Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.2 Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 5 Zulässig ist nach der Neufassung des § 62 AO nun ausdrücklich die Zuführung von Mitteln in eine Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich sind. Die Rücklagenbildung war zuvor als besonderer Fall der Zweckrücklage schon erlaubt. Die Neuregelung ermöglicht es gemei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 1.1 Zweck und Inhalt

Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemeinnützige Körperschaft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 62 a. F. AO regelte Ausnahmen von der satzungsmäßigen Vermögensbindung für Betriebe gewerblicher Art, von Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestimmte weitere Körperschaften. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum Jahresbeginn 2009 aufgehoben worden.[1] Mit Wirkung vom 1.1.2014 hat der Gesetzgeber Regelungen zur Bildung von Rücklagen und zur Vermögensbildung in d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62 Rücklagen und Vermögensbildung

1 Einführung 1.1 Zweck und Inhalt Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 1 Einführung

1.1 Zweck und Inhalt Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2 Bildung von Rücklagen

2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO) Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Plan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.5 Sonstige Rücklagen

Rz. 10 Aus § 55 Abs. 1 AO folgt, dass sämtliche Mittel der Körperschaft einschließlich der Gewinne aus Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen. Bei den Tätigkeiten, die auf reine Mittelbeschaffung gerichtet sind – der Vermögensverwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.6 Dokumentation

Rz. 11 Die Körperschaft hat das Vorliegen der Voraussetzungen der Bildung der Rücklagen darzulegen und diese in ihrer Bilanz oder im Rahmen der Rechnungslegung nach § 63 Abs. 3 AO gesondert auszuweisen.[1] Ergebnisse aus der Umschichtung von Vermögen werden üblicherweise in einer (positiven oder negativen) Umschichtungsrücklage ausgewiesen.[2]mehr

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Kassenführung, die richtige... / 6.1 Wann der Betriebprüfer Umsätze hinzuschätzen kann

Die Betriebsprüfer stützen sich bei ihrem Vorgehen in der Regel auf § 162 Abs. 1 Satz 1 AO, wonach die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen hat, soweit sie anderweitig nicht ermittelt werden können. Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn und soweit die Buchführung des Steuerpflichtigen oder die von ihm zu führenden Aufzeichnungen der Besteuerung nicht zugr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Quellensteuerentlastung für EU-Betriebsstätten (Abs. 1, 2a)

Rz. 34 Nach Erwägungsgrund 8 der Änderungsrichtlinie 2003/123/EG v. 22.12.2003[1] sollten die Ausschüttung von Gewinnen an eine EU-Betriebsstätte einer EU-Muttergesellschaft und der Zufluss dieser Gewinne an die Betriebsstätte ebenso behandelt werden wie bei der Beziehung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft.[2] Deshalb gilt nach § 43b Abs. 1 EStG i. d. F. des G. v. 9.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Kassenführung, die richtige... / 6.2 Formelle Fehler allein genügen nicht

Formelle Fehler, ohne Anhaltspunkte dafür, dass die Buchführung (Kasse) unrichtig oder unvollständig ist, reichen für eine Schätzung grundsätzlich nicht aus.[1] Bei formellen und auch bei unwesentlichen Fehlern sollte der Betriebsprüfer von sich aus klären, ob die Zweifel oder Unklarheiten, die sich aus den Fehlern ergeben, auf andere Art und Weise als durch eine Schätzung b...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der AO – Unwiderlegbare Vermutung nach Ablauf von 6 Monaten

Auch die AO kennt den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes in § 9 AO. Diesen begründet ein Steuerpflichtiger dadurch, dass er sich an einem Ort unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilen will. Dauert ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt mehr als sechs Monate, wird unwiderlegbar vermutet, d...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.2 Unterschied zum Wohnsitzbegriff der AO: Wohnraum statt kleinste politische Einheit

Im Gegensatz zum Wohnsitzbegriff in § 8 AO ist mit Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB die kleinste politische Einheit, d. h. in der Regel die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, gemeint und nicht die Wohnung selbst.[1] Nach § 8 AO sind mit Wohnsitz im Steuerrecht die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Hierfür genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist e...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / Zusammenfassung

Funktion des allgemeinen Teils des BGB (und des allgemeinen Teils des Schuldrechts) ist es u. a., eine Fülle von Begriffsbestimmungen, die grundsätzlich für alle Rechtsverhältnisse, gelten, zu definieren. Der Abgabenordnung im Steuerrecht kommt eine ähnliche Funktion zu. Die allgemeinen Regeln gelten stets dann, wenn es für den Einzelfall keine spezielle Regelung gibt. Sie w...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.2 Zuständigkeiten bei Strafprozessen

Bei Strafprozessen ist grundsätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde.[1] Daneben kann auch das Strafgericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.[2] Ersatzweise kann auch hier auf den gewöhnlichen Aufenthalt und wenn das nicht weiter hilft, auf den letzten Wohnsitz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahrensrechtliche Bedeutung

Rn. 12 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Frist für die Berechnung bzw Festsetzung der Altersvorsorgezulage beträgt nach § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kj, in dem sie entstanden ist. Dieser Zeitpunkt ist gem § 88 AO iVm § 170 Abs 1 AO der Ablauf des Beitragsjahres (s BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 Rz 295) . Rn. 13 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsrechtliche Behandlung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenheime sind grundsätzlich als Zweckbetriebe i. S. v. § 68 Nr. 1b AO (Anhang 1b) zu behandeln. Es ist aber Voraussetzung, dass das Heim von einer steuerbegünstigten Körperschaft (i. d. R. ein Studentenwerk) geführt und unterhalten wird und die Aufnahme der Studenten in die Heime satzungsmäßig und tatsächlich nicht von der Zugehörigkeit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Pferderennvereine können wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b) als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung der Tierzucht nur begünstigt ist, wenn sie der Allgemeinheit dient (§ 52 Abs. 1 AO; Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflanzen- und Kleintierzucht

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Die Förderung der Tier- und Pflanzenzucht ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Zu den Vereinen, die die Pflanzen- und Kleintierzucht fördern, gehören insb.: Vogelzuchtvereine, Kleintierzuchtvereine, Geflügelzuchtvereine, Kaninchenzuchtvereine, Brieftaubenzuchtvereine, Züchtervereinigungen für Pflan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflegeleistungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Das Pflegen von bedürftigen Menschen i. S. des § 53 AO, kann – soweit es von einem steuerbegünstigten Verein erbracht wird – einen steuerbefreiten Zweckbetrieb i.S des § 66 AO (Wohlfahrtspflege) begründen. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Pflegeleistungen zu mehr als zwei Dritteln an die nach § 53 AO bedürftigen Menschen erbracht werden (§ 66 Ab...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 2. Anzeigepflicht und Wegzug des Erblassers in die Schweiz

Lebte ein deutscher Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in der Schweiz, stellt sich die Frage, ob der Erwerb von Todes wegen beim zuständigen Finanzamt in Deutschland gem. § 30 Abs. 1 ErbStG anzuzeigen ist. Die Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um einen der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb (§ 1 ErbStG) handelt. Der Erwerber ist verpflichtet, binnen einer Frist v...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / I. Steuerstrafrechtliche Fallstricke im deutsch-schweizerischen Erbfall

Lebte ein Erblasser bis zu seinem Tode ausschließlich in Deutschland und stellen seine in Deutschland wohnhaften Erben im Zuge der Auskunftsbegehren Vermögenswerte in der Schweiz fest, so bewirkt der Erbanfall und zum Nachlass gehörendes Auslandsvermögen grundsätzlich das Entstehen einer Anzeigepflicht für die Erben gem. § 30 Abs. 1, 3 S. 1, 2. Halbs. ErbStG.[1] Aufgrund des...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Unilaterale Anknüpfungsmerkmale und Anzeigepflicht

Grundsätzlich gilt, das jeder steuerbare Erwerb (§ 1 ErbStG) in Deutschland anzeigepflichtig ist (§ 30 Abs. 1 ErbStG).[8] Eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung seitens des Finanzamts (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG) ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, wenn eine fehlende Steuerpflicht zweifelsfrei feststeht.[9] Ebenfalls soll eine Anzeigepflicht nicht besteh...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / a) Einkommensteuerverkürzung bei fehlender Angabe schweizerischer Einkünfte

Der Taterfolg der Steuerhinterziehung setzt die Steuerverkürzung oder die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile (§ 370 Abs. 1 AO) voraus. Lassen die von den Erben erhaltenen Informationen auf bislang nicht ermittelte Steueransprüche des deutschen Fiskus schließen, sollte eine Anzeige und Berichtigung deutscher Steuererklärungen des Erblassers erfolgen. Andernfalls ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / bb) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei in der Schweiz belegenen Immobilien eines in Deutschland wohnhaften Erblassers ist mit Blick auf eine mutmaßliche Steuerverkürzung in Deutschland zu differenzieren: Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA-Schweiz werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Vertragsstaat besteuert, in dem das Vermögen liegt. Aufgrund des Wohnsitzes des Erblassers in Deutschland (§ 8 AO) war jener mi...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 3. Anzeige- und Berichtigungspflichten von Erben

Gem. § 153 Abs. 1 S. 2 AO sind Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB) zur Anzeige- und Berichtigung unrichtiger Steuererklärungen des Erblassers verpflichtet, sofern die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt wird.[32] Die Anzeige- und Berichtigungspflicht soll bei Erbengemeinschaften auch die Erben treffen, die keine Kenntnis von...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Studentenwerk

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenwerke sind grundsätzlich wegen der Förderung der Studentenhilfe gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften (s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Ein Studentenwerk kann, wenn die Voraussetzungen der freien Wohlfahrtspflege erfüllt sind, auch mit dem Betrieb einer Mensa und Cafeteria noch die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Studentenverbindungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Studentenverbindungen sind keine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, weil von ihnen Ziele, die nicht ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit fördern, verfolgt werden (s. FG Hamburg vom 25.08.1964, DStZ B 1964, 522). Derartige Verbindungen (Burschenschaften und ähnliche Vereinigungen) können auch nicht unter dem Aspekt der Brauch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferdeverkauf

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Amateurreitsportvereine, die in ihrem Bestand auch eigene Pferde zur Nutzung haben, veräußern regelmäßig die Pferde, die nicht mehr für die satzungsmäßigen Zwecke (wie Dressurreiten, Springreiten etc.) genutzt werden können. Soweit die Pferde dem steuerbegünstigten satzungsmäßigen Bereich (ideelle Nutzung; Nutzung in einem Zweckbetrieb) zugeordnet w...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / d) Zwischenergebnis und Handlungsempfehlung

Bei der Ermittlung seitens der Erben, ob eine Anzeige und Berichtigung gem. § 153 AO zu erfolgen hat, sollten sich diese zunächst einen Überblick über Einkommen und Vermögen des Erblassers vor und nach dem Wegzug verschaffen. Vor dem Wegzug des deutschen Erblassers in die Schweiz kommt etwa eine Einkommensteuerhinterziehung aufgrund nicht deklarierter schweizerischer Einkünf...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 4

Auf einen Blick Die reine Kenntniserlangung von bislang in Deutschland nicht deklariertem Einkommen oder Vermögen des Erblassers aus der Schweiz lässt freilich die "Kontaminierung" eines Nachlasses nicht sofort erkennen. Der Beitrag soll daher auf eine bestimmte Systematik bei der Klärung von Anzeige- und Berichtigungspflichten der Erben hinweisen und als "Leitfaden" für die...mehr

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FoVo 02/2019, Erhöhung des ... / 2 II. Die Entscheidung

Grundlage des erweiterten Pfändungsschutzes ist § 850k Abs. 4 ZPO Gemäß § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen von den Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. ...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / c) Steuerverkürzung aufgrund Wegzugsbesteuerung

Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG ist der Erblasser, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat, bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Jahres, in dem er seinen Wohnsitz aufgab, mit deutschen Einkünften in Deutschland erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig. Voraussetzung hierfür ist, dass (1) der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug insgesamt fü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Der Steuererstattungsanspruch gegen das FA aus dem bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern ergangenen > Steuerbescheid ist als Geldforderung pfändbar. Private Gläubiger benötigen dazu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 828 ZPO). Für Pfändungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten besondere Vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes von 5,5% für die Abzinsung von Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH. Nach einer Außenprüfung erließ das Finanzamt geänderte Steuerbescheide, denen ein erhöhter Gewinn zugrunde gelegt wurde, da die un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Personensteuern

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Personensteuern wie die ESt/LSt, der SolZ sowie die Erbschaft-/Schenkungsteuer sind grundsätzlich nicht steuermindernd abziehbar (§ 12 Nr 3 EStG). Erbschaftsteuern auf Grund der Erbschaft eines Nießbrauchsrechts sind auch nicht mehr als > Dauernde Lasten abziehbar. Entsprechendes gilt für die steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs 4 AO; > Anh 10.1)....mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Tätigkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abrechnen?

Frage: Es geht um die Abrechnung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (reine Weinbaubetriebe) ohne den Betrieb einer reinen Land- und Forstwirtschaft. Die Erstellung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten (Bilanzen) werden nach § 39 StBVV abgerechnet. Die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen

In der grundsätzlichen Anwendungsvorschrift zur Abrechnung von Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV) finden sich sehr unterschiedliche Gebührensätze: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses kann für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwischen 10/10 – 40/10 abgerechnet werden. Für die Erstellung des Anhangs liegt der anzuwendende Zehntelsatz zwischen 2/10 un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Petition

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Art 17 GG und entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deutsche sind (OVG Münst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pflegekinder

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Pflegekinder sind Personen, mit denen der Stpfl durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Durch fehlerhafte Adressierung einer E-Mail verursachte Versäumung der Einspruchsfrist

Leitsatz Es liegt im Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, eine E-Mail auch an die richtige E-Mail-Adresse der Behörde zu versenden und die Adressierung frei von Schreibfehlern vorzunehmen. Das Risiko einer fehlgeschlagenen Übermittlung trägt der Absender. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen einen Kindergeldbescheid der Familienkasse im August 2017 innerhalb der Monat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (zu § 22f und § 25e UStG)

Kommentar Zur Verminderung des Umsatzsteuerausfalls, der sich bei Lieferungen über elektronische Marktplätze im Internet ergeben soll, ist eine neue Haftungsregelung für die Betreiber solcher Marktplätze in das Gesetz aufgenommen worden. Verbunden ist dies mit neuen Aufzeichnungsvorschriften. Die Finanzverwaltung nimmt ausführlich zu den neuen Regelungen Stellung. Die rechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) definiert in § 3 Abs. 1 UStG, dass grundsätzlich eine Lieferung vorliegt, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. Damit legt das UStG genau fest, an welchen Vorgang bei einer Lieferung umsatzsteuerliche Konsequenzen geknüpft werden. In der Regel ist dies identisch mit der bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübertragung.[1] Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.2 Rechtsfähigkeit natürlicher Personen

Jeder Mensch ist rechtsfähig, d. h. er ist Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit seiner Geburt und endet mit seinem Tod.[1] Auch Säuglinge und beschränkt Geschäftsfähige besitzen Rechtsfähigkeit, die nicht verwechselt werden darf mit der Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit ist im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, selbstständig durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.5 Teilrechtsfähigkeit von Gesamthandsgemeinschaften

Von den natürlichen Personen und den juristischen Personen zu unterscheiden sind die Gemeinschaften zur gesamten Hand und die Bruchteilsgemeinschaften. Gesamthandsgemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass das gesamthänderisch gebundene Vermögen den an der Gesamthandsgemeinschaft beteiligten Personen zusteht, diese aber nicht über die einzelnen Gegenstände allein verfügen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.3.2 Steuerliche Folgen

Für die Frage der Zusammenveranlagung von Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Einkommensteuer kommt es nicht auf den Güterstand an, in dem die Eheleute/eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. So haben sie auch Anspruch auf Zusammenveranlagung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder im Güterstand der Gütertrennung oder Gütergemeinsc...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.3 Rechtliche Folgen des Abstraktionsprinzips

Die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist grundsätzlich nicht von der Wirksamkeit des anderen Rechtsgeschäfts abhängig. Praxis-Beispiel Verschiedene Rechtsgeschäfte Der 16-jährige Emil Schlaumeier schließt mit Herrn Fuchs einen Kaufvertrag über einen Computer für 1.000 EUR ab. Herr Fuchs, froh, endlich den veralteten Computer losgeworden zu sein, "übereignet" Emil sofort den C...mehr