Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorbemerkung

Rz. 122 [Autor/Stand] Die §§ 81–83 OWiG regeln das Verhältnis von Bußgeld- und Strafverfahren. Beide Verfahrensarten sind nicht streng voneinander getrennt. Vielmehr ist ein nahtloser Übergang zum Strafverfahren möglich, wenn sich im Bußgeldverfahren ergibt, dass die Tat eine Straftat ist. Umgekehrt kann die Tat im Strafverfahren auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rücknahme des Einspruchs oder der "Klage"

Rz. 113 [Autor/Stand] Ebenso wie im Strafbefehlsverfahren (vgl. § 411 Abs. 3 StPO) ermöglichen § 67 Satz 2, § 71 OWiG i.V.m. §§ 303, 411 Abs. 3 StPO dem Betroffenen, seinen Einspruch bis zur Verkündung des Urteils oder Beschlusses im ersten Rechtszug zurückzunehmen. Das gleiche Recht steht der StA bzgl. der "Klage", d.h. der im Bußgeldentscheid enthaltenen Beschuldigung, zu. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anwesenheit des Betroffenen

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Betroffene ist grds. verpflichtet, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (§ 73 Abs. 1 OWiG [2]). Das Gericht entbindet ihn auf Antrag vom Erscheinen, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, nicht auszusagen und seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl. § 73 Abs. 2 OWiG). Rz. 105 [Autor/Stand] Hat das Geri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben in den §§ 73–7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Teilnahme der Staatsanwaltschaft

Rz. 107 [Autor/Stand] Von Bedeutung ist weiter, dass die StA zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Von ihrem Recht zur Teilnahme wird die StA stets dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind (§ 81 OWiG), eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden ist oder die Aufklärung eines schwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verweis auf die StPO

Rz. 101 [Autor/Stand] Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter gelten die Bestimmungen der StPO über das gerichtliche Verfahren, insb. über die Hauptverhandlung, entsprechend (§§ 71, 46 Abs. 1 OWiG, § 410 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 647 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Äußerer Gang

Rz. 103 [Autor/Stand] Der äußere Gang der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen entspricht weitgehend dem des Strafverfahrens (§ 243 StPO), doch sind die Besonderheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen. So wird in der Hauptverhandlung nicht der Anklagesatz, sondern die in dem Bußgeldbescheid enthaltene Beschuldigung vom Staatsanwalt oder – bei dessen Abwesenheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unterbrechung der Hauptverhandlung

Rz. 127 [Autor/Stand] Damit der Betroffene ggf. seine Verteidigung auf den neuen und schwereren Vorwurf einrichten kann, räumt ihm das OWiG in Erweiterung von § 265 Satz 3 und 4 StPO das uneingeschränkte Recht ein, nach dem Hinweis die Unterbrechung der Hauptverhandlung zu beantragen. Auf dieses absolute Recht ist der Angeklagte durch das Gericht hinzuweisen (§ 81 Abs. 2 Sat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verbot der Doppelverfolgung

Rz. 135.1 [Autor/Stand] Entscheidungen ausländischer Stellen (Gerichte oder Verwaltungsbehörden) haben grds. keine Sperrwirkung i.S.d. § 84 OWiG, da das Verbot der Doppelverfolgung nach st. Rspr. nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit gilt[2]. Jedoch kann das europäische Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ der Ahndung einer Steuerordnungswidri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtskraft und Vollstreckbarkeit

Rz. 80.1 [Autor/Stand] Findet sich der Betroffene mit dem Bußgeldbescheid ab und legt er keinen Einspruch ein, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig (s. Rz. 133 ff.) und damit vollstreckbar (§§ 89 ff. OWiG; Näheres s. § 412 Rz. 6 ff.). Geldbußen werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen, wohl aber in das Gewerbezentralregister (s. Rz. 143 a.E.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einlegung und Zurücknahme

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Einspruch ist vom Betroffenen oder vom Nebenbeteiligten bei der FinB (BuStra/HZA), die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Daneben sind Verteidiger aufgrund ihrer Vollmacht und gesetzliche Vertreter des Betroffenen berechtigt, selbständig zu dessen Gunsten vom Einspruchsrecht Gebrauch zu machen (§§ 297, 298 StPO i.V.m. § 67 Satz 2 OWiG). Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sperrwirkung gerichtlicher Bußgeldentscheidungen

Rz. 135 [Autor/Stand] Ist über die Tat als Steuerordnungswidrigkeit nicht durch einen Bußgeldbescheid, sondern durch ein rechtskräftiges Urteil entschieden worden, so darf die Tat auch nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Zur Aburteilung zählen auch der Strafbefehl oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) sowie die Verwarnung mit Strafvorbehalt (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff und Zweck

Rz. 52 [Autor/Stand] Als Ermittlungs- oder Vorverfahren bezeichnet man bei der Verfolgung von Bußgeldsachen den Verfahrensabschnitt zwischen der Einleitung von Verfolgungsmaßnahmen bis zum Erlass des Bußgeldbescheids durch die Verwaltungs-/FinB bzw. bis zur Erhebung der Anklage durch die StA bei Zusammenhangstaten oder bis zur Einstellungsverfügung durch die Verfolgungsbehör...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Beschwerde

Rz. 115 [Autor/Stand] Beschlüsse und Verfügungen des Amtsrichters, die selbständige Bedeutung haben und die Rechte des Betroffenen oder eines anderen Verfahrensbeteiligten verletzen können, sind nach den §§ 304–311a StPO mit der Beschwerde angreifbar (s. § 385 Rz. 795 ff.). Beispiel Im gerichtlichen Bußgeldverfahren, in dem K eine leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Sonderregelungen

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Vorschriften über Berufung und Revision (§§ 312 ff. StPO) gelten im Bußgeldverfahren nicht, weil in den §§ 79, 80 OWiG insoweit eine abschließende Sonderregelung vorgesehen ist. Das gerichtliche Bußgeldverfahren kennt nur eine Tatsacheninstanz; eine Überprüfung der amtsrichterlichen Sachentscheidung in tatsächlicher Hinsicht durch ein Berufungsgeric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausnahmeregelungen

Rz. 9 [Autor/Stand] Die StA ist im Ermittlungsverfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur ausnahmsweise zuständig. Die Zuständigkeitsnormen des allgemeinen Bußgeldrechts (§§ 40, 41 und 42 OWiG) werden durch die weitreichenden strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse der FinB zudem noch weiter eingeschränkt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren bei Abwesenheit des Betroffenen

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen geführt, wenn er nicht erschienen ist oder vom Erscheinen entbunden war (§ 74 Abs. 1 OWiG). Frühere Vernehmungen oder schriftliche Erklärungen des Betroffenen werden durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt. Bleibt der nicht vom Erscheinen entbu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Entscheidung des Beschwerdegerichts

Rz. 120 [Autor/Stand] Beschwerdegericht ist i.d.R. das OLG (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG)[2]. § 80a OWiG [3] regelt die Besetzung der Bußgeldsenate der OLG. Danach entscheidet grds. der Einzelrichter (§ 80a Abs. 1 OWiG); drei Richter nur, wenn eine höhere Geldbuße als 5.000 EUR festgesetzt oder beantragt wurde sowie im Zulassungsverfahren (ausgenom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formelle Rechtskraft

Rz. 133 [Autor/Stand] Unterlässt es der Betroffene (Verurteilte), innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bußgeldbescheid der FinB bzw. den Strafbefehl des AG Einspruch einzulegen oder die gerichtliche Entscheidung mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren, Berufung, Revision im Strafverfahren, s. Rz. 116 ff., 132) anzufechten oder ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorbereitung

Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. StPO) ist § 215 StPO (Zustellung des Eröffnungsbeschlusses) unanwendbar, da es im Bußgeldverfahren keinen Eröffnungsbeschluss gibt. Außerdem wird § 216 StPO (Ladung des Angeklagten) durch die im Folgenden näher zu erörternden §§ 73, 74 OWiG modifiziert.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahren nach Hinweis

Rz. 128 [Autor/Stand] Nach dem durch den Hinweis bewirkten Übergang zum Strafverfahren sind die besonderen Verfahrensvorschriften des OWiG nicht mehr anzuwenden (vgl. § 81 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Gemeint sind damit die Vorschriften, die auf eine Vereinfachung des Verfahrens zielen. Dazu zählen z.B. die Normen über die Entscheidung im schriftlichen Verfahren (§ 72 OWiG), die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verständigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Sehr häufig wird das bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren auch einvernehmlich abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid und insb. die Höhe der Geldbuße wird dabei zwischen der FinB und dem Betroffenen und dessen Verteidiger im Wege einer Verständigung/Absprache abgestimmt (entsprechend für das Strafverfahren s. § 385 Rz. 1233 ff.). Dies ist auch einer der Hau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsmittel

Rz. 132 [Autor/Stand] Will der Angeklagte die im "gemischten" Verfahren des § 83 Abs. 1 OWiG ergangene gerichtliche Entscheidung anfechten, ist Folgendes zu beachten: Soweit das Urteil Straftaten betrifft, gelten die Rechtsmittelvorschriften der StPO. Werden mit dem Urteil gleichzeitig Steuerordnungswidrigkeiten geahndet und greift es der Verurteilte neben der Berufung mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Sonderregelungen

Rz. 139 [Autor/Stand] Das OWiG enthält in den §§ 87, 88 OWiG ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren bei der Anordnung von Einziehung von Gegenständen (§§ 22–29 OWiG) und des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG) und der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG). Für diese Fälle werden die Befugnisse der Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abschlussverfügung und Bußgeldbescheid

Rz. 69 [Autor/Stand] Ergeben die Ermittlungen genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und beabsichtigt die FinB, die Tat mit einem Bußgeldbescheid zu ahnden (s. Rz. 72 ff.), so muss sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerken (Abschlussverfügung; § 61 OWiG; Nr. 113 Abs. 2 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 113). Verfolgt die StA die Ordnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Neugründung einer steuerbegünstigten Körperschaft

Tz. 7 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach Gründung und wirksamem Beschluss über die Inhalte der Satzung durch die Organe kann eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen beantragen (§ 60a Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sind in der Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Belegaufbewahrung

Rn. 432 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen besteht richtiger Ansicht nach weder für den Bereich des PV (insoweit wohl unstreitig) noch für den beruflichen Bereich; derartige Aufbewahrungspflichten können nicht weiter reichen als die – beschränkten – Aufzeichnungspflichten (Lammerding, DB 1979, 2452, 2454; Trappmann, DB 1990, 2437). Freilich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren

Rn. 666 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Über Art und Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit wird grds iRd ESt-Veranlagung entschieden. Eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird jedoch durchgeführt, wenn Wohnsitz (§ 19 AO) und Ort der Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 AO) in den räumlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener FA fallen (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst b ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Altmaterialsammlungen als Zweckbetrieb

Tz. 5 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Verwertung von Altmaterial begründet immer dann einen Zweckbetrieb i. S. des § 66 AO (Anhang 1b), wenn der Verein die Wohlfahrtspflege als Satzungszweck hat und die Sammlung für diesen Zweck erfolgt. Auch müssen mindestens zwei Drittel der Leistungen der Einrichtung an bedürftige Personen i. S. des § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Hierüb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Beschluss im schriftlichen Verfahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Der Grundsatz, dass auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung zu entscheiden ist (§ 264 StPO i.V.m. § 46 OWiG), wird im Interesse einer weiteren Verfahrensvereinfachung eingeschränkt. Im Ausnahmefällen darf das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss entscheiden ( § 72 OWiG ). Als Anreiz für die Zusti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zulassungsbeschwerde

Rz. 121 [Autor/Stand] Abgesehen von den in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–5 OWiG genannten Fällen ist die Rechtsbeschwerde gegen amtsrichterliche Urteile (also nicht gegen Beschlüsse!) im Bußgeldverfahren dann zulässig, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen wird (§ 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 OWiG ). Diese sog. Zulassungsbeschwerde setzt einen Antrag des Beschwerdeberechtigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Tz. 21 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Durch Vorlage des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b) bzw. einer beglaubigten Kopie bei dem kontoführenden Kreditinstitut kann dieses von dem Kapitalertragsteuerabzug auf Kapitalerträge Abstand nehmen (§ 44a Abs. 4, 7 und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG, Anhang 10) bzw. eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine Vielzahl von steuerbegünstigten Einrichtungen sammeln und verwerten Altmaterial wie z. B. Altpapier, Altkleider usw., um damit entweder unmittelbar eigene steuerbegünstigte Zwecke zu verwirklichen, beispielsweise in Kleiderkammern für bedürftige Menschen, oder mit dem Ziel, durch die Verwertung des Altmaterials Mittel für die Verwirklich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Was ist und bed... / VII. Sekundärwirkungen der Verwandtschaft

Über Erbrecht und Unterhalt hinaus gibt es zahllose weitere Regelungen, in denen die Tatsache, dass zwei Personen in bestimmter Weise miteinander verwandt oder auch verschwägert sind, Rechtsfolgen zeitigt, etwa im Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht. Alle einschlägigen Vorschriften aufzulisten, würde ins Endlose führen. Im Überblick fällt auf, dass viele Normen die Bedeutu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 17 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterliegen die Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5).mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Fehlt es bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Feststellung nach § 60a AO, kann die unterbliebene Feststellung auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen der nächsten Veranlagung zur Körperschaftsteuer von Amts nachgeholt werden. Häufig erfolgt die Nachholung der Feststellung im R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 16 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12.mehr