Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfügungsmacht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unternehmer muss eine eigene, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Räume oder Einrichtungen haben (BFH v. 23.05.2002, III R 8/00, BStBl II 2002, 512 m. w. N.; BFH v. 17.09.2003, I R 12/02, BStBl II 2004, 396 m. w. N.; Buciek in Gosch, § 12 AO Rz. 12 f.). Sie muss über eine schlichte Mitbenutzung hinausgehen und mit der Ü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sittenwidriger Steuerverwaltungsakt

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 4 AO). Das Gesetz übernimmt hier den Grundgedanken des § 138 BGB. Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechts- und Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht. Dies kann jedoch keine Nichtigkeit von Verwaltungsakten bewirke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 238 AO ist die Berechnungsvorschrift für alle in den Zinsvorschriften der §§ 233a bis 237 AO enthaltenen Zinstatbestände. Sie sieht damit eine einheitliche Berechnung vor. Da sich die Zinspflicht auf jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erstreckt, bedarf es einer gesonderten Berechnung aller Zinsfälle und zwar getrennt nach St...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Niederschlagung hat zur Folge, dass die Vollstreckungsbehörden die Beitreibung von Steueransprüchen einstellen. Ihr Pendant hat die Vorschrift in § 156 Abs. 2 AO, nach der unter denselben Voraussetzungen bereits von einer Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen abgesehen werden kann. S. Abschn. 14 ff. VollstrA. Tz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelf

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf oder seine Ablehnung ist mit dem Einspruch anfechtbar (BFH v. 04.03.2009, I R 6/07, BStBl II 2009, 1195); nach erfolglosem Einspruch ist gegen den Widerruf die Anfechtungsklage, gegen die Ablehnung des begehrten Widerrufs die Verpflichtungsklage gegeben. Gegen den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts ist ein Antrag...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb führt grds. zur Versagung von Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen, die wegen der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51, 64 AO) oder Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie politischen Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 7 KStG) eingeräumt werden. Darüber hinaus gelten nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Vorläufige Regelungen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Aufhebung des Verwaltungsakts den Rechtsgrund für geleistete Zahlungen auf die Steuerschuld beseitigt und damit einen Erstattungsanspruch entstehen lässt bzw. zur Einstellung der Vollstreckung (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 AO), nicht aber zur Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen (§ 257 Abs. 2 AO), führt und die Voraussetzungen für eine Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt vor allem verfahrensrechtliche Fragen der Steueranmeldung. Nach § 150 Abs. 1 Satz 3 AO ist eine Steueranmeldung eine Steuererklärung, in der der Stpfl. die Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung selbst berechnet hat. Einer Steuerfestsetzung bedarf es nur in den in § 167 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Fällen. Das Ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vertrauensfolge

Tz. 68 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verhalten des einen Teils muss für das Verhalten des anderen Teils dergestalt ursächlich sein, dass er im Vertrauen auf dieses Verhalten (Vertrauensbildung) wirtschaftliche Dispositionen vorgenommen hat (Vertrauensbetätigung), die sich nicht mehr rückgängig machen lassen oder deren Rückgängigmachung nicht zuzumuten ist (h. M., u. a....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vermögensverwaltung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerverwaltungsakt ist dem Vermögensverwalter (Insolvenz-, Zwangs-, Nachlassverwalter, gerichtlich bestellten Liquidator, Testamentsvollstrecker) bekannt zu geben. Steuerverwaltungsakte und Steuerbescheide, die die Insolvenzmasse betreffen, können nicht mehr an den Stpfl. bekannt gegeben werden (BFH v. 15.03.1994, XI R 45/93, BStB...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Behörden

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörden handeln gem. § 79 Abs. 1 Nr. 4 AO durch ihre Leiter, deren Vertreter oder Beauftragte. Behördenleiter und Vertreter bedürfen keiner besonderen Beauftragung, sie sind schon kraft ihrer dienstlichen Stellung zum Handeln für ihre Behörde berufen. Die besondere Beauftragung kann sich allgemein aus dem für die Behörde erstellten Ges...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Vereinfachung bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 6 AO ermöglicht es, dass bei bestimmten, namentlich aufgeführten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auf Antrag (s. AEAO zu § 64, Nr. 32) pauschal ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden kann. Ist der tatsächliche Gewinn niedriger, kann dieser angesetzt werden. Zu einer Besteuerung kommt es nur dann, wenn die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Aufhebung durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz hat § 152 Abs. 5 AO ermöglicht, eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Eine solche ist aber bis zur Aufhebung des § 152 Abs. 5 AO nicht ergangen. Tz. 36-39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Benachrichtigungspflicht

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 99 Abs. 1 Satz 2 AO sollen die betroffenen Personen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. Damit wird sichergestellt, dass die betroffenen Personen anwesend sein können, wenn sie es wünschen. Die Zulässigkeit des Betretens ist jedoch nicht von der Anwesenheit der betroffenen Personen abhängig, auch wenn in der Praxis jeden...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfahren bei Zeugnisverweigerung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Rechtmäßigkeit der Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entscheidet gem. § 94 Abs. 3 AO das Finanzgericht durch Beschluss, sofern die Einvernahme durch das Finanzgericht vorgenommen wird (§ 158 FGO). Umstritten ist, ob der mit der Vernehmung betraute Richter als Einzelrichter (so Brandis in Tipke/Kruse, zu § 158 FG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mit Zustimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann das Verfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhen lassen, wenn dies aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint. Wichtige Gründe sind die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden, Musterprozessen oder Normenkontrollklagen, die Durchführung einer Außenprüfung, die Verhandlung mit Oberbehörden, eine zu erwartend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1 Schrifttum

Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Vollstreckbarkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift versucht in Abs. 1 die in Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten allgemeinen Grundsätze für die Fürsorgepflicht der Behörden gegenüber dem Staatsbürger zu kodifizieren. Ihre Rechtfertigung beziehen diese Grundsätze sowohl aus dem zur amtlichen Ermittlungspflicht gehörenden Auftrag, auch die für die Beteiligten günstigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Inkrafttreten

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen, die nach § 138a Abs. 1 oder 4 AO berichtspflichtig sind, haben erstmalig einen länderbezogenen Bericht für Wirtschaftsjahre aufzustellen, die nach dem 31.12.2015 beginnen (§ 31 Satz 1 EGAO); für solche Unternehmen, die nach § 138a Abs. 4 oder 5 AO berichtspflichtig sind, gilt die Pflicht für Wirtschaftsjahre, die nach dem 3...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / bb) Verletzung des Zwecks der Ermächtigung und der gesetzlichen Grenzen des Ermessens

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Ermessensfehlgebrauch wegen Nichtbeachtung des Zwecks der Ermächtigung kann sich daraus ergeben, dass die Ermächtigung nicht durch den Zweck der Ermächtigung (s. Rz. 25) gedeckt ist, weil die Finanzbehörde sachfremde Erwägungen anstellt. Bsp.: Die Finanzbehörde darf die Verlängerung der Frist zur Abgabe der ESt-Erklärung nicht von d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Ablaufhemmung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beginnen die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen einer Landesfinanzbehörde vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Begründung und Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da es sich nicht um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, sondern um Realakte handelt, bedarf es für die Begründung und Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts keiner Geschäftsfähigkeit, sondern nur einer tatsächlichen Willensbetätigung. Auch ein Zwangsaufenthalt begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt (BFH v. 14.11.1986, VI B 97/86, NV 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vollstreckungsverbot gegen Bund oder Land

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 255 Abs. 1 Satz 1 AO verbietet die Vollstreckung gegen den Bund oder ein Land. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Bund und die Länder ist auch die förmliche Androhung von Zwangsmitteln i. S. des § 332 AO nicht zulässig, weil es sich dabei um die Androhung einer unzulässigen Maßnahme handeln würde. Im übrigen stellt auch die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Rechtmäßige und rechtswidrige Verwaltungsakte

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bedeutung hat die Rechtswidrigkeit für die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, deren Voraussetzung sie ist. Dagegen können sonstige Verwaltungsakte auch dann korrigiert werden, wenn sie rechtmäßig sind (§ 131 AO). Zur Rechtswidrigkeit und Rechtmäßigkeit s. Vor §§ 130–132 AO Rz. 7 ff.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Zustellung durch Post mittels Einschreiben (§ 4 VwZG)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung mittels Einschreiben ist auf die Varianten "Einschreiben mittels Übergabe" und "Einschreiben mit Rückschein" beschränkt. Die Zustellung mittels eines "Einwurf Einschreibens" ist somit nicht möglich. Eine Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gilt an dem Tag als bewirkt, den der Rückschein angibt (BFH v. 14.04.2016,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat. Die entsprechenden Pflichten ergeben sich aus §§ 140ff. AO. Auch hier wird sich regelmäßig eine Überschneidung mit anderen die Steuerpflichtigeneigenschaft begründenden Pflichten (z. B. der Erklärungspflicht) ergeben. Personengesellschaften obliegt die Buchführungs- bzw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Fristen und Form

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Übermittlung des länderbezogenen Berichts hat innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zu erfolgen (§ 138a Abs. 6 AO). Die Frist nach § 138a Abs. 4 Satz 4 AO bleibt unberührt. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Übermittlung hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erfolgen. Zur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verhältnismäßigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme muss die Vollstreckungsbehörde auch beim Erlass von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach §§ 309, 314 AO den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BFH v. 24.09.1991, VII R 34/90, BStBl II 1992, 57; BFH v. 11.12.1990, VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787; FG Hessen v. 23.10.2013, 1 V 1941/13, juris...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Höhe der Zinsen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 238 Abs. 1 Satz AO betragen die Zinsen 0,5 %. für jeden Monat und zwar ungeachtet der Art der Verzinsung. Da der Zinssatz gesetzlich bestimmt ist, kommt eine abweichende Zinshöhe auch dann nicht in Betracht, wenn nach der Marktzinslage ein höherer oder niedriger Zinssatz anzusetzen wäre. Die Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ist ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wirkung der Selbstanzeige

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Selbstanzeige, die den Voraussetzungen des § 371 AO entspricht, schließt die Bestrafung des Anzeigenden aus – der Strafanspruch des Staates entfällt. Entgegen der überholten Rechtsprechung wirkt nur eine vollständige und zutreffende Selbstanzeige strafbefreiend, eine teilweise Straffreiheit kommt nicht mehr in Betracht (BGH v. 20.0...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Haftung kraft außersteuerlichen Rechts

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht die Haftung auf außersteuerlichen Gesetzen, richtet sich die Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids danach, ob diese Haftungsansprüche nach dem für sie maßgebenden Recht verjährt sind (§ 191 Abs. 4 AO). Wegen der infrage kommenden außersteuerlichen Haftungstatbestände s. vor §§ 69 bis 71 AO Rz. 5 ff. Wird z. B. ein aus...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Die Steuer als öffentlich-rechtliche Abgabe

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern (althochdeutsch "stiura" = Beihilfe) bilden mit den Gebühren und Beiträgen (sog. Vorzugslasten) sowie den Sonderabgaben die vier wesentlichen öffentlich-rechtlichen Abgaben. Die Steuern bilden dabei das wichtigste Instrument der Staatsfinanzierung, d. h., sie dienen dazu, den allgemeinen Finanzbedarf des Staatswesens zu decken, m...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form des Einspruchs

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruch muss schriftlich eingelegt oder zur Niederschrift erklärt werden (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 22.07.2016 (BGBl. I. 2016, 1679) wurde Satz 3 des § 357 Abs. 1 AO gestrichen. Begründet wird diese Änderung mit der geringen Notwendigkeit, in der aktuellen Zeit auf T...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Vollziehung ausgesetzt, so bleibt der angefochtene Verwaltungsakt zwar wirksam i. S. von § 124 Abs. 1 AO, jedoch darf der Antragsgegner keine rechtlichen Folgen daraus ziehen. Insbesondere darf er keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen, und auch die Aufrechnung ist ausgeschlossen (hierzu und wegen der weiteren Wirkungen s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Minderjährige

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Minderjährigen, sonstigen nicht geschäftsfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Empfängern hat die Bekanntgabe an den gesetzlichen Vertreter unter Hinweis auf dessen Funktion zu erfolgen. Es genügt Bekanntgabe (Zustellung) nur an eine von mehreren zur gesetzlichen Vertretung befugten Personen (BFH v. 22.10.1976, VI R 137/74, BStBl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen Prüfungsbericht dargestellt, mit dem der Stpfl. und die auswertende Stelle unterrichtet werden. Dem Stpfl. wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen nachzuprüfen und ggf. dazu ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm regelt umfänglich Einzelheiten der Durchführung der Datenübermittlung durch Dritte an die Finanzbehörden. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit einhergehenden Notwendigkeit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Vielzahl von Vorschriften Dritte v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuermessbetragsverfahren stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO aufgestellten Grundsatz der unselbstständigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dar. Die Regelung dient der Verfahrensvereinfachung. Steuermessbescheide sind für die Festsetzung von Realsteuern Grundlagenbescheide i. S. des § 171 Abs. 10 AO. Die Vorschrift...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Benennung des Sachverständigen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung, ob ein Sachverständiger zuzuziehen ist, steht nach § 96 Abs. 1 Satz 1 AO ausschließlich der Finanzbehörde zu. Im Rahmen ihrer Ermittlungspflicht befindet die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ihre eigene Sachkenntnis ausreicht oder der sachkundigen Unterstützung bedarf. Fehleinschätzungen der eigenen Sachke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Öffentlich-rechtliche und berufsrechtliche Angelegenheiten nach dem StBerG (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO betrifft bestimmte, abschließend aufgezählte berufsrechtliche Streitigkeiten der steuerberatenden Berufe. Daraus folgt, dass die FG insoweit nicht umfassend zuständig sind. Vielmehr ist für Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Steuerberaterkammer der allgemeine Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) geg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Geldleistung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geldleistungen sind auf Zahlung von Geldbeträgen gerichtete Leistungen. Die geschuldete Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird durch einen Geldbetrag konkretisiert (§ 224 AO). Naturalleistungen, Dienste, Sachlieferungen stellen daher keine Steuern dar. Hand- und Spanndienstpflichten, eine allgemein auferlegte Feuerwehrdienstpflicht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung und Festsetzung des Zinsanspruchs

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht erst im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes oder der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem die Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs feststeht. Dementsprechend ist ein vor Beendigung des Rechtsmittelverfahrens ergangener Zinsbescheid rech...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Gründung wird ein neuer wirtschaftlicher Organismus geschaffen, während der Erwerb eines Betriebs die Übertragung eines bestehenden wirtschaftlichen Organismus von einer anderen Person auf den Anzeigepflichtigen darstellt. Daher unterfällt auch die Rechtsnachfolge der Anzeigepflicht des § 138 Abs. 2 Nr. 1 AO. Die Verlagerung e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Kein Ablauf der Festsetzungsfrist

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In jedem Fall muss die Unrichtigkeit vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkannt worden sein. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt die Verpflichtung aus § 153 AO (Streck, DStR 1994, 1725). Dies ist die logische Konsequenz aus der Tatsache, dass in diesen Fällen die Berichtigung bzw. Anzeige keine steuerlichen Auswirkungen mehr haben k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ersatzzwangshaft hat – wie alle Zwangsmittel – keinen Strafcharakter, sie ist – nur – ein Beugemittel um den Pflichtigen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen (s. § 328 AO Rz. 2). Die Haft führt zu einer Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG). Dem Zitiergebot (Art. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Deutsch als Amtssprache

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 Abs. 1 AO stellt klar, dass das Besteuerungsverfahren in deutscher Sprache abgewickelt wird. Damit wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass Äußerungen der Behörden (Verwaltungsakte einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung; vgl. BFH v. 09.03.1976, VII R 102/75, BStBl II 1976, 440; BFH v. 21.05.1997, VII S 37/96, BFH/NV 1997, 634; FG Kö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Unter Pflegschaft stehende Personen und Ausländer

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Voraussetzungen des § 1896 BGB kann für einen Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer anderen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, ein Betreuer bestellt werden. Diese Personen sind, soweit nicht § 104 Nr. 4 BGB zutrifft (s. Rz. 3), geschäftsfähig. Soweit dies zu Abwendung eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Überwachung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 4 Satz 1 AO räumt den für die Entgegennahme der Daten zuständigen Finanzbehörde (Abs. 5) gesonderte Ermittlungsbefugnisse zur Überwachung der Übermittlungspflichten ein. Die Überwachungsmöglichkeit umfasst sowohl die Prüfung der übermittelten Daten als auch der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die Anwendung von Abs. 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der verbindlichen Zusage ist die verbindliche Aussage, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird. In Betracht kommen für die Vergangenheit geprüfte – und damit auch verwirklichte – Sachverhalte mit Wirkung für die Zukunft, vor allem also s...mehr