Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 285 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei der gGmbH ist eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zulässig. § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO steht dem nicht entgegen, da die Kap-Erhöhung bereits das Vorhandensein entspr Kap- oder Gewinnrücklagen voraussetzt (s §§ 57c und 57d GmbHG, ebenso §§ 207 Abs 1, 208 AktG), die ihrerseits mit § 62 Abs 1 Nr 1–3 AO vereinbar sein müssen. Auch im Hin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Ertragsteuerliche Folgen

Bislang gehört die Beteiligung an einer gemeinnützigen KapGes zur stfreien Vermögensverwaltung, auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder bei Einflussnahme auf die Geschäftsführung der Gesellschaft (vgl AEAO Tz 3 S 7ff zu § 64 Abs 1 AO). Zum Sonderfall Servicegesellschaften ergibt sich Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Übertragung eines steuerfreien Zweckbetriebs auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH

Tz. 204 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 3: Ausgliederung eines ZwB in eine gGmbH Stliche Folgen: Die Übertragung des stfreien ZwB kann durch Sacheinlage nach § 20 UmwStG vorgenommen werden. Die Vermögensübertragung kann auch im Wege der verdeckten Einlage auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH erfolgen. Diese bleibt ertragstlich ohne Folgen, wenn die gemeinnützige Kö die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.9.1 Übersicht: Zulässige Rücklagenbildung

Tz. 107 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Tz. 108 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013 (BGBl I 2013, 556) wurden in § 62 AO mit Wirkung ab 01.01.2014 Erleichterungen für die Zuführung ideeller Mittel in die freie Rücklage sowie Regelungen für eine Wiederbeschaffungsrücklage aufgenommen. Durch § 62 AO wurde die Rücklagenbildung und Zuführung von Mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Besteuerungsverfahren beginnt i.d.R. mit der Zusendung entsprechender Steuererklärungsvordrucke, wenn die weitere Sachverhaltsklärung nicht auf einfachere Weise möglich ist.[2] Das Erbschaft-/Schenkungsteuerfinanzamt kann (muss aber nicht) hierzu jeden Beteiligten ohne Rücksicht auf seine persönliche Steuerpflicht auffordern, eine Steuererklärung binn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / D. Steuern des Erblassers

Rz. 23 Für Steuern, die den Erblasser betreffen (z.B. solche, die bereits gegen diesen festgesetzt wurden), oder Steuertatbestände, die noch der Erblasser verwirklicht hat (insbesondere die Einkommensteuer), ergeben sich regelmäßig für den Testamentsvollstrecker nur steuerliche Pflichten, wenn für den gesamten Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde. Hatte der Erbl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erforderlich ist, dass die dem allgemeinen Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jed...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.2 Zugrundelegung des einheitlichen steuerlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 55 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Maßgeblich ist zunächst das Ergebnis des einheitlichen stpfl wG ( § 64 Abs 2 AO). Eine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für den Ausgleich des Verlustes eines einzelnen wG liegt deshalb nicht vor, soweit der Verlust bereits im Entstehungsjahr mit Gewinnen anderer stpfl wG verrechnet werden kann. Hinweis: Für die Prüfung, ob ein Verl...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.>). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / 2. Steuerinländer

Rz. 2 Als Inländer gelten in erster Linie natürliche Personen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einen Wohnsitz i.S.d. Steuerrechts hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, § 8 AO. Es muss sich um abg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Widerstreitende Zielsetzungen

Tz. 20 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Denkbar ist auch, dass Kö mit einander widerstreitenden Zielsetzungen dennoch dem Nutzen zum allgemeinen Besten dienen (zB Kernkraftbefürworter und -gegner, wirtsch Nutzen durch technische Großprojekte und Umweltschutz, Sport und Umweltschutz). S Urt des BFH v 13.12.1978 (BStBl II 1979, 482) sowie – hinsichtlich der Bereiche Sport und Umwelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Erschwerte Mitgliedschaft als schädliches Kriterium?

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch wenn eine Kö (zB ein Sportverein) ihre Leistungen nur gegenüber ihren Mitgliedern erbringt, ist idR davon auszugehen, dass sie sich an die Allgemeinheit wendet, sofern jeder Interessierte, der die Voraussetzung hierfür erfüllt (zB bei regionaler oder beruflicher Beschränkung der Kö), Mitglied der Kö werden kann. Dabei darf grds (wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Finanzielle Zugänglichkeit für die Allgemeinheit

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Kö richtet si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 283 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die gGmbH führen GA an nicht gemeinnützige AE als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (s § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wie nachstehende Abb zeigt: OGA stellen einen Verstoß gegen die Vermögensbindung dar. Durch die oGA werden der gGmbH entspr Mittel dauerhaft der Verwendung für gemeinnützige Zwecke entzogen. Dah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens auf Grund der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Faktische Befreiung von der Anzeigepflicht

Rz. 25 [Autor/Stand] Faktisch verzichtet man auch auf eine eigene Anzeigepflicht derjenigen Personen, über deren Erwerb die zuständige Behörde durch die Steuererklärung anderer Beteiligter hinreichend informiert wird.[2] Dies gilt ebenso, wenn – außerhalb der von §§ 30 Abs. 3, 34 ErbStG erfassten Fälle – mehrere Personen anzeigepflichtig sind und bereits eine ordnungsgemäße ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die StBefreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die StBefreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Grundsatz

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigke...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VIII. Steuerstundung

Rz. 92 Liegt ein Grundstück i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG vor, kann – auch wenn ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart wurde[86] – die auf diesen Erwerb, d.h. im Erbfall und im Schenkungsfall, entfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre gestundet werden, § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass der Erwerber die darauf entfallende Steuer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf einer Fehlkalkulation beruht (bei Betrieben, die schon länger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6 Vermögensbindung im Gesellschaftsvertrag

Tz. 276 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Grundsatz der Selbstlosigkeit (s § 55 AO) erfordert auch, dass die AE bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der GmbH oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gW ihrer geleisteten Sacheinlagen erhalten (s § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO sowie AEAO Nr 24 zu § 55 Abs 1 Nr 2 und 4). Auch im Ge...mehr

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Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Rechtsbehelf gegen Hinterziehungszinsen

Leitsatz 1. § 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen unberechtigt erhaltener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. 2. Es liegt keine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit vor, soweit § 77 EStG seinem Wortlaut nach eine Kostenerstattung nur für Einspruchsverfahren wegen Ki...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Duldungsbescheid

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann ermessensgerecht, wen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsorings

6.2.7.1 Allgemeines Tz. 198 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts

Tz. 291 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der gemeinnützige BgA unterliegt den Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung im gemeinnützigen Bereich (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – für die Erfüllung der st-begünstigten Satzungszw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Steuerliche Behandlung beim Empfänger

6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip Tz. 200 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.2 Zum Vorliegen eines stpfl wG

Tz. 201 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff der Fin-Verw kommen folgende Grundsätze zur Anwendung: Ein wG liegt nicht vor, wenn die st-begünstigte Kö dem Sponsor nur die Nutzung ihres Namens zu Werbezwecken in der Weise gestattet, dass der Sponsor selbst zu Werbezwecken oder zur Imagepflege auf seine Leistungen an die Kö hinweist. Ein wG liegt auch dann nicht vor, wenn der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.3 Berücksichtigung von Gewinnen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in den sechs vorangegangenen Jahren

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verbleibt im stpfl wG ein Verlust (einschl Abschr-Verluste auf solche WG, die ausschl dem wG dienen (vgl AEAO Nr 5 zu § 55 Abs 1 Nr 1), ist keine Verwendung von Mitteln des ideellen Bereichs für dessen Ausgleich anzunehmen, wenn dem ideellen Bereich in den sechs vorangegangenen Jahren Gewinne des einheitlichen stpfl wG in mind gleicher Höhe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Befugnis, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, steht – obwohl dieser dem Testamentsvollstrecker bekanntgegeben wird – ausschließlich dem Erben zu, da nur dieser durch den Steuerbescheid beschwert ist.[10] Das Gleiche gilt für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs. 2 AO. Auch dieser Antrag darf nur vom Erben selber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter müssen die an sie gerichtete Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung erfüllen (§ 31 Abs. 5 Satz 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO)[2]; allerdings nur im Umfang ihres durchaus beschränkbaren Aufgabenbereichs (§ 34 Abs. 3 AO – s. § 32 ErbStG Rz. 9–22).[3] Fraglich war, ob sie, die unstreitig kein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgemäß – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / XI. Steuerstundung (§ 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG)

Rz. 50 Greift die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG nicht, weil etwa die personellen Voraussetzungen nicht vorliegen, kommt in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine Steuerstundung gem. § 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG in Betracht. Danach kann bei einem Erwerb eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder von Wohneigentum im Erbfall und im Schenkungsfall eine Stundung der Ste...mehr

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Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen

Leitsatz 1. Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. 2. Die Annahme einer nicht von de...mehr