Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen bei der Datenübermittlung (§ 203a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Außenprüfung ist nach § 203a Abs. 1 Nr. 1 AO die Überprüfung, ob die mitteilungspflichtige Stelle ihre Verpflichtungen nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 AO erfüllt. Das betrifft die zeitgerechte elektronische Übermittlung der Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Schnit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 170 Abs. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres (sog. Grundsatz der Kalenderverjährung), in dem die Steuer entstanden ist (§ 38 AO) oder – dies betraf nur das Verbrauchsteuerrecht und ist mittlerweile praktisch bedeutungslos – eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (§ 50 Abs. 3 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Die Regelung des § 147a Abs. 2 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.06.2017 hat der Gesetzgeber mit § 147a Abs. 2 AO für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen (Art. 97 § 22 Abs. 3 EGAO), eine die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 AO flankierende Aufbewahrungspflicht geschaffen. Voraussetzung ist, dass ein – wohl unbeschränkt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Verpflichtung, als Zeuge auszusagen und den Zeugeneid zu leisten, durch sachbedingte Hilfspflichten und koordiniert den Finanzprozess mit dem steuerlichen Verwaltungsverfahren (Herbert in Gräber, § 85 FGO Rz. 1; Seer in Tipke/Kruse, § 85 FGO Rz. 1). Dazu verweist § 85 FGO auf §§ 97, 99, 100, 104 AO; wegen der E...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Personen in einem sonstigen Amtsverhältnis (§ 7 Nr. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu diesem Personenkreis zählen Träger eines öffentlichen Amtes, die nicht Beamte oder Richter i. S. des § 7 Nr. 1 AO sind, soweit sie in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dies betrifft z. B. nicht beamtete Regierungsmitglieder, Notare und Notarassessoren ohne Rücksicht auf Art und Inhalt ihrer Tätigkeit. Nicht darunter ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe (§ 117 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischenstaatliche Vollstreckungshilfe kann aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen, innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes (§ 117 Abs. 2 AO) nach Maßgabe des § 117 Abs. 3 AO gewährt werden (s. § 117 AO Rz. 9 ff.). I. Völkerrechtliche Verträge Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Widerrufsvorbehalt (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde darf sich nach pflichtgemäßem Ermessen für den Fall der Änderung der Sach- und Rechtslage dem Widerruf des Verwaltungsakts vorbehalten. So ist in der Stundung "bis auf weiteres" ein Widerrufsvorbehalt zu sehen. Aufgrund der auf die Zukunft gerichteten Wirkung des Widerrufs kommt ein Widerrufsvorbehalt nur bei Dauerverwaltungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Berechtigtes Interesse (§ 129 Satz 2 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerpflichtige hat bei einem berechtigten Interesse nach § 129 Satz 2 AO einen Anspruch auf Berichtigung. Dies liegt insbes. dann vor, wenn die Berichtigung sich auf einen betrags- oder ziffernmäßig mitgeteilten Regelungsinhalt des Verwaltungsaktes bezieht oder der unrichtige Verwaltungsakt Bindungswirkung für andere Verwaltungsak...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VIII. Automatisierte Entschlüsselung beim Versenden von De-Mail-Nachrichten (§ 30 Abs. 7 AO)

Tz. 39a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 7 AO steht im Zusammenhang mit § 87a AO. Bei der Versendung von De-Mail-Nachrichten werden diese kurzzeitig vom akkreditierten Diensteanbieter entschlüsselt, um sie auf Schadsoftware überprüfen und weiterleiten zu können. Bei diesem automatisierten Vorgang kann es zur Verletzung des Steuergeheimnisses kommen. Dies erlaubt § 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Keine Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen (§ 226 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 2 AO kann mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung oder Ablauf einer Ausschlussfrist erloschen sind. Die Abweichung von § 215 BGB ist dadurch bedingt, dass die Verjährung im Steuerrecht im Unterschied zum bürgerlichen Recht Erlöschenswirkung hat (§§ 214 BGB, 47 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Anhörungspflicht vor Umdeutung (§ 128 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 128 Abs. 4 AO dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Umdeutung. In entsprechender Anwendung des § 91 AO muss vor der Umdeutung grundsätzlich den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden, sich zu der beabsichtigten Umdeutung zu äußern. Diese Anhörung kann unter Umständen erst das Vorliegen von Umständen zutage fördern, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Gesellige Zusammenkünfte, § 58 Nr. 7 AO

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unschädlich sind Wohltätigkeitsbälle und sonstige Benefizveranstaltungen, mit denen für die steuerbegünstigten Zwecke geworben und das Spendenaufkommen gefördert werden soll, sofern sie im Vergleich zu der steuerbegünstigten Tätigkeit der Körperschaft von untergeordneter Bedeutung sind. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Für ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 AO Anwendung finden (Wünsch in Koenig, § 7 AO Rz. 6). Dazu zählen auch ehrenamtliche Richter. Es ist dabei bedeutungslos, wel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Befristung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Befristung lässt eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen oder enden. Dabei muss der Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt sein, sondern kann durch ein zukünftiges, mit Sicherheit eintretendes Ereignis fixiert werden (z. B. Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bis zum Ablauf eines Monats n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Lagefinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten richtet sich die Zuständigkeit nach deren Lage bzw., wenn sich diese auf die Bezirke mehrerer FA erstreckt, nach der Lage des wertvollsten Teils. Anwendungsfälle sind die Feststellung der Einheitswerte nach Maßgabe des Bewertu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zahlungen des FA (§ 224 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 3 Satz 1 AO ordnet grundsätzlich an, dass Zahlungen der Finanzbehörden unbar zu erbringen sind (zur Kostentragungspflicht für die Übermittlung auf ein ausländisches Konto FG München v. 25.04.2013, 5 K 821/13, juris). Jedoch können durch den BMF bzw. die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für den jewei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Dritter i. S. von § 262 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter ist, wer nicht Vollstreckungsschuldner ist (§ 253 AO). Als Dritter gilt auch, wer zur Duldung der Vollstreckung in ein Vermögen, das von ihm verwaltet wird, verpflichtet ist, wenn er geltend macht, dass ihm gehörende Gegenstände von der Vollstreckung betroffen sind (§ 262 Abs. 1 Satz 2 AO). Ehegatten, die zusammen zur Einkommenst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Allgemein zugelassene Steuerbürgen (§ 244 Abs. 2, 3 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Generalzolldirektion kann Kreditinstitute und geschäftsmäßig für andere Sicherheit leistende Versicherungsunternehmen allgemein als Steuerbürgen zulassen (§ 244 Abs. 2 AO). Bei der Zulassung hat sie einen Höchstbetrag (Bürgschaftssumme) festzusetzen, bis zu dem der Bürge Sicherheiten bieten darf (§ 244 Abs. 2 Satz 2 AO). § 242 Abs. 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Hinzuziehung und Beiladung Dritter (§ 174 Abs. 5 AO)

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung oder Aufhebung eines einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheids ist als Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO nur zulässig, wenn dieser an dem Verfahren um die Ausgangsänderung beteiligt war. Zweck dieser Vorschrift ist die Wahrung der Interessen des Dritten durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ausgangsverfahren. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gebundener Verwaltungsakt (§ 120 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt, auf den ein Rechtsanspruch besteht (sog. gebundener Verwaltungsakt, s. § 118 AO Rz. 24), darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn die Nebenbestimmung durch Rechtsvorschrift, Gesetz, RechtsVO oder Satzung (s. § 4 AO Rz. 9 ff.) besonders zugelassen ist. Beispiel für eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Reihenfolge der Tilgung im Vollstreckungsverfahren (§ 225 Abs. 3 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird die Zahlung des Stpfl. im Vollstreckungsverfahren erzwungen (§ 249 AO), überlässt § 225 Abs. 3 AO der Finanzbehörde die Bestimmung der Reihenfolge der Tilgung. Unter § 225 Abs. 3 AO fallen auch Zahlungen bei Pfändung des Anspruchs auf Gutschrift von Eingängen auf einem Kontokorrentkonto (BFH v. 25.02.2003, VII B 385/02, BFH/NV 2003,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Exkulpationsbeweis (§ 169 Abs. 2 Satz 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Tat eine andere Person als der Stpfl. begangen, kann der Steuerschuldner die Verlängerung der Festsetzungsfrist durch den Nachweis abwenden, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Folgen der Verletzung der Pflichten aus § 153 AO

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anzeige nach § 153 AO kann von der Finanzbehörde erzwungen werden (§§ 328ff. AO), soweit nicht § 393 Abs. 1 Satz 2 AO die Anwendung von Zwangsmitteln ausschließt; ggf. ist der Stpfl. nach § 393 Abs. 1 Satz 4 AO auf das mögliche Verbot hinzuweisen (dazu s. FG Bln v. 25.02.1985, VIII 299/84, EFG 1985, 539). Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mehrere Beteiligte (§ 122 Abs. 6 AO)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 122 Abs. 6 AO können zusammengefasste Bescheide, soweit die Beteiligten (§ 78 AO) einverstanden sind, an einen Beteiligten mit Wirkung für und gegen andere Beteiligte bekannt gegeben werden. Die Vorschrift erfasst alle Steuerverwaltungsakte. Sie findet insbes. Anwendung bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern, für d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe an Inhaltsadressaten oder an Drittbetroffene (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt ist nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO grundsätzlich demjenigen Beteiligten (s. § 78 AO) bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Der Inhaltsadressat muss im Bescheid so eindeutig bezeichnet sein, dass Zweifel über seine Identität nicht bestehen. Entscheidend ist, ob der Inhaltsadressat durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Vorläufige und ausgesetzte Steuerfestsetzung (§ 171 Abs. 8 AO)

Tz. 90 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Fälle der Aussetzung der Steuerfestsetzung bzw. vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 AO) sieht § 171 Abs. 8 AO eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist vor, um der Finanzbehörde ausreichend Zeit für die steuerlichen Folgerungen aus dem Wegfall der Ungewissheit zu sichern (BFH v. 10.11.2004, II R 24/03, BStBl II 2005, 182)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendbarkeit auf Einspruchsentscheidungen (§ 172 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 2 AO dehnt die Geltung der Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeiten auf solche Einspruchsentscheidungen aus, durch die der Steuerbescheid bestätigt oder geändert worden ist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Einspruchsentscheidungen (§§ 366, 367 Abs. 2 Satz 3 AO) sich von den ihnen vorausgehenden Bescheiden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Vollstreckbare Verwaltungsakte (§ 251 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 249 Abs. 1 AO bestimmt die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen. Die nach § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO grundsätzlich vollstreckbaren Verwaltungsakte können zwar ohne Rücksicht auf ihre formelle Bestandskraft durchgesetzt werden, jedoch nur dann, wenn die Zulässigkeit ihrer Verwirklichung nicht durch besondere Maßnahmen eingeschränkt oder ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Zuständigkeit nach § 367 Abs. 3 AO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wurde der angefochtene Verwaltungsakt von einer anderen Behörde aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die zuständige Finanzbehörde erlassen, so entscheidet die zuständige Finanzbehörde über den Einspruch (§ 367 Abs. 3 Satz 1 AO). Für die zuständige Finanzbehörde handeln die Zolldienststellen für die Verwaltung der USt und KraftSt (§ 18...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich darf ein Verwaltungsakt nur dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. Diese Zulassung der öffentlichen Bekanntgabe spielt im Besteuerungsverfahren keine nennenswerte Rolle. Schon aus Rücksicht auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) dürfte regelmäßig die öffentliche Bekanntgabe von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Unterstützung beim Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 Satz 2 AO gibt dem Stpfl. auf, im Rahmen der Außenprüfung die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse nach § 147 Abs. 6 AO, d. h. beim Datenzugriff zu unterstützen. Er muss dem FA das Lesen z. B. eingescannter aufbewahrungspflichtiger Unterlagen des Prüfungszeitraums über sein Computersystem per Bildschirm gestatten (BFH...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vereinbarkeit mit einfachgesetzlichem Recht (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit, eine Steuer nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig festzusetzen, wird durch § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO auf die Fälle erweitert, in denen wegen der Auslegung eines Steuergesetzes, d. h. wegen einer einfachgesetzlichen Rechtsfrage, ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Wann § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AO angewendet werden ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bekanntgabe (§ 188 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zerlegungsbescheid kann den Beteiligten am Zerlegungsverfahren (§ 186 AO) gegenüber nur einheitlich ergehen (BFH v. 14.09.1994, I R 60/93, BFH/NV 1995, 484 m. w. N.). Steht der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, gilt das auch dafür; ist dies unterlassen worden, kann der Bescheid insoweit ggf. nach § 129 AO berichtigt werden (B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. § 371 Abs. 2 Satz 2 AO

Tz. 25d Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 371 Abs. 2 Satz 2 AO wird ermöglicht, dass trotz Bekanntgabe der Prüfungsanordnung oder des Erscheinens eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige für Zeiträume abgegeben werden kann, die nicht der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nummer 1 Buchst. a und c AO unterliegen. Das Vollständigkeitsgebot...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ermittlungsbefugnisse (§ 249 Abs. 2 Satz 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Finanzämtern und Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden steht die Befugnis zu, zur Vorbereitung der Vollstreckung die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners (§ 253 AO) zu ermitteln. Systematisch ist die von § 249 Abs. 2 AO geregelte Tätigkeit noch kein Teil der Vollstreckung selbst, sondern hat eigenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entsprechende Anwendung der §§ 105 und 106 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 111 Abs. 5 AO sind die § 105 AO und § 106 AO entsprechend anzuwenden. Dies bedeutet, dass die gesetzlich verankerte Schweigepflicht von Behörden usw. die Verpflichtung zur Leistung von Amtshilfe grundsätzlich nicht beschränkt und eine Verweigerung der Amtshilfe im Hinblick auf solche Geheimhaltungsvorschriften nur in den besonder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Reihenfolge der Tilgung ohne Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verzichtet der Stpfl. auf eine Tilgungsbestimmung, richtet sich die Verrechnung nach der zwingenden Reihenfolge gem. § 225 Abs. 2 AO. Die fälligen Steuerforderungen erlöschen automatisch (§ 47 AO) in der von § 225 Abs. 2 AO vorgeschriebenen Reihenfolge. Davon abweichende Verbuchungen des FA sind unwirksam. Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Feststellung von Anrechnungsbeträgen (§ 180 Abs. 5 Nr. 2 AO)

Tz. 81 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 180 Abs. 5 Nr. 2 AO erfasst in entsprechender Anwendung den § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 AO als festzustellende Besteuerungsgrundlagen nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG sowie § 48c EStG anrechenbare Steuerabzugsbeträge wie Kapitalertragsteuer, anzurechnende KSt, SolZ, Bauabzugsteuer i. S. des § 48 EStG (BMF v. 27.12.2002, I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verjährung (§§ 169 bis 171; §§ 228 bis 232 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als im Zivilrecht, in dem der Schuldner durch die Verjährung lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht enthält (s. § 214 BGB) bewirkt die Verjährung im Steuerrecht das Erlöschen des Anspruchs. § 47 AO unterscheidet dabei zwischen der Festsetzungsverjährung (s. §§ 169ff. AO) und der Zahlungsverjährung (s. §§ 228ff. AO). Tz. 8 Stand:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anzeigepflichten des § 153 Abs. 2 und 3 AO

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen des § 153 Abs. 2 und 3 AO geht das Gesetz von der ursprünglichen Richtigkeit zu Grunde liegender Erklärungen aus; ansonsten läge bereits ein Fall des § 153 Abs. 1 AO vor (BFH v. 14.05.1991, VII B 187/90, BFH/NV 1992, 137). Die Anzeigepflicht (keine Berichtigungspflicht) besteht in allen Fällen, in denen eine Steuerbefreiun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Erklärungen der Finanzbehörden, § 87a Abs. 4 AO

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a Abs. 4 AO ermöglicht auch den Finanzbehörden Verwaltungsakte oder sonstige Maßnahmen, für die gesetzlich Schriftform vorgesehen ist, durch die elektronische Form zu ersetzen, soweit nicht die elektronische Übermittlung ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen ist, wie z. B. in § 224a Abs. 2 AO, § 244 Abs. 1 Satz 3 AO, § 309 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige gesetzliche Korrekturmöglichkeiten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO stellt i. S. des geschlossenen Systems der Korrektur von Steuerbescheiden (s. Rz. 1; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 2) klar, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffneten Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung trotz der Verwendung des Wortes "nur" im Eingangssatz der Vorschrift die Änderung oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Zahlungen des Stpfl. (§ 224 Abs. 1, 4 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 224 Abs. 1 Satz 2 AO ist Zahlung durch Übergabe von Zahlungsmitteln (Bargeld, Schecks) grundsätzlich nur innerhalb des Kassenraums der zuständigen Finanzkasse möglich; außerhalb des Kassenraums sind solche Zahlungen unwirksam (BFH v. 17.02.1954, II 171/52, BStBl III 1954, 131), es sei denn, die Zahlungsmittel werden einem Amtsträ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung gegenüber dem Rechtsnachfolger (§ 182 Abs. 2 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 182 Abs. 2 Satz 1 AO normiert die dingliche Wirkung der EW-Bescheide auf Rechtsnachfolger. Sie wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, auf den der Gegenstand der Feststellung nach dem Feststellungszeitpunkt mit steuerlicher Wirkung übergeht; dies betrifft Haftungsschuldner nicht (AEAO zu § 182, Nr. 3). Der Rechtsnachfolger kann nu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Änderung von Rechtsvorschriften (§ 207 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Werden die Rechtsvorschriften, auf denen die verbindliche Zusage beruht, geändert, tritt vom Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Rechtsvorschriften an die verbindliche Zusage außer Kraft (§ 207 Abs. 1 AO). Die Bindungswirkung entfällt automatisch, die Finanzbehörde muss die Zusage nicht widerrufen (BFH v. 21.03.1996, XI R 82/94, BSt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gebührenpflicht (§ 178a Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines Vorabverständigungsverfahrens erhebt das BZSt Gebühren. Sie fällt auch an, wenn der APA-Antrag nur beim ausländischen Vertragsstaat gestellt wurde und dieser sich an das BMF oder BZSt wendet (BT-Drs. 16/2712). Die Gebühr entsteht mit Eingang des APA-Antrags ggfs. auch beim örtlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 4 Satz 1 AO)

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird der Vorbehalt nicht aufgehoben, entfällt er mit Ablauf der allgemeinen Festsetzungsfrist i. S. des § 169 Abs. 2 Satz 1 AO und der nicht in § 164 Abs. 4 Satz 2 AO genannten Ablaufhemmungen nach § 171 Abs. 1 bis 6, 9 und 11 bis 14 AO (AEAO zu § 164, Nr. 7). Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 6 AO ist nicht anzuwenden. Anders als bei de...mehr