Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Fehlende gesetzliche Regelung zu notwendigen Angaben

Rz. 65 [Autor/Stand] Angabe der Steuernummer. In § 138a Abs. 2 AO sind die zu übermittelnden Informationen abschließend aufgezählt. Nicht im Gesetz enthalten ist jedoch die notwendige Angabe der Steuernummern für die berichtende Konzernobergesellschaft und die einzelnen Konzernuntereinheiten. Die Notwendigkeit zur Weitergabe dieser Informationen ergibt sich nur aus der Vorga...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / D. Steuerzahlung durch Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlung statt

Gemäß § 224 a AO kann die fällige Erbschaftsteuer oder Vermögensteuer auch durch Hingabe des Kunstgegenstands, der Kunstsammlung, der wissenschaftlichen Sammlung, der Bibliothek, von Handschriften oder Archiven ausgeglichen werden. Ein prominentes Beispiel war der Nachlass Thurn und Taxis. Voraussetzung einer solchen Regelung ist, dass das jeweilige Bundesland wegen der Bedeu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Inhalt im Einzelnen

Rz. 41 [Autor/Stand] Mussinhalt. Der länderbezogene Bericht muss nach § 138a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO den folgenden Inhalt haben: Nr. 1 eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist; Nr. 2 eine nach Steuerhoheitsgebiete...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gestaltungsbedarf

Rz. 133 [Autor/Stand] Gestaltungsbedarf der Unternehmen. Die Unternehmen stehen der CbC-Reporting-Pflicht zu Recht sehr kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen. Zu Recht bestehen erhebliche Bedenken seitens der Unternehmen, dass vertrauliche Erlös- und Umsatzdaten über Lücken bei der Geheimhaltung durch ausländische Finanzverwaltung an die Öffentli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt

1. Anwendungsbereich Rz. 8 [Autor/Stand] Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Gestaltungsüberlegungen im Hinblick auf den Konzernaufbau

1. Gestaltungsbedarf Rz. 133 [Autor/Stand] Gestaltungsbedarf der Unternehmen. Die Unternehmen stehen der CbC-Reporting-Pflicht zu Recht sehr kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen. Zu Recht bestehen erhebliche Bedenken seitens der Unternehmen, dass vertrauliche Erlös- und Umsatzdaten über Lücken bei der Geheimhaltung durch ausländische Finanzverwal...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Inhalt des länderbezogenen CbC-Reports (Abs. 2)

1. Allgemeines Rz. 40 [Autor/Stand] Inhaltsüberblick CbC-Report. § 138a Abs. 2 AO definiert den Inhalt des Country-by-Country Reportings. Danach umfasst der CbC-Report drei Tabellen in Form von Berichtsblättern (Templates). In Tabelle 1 sind quantitative Angaben über die Verteilung der Umsatzerlöse, des Jahresergebnisses und der Ertragsteuern sowie über bestimmte Erfolgsindik...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Sanktionen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Relevante Fragen des ausländischen Rechts für deutsche Mutterunternehmen

1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. Entwicklung der Norm Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdok...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geheimhaltung

Rz. 109 [Autor/Stand] Keine Veröffentlichung im Ausland. Von wesentlicher Bedeutung für inländische Mutterunternehmen ist auch, dass die ausländischen Finanzverwaltungen das Steuergeheimnis wahren und insbesondere die ausländische Finanzverwaltung CbC-Reportings nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. Anm. 128 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Austausch, Auswertung, Speicherung und Löschung von länderbezogenen Berichten (Abs. 7)

1. Verteilung und Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten innerhalb der deutschen Finanzverwaltung (Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 ff.) Rz. 100 [Autor/Stand] Weiterleitung an zuständige Finanzbehörden. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO leitet das BZSt alle ihm zugegangenen länderbezogenen Berichte an die jeweils zuständige Finanzbehörde weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten

Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehmen eine befreiende Wirkung im Ausland eintritt. Mit anderen Worten muss gewährleistet sein, dass für die im Cb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Automatischer Informationsaustausch durch das BZSt (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 103 [Autor/Stand] Weiterleitung der Berichte an ausländische Finanzverwaltungen. Sofern mit einem ausländischen Vertragsstaat völkerrechtliche Vereinbarungen über den automatischen Informationsaustausch (§ 7 Abs. 10 EUAHiG) bestehen, leitet das BZSt ihm zugegangene CbC-Reporte gem. § 138a Abs. 7 Satz 2 AO an die jeweils zuständigen Finanzbehörden dieser Staaten weiter. G...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zurechnung Unternehmensdaten zu Steuerhoheitsgebieten

Rz. 43 [Autor/Stand] Aufteilungsmaßstab für Unternehmensdaten. Die Unternehmensdaten sind auf die Steuerhoheitsgebiete zu verteilen, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten aktiv ist. Die Zuordnung zu den einzelnen regional abgegrenzten Steuerhoheitsgebieten richtet sich nach der steuerlichen Ansässigkeit der Konzernuntereinheiten.[2] Soweit eine Konzernu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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FoVo 03/2019, Keine Schwärz... / 1 I. Der Fall

Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), das Bundeszentralamt für Steuern zu ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 AO bezeichneten Daten abzurufen. Folge: Mitteilung einer Verfügungsberechtigung A...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / 3. Nachgelagerte Besteuerung

Der Erbe muss sowohl bei der teilweisen oder vollständigen Steuerbefreiung die gesetzliche Haltefrist beachten: Die Steuerbefreiung entfällt rückwirkend, wenn der Erbe einen Kunstgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbanfall veräußert oder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung entfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG). Das Prinzip der anteiligen Abschmelzung gi...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. OFD NRW, Vfg. v. 26.4.2017, DB 2017, 1118 (Kurzinformation betr. Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG)

Der BFH hat mit Urteil vom 11.3.2015 I R 10/14, BStBl. II S. 1049, entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handele, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfalle. Der Gewinn des inländischen Unternehmens sei deswegen nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um diesen Betrag zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nicht-Einbeziehung von einzelnen Gesellschaften

Rz. 139 [Autor/Stand] Nutzung der weitreichenden Verzichtsmöglichkeiten in § 296 HGB. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit ist, die sich aus § 296 HGB ergebenden und im Ergebnis recht weitreichenden Verzichtsmöglichkeiten zu nutzen. Ein Konzernunternehmen braucht dann unter den in § 296 HGB aufgeführten Voraussetzungen nicht in den Konzernabschluss aufgenommen werden und würd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Rechtslage nach Wegfall von § 10 Abs. 5 (ab Wirtschaftsjahr 2003)

Rz. 431 [Autor/Stand] Wirkung des ersatzlosen Wegfalls. Durch das StVergAbG[2] hat der Gesetzgeber § 10 Abs. 5 ersatzlos aufgehoben. Dies bedeutet zunächst nur, dass § 10 Abs. 5 a.F. nicht mehr die für Dividenden geltenden Vorschriften der DBA auf Hinzurechnungsbeträge für entsprechend anwendbar erklärt. Man muss allerdings gleichzeitig § 20 Abs. 1 beachten. Diese Vorschrift...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus europarechtlicher Sicht muss sich der länderbezogene Bericht am europäischen Primärrecht in Form der EU-Grundrechtecharta (GRC) messen lassen.[2] Insoweit sind einerseits der in Art. 7 GRC und Art. 8 GRC geregelte Datenschutz und andererseits das in Art. 16 GRC geregelte Grundrecht der unternehmerischen Freiheit von Bedeutung. Rz. 27 [Aut...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kürzung der Steuern (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 125 [Autor/Stand] In den Fällen des § 8 Abs. 3 Satz 2. § 10 Abs. 1 Satz 3 ist in allen Fällen des § 8 Abs. 3 Satz 2 anzuwenden, d.h., die Rechtsfolge der Vorschrift ist nur dann zu beachten, wenn alle Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 Satz 2 erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Anspruch auf Erstattung von Steuern entstanden sein muss. Der Anspruch muss sich auf die Erstattun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Auswirkungen im Ausland bei Nichtbefolgung durch das deutsche Mutterunternehmen

Rz. 126 [Autor/Stand] Ausländischer Strafenkatalog. Liegt ausländischen Finanzbehörden der Bericht nicht vor, weil ein deutsches Mutterunternehmen diesen nicht an das BZSt übermittelt, regeln sich die ausländische Sanktionen für Tochtergesellschaften des deutschen Mutterunternehmens nach den Regelungen des lokalen Rechts. Im Vergleich zu den deutschen Sanktionen können diese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.1.1 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb

10.1.1.1 Für die Hinzurechnungsbesteuerung sind die gesamten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft zu ermitteln, die aus passivem Erwerb stammen. Für die Ermittlung der Einkünfte gelten die Vorschriften des deutschen Steuerrechts entsprechend (§ 10 Abs. 3 AStG). Auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte findet § 1 AStG keine Anwen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom Finanzamt in einer Prüferbilanz gebildeten unrichtigen Bilanzansatz

Leitsatz Weicht das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen ab, wird dieser Bilanzierungsfehler nicht Teil der maßgeblichen Steuerbilanz, das heißt insoweit entsteht keine von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweichende "Veranlagungsbilanz", die in den Folgejahren über den Bilanzenzusammenhang korrigiert werden könnte. Sachv...mehr

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Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz 1. Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat. 2. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte....mehr

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Keine Verzinsung von Erstattungen bestimmter Steuern im Einspruchsverfahren

Leitsatz Prozesszinsen können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Prozess selbst führt. Die Verzinsung von Steuererstattungen kommt nur für die im Gesetz benannten Steuern in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen eine Steueranmeldung gegenüber dem zuständigem Hauptzollamt Einspruch ein, nachdem die entsprechende Steuer bezahlt worden war. N...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.3 Zeile 1b

In Zeile 1b sind positive oder negative Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus Beteiligungen an in- und ausländischen Personengesellschaften zu erfassen. Die einzelne Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer sind auf einem gesonderten Blatt darzustellen. Einzutragen sind nur Einkünfte, wenn die Beteiligung an der Personengesellschaft nicht zu einem eigenen Betrieb der La...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

Leitsatz 1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbeschei...mehr

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Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr

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Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung (2): Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

Leitsatz 1. Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zwischen einer mehr­aktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführ...mehr

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Steuerhaftung des Rechtsanwalts

Leitsatz Der Einwendungsausschluss nach § 166 AO kann auch zu Lasten eines vom Steuerpflichtigen beauftragten – und für die Steuerschuld haftenden – Rechtsanwalts wirken, wenn er mangels entgegenstehender Weisung in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Bevollmächtigter anzufechten. Normenkette § 166 AO, § 14c UStG, Art. 203 EGR...mehr

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Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

Leitsatz Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmt...mehr

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Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Rückstellung für die Kosten der 10‐jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 3 Frist (§ 62 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Neufassung der Regelungen zur Rücklagen- und Vermögensbildung den zeitlichen Rahmen für die Bildung von Rücklagen bestimmt. § 62 Abs. 2 AO knüpft an die Vorschrift zur zeitnahen Mittelverwendung in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO an; daher muss die Körperschaft die jeweilige Rücklage innerhalb der nach dem Mittelzufluss folgenden zwei Kal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.4 Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 9 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO kann die steuerbegünstigte Körperschaft steuerunschädlich Mittel zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen verwenden und hierfür auch Mittel über eine längere Zeitspanne ansammeln und in Rücklagen einstellen. Damit soll verhindert werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, im Falle von Kapitalerh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 5 Ansparrücklage für Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Rz. 14 Die Regelung zur Ansparrücklage für Stiftungen wurde bislang in § 58 Nr. 12 AO verortet und ist zum größten Teil wortgleich in § 62 Abs. 4 AO übernommen worden. Es handelt sich hierbei um eine Sonderregelung für Stiftungen.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Stiftung, um öffentliche oder privatrechtliche Stiftung hand...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Planung "nach objektiven Kriterien des konkreten Falls"...mehr