Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gemeinsame Voraussetzungen der §§ 172ff. AO

I. Steuerbescheid Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 172–177 AO gelten für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide, also solche Steuerverwaltungsakte (§ 118 Satz 1 AO), für welche auf die für Steuerbescheide geltenden Vorschriften verwiesen wird (s. Rz. 6); von diesem Verweis werden auch die Korrekturnormen der §§ 172ff. AO erfasst (von Wedelstädt in Bar...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO (§ 162 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 29a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verletzt der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, kann das FA eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen, da widerlegbar vermutet wird, dass er über Einkünfte im Ausland verfügt. Tz. 29b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann von dem Stpfl. die Abgabe einer Versicherung an Eides statt üb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Weidemann, Steuerschuldnerschaft und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verbringung von Tabakwaren, wistra 2013, 422; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notwendiger Inhalt (§ 188 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 188 Abs. 2 AO bestimmt den notwendigen Inhalt des Zerlegungsbescheids. Er muss die Höhe des zu zerlegenden Betrags angeben, die einzelnen Anteile und ihre Zuordnung auf die Steuerberechtigten bestimmen und die Grundlagen der Zerlegung angeben. Diese Inhaltserfordernisse gelten grundsätzlich auch für die den einzelnen Steuerberechtigten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Taugliche Steuerbürgen (§ 244 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall, dass der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete von der ihm in § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO eröffneten Möglichkeit, Sicherheit durch Schuldversprechen, Bürgschaft oder Wechselverpflichtungen eines tauglichen Steuerbürgen zu erbringen, Gebrauch macht, bestimmt § 244 Abs. 1 Satz 1 AO die an die Person des Bürgen zu stellenden Anforde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einschränkung des Anwendungsbereichs der nationalen steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften (§ 2a Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die datenschutzrechtlichen Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der EU, insbesondere die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung unmittelbar oder kraft der ausdrücklichen Anordnung in § 2a Abs. 5 AO entsprechend gilt. Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. § 379 Abs. 2 und 3 AO

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 379 Abs. 2 AO stellt Verstöße gegen die Mitwirkungs- bzw. Meldepflichten wegen bestimmter Auslandsbeziehungen (s. § 117 c Abs. 1 AO; § 138 Abs. 2 AO und § 138a AO), Aufzeichnungspflichten (s. § 144 AO) und gegen die Verpflichtung zur formalen Kontenwahrheit (s. § 154 Abs. 1 AO) unter die Bußgelddrohung des § 379 Abs. 4, 5 und 7 AO. Ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anspruchsgrundlagen von Zahlungsansprüchen (§ 218 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 218 Abs. 1 AO kommen für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis folgende Grundlagen in Frage: Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und die ihnen gleichgestellten Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO); sie sind die Grundlage für die Einziehung der durch si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Rücknahmefrist (§ 130 Abs. 3 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts steht der Rücknahme nicht entgegen. Diese kann jederzeit, auch während des Einspruchsverfahrens oder des finanzgerichtlichen Verfahrens (§ 132 Abs. 1 AO) erfolgen. Bei Haftungsbescheiden ist allerdings die Festsetzungsfrist nach § 191 Abs. 3 AO zu beachten. Jedoch können Haftungsbescheide nach Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 249 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 AO "können" Verwaltungsakte vollstreckt werden. Hierbei handelt es sich nach zutreffender Auffassung nicht um eine Ermessensentscheidung darüber, ob mit der Vollstreckung begonnen wird, denn § 85 AO verpflichtet die Finanzämter, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Dazu z...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beurteilung einer Norm als verfassungswidrig (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ausführungen zu § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gelten entsprechend, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes eine Rechtsnorm, auf der die bisherige Steuerfestsetzung beruht, für verfassungswidrig hält (und sei es auch wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage) und deswegen nicht anwendet (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO). Diese Norm gilt ni...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sachlich unzuständige Behörde (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO kann ein unter die Vorschrift fallender Steuerbescheid oder gleichgestellter Bescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde (§ 16 AO i. V. m. §§ 12, 17 FVG) erlassen worden ist. Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit (§§ 17ff. AO) ist davon ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ermittlungsrecht der Finanzbehörde (§ 159 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat das Recht, aber nicht die Pflicht, eigene Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Verhältnisse festzustellen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 AO; s. BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404). Eine Pflicht zur Ermittlung wird zu Recht herrschend angenommen, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass die Zurechnung nach ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Aufhebung oder Änderung ex tunc (§ 207 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 207 Abs. 3 AO ist eine rückwirkende Aufhebung oder Änderung der verbindlichen Zusage nur zulässig, wenn entweder der Stpfl. dieser Maßnahme zustimmt oder wenn die in § 130 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 AO aufgeführten besonders schwerwiegenden Mängel vorliegen. Das Letztere trifft dann zu, wenn eine sachlich unzuständige Behörde die Zusage ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags (§ 174 Abs. 4 AO)

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO ist gegenüber § 174 Abs. 1 bis 3 AO eine eigenständige Änderungsnorm; sie geht über die Regelungen der § 174 Abs. 1 bis 3 AO hinaus und ist nicht auf die Fälle alternativer Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (BFH v. 02.05.2001, VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562; FG Münster v. 08.04.2014, 10 K 3960/12 E, EF...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemeine Nachschau (§ 210 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 210 Abs. 1 AO gestattet den von der Finanzbehörde mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern (§ 7 AO) das Betreten von Grundstücken und Räumen solcher Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben oder denen ein der Steueraufsicht unterliegender Sachverhalt zuzurechnen ist. Das Betretungsrecht steht A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Vollstreckung nichtsteuerlicher Forderungen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 AO darf die Finanzbehörde ihr bekannte, dem Steuergeheimnis unterfallende Daten, die sie bei der Vollstreckung wegen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen verwenden darf, auch bei der Vollstreckung außersteuerlicher Rückstände verwenden. Die in § 249 Abs. 2 Satz 1 AO bezeichneten Ermittlungsbefugnisse stehen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anwendung von Vorschriften (§ 203a Abs. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelungen in § 195 Abs. 2 AO sowie in den §§ 196 bis 203 AO sind bei der Durchführung der Außenprüfung nach § 203a AO entsprechend anzuwenden. Nicht anwendbar ist § 204 ff. AO über die Erteilung einer verbindlichen Zusage.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Amtsermittlung (§ 160 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat nach § 160 Abs. 1 Satz 2 AO das Recht, aber nicht die Pflicht, eigene Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Verhältnisse festzustellen (BFH v. 01.04.2003, I R 28/02, BStBl II 2007, 855). Ermittelt sie, so gelten die allgemeinen Regeln der §§ 88ff. AO, die Mitwirkung des Stpfl. kann nach § 328ff. AO erzwungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Personen, die an dem Verwaltungsverfahren selbst beteiligt sind (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 AO).

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Beteiligtenbegriff ist an verschiedenen Stellen, je nach Verfahrensart oder -stadium geregelt. Der allgemeine Begriff ergibt sich aus § 78 AO. Für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist er in § 359 AO geregelt, für das Zerlegungsverfahren in § 186 AO. Eine nur mittelbare Beteiligung reicht nicht aus, sie wird aber von § 82 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Besonders schwere Fälle (§ 371 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 25b Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 AO sieht der Gesetzgeber eine besondere Strafwürdigkeit gegeben, die seit 2015 die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließt. Der besonders schwere Fall der Verkürzung in großem Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO fällt unter den Ausschlussgrund des § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Aufrechnung (§ 226 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Aufrechnung (wechselseitige Tilgung zweier auf gleichartige Leistungen gerichtete Forderungen, s. § 226 AO i. V. m. § 387 BGB) richten sich die Erlöschenswirkung und der Erlöschenszeitpunkt nach § 389 BGB. Mit verjährten Ansprüchen kann entgegen § 390 Satz 2 BGB wegen der vom Zivilrecht abweichenden Wirkung der Verjährung nicht a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Nachzahlung der verkürzten Steuer nebst Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Nachentrichtung der verkürzten Steuer ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO seit 2015 jeder Beteiligte (Täter oder Teilnehmer, s. § 28 Abs. 2 StGB) verpflichtet, zu dessen Gunsten die Steuer verkürzt wurde. Insoweit entspricht die Vorschrift § 371 Abs. 3 AO. Da nach § 235 Abs. 1 Satz 2 AO Zinsschuldner derjenige ist, zu dessen Vorteil Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ruhen des Verfahrens (§ 363 Abs. 2 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den in § 363 Abs. 2 AO genannten Fällen kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden. Das Ruhen des Verfahrens kann durch Antrag des Einspruchsführers oder Mitteilung der Finanzbehörde jederzeit wieder fortgeführt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 4 AO). Wird das nach § 361 Abs. 2 Satz 1 AO angeordnete Ruhen widerrufen, ist der Widerruf nu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 51 Allgemeines

Schrifttum Helios/Müller, Vereinbarkeit des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit dem EG-Vertrag, BB 2004, 2332; Jachmann/Meier-Behringer, Gemeinnützigkeit in Europa: Steuer- und europarechtliche Rahmenbedingungen, BB 2006, 1823; Hüttemann/Helios, Gemeinnützige Zweckverfolgung im Ausland nach der "Stauffer"-Entscheidung des EuGH, DB 2006, 2481; Jachmann, Die Entscheidung des ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen bei Verstößen gegen § 154 AO

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wenn gegen § 154 Abs. 1 AO verstoßen wird, dürfen – kraft Gesetzes, also ohne besondere Anordnung des zuständigen FA – Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfaches nach § 154 Abs. 3 AO nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen FA herausgegeben werden (Ermessensentsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schriftform des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig bedürfen Steuerbescheide der Schriftform oder sind elektronisch zu erteilen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Regelung. Schriftform bedeutet die Verkörperung (Wiedergabe) des Verwaltungsakts in einem Schriftstück. Soweit er nicht persönlich übergeben wird, ist er in verschlossenem Umschlag zu versenden. Die elektronisch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Regelmäßige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 36, 42) und Verbrauchsteuervergütungen beträgt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ein Jahr (vgl. z. B. BFH v. 26.09.2017, VII R 26/16, BFH/NV 2018, 151; BFH v. 21.04.2016, II B 4/16, BStBl II 2016, 576). Die USt gilt i. S. der AO nicht als Verbrauchsteuer (BFH, v. 14.07.2015, XI B ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Aufhebung oder Änderung bei fehlender Einwilligung in die Datenübermittlung (§ 175b Abs. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 3 AO ist in Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, wenn eine Einwilligung des Stpfl. zur Übermittlung von Daten i. S. von § 93c AO, die Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Daten ist, fehlt. Voraussetzung ist, dass der Steuerbescheid dadurch rechtswidrig ist (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erstattungsansprüche i. S. des § 37 Abs. 2 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit ein Erstattungsanspruch i. S. des § 37 Abs. 2 AO darauf beruht, dass eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist bzw. der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später weggefallen ist, entsteht er durch die Erfüll...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung des § 171 Abs. 2 AO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 2 AO stellt sicher, dass der Finanzbehörde für die Berichtigung einer ihr unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des fehlerbehafteten Bescheids zu laufen. Die Vorschrift hat Bedeutung, wenn ein Steuerbescheid kurz vor Ablauf der Festse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Hinterzogene und leichtfertig verkürzte Steuern (§ 171 Abs. 7 AO)

Tz. 88 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 7 AO verknüpft die Ablaufhemmung mit der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Die Vorschrift bewirkt, dass bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) die Festsetzung des Anspruchs noch solange vorgenommen werden kann, als eine Verfolgung der Tat noch möglich ist. Im Übrigen tritt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckungsangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erweitert den Anwendungsbereich des Finanz-Einspruchsweges auch auf die Verwaltungsakte, die durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der AO vollstreckt werden (§ 33 FGO Rz. 6 ff.). Dies gilt auch dann, wenn die Vorschriften der AO wiederum auf andere Vollstreckungsgesetze, vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Stundung des Steueranspruchs (§ 224a Abs. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange nicht feststeht, ob ein Vertrag zustande kommt, kann der Steueranspruch nach § 222 AO gestundet werden (§ 224a Abs. 4 Satz 1 AO). Da Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter den Voraussetzungen des § 222 AO ohnehin zu stunden sind, ist § 224a Abs. 4 Satz 1 AO als Rechtsfolgenverweisung zu qualifizieren. Die tatbestandlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einheitswertfeststellung (§ 181 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gesonderte Feststellung von Einheitswerten (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) enthält § 181 Abs. 3 und 4 AO eine abweichende Bestimmung über den Beginn der Feststellungsfrist. Sie beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Hauptfeststellung (§ 21 BewG), die Fortschreibung (§ 22 BewG), die Nachfeststel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verzicht auf § 67a Abs. 1 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sportverein kann auf die Behandlung sportlicher Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach Maßgabe des § 67a Abs. 1 AO verzichten (§ 67a Abs. 2 Satz 1 AO). An dem Verzicht auf die Anwendung des § 67a Abs. 1 AO kann der Sportverein im Hinblick auf § 67a Abs. 3 Satz 1 AO sowie auf § 64 Abs. 2 und 3 AO Interesse haben. Der Verzicht ist z. B....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verordnungsermächtigung zu Abkommensänderungen (§ 2 Abs. 3 AO)

Rz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 2 Abs. 3 AO wird das BMF ermächtigt, Rechtsverordnungen i. S. v. Art. 80 GG zu erlassen, mit denen bestehende DBA geändert oder erweitert werden können. Damit soll eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für nachträgliche Abkommensänderungen oder -erweiterungen geschaffen werden. Dies ist unter dem Aspekt des verfassungsrechtlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Auflage ist nur bei einem begünstigenden Verwaltungsakt zulässig. Sie ist eine Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (z. B. Stundung unter der Auflage periodischer Vorlage eines Finanzstatus). Die Auflage wird mit dem Verwaltungsakt "verbunden". Dennoch hängt die Wirksamkeit und R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nachholungsfrist (§ 126 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im § 126 Abs. 1 AO zugelassene nachträgliche Befolgung besonderer Verfahrens- und Formvorschriften ist nicht zeitlich unbeschränkt möglich (s. zur Erledigung des Verwaltungsaktes vor der Heilung Rz. 1). Lediglich der Antrag i. S. des § 126 Abs. 1 Nr. 1 AO kann noch in der Revisionsinstanz vor dem BFH nachgeholt werden. Verfahrensfehl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XVI. Korrespondierender Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO)

Tz. 116 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 14 AO verhindert den Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Steueranspruch, solange und soweit ein damit zusammenhängender Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO noch nicht i. S. des § 228 AO verjährt ist. Die Ablaufhemmung tritt in Höhe des noch nicht verjährten Erstattungsanspruchs ein (BFH v. 13.03.2001, VIII R 37/00, BS...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt, Telefax (§ 122 Abs. 2a AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 122 Abs. 2a AO regelt, wann ein im Rahmen des § 87a AO elektronisch übermittelter Steuerverwaltungsakt als bekannt gegeben gilt. Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt auch hier: Statt auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post kommt es bei den elektronisch übermittelten Steuerverwaltungsakten auf den Zeitpunkt der Absendun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Hinweis auf die Wirkung der Bekanntgabe (§ 183 Abs. 1 Satz 5 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden Verwaltungsakte oder Mitteilungen einem gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten nach § 183 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 AO bekannt gegeben, wirkt die Bekanntgabe für und gegen alle Feststellungsbeteiligten. Sie werden mit der Bekanntgabe wirksam (§ 124 AO) und setzen, sofern es sich um Verwaltungsakte handelt, die Einspruchsfrist in Gang (§...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / XV. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO)

Tz. 114 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 13 AO enthält eine besondere Ablaufhemmung für Steuern, die vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geltend gemacht werden. Während des Insolvenzverfahrens dürfen keine Steuerbescheide erlassen (BFH v. 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl II 2010, 11) oder geändert werden (BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Überleitung zur Außenprüfung (§ 210 Abs. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 210 Abs. 4 AO kann eine Nachschau in eine Außenprüfung nach § 193 AO übergeleitet werden, wenn die Feststellungen bei der Steueraufsicht dazu Anlass geben. Die Außenprüfung kann sich nur auf die Überprüfung verbrauchsteuerlich erheblicher Sachverhalte erstrecken. Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine vorherige Prüfungsanordnun...mehr