Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Prüfungsreihenfolge

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Prüfung des § 373 AO hat damit zu beginnen, dass zunächst festgestellt wird, ob eines der Grunddelikte – Hinterziehung von (in- oder ausländischen) Einfuhrabgaben gem. § 370 AO oder Bannbruch gem. § 372 Abs. 1 AO (bei § 373 Abs. 1 AO in Form des sog. Monopolbannbruchs) – vorliegt (s. Rz. 14, 20, 30). Erst wenn dies zu bejahen ist, stellt sich die Fra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 399 Abs. 1 AO ergänzt die Kompetenzzuweisungsnorm des § 386 AO und weist der Finanzbehörde in Form einer Generalklausel die Rechte und Pflichten zu, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. Sie betrifft allein solche Ermittlungsverfahren, welche die Finanzbehörde anstelle der Staatsanwaltschaft gem. § 386 Abs. 2 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anordnung

Rz. 541 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrests ist als Teil des Steuerfestsetzungsverfahrens[2] ein selbständiger Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO, der die Feststellung enthält, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Geldanspruch besteht, für den ein Sicherungsbedürfnis gegeben ist.[3] Örtlich und sachlich zuständig ist gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO die Finanz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Arrestanordnung

Rz. 550 [Autor/Stand] Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 2 AO ist die Arrestanordnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.[2] Sie muss nach § 119 Abs. 3 AO die anordnende Behörde erkennen lassen und erfordert die eigenhändige Unterschrift des anordnenden Amtsträgers.[3] Die Arrestanordnung muss im Sinne eines vollstreckbaren Titels, gleich einer vollstreckbaren Ausfertigung im Ziv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zollverwaltung, spez...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen

Rz. 811 [Autor/Stand] Die §§ 138d–138k AO sehen nunmehr eine Meldepflicht für grenzüberschreitende steuerliche Gestalltungen ab dem 1.7.2020 vor und betreffen Gestaltungen, deren erster Schritt nach dem 24.6.2018 umgesetzt wurde, so dass bereits in diesen Fällen bis zum 31.8.2020 eine entsprechende Meldung zu erstatten ist[2]. Die auf Grundlage von Art. 115 AEUV ergangene Än...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Beteiligung

a) Fallgruppen Rz. 94 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des einzelnen am Bandenschmuggel Beteiligten hängt davon ab, ob es sich um ein Bandenmitglied oder lediglich um einen Außenstehenden handelt. Zu unterscheiden sind deshalb zwei Fallgruppen: Bandenmitglieder (Rz. 95 ff.) und Nichtbandenmitglieder (Rz. 106 ff.) b) Bandenmitglieder Rz. 95 [Autor/Stand] Als Täter, mittelbarer Tät...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verfahren der zwischenstaatlichen Amtshilfe

a) Zuständigkeiten Rz. 865 [Autor/Stand] Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist gem. Art. 32 Abs. 1 GG eine Angelegenheit des Bundes. Die Zuständigkeit für die Abwicklung der zwischenstaatlichen Amtshilfe mit den ausländischen Behörden hat das BMF gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn übertragen[2]. Dieses tritt gegenüber...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtscharakter der Vorschrift

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei § 373 AO handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand, der den jeweiligen Grundtatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Bannbruchs (§ 372 AO) verdrängt[2]. Die Ansicht, die Vorschrift stelle eine unselbständige tatbestandliche Abwandlung der §§ 370, 372 AO dar[3], ist seit der Regelung der selbständigen Versuchsstrafbarkeit in § 373...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zusammentreffen mit "nichtsteuerlichen" Straftaten

Rz. 156 [Autor/Stand] Tateinheit ist anzunehmen beim Zusammentreffen von § 373 AO und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), z.B. wenn der Täter oder Teilnehmer die mitgeführte (Schuss-)Waffe einsetzt, um den Widerstand von Zollbeamten oder anderen Vertretern der vollziehenden Gewalt zu überwinden[2]; Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), sofern die Schm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Organisierte Kriminalität

Rz. 75 [Autor/Stand] Die Auslegung dieses Qualifikationstatbestands wird entscheidend durch den Schutzgedanken bestimmt, der dieser Vorschrift zugrunde liegt. Aus der Historie bedingt war der Tatbestand des Bandenschmuggels zugeschnitten auf die Bekämpfung von Schmugglerbanden, die Waren über die grüne Grenze einschwärzten und sich Gefechte mit Zöllnern lieferten. Damit wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Rechtsschutz gegen die Arrestanordnung

Rz. 554 [Autor/Stand] Die Anordnung des dinglichen Arrestes ist gem. § 347 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Einspruch anfechtbar. Zudem kann nach § 45 Abs. 4 FGO unmittelbar und ohne Zustimmung der Finanzbehörde Anfechtungsklage zum FG erhoben werden (§ 385 Rz. 480). Rechtsmittel entfalten keine hemmende oder aufschiebende Wirkung nach § 361 Abs. 1 AO oder § 69 Abs. 1 FGO zu. Ebenso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tathandlungen

Rz. 23 [Autor/Stand] Tathandlung des Schmuggels gem. §§ 373, 370 Abs. 1 AO ist das vorschriftswidrige Verbringen der zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Waren in das Zollgebiet der EU (s. Rz. 16). Die Verletzung der Gestellungspflichten (Art. 139 UZK) ist zum einen möglich durch unrichtige oder unvollständige Zollanmeldung beim Grenzübertritt (auch bei Nichtangabe versteckte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit" stellt bei Auskünften au...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geltung allgemeiner Verfahrensprinzipien

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und ihren Ausnahmen (s. § 397 Rz. 4; § 385 Rz. 62 ff., 559 ff.) haben aufgrund der generellen Verweisungsvorschrift des § 399 Abs. 1 AO auch für die Finanzbehörde Gültigkeit[2]. Die Finanzbehörde ist bei einem Anfangsverdacht[3], d.h. bei Vorliegen zureichender und tatsächlicher Anhaltspunkte für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Mehrere Einzeltaten

Rz. 48 [Autor/Stand] Während die frühere Rspr. mehrere Einzelakte gewerbs-, gewohnheits- oder geschäftsmäßiger Begehung zu einer rechtlichen Handlungseinheit in Form einer sog. Sammelstraftat (Kollektivdelikt) zusammenfasste[2], ist nach Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat durch die Rspr.[3] (s. § 370 Rz. 863, 874 und ausdrücklich für den Tatbestand des § 373 AO [4]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gründe der Strafschärfung

Rz. 11 [Autor/Stand] Der Grund der Strafschärfung ist in allen vier Fällen des § 373 AO in der besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Tat zu sehen: In den Fällen des Abs. 2 Nr. 1–3 resultiert diese daraus, dass die (der) Täter durch gemeinsames Zusammenwirken oder Mitführen einer (Schuss-)Waffe die Sicherheit der Zollbeamten gefährden[2] und diesen "die Bekämpfung des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. "Gewerbsmäßig"

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach der Rspr. setzt der Begriff "gewerbsmäßig" nicht voraus, dass der Täter den Schmuggel berufsmäßig um des Erwerbs willen oder wie einen Beruf betreibt[2]. In nicht unbedenklicher Weise wird das Wort "gewerbsmäßig" – im subjektiven Sinne – als Absicht des Täters interpretiert, sich "durch wiederholte Begehung" eine "fortlaufende Einnahmequelle mindest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Bande"

a) Zahl und Mitgliedschaft Rz. 76 [Autor/Stand] Eine Bande setzt seit der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 22.3.2001[2] zum Bandendiebstahl den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen. Aufgege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Gesetzliche Strafmilderungsgründe

Rz. 135 [Autor/Stand] Nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 StGB kann die Strafe bei versuchter Tat gemildert werden. Rz. 135.1 [Autor/Stand] Die Strafe muss gemildert werden beim Gehilfen (§ 27 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 49 StGB). In diesem Fall der zwingenden Strafrahmenverschiebung wird das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beim schweren Schmuggel von zehn Jahren auf sieben Jahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erschwerungsgründe

Rz. 55 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. Rz. 12), ist die gesetzliche Bezeichnung in der Überschrift des § 373 AO insoweit missverständlich, als sie die Fälle des Abs. 2 Nr. 1 und 2 unter den Oberbegriff des "gewaltsamen" Schmuggels zusammenfasst[2]. Die beiden in § 373 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO normierten Erschwerungsgründe entsprechen einander in ihrer Grundstruktur. Hi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Subjektiver Tatbestand

Rz. 40 [Autor/Stand] Der gewerbsmäßige Schmuggel erfordert wie die Steuerhinterziehung vorsätzliches Handeln, wobei bedingter Vorsatz genügt[2]. Dem Tatvorsatz steht nicht entgegen, wenn der Täter – wie von vornherein beabsichtigt – jeweils nach der Weiterveräußerung der Waren die dabei anfallende Umsatzsteuer anmeldet und auch abführt und hierbei gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben

1. Begriff der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben Rz. 13 [Autor/Stand] Gemäß § 373 AO wird bestraft, wer unter den erschwerenden Voraussetzungen dieser Vorschrift (gewerbsmäßig = Abs. 1; gewaltsam und bandenmäßig = Abs. 2 Nr. 1–3) entweder Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht (§ 370 AO) oder Bannbruch (§ 372 AO) begeht. Erfasst ist nicht nur die vollendete, sondern auch die versuc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 540 [Autor/Stand] Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, die im Zeitpunkt der Anordnung des Arrestes noch nicht vollstreckbar sind. Es soll vermieden werden, dass die spätere Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Das Verfahren gliedert sich in zwei Teile: die Anordnung und Aufhebung sowie das Verfahren zur Vollstreckung.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Eingehende Ersuchen

Rz. 989 [Autor/Stand] Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für eingehende Ersuchen sind für die Finanzverwaltung §§ 117a, 117b AO bzw. für die Polizeibehörden §§ 92, 92a IRG.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Arrestschuldner

Rz. 543 [Autor/Stand] Arrestschuldner kann jeder Vollstreckungsschuldner sein, d.h. neben dem Steuerschuldner auch eine Person, die für eine Steuer haftet oder verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Arrestgrund

Rz. 547 [Autor/Stand] Der steuerliche Arrest kann gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnet werden, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass die Beitreibung der Steuerschuld ansonsten vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Umstände in ihrer Gesamtheit geeignet sind, bei der Finanzbehörde bei ruhiger und vernünftiger Abwägung die Besorg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Arrestvollziehung

Rz. 555 [Autor/Stand] Die tatsächliche Arrestvollziehung erfolgt durch die Vollstreckungsstelle.[2] Voraussetzung ist eine rechtswirksame und vollziehbare Arrestanordnung. Die Vollziehung der Arrestanordnung ist unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem die Anordnung unterzeichnet worden ist, ein Monat verstrichen ist. Hierdurch soll das Erfordernis der Eilbedürftigkeit gewahrt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Anrechnung gezahlter Steuern/Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 357 [Autor/Stand] Ist der Steueranspruch erloschen, ist eine Einziehung unzulässig (§ 73e StGB). Dies gilt nicht für Ansprüche, die durch Verjährung erloschen sind (§ 73e Abs. 1 Satz 2 StGB). Das Erlöschen i.S.v. § 73e StGB ist auch dann gegeben, wenn die Finanzbehörde aus verfahrens- oder prozessrechtlichen Gründen einen (vermeintlichen) Steueranspruch nicht (mehr) verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsstellung der Finanzbehörde als selbständige Ermittlungsbehörde

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Finanzbehörde ist nicht originär zuständig, sondern hat lediglich eine von der Staatsanwaltschaft abgeleitete Zuständigkeit inne und nimmt deren Rechte und Pflichten im Ermittlungsverfahren an deren Stelle wahr[2] (s. auch § 386 Rz. 23 f.). Nichtsdestotrotz übt die Finanzbehörde die ihr durch § 399 Abs. 1 AO eingeräumten Befugnisse in eigener Verantw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beteiligung

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Erschwerungsgrund der Gewerbsmäßigkeit ist ein strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal, auf das § 28 Abs. 2 StGB Anwendung findet[2]. Wer selbst nicht gewerbsmäßig handelt, unterliegt damit gem. § 28 Abs. 2 StGB nicht der erhöhten Strafdrohung des § 373 Abs. 1 AO. Die Verurteilung wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel erfordert, dass d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Beschränkungen/Verwendungsumfang

Rz. 788 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 857. Nach der Neufassung der EUAHiRL unterliegt auch die automatische Auskunftserteilung Beschränkungen gem. Art. 19 EUAHiRL, wenngleich zu beachten ist, dass Inhalt und Reichweite des automatischen Austauschs in diesen Fällen vorab feststehen und sich inhaltlich an der Richtlinie orientieren. Es besteht indes keine Verpflichtung zur Ausku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Wahlfeststellung

Rz. 158 [Autor/Stand] Wahlfeststellung ist nach st. Rspr. zulässig zwischen gewerbsmäßiger Einfuhrabgabenhinterziehung (§ 373 Abs. 1 AO) und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO)[2]. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Rspr. zur sog. "ungleichartigen Wahlfeststellung" hat inzwischen auch der Große Senat für Strafsachen des BGH v. 8.5.2017[3] bestätigt (s. dazu mit Beis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinungsformen

Rz. 12.1 [Autor/Stand] Einfuhrschmuggel in die Bundesrepublik Deutschland kommt de facto nur noch über die deutschen Hochseehäfen oder Flughäfen vor[2]. Die einzige zollrechtliche EU-Außengrenze besteht zur Schweiz, aber die in der Regel geschmuggelten Waren (Zigaretten und Alkohol) kommen nicht daher bzw. werden nicht dort hergestellt. Strafrechtlich relevant sind daher weg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verwendung der Daten

Rz. 999 [Autor/Stand] Daten, die nach dem RbDatA an die mit der Steufa betrauten ausländischen Dienststellen der FinB übermittelt worden sind, dürfen gem. § 117b AO nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in ein...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 8.3 Anwendungszeitpunkt

Änderungen der Steuergesetze sind zu berücksichtigen, wenn der Bundesrat der Gesetzesänderung vor oder am Bilanzstichtag zugestimmt hat (so DRS 18.48). Demzufolge ist in Abschlüssen, deren Aufstellung am oder nach dem 8.7.2022 erfolgt, bei der Bemessung von Rückstellungen für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen der Zinssatz von 1,8 % p. a. zu verwenden. Dieser Zinssatz wurde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus einem anderen M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatausführung

Rz. 86 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. erforderte die bandenmäßige Begehung "stets, dass mindestens zwei Bandenmitglieder während der Tatausführung zeitlich und örtlich, wenn auch nicht notwendig körperlich, zusammenwirken"[2]. Bandenmäßiger Schmuggel kam deshalb nicht in Betracht, wenn die Angeklagten zu keinem Zeitpunkt während des Schmuggels im engeren Sinne – d.h. vom ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 450 [Autor/Stand] Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass bereits vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Vermögensgegenstände beiseite geschafft werden, sieht die StPO – wie auch die AO in §§ 324 ff. AO – bereits im Ermittlungsverfahren einstweilige Maßnahmen zur Sicherstellung von Vermögenswerten vor. In der Praxis ist auch vom "Haftbefehl fürs Geld" die Rede. Angesichts ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Rechtsschutz im Auskunftsverkehr

Rz. 873 [Autor/Stand] Die EUAHiRL und das EUAHiG enthalten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch keine Regelungen über den Rechtschutz der Betroffenen. Dies ist allein Sache des jeweiligen nationalen Rechts, wobei Art. 47 Abs. 1 GRCh einen effektiven gerichtlichen Rechtschutz gewährleistet[2]. Der vom Auskunftsverkehr Betroffene hat Anspruch auf...mehr