Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mangelhafter Schutz eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO)

a) Allgemeines Rz. 210 [Autor/Stand] § 146a Abs. 1 Satz 2 AO sieht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i.S.d. KassenSichV das Vorhandensein einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen vor. Jener Schutz wird durch § 146a Abs. 1 Satz 3 und 4 AO weiter konkretisiert. Gemäß § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO handelt ordnungswidrig, wer ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Faktische Geschäftsführer und Strohleute als Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

a) Faktische Geschäftsführer als Verfügungsberechtigte nach § 35 AO Rz. 118 [Autor/Stand] Ist eine faktische Organperson (zur Definition s. Rz. 109 ff.) verpflichtet, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen, ist sie als Täterin einer Steuerhinterziehung anzusehen. Außerhalb des Steuerstrafrechts sieht insb. die Rspr. Personen, die faktisch die Aufg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Verarbeitung durch Finanzbehörden

Rz. 19 Die Norm regelt die Verarbeitung durch Finanzbehörden. Für die in der AO ebenfalls genannten anderen öffentlichen Stellen[1], sowie für nicht-öffentliche Stellen[2] gilt § 31c AO nicht.[3] Finanzbehörden sind nach § 6 Abs. 2 AO die dort aufgeführten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Außerdem zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 AO auch die Gemeindebehörden, die mit der Verwal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.5 Erforderlichkeit

Rz. 25 Zur Erforderlichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken des Statistischen Bundesamtes kann auf die Ausführungen zu § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO verwiesen werden.[1] Dass die Datenerfassung und -auswertung auch die Verarbeitung "sensibler Daten" einschließen muss, um belastbare, sinnvoll auswertbare und aussagefähige Ergebnisse zu erzielen, lieg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Steuerhinterziehung bei Waren, deren Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verboten ist (§ 370 Abs. 5 AO)

Schrifttum: Kramer, Zur Zulässigkeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen des Polizeivollzugsdienstes und des Zollfahndungsdienstes im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, wistra 1990, 170; Lenz/Mölls, Die Falschgeldentscheidung des EuGH, ZfZ 1992, 210; Olbertz, Keine Abgabenentstehung für verbotswidrig eingeführte oder vertriebene Erzeugnisse?, ZfZ 199...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Berater als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 108 [Autor/Stand] Unproblematisch ist der steuerliche Berater Täter, der im eigenen Namen vorsätzlich unrichtige Angaben für seinen Mandanten macht (s. Rz. 105) und selbst bei der FinB einreicht (s. Rz. 107.6)[2]. Denn es ist nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass man über eigene steuerliche Angelegenheiten falsche Angaben macht oder selbst steuerpflichtig ist, da die Tat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Grundfragen des § 370 AO

I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG) Schrifttum: Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Zeitlicher und örtlicher Anwendungsbereich des § 370 AO

I. Zeitliche Geltung Schrifttum: Bergmann, Zeitliche Geltung und Anwendbarkeit von Steuerstrafvorschriften, NJW 1986, 233; Felix, Von den Grenzen der Rückwirkungen im Steuerrecht, KÖSDI 1981, 4178; Franzheim, Parteispenden – Steuerhinterziehung – Straffreiheit?, NStZ 1982, 138; Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Bestrafung wegen Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?, wistra 1998...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 370 Abs. 1 AO als Sonderdelikt

1. § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO als Sonderdelikt Rz. 87 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die unterschiedlichen Tatbestandsalternativen des § 370 AO sind die allgemeinen Regeln (s. Rz. 80 ff.) zu ergänzen. Denn bei den Unterlassungsvarianten (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO ) kann nur derjenige täterschaftlich verantwortlich sein, der durch pflichtwidriges Verschweigen steuerlich erheblic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. § 379 Abs. 2 AO

1. Verletzung der Mitteilungspflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 379 Abs. 2 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 290 [Autor/Stand] Dieser Tatbestand sichert die Erfüllung der in § 138 Abs. 2 AO aufgezählten Meldepflichten, mit denen die steuerliche Überwachung bei Auslandsbeziehungen erleichtert werden soll. Danach haben im Geltungsbereich der AO wohnhafte bzw. ansässige Stpfl. die F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. § 379 Abs. 1 AO

1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO

1. Formen des Vorsatzes a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Datenschutzrechtlich betrachtet ist § 31c AO eine gegenüber §§ 29b und 29c AO speziellere nationale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung "sensibler Daten" zu statistischen Zwecken. Sie geht dementsprechend für ihren Regelungsbereich den in §§ 29b Abs. 2, 29c Abs. 2 AO geschaffenen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung besonderer Kategorien perso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsfolgen bei unzulässiger Verarbeitung sensibler Daten zu statistischen Zwecken

Rz. 44 Werden sensible Daten durch eine Finanzbehörde verarbeitet, ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 31c Abs. 1 S. 1 AO vorliegen, ist diese Verarbeitung rechtswidrig. Dass ggf. die Grundvoraussetzungen des § 30 Abs. 4 Nr. 2b AO für die Verarbeitung von Daten zu statistischen Zwecken eingehalten wurden, macht die entsprechende Nutzung sensibler Daten (noch) ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Faktische Geschäftsführer als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 109 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kein Sonderdelikt ist (s. Rz. 91), ist zunächst irrelevant, ob der faktische Geschäftsleiter zur Erfüllung der (steuer-)rechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft nach §§ 34, 35 AO verpflichtet ist, oder ob diese Pflicht nur die formell bestellten gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft trifft (s. Rz. 118 ff.). Denn ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Irrtum und Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Rz. 673 [Autor/Stand] Wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO war nach inzwischen zu Recht aufgegebener Auffassung des BGH der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung selbst dann erfüllt, wenn der Täter Umsätze nicht anmeldete, obwohl ihm im Ergebnis ein Steuererstattungsanspruch zustand (s. Rz. 528, 529.1)[2]. Meinte der Stpfl. in solchen Fällen, wege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 370 Steuerhinterziehung

A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO Schrifttum: Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 43...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Tätigkeiten außerhalb des Zweckbetriebs nach § 67 AO

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übt ein Krankenhaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des Rahmens des § 67 AO (Anhang 1b) aus, so ist gesondert zu überprüfen, ob und inwieweit ein anderer Zweckbetrieb oder ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. 1. Zweckbetriebe Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als andere Zweckbetrieb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte und Bedeutung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 412 AO entspricht im Wesentlichen § 449 RAO a.F., der mit der AO 1977 ohne nennenswerte sachliche Änderungen übernommen wurde[2]. § 449 Abs. 1 und 2 RAO wurde mit dem 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[3] eingeführt (vgl. § 437 EAO)[4]. Anlass der Neuregelung war insoweit das OWiG von 1968 (s. dazu Vor § 377 Rz. 1 ff.). § 449 Abs. 3 RAO wurde durch § 24 VwKos...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Verfahrensrechtliche Aspekte

a) Darlegungslast in Urteil und Anklage Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Gebot zur Pseudonymisierung oder Anonymisierung

Rz. 36 Um dem zusätzlichen Schutzbedürfnis bei der Weiterverarbeitung dieser "sensiblen Daten" im Hinblick auf die in Art. 89 DSGVO genannten Garantien zu entsprechen, ergänzt § 31c Abs. 3 S. 1 AO den durch die in § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG genannten Maßnahmen[1] gewährten Schutz[2] durch weitere Anforderungen. Die zu statistischen Zwecken verarbeiteten besonderen Kategorien pers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Beschränkung der Rechte der betroffenen Person (Abs. 2)

Rz. 33 Um die Statistikzwecke auch erreichen zu können, schränkt Abs. 2 des § 31c AO unter Ausnutzung der Öffnungsklausel des Art. 89 Abs. 2 DSGVO die in den Art. 15[1], 16[2], 18[3] und 21[4] DSGVO vorgesehenen Rechte der betroffenen Person ein. Diese Einschränkung der Betroffenenrechte in Abs. 2 des § 31c AO gilt für alle Kategorien personenbezogener Daten.[5] Diese Einsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 31c AO stellt auf Basis von Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO eine zusätzliche Regelung im nationalen Recht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener "steuerlicher" Daten zu statistischen Zwecken dar.[1] Diese Daten sind ihrem Wesen nach in Bezug auf Grundrechte und Grundfreiheiten besonders sensibel.[2] Die Verarbeitung der Daten nach § 31c AO setzt d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.6 Überwiegendes Interesse an der Verarbeitung

Rz. 27 Mit der Forderung nach einem "erheblichen Überwiegen" der Interessen der Verantwortlichen an der Verarbeitung gegenüber den Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung seiner geschützten Daten verschärft § 31c Abs. 1 S. 1 AO die Verarbeitungsvoraussetzungen für "sensible Daten" gegenüber der Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 Buchst. j DSGVO....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Zusammenführung trotz gesonderter Speicherung (Abs. 3 S. 3)

Rz. 43 Eingeschränkt wird die Verbotsregelung des § 31c Abs. 3 S. 2 AO dann für besondere Fallkonstellationen im nachfolgenden S. 3. Zusammengeführt werden dürfen die Einzelangaben danach ungeachtet der Verbotsregelung des S. 2 dann, wenn der Statistikzweck dies erfordert. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der fachlichen Einschätzung der Statistiker, ist aber im Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Schrifttum: Brunckhorst, Ertragsteuerliche Beurteilung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken, DStR 2022, 1750; Dziadkowski, EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Behandlung "anrüchiger" Tätigkeiten, UVR 1998, 289; Farruggia-Weber, Illegale Tätigkeiten als umsatzsteuerliches Besteuerungsobjekt, MwStR 2023, 838; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Allgemeines Rz. 95 [Autor/Stand] Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nach den allgemeinen Regeln (s. Rz. 80). Auf die Abgrenzung kommt es dabei vor allem im Verhältnis zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung sowie zwischen Mittäterschaft und Beihilfe an. Aus dem Wortlaut der §§ 25 ff. StGB ergeben sich zumindest Eckpu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 600 [Autor/Stand] Alle Tatbestände des § 370 Abs. 1 AO setzen vorsätzliches Handeln des Täters voraus (§ 15 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bereicherungsabsicht ist nicht erforderlich. Den insoweit bei den Vorläuferbestimmungen des § 370 AO bestehenden Meinungsstreit[2] hat der Gesetzgeber durch die Ersetzung der Formulierung "zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines and...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene ID-Nr (139b AO) (§ 32 Abs 6 S 12–14 EStG)

Rn. 987 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Für Zeiträume ab dem 01.01.2023 ist gemäß § 32 Abs 6 S 12 EStG die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Ist das Kind nicht nach einem Ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Die Steuerverkürzung im Einzelnen

Rz. 398 [Autor/Stand] Der Eintritt der Steuerverkürzung bei § 370 AO hängt davon ab, wie der Gesetzgeber im Einzelfall die Erhebung der Steuer ausgestaltet hat. Die Voraussetzungen einer Steuerverkürzung können daher je nach Steuerart verschieden sein. Die Steuerverkürzung setzt aber notwendig das Bestehen eines Steueranspruchs voraus[2]. Der Stpfl. muss also nach § 38 AO ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

a) Falsche oder unvollständige Erklärungen gegenüber Behörden Rz. 211 [Autor/Stand] Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht darin, dass der Täter unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den FinB oder anderen Behörden macht. Dazu gehört etwa die falsche Behauptung, Computerteile würden exportiert (s. Rz. 110), die unvolls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74–75 StGB, § 375 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Julius, Einziehung, Verfall und Art. 14 GG, ZStW 109 (1997), 58; Minoggio, Das Schweigerecht der juristischen Person als Nebenbeteiligte im Strafverfahren, wistra 2003, 121. Zu den Besonderheiten der Einziehung im Steuerstrafrecht vgl. die eing. Darstellung § 375 Rz. 32 ff. sowie die Schrifttumsnachweise hierzu § 375 vor Rz. 1.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Die einzelnen Täterschaftsformen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

1. Grundsatz Rz. 116 [Autor/Stand] § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO sind Sonderdelikte (s. Rz. 87)[2]. Täter ist jeder, der seine Pflicht verletzt, die FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen in Kenntnis zu setzen bzw. Steuerzeichen oder -stempler zu verwenden, und dadurch den Verkürzungserfolg bzw. den ungerechtfertigten Steuervorteil herbeiführt[3]. Entscheidend sind damit die Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Die einzelnen Täterschaftsformen bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Unmittelbare Täterschaft, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB a) Allgemeines Rz. 105 [Autor/Stand] Täter ist derjenige, der die Tat selbst begeht (s. Rz. 96). Bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das derjenige, der die Tathandlung vornimmt und deshalb (jedenfalls in aller Regel) das Geschehen zum Erfolg beherrscht. Eine Ausnahme kann dann gelten, wenn der Täter zwar falsche Angaben macht, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Berichtigungspflicht nach § 153 AO

aa) Voraussetzungen der Berichtigungspflicht nach § 153 AO Rz. 1715 [Autor/Stand] Gesehen werden muss, dass Mandanten, die sich zunächst nicht strafrechtlich relevant verhalten haben, weil sie z.B. nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen haben, nachträglich in eine Strafbarkeit wegen Verletzung von § 153 AO "hineinwachsen" können (s. Rz. 334 sowie 1517.4)[2]. Nach § 153 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch Abgabe unrichtiger Erstattungsanträge

(1) Steuerstrafrechtlicher Vorwurf Rz. 1771 [Autor/Stand] In den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren lautet der Vorwurf regelmäßig, die Verantwortlichen aufseiten des Erwerbers (Leerkäufers) hätten den Tatbestand einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun gem. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO verwirklicht, indem sie beim FA Erstattungsanträge eingereicht hätten, die unrichtig b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Schrifttum: Bilsdorfer, § 411 AO – eine "Muss"-, eine "Soll"- oder eine "Kann"-Vorschrift?, DStR 1983, 26; Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 1993, Fach 13, 829, NWB 2004, Fach 13, 1055; Bock, Die Reform des Steuerstrafrechts, DB 1968, 911; Carl/Klos, Neue Zuständigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zur V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insbesondere betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insbesonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Möglichkeit der Steuerverkürzung

a) Gefährdung inländischer Abgaben Rz. 265 [Autor/Stand] Die in § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO umschriebenen Handlungsweisen müssen eine Gefährdung für das geschützte Rechtsgut derart darstellen, dass durch sie eine Verkürzung von Steuereinnahmen ermöglicht wird. Eine abstrakte Verkürzungsgefahr genügt, d.h. die bloße objektive Eignung der Handlung, Steuern zu verkürzen oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Mittäterschaft bei gemeinsamen Erklärungen von Ehegatten

Schrifttum: Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Burkhard, Beihilfe des Ehegatten durch bloße Mitunterzeichnung im Rahmen der Zusammenveranlagung?, StB 2001, 47; Dörn, Ermittlungen des Finanzamtes bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Kottke, Zum Mitunterzeichnen der Einkommensteuererklärung durch den Ehegatten bei nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Maßnahmen des Verantwortlichen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person (Abs. 1 S. 2)

Rz. 29 Der Verantwortliche hat für die Verarbeitung der Daten nach § 31c Abs. 1 S. 2 AO angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person vorzusehen.[1] Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verwendung der Daten en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Gesonderte Speicherung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 40 Bis zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen des § 31c Abs. 3 S. 1 AO greifen die ergänzenden Anforderungen des S. 2 des Abs. 3. Danach sind die Merkmale, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, gesondert zu speichern. Der Gesetzgeber hat sich hier bereits an ersten wichtigen Gru...mehr