

Der Steuerberatungsvertrag ist regelmäßig formfrei gültig, er kann also auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag bietet jedoch den Vorteil, dass der Auftragsumfang und die Honoraransprüche des Steuerberaters nachvollziehbar dokumentiert sind. Hinweis Vollmacht Von der Auftragserteilung zu unterscheiden sind die Erteilung einer Vollmacht zur Vo...mehr

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Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind

Leitsatz 1. Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG. 2. Eine sogenannte "arrangement fee", mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die sich nach...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Seit dem 1.1.2020 muss jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz 1 KassSichV[1] sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Eine TSE stellt sowohl in Verbindung mit einem Konnektor als auch als USB-Stick, (micro)SD-Car...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.1 Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters besteht im Gebühren- und Auslagenersatz für seine selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten[1]. Hierzu zählen insbesondere die Personalkosten (z. B. Gehälter, Sozialleistungen), Raumkosten (Miete, Heizung, Licht), Kosten für Beschaffung und Unterhaltung der Büroausstattung (Mobi...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und personeller Verflechtung unabhängig (getrennt) voneinander. Grundsätzlich sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen nicht zu einer korrespondierenden Bilanzierung verpflichtet.[1] Übernimmt die Betriebsgesellschaft als Pächteri...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.4 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 9. Dürfen Rücklagen steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnützige Stiftungen), die nach § 62 der Abgabenordnung zu anderen Zwecken gebildet worden sind, aufgelöst werden, um eine aufgrund der Corona-Krise entstandene wirtschaftliche Notlage abzumildern?

Ja. Eine steuerbegünstigte Körperschaft kann in der Vergangenheit gebildete Rücklagen, wie zum Beispiel zur Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, bis zum 31. Dezember 2023 ohne Gefährdung der Gemeinnützigkeit auflösen und verwenden, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise finanziell abzumildern.mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Ergeben sich durch zeitliche Unterbrechungen von Bau- und Montagearbeiten für ausländische (Bau-) Unternehmen und deren Beschäftigte in Deutschland im Zuge der Corona-Krise steuerliche Konsequenzen, indem zum Beispiel aufgrund des Überschreitens der Betriebstättenbegründungsfrist von 6 Monaten gemäß § 12 der Abgabenordnung beziehungsweise der gegebenenfalls längeren Frist nach dem Betriebstättenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens eine inländische Betriebstätte mit der Folge steuerlicher Pflichten in Deutschland begründet wird?

Werden Bau- und Montagearbeiten ausländischer (Bau-) Unternehmen vor dem Abschluss aus Gründen unterbrochen, die nicht im Betriebsablauf liegen, zum Beispiel durch Grenzschließungen oder Arbeitseinstellungen aufgrund der Corona-Krise, sollen sich für die Unternehmen und deren Beschäftigte allein hieraus keine steuerlichen Konsequenzen in Bezug auf eine Betriebstättenbegründu...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 1. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate v...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 16. Ist es schädlich für die Gemeinnützigkeit, wenn der Verein in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 coronabedingt nicht in der Lage ist, seine satzungsmäßigen Zwecke zu verfolgen?

Maßgeblich für die Prüfung der Gemeinnützigkeit ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§ 63 Absatz 1 der Abgabenordnung). Regelmäßig wird dies anhand d...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 4. Kann ich als Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldung beantragen?

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 der Abgabenordnung verlängert werden, soweit sie selbst oder der von ihnen mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeld...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 7. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?

Krankenhäuser oder auch Alten- und Pflegeheime brauchen aktuell in jeder Hinsicht Hilfe und Unterstützung. Viele steuerbegünstigte Körperschaften helfen daher mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind, und erhalten dafür ein Entgelt. Steuerlich ist diese wirtschaftliche Aktivitä...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 1.2 Sonderbetriebsvermögen und Buchführungspflicht

Rz. 5 Für Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter ist die Personengesellschaft buchführungspflichtig. Dies leitet der BFH aus § 141 AO ab.[1] Nach dieser Vorschrift seien Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen, wenn sie bestimmte Grenzen an Umsatz, Betriebsvermögen oder Gewinn überschreiten. Dabei müsse das gesamte Betriebsvermögen ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.2 Behaltens-/Sperrfristen

Rz. 38 Die 5-jährige Behaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußern oder aufgeben darf, ist in den vorstehenden Beispielsfällen 2 und 3 zu beachten, während in den anderen Fällen die Behaltensfrist nicht zur Anwendung kommt, da die Übertragungen hier gemä...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Abgabenordnung

1. § 122 AO – Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheides Da die Klägerin keine Einkommensteuererklärung vorgelegt hatte, setzte der Beklagte die Einkommensteuer für das Jahr 2016, nach vorangegangener Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, unter dem 27.4.2018 mit einem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid fest. Da nach 14 Monaten immer noch keine Steuererklärung...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO – Anwendung der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei regelmäßiger zweitägiger Zustellungspause des privaten Postdienstleisters

Mit den neueren Entwicklungen bei der Briefzustellung hatte sich das FG Berlin-Brandenburg zu befassen: Am Freitag, dem 15.6.2018 erließ der Beklagte einen Einkommensteuerbescheid. Diesen übersandte er unmittelbar an die Klägerin. Diese war bis zum 19.6.2018 ortsabwesend. Nach ihrer Rückkehr übersandte sie den Bescheid an diesem Tag an ihren Bevollmächtigten, der am 19.7.201...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 162 AO – Schätzung eines Unsicherheitsabschlags

Mit dem auch zu Fragen des Anspruchs auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, zum Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs und zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht instruktiven Beschluss (s.u. II. 2.), hat der BFH seinen Rechtsstandpunkt bekräftigt dass, wenn ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben ni...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 174 Abs. 5 S. 2 AO – Beiladung und Ablauf der für den Beigeladenen geltenden Festsetzungsfrist

Nach § 174 Abs. 5 S. 2 AO dürfen in den Fällen der irrigen Sachbehandlung nach § 174 Abs. 4 AO Dritte zu dem Verfahren beigeladen werden, wenn sie an dem Verfahren, das zur Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids geführt hat, beteiligt waren. Hierzu hat der BFH ausgeführt, dass für die Beiladung zwar bereits die bloße Möglichkeit, dass der der Dritte von Fol...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO (AO-StB 2023, Heft 3, S. 75)

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke[*] Die Vorschrift des § 171 Abs. 14 AO ermöglicht es der Finanzverwaltung, Steuerfestsetzungen solange vorzunehmen, wie ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Im Ergebnis wird dadurch die Festsetzungsverjährung um ein Jahr verlängert. Durch die Regelung sollen im Wesentlichen Fehler des Fiskus ausgeglichen we...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 122 AO – Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheides

Da die Klägerin keine Einkommensteuererklärung vorgelegt hatte, setzte der Beklagte die Einkommensteuer für das Jahr 2016, nach vorangegangener Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, unter dem 27.4.2018 mit einem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid fest. Da nach 14 Monaten immer noch keine Steuererklärung eingegangen war übersandte der Beklagte den Klägern unte...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Anzeige gem. § 153 AO

Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Steuererklärung unrichtig war und zur Steuerverkürzung in Form einer zu niedrigen Festsetzung geführt hat oder führen kann, ist er nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dem FA die Unrichtigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 A...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2023, Heft 3, S. 72)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2022 (Borgdorf, AO-StB 2022, 350–353) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten S...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nutzung von öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere Log-in-Seiten (AO-StB 2023, Heft 3, S. 85)

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Ursprünglich ermittelten die Dienststellen der Außenprüfungen und der Steuerfahndungen die steuerlich relevanten Tatsachen über die auf Papier gedruckten Informationen. Inzwischen hat sich aber zunehmend durchgesetzt, dass in die steuerliche Prüfung neben den steuerlich übermittelten Daten auch Informationen des Steuerpflichtigen herangezogen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 23 § 4 Nr. 20 UStG geht auf § 4 Nr. 23 UStG 1951 zurück. Danach waren die Umsätze der vom Bund, den Ländern, den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden im öffentlichen Interesse geführten Theater und Museen steuerfrei. Das Gleiche galt für die Umsätze der von anderen Unternehmern geführten Theater und Museen, wenn durch eine Bescheinigung der zuständigen obersten Landesbeh...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / II. Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung

Zahlungen ohne vorherige Steuerfestsetzung kommen insb. in den Fällen vor, in denen von einer möglichen Steuerhinterziehung auszugehen ist und die Steuerpflichtigen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Selbstanzeige bereits (teilweise) geschätzte Steuerbeträge entrichten. Die vorzeitige Zahlung wird dann i.d.R. von der Absicht getragen, die Voraussetzungen einer strafbefreie...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / III. Korrekturen eines Grundlagenbescheides

Generell ist festzustellen, dass § 171 Abs. 14 AO auf Feststellungsbescheide nicht anwendbar ist. Diese Bescheide stellen lediglich Besteuerungsgrundlagen fest und lösen keine unmittelbaren Zahlungspflichten aus. Eine Zahlungspflicht ergibt sich regelmäßig erst durch die nachfolgenden Folgebescheide. Die Aufhebung eines unwirksamen Grundlagenbescheides löst somit als solches ...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / I. Allgemeines

Über § 171 Abs. 14 AO soll ein spezielles Problem vermieden werden, das darin besteht, dass die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO nur vier Jahre, die Zahlungsverjährung nach § 228 AO allerdings fünf Jahre beträgt. In diesem Differenzjahr könnte somit ein Steuerpflichtiger die Unwirksamkeit eines bereits vor Jahren erlassenen Steuerbescheides ge...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / IV. Erfüllter Erstattungsanspruch

Hat das FA einen bestehenden Erstattungsanspruch erfüllt und stellt es erst später fest, dass dieser zu Unrecht festgestellt wurde, berechtigt das im Regelfall nicht dazu, jetzt die Steuerfestsetzung trotz Eintritts der Festsetzungsverjährung unter Hinweis auf § 171 Abs. 14 AO zu korrigieren. Solche Fälle können vorkommen, wenn das FA z.B. einem Rechtsbehelf abhilft, aber sp...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 3, S. 78)

Praxiserfahrungen mit Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / V. Erstattungsansprüche Dritter

Inwieweit Erstattungsansprüche Dritter eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO auslösen können, ist bisher nicht geklärt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen dem Zahlenden und der die Erstattung begehrenden Person keine Identität bestehen muss. Das ermöglicht es z.B., dass der Gesamtrechtsnachfolger eines Verstorbenen durchaus Erstattungsansprüche aus Vorjahren...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / VI. Fazit

Die Vorschrift des § 171 Abs. 14 AO dient dazu, Fehler des FA auszugleichen und belastet damit eindeutig den Steuerpflichtigen, der für diese Fehler einstehen muss. Für die Anwendung der Vorschrift ist ein sachlicher Zusammenhang mit dem geltend gemachten Erstattungsanspruch erforderlich. Eine personelle Identität ist m.E. nicht erforderlich. Diese Frage ist allerdings höchst...mehr

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Ablaufhemmung nach § 171 Ab... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke[*] Die Vorschrift des § 171 Abs. 14 AO ermöglicht es der Finanzverwaltung, Steuerfestsetzungen solange vorzunehmen, wie ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist. Im Ergebnis wird dadurch die Festsetzungsverjährung um ein Jahr verlängert. Durch die Regelung sollen im Wesentlichen Fehler des Fiskus ausgeglichen wer...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2022 (Borgdorf, AO-StB 2022, 350–353) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Ents...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form durch einen Rechtsanwalt (§ 52d S. 4 FGO) Im Fall hatte der Klägervertreter die von ihm eingereichten Klagen am 14.8.2022 per Telefax und am 15.8.2022 per Post erhoben. Auf eine Verfügung des Gerichts vom 15.8.2022, die ihm per Telefax und zugleich in das von ihm unterha...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / II. Geschützter Erwerb der Daten

Der Gesetzgeber schützt gem. § 30 Abs. 1 AO die in einem Steuerverfahren gewonnenen Daten. Nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO werden personenenbezogene Daten und Informationen sowie nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Schutz des Steuergeheimnisses unterstellt. Dies können gem. § 30 Abs. 2 AO Daten sein aus einem Verwaltungsverfahren, einem Rechnungsp...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form durch einen Rechtsanwalt (§ 52d S. 4 FGO)

Im Fall hatte der Klägervertreter die von ihm eingereichten Klagen am 14.8.2022 per Telefax und am 15.8.2022 per Post erhoben. Auf eine Verfügung des Gerichts vom 15.8.2022, die ihm per Telefax und zugleich in das von ihm unterhaltene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermittelt wurde und mit der das Gericht auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 53 Abs. 3 FGO – Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils an das beA

Der BFH hatte sich mit der elektronischen Zustellung von Urteilen zu befassen. Er kam dabei zu folgenden Ergebnissen: Finanzgerichtliche Urteile sind gem. § 104 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 i.V.m. § 53 Abs. 2 und § 62 Abs. 6 S. 5 FGO nach der ZPO an den Prozessbevollmächtigten zuzustellen. Daher durfte nach den zurzeit der Zustellung (Mai 2021) geltenden Vorschriften gem. § 174 Abs. ...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Ausgangssituation

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer Veranlagungspraxis ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. 52d FGO – Unwirksamkeit einer Klageerhebung durch einen Rechtsanwalt per Telefax

Ab dem 1.1.12022 müssen Klageerhebungen als elektronisches Dokument i.S.v. § 52a Abs. 1 und auch gemäß den Vorgaben des § 52a Abs. 3 FGO folgend übermittelt werden. Als elektronisches Dokument gilt nur eine Datei, die mit Mitteln der Datenverarbeitung erstellt, auf einem Datenträger aufgezeichnet werden kann und (bereits) in dieser Form maßgeblich ist. Diese Anforderungen er...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

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Weilbach, GrEStG § 21 Urkun... / 2 Änderung durch Art. 8 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 2 Durch Art. 8 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015, BGBl I 2015, 1834, wurde § 21 GrEStG neu gefasst, indem nach dem Wort "Anzeigen" die Wörter "in allen Teilen vollständig (§§ 18 und 20)" eingefügt wurden. Damit dürfen die Gerichte, Behörden und Notare Urkunden, die einen anzeigepflichtigen Vorgang betreffen, den Beteiligten erst aushändigen und Ausferti...mehr

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Steuergeheimnis bei der Nut... / 3. Offene Internetseiten und Auskunftsdateien

Unter dem hier verwandten Begriff der offenen Internetseiten und Auskunftsdateien sind solche elektronischen Angebote zu verstehen, bei denen keine Log-in-Verfahren eingesetzt werden, der Zugriff auf die dortigen Inhalte ist vielmehr barrierefrei möglich. Fraglich ist insoweit, wie sich dieser Umstand auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung auswirkt, welches ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 100 Abs. 3 S. 4 FGO – Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erhebung einer Untätigkeitsklage.

Im Fall war gegen die klagende Person ein Einkommensteuerbescheid ergangen, der auf einer Schätzung ihrer gewerblichen Einnahmen aus Straßenprostitution beruhte. Gegen diesen Bescheid erhob sie einen Monat nach fristgerechter Einlegung eines Einspruchs Anfechtungsklage. Eine Einspruchsentscheidung war noch nicht ergangen. Einen Tag nach der Klageerhebung erging ein Abhilfebe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 115 FGO – Revisionsgründe

Zu diversen gängigen Rügen im Rahmen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der BFH in komprimierter Form Stellung genommen: Verweigerung der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung: Die Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung steht nach § 93 Abs. 3 S. 2 FGO im Ermessen des Gerichts. Sie muss insb. dann nicht wiedereröffnet we...mehr