Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an den in Art. 108 GG den Finanzbehörden erteilten Auftrag zur Verwaltung der Steuern an und stellt dabei besonders die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit bei der Steuerfestsetzung und -erhebung in den Vordergrund. Sie ist als allgemeine Aufgabennorm und allgemeine Verfahrensvorschrift (Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung und ihre Folgen auf die Zulässigkeit von Einwendungen durch Dritte. Nach § 166 AO müssen die dort genannten Dritten die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen, wenn sie – mit Ausnahme des Gesamtrechtsnachfolgers – in der Lage gewesen wä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet die Haftung des Erwerberseines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs für betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge an, die vor der Übereignung des Unternehmens (Betriebes) an den Erwerber entstanden, aber noch nicht entrichtet sind. Ihre Rechtfertigung findet die Regelung darin, dass der Erwerber durch d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Vollstreckung gegen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie folgt dem Gedanken, dass zwischen staatlichen Behörden auftretende Meinungsverschiedenheiten möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden sollen. Bei den unter § 255 Abs. 1 Satz 2 AO fallenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung der angemessenen Gestaltung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss diejenige Gestaltung festgestelltwerden, die nach Grund und/oder Höhe den wirtschaftlichen Vorgängen, Umständen und Verhältnissen angemessen ist. Diese Gestaltung ist der Besteuerung im Wege der Tatsachenfiktion zugrunde zu legen (BR-Drs 544/07, 106). Die hier zu lösende Aufgabe bedeutet die Ermittlung und Feststellung tatsächli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Vollstreckung gegen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine weitgehende Beschränkung der Vollstreckungsmöglichkeiten gegen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute ist nicht geboten. Entsprechend § 882a Abs. 3 Satz 2 ZPO ordnet § 255 Abs. 2 AO daher an, dass für die Vollstreckung gegen sie keine Besonderheiten gelten.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtner, Rechts-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Anhängiges Rechtsbehelfsverfahren

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Einspruchsverzicht ist nicht bei laufendem Einspruchsverfahren möglich. Ein bei Anhängigkeit erklärter Verzicht ist als Rücknahme des bereits eingelegten Einspruchs auszulegen. Wird jedoch durch die Rücknahme des eingelegten Verwaltungsakts (§ 362 AO) die Anhängigkeit beseitigt und ist die Einspruchsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Wirkung der Bestellung eines Bevollmächtigten für das Verhalten der Finanzbehörde

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Wirkung der Bestellung eines Bevollmächtigten für das Verhalten der Finanzbehörde befasst sich § 80 Abs. 5 AO. Grundsätzlich soll sich die Behördean den Bevollmächtigten wenden, nachdem sie sich ggf. die Vollmacht nach § 80 Abs. 1 Satz 3 AO nachweisen lassen hat. An den Beteiligten selbst kann sich die Behörde nur wenden, soweit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Klagefrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erhebung der Sprungklage ist fristgebunden. Die Frist von einem Monat beginnt nach § 47 Abs. 1 FGO mit der (wirksamen) Bekanntgabe (§ 122 AO) des Verwaltungsakts. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (§ 56 FGO; auch BFH v. 16.11.1984, VI R 176/82, BStBl II 1985, 266). Die Kl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist ein Einspruch nicht statthaft, sondern kann direkt Klage beim FG erhoben werden. Bleibt eine der genannten Finanzbehörden untätig, ist Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 2 FGO gegeben. Oberste Finanzbehörden sind das Bundesministerium für Finanzen sowie die Län...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beweismittel

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO zählt eine Reihe von Beweismitteln auf, die im finanzgerichtlichen Verfahren zugelassen sind. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Die ausdrücklich genannten Beweismittel sind der Augenschein (§ 82 FGO i. V. m. §§ 371f. ZPO; s. § 82 FGO Rz. 3), der Zeuge (§§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 401 ZPO, §§ 83,84, 87...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Frist und Form

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO bestimmt die Fristen, bis zu der die übermittlungspflichtigen Daten durch die mitteilungspflichtige Stelle zu übermitteln sind. Daten i. S. dieser Regelung sind alle Daten, die nach den Einzelsteuergesetzen zu übermitteln sind. Das Gesetz differenziert nach dem Besteuerungszeitraum und dem Besteuerungszeitpunkt. Als...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Andere Anspruchsgrundlagen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der Grundlagen in § 218 Abs. 1 AO ist nicht vollständig. Unerwähnt lässt sie die Erstattungsansprüche, wobei Gläubiger des Erstattungsanspruchs wiederum (wie bei anderen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, s. Rz. 3) sowohl der Fiskus als auch der Stpfl. sein kann. I. Erstattungsansprüche i. S. des § 37 Abs. 2 AO Tz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA muss den Wegfall oder die Einschränkung der Vollstreckbarkeit von Amts wegen berücksichtigen. Der Stpfl. kann aber auch einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckung stellen (BFH v. 04.08.2006, VII B 251/05, BFH/NV 2006, 2227). Lehnt das FA diesen Antrag ab, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch und nach Ablehnung Anfechtun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gerichtsentscheidung nach freier Überzeugung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den der Anwendung der Steuergesetze zugrunde zu legenden Sachverhalt – wozu nicht nur tatsächliche Verhältnisse, sondern auch rechtliche Beziehungen gehören, soweit sie Merkmale des Steuertatbestandes sind (§ 38 AO) – entscheidet das Gericht nach freier, durch bindende Regeln nicht eingeengter Überzeugung, die es aus dem Gesamtergeb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Ablehnung des Antrags

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Entscheidung über den Antrag muss das Finanzamt zunächst prüfen, ob die formellen Anforderungen an den Antrag erfüllt sind, insbes. also die Voraussetzungen i. S. von § 1 StAuskV eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt. Sind die formellen Anforderungen erfüllt, hat das Finanzamt im Übrigen eine Ermes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Arrestanspruch

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zu sichernde Anspruch muss auf eine Geldleistung gerichtet sein, die aufgrund der Steuergesetze geschuldet wird. Der den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis begründende Tatbestand muss bereits in allen Teilen verwirklicht, aber nicht notwendig entstanden sein. Zahlenmäßig braucht der Anspruch nicht festzustehen (§ 324 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Finanzbehörde als Drittschuldner

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 46 Abs. 7 AO gilt bei der Pfändung die zuständige Finanzbehörde als Drittschuldner i. S. der §§ 829 und 845 ZPO. Nach § 829 ZPO ist die Pfändung mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses (Inhalt: s. § 829 Abs. 1 ZPO) als bewirkt anzusehen. § 845 ZPO betrifft die sog. Vorpfändung, die bereits vor der eigentlichen Pfändung zugest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Organisation der Steuer- und Zollfahndung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die Zollfahndungsaufgaben durch Zollfahndungsämter als Finanzbehörden (§ 1 Nr. 3 FVG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 AO) durchgeführt werden, ist die Organisation der Steuerfahndung gesetzlich nicht geregelt und in den Bundesländern durch Verwaltungsvorschriften unterschiedlich gestaltet, in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfal...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Tatsachen, die für und gegen jeden Gesamtschuldner wirken

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 AO befasst sich mit der Frage, inwieweit sich Tatsachen, die nur in Bezug auf einen Gesamtschuldner in Erscheinung treten, auf den oder die anderen Gesamtschuldner auswirken. I. Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 Satz 1 AO übernimmt wörtlich § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Risikomanagement, Abs. 5

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein wesentliches Anliegen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die weitere Automatisierung der Veranlagungsverfahren. Die Zahl der vollständig automatisch bearbeiteten Steuererklärungen (§ 115 Abs. 4 AO) soll weiter wachsen und in vielen Bereichen die Regel werden. Damit verbunden ist die Folge, dass eine manuelle Bearbeitu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Realakte

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Anwendung des § 41 Abs. 2 AO ist kein Raum, soweit die Besteuerung an Realakte nicht rechtsgeschäftlichen Charakters anknüpft. Das ist z. B. beim Verbringen von Waren über die Grenze oder bei tatsächlichen Geschehensabläufen (betriebstechnische Vorgänge) im Bereich der Verbrauchsteuern der Fall.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zuständige Behörde

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Erteilung der Zustimmung ist allein diejenige Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat. Dies folgt unmittelbar aus § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO. Bei einspruchsfähigen Verwaltungsakten ist das grundsätzlich die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 AO).mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Pflicht zur Auskunftserteilung (Abs. 1, 4)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vollstreckungsschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen der Vollstreckungsbehörde für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, wenn er die Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verzinsung von gestundeten (§ 222 AO) Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis soll den Liquiditätsvorteil ausgleichen, der dem Stpfl. daraus entsteht, dass er die geschuldeten Beträge während des Stundungszeitraums nicht entrichten muss. Die Zinsen entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob der Stpfl. die geschuldeten Beträge oh...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsächliche Gestaltung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts knüpft an die äußeren Begleitumstände an, unter denen sich jemand an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält. Diese müssen darauf schließen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend besteht, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Wie beim Wohnsitz entscheidet mithin das äußere Bild;...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mündlicher Steuerverwaltungsakt

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein mündlicher Verwaltungsakt ist nach § 119 Abs. 2 Satz 2 AO bei unverzüglicher Antragsstellung und Vorliegen eines berechtigten Interesses schriftlich zu bestätigen. Für das Wirksamwerden und den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist die Bekanntgabe des mündlichen Verwaltungsakts, nicht die spätere Bestätigung entscheidend.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entrichtungsschuldner

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat. Nach § 43 Satz 2 AO bestimmen die Steuergesetze, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Hierzu zählen z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer und die Kapitalgesellschaft bei der Kapitalertragsteuer....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Unterschriften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist das vollständige Urteil von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben (§ 105 Abs. 1 Satz 2 FGO letzter HS; Ausnahme: ehrenamtliche Richter, § 105 Abs. 1 Satz 4 FGO). Die Unterschrift muss sich nur auf dem Original der Entscheidung befinden; es ist nicht erforderlich, dass Abschriften oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonstige Abgaben

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geldstrafen und Geldbußen, z. B. die in den §§ 369ff. bzw. 377 ff. AO angedrohten Ahndungen von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sind keine Steuern. Diese Geldleistungen dienen – auch nicht als Nebenzweck – nicht der Erzielung von Einnahmen. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft umschreibt lediglich den Erwerbsvorgang. Allerdings ist auch die Änderung (der Beteiligungshöhe) und die Aufgabe des Anteils anzeigepflichtig (Art. 2 des UntStFG v. 20.12.2001). Ob es sich um eine Personengesellschaft handelt, ist nicht nach ausländischem Recht zu beurteilen, s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 117 Abs. 5 AO enthaltene Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, zur Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates völkerrechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Rechts- und Amtshilfe in Zollsachen in Kraft zu setzen, wenn sich die darin übernommenen Verpf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt und Form des Leistungsgebots

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Leistungsgebot muss einen eindeutigen Inhalt haben ( § 119 Abs. 1 AO). Es muss den Schuldner, bei mehreren einen jeden von ihnen, sowie Gegenstand und Grund der Leistung bezeichnen und eine ausdrückliche Aufforderung enthalten, die Leistung zu bewirken. Soweit erforderlich und zweckmäßig, wird das Leistungsgebot auch eine Anweisung en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Freie Beweiswürdigung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Würdigung der erhobenen Beweise ist die Finanzbehörde frei. Sie entscheidet aus der Gesamtheit der ihr verfügbaren oder von ihr eingesetzten Erkenntnismittel darüber, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht und welche Folgerungen aus dem Erwiesensein oder Nichterwiesensein einer Tatsache zu ziehen sind. Feste Beweisregeln gibt ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Anträge und Wahlrechte

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erstmalig gestellte oder ausgeübte Anträge oder Wahlrechte sind grds. keine rückwirkenden Ereignisse i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern Verfahrenshandlungen (ausführlich von Wedelstädt, AO-StB 2012, 150, 153 m. w. N.). Für die anderweitige Ausübung der Pauschalierungswahlrechte nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG und nach § 37b A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Erbschaft- u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Treuhandschaft

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsprechendes gilt bei einer Treuhandschaft. Erlässt das FA eine zusammengefasste Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft unter Einbeziehung der Treuhandverhältnisse, so richtet sich der Feststellungsbescheid sowohl an die Gesellschafter der Personengesellschaft als auch an die Treugeber (BFH v. 28.11.2001, X R 23/97, BFH/NV 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der förmlichen Zustellung an den Drittschuldner wirksam werdende Einziehungsverfügung (§ 314 Abs. 1 AO) führt noch nicht zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, bewirkt also keinen Vermögensübergang auf ihn, macht ihn aber bei der Geltendmachung der gepfändeten Forderung unabhängig von den hierfür ggf. erforderlichen Erklä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beratungs- und Auskunftspflicht soll auch dem Dienstleistungsgedanken Rechnung tragen, auch wenn die Steuerverwaltung schon aus ihrer Natur heraus her Eingriffsverwaltung ist. Die Vorschrift beinhaltet zwei verschiedene Formen der Auskunft bzw. Beratung des Stpfl. durch die FinVerw. Abs. 1 regelt nur eine allgemeine Auskunfts- und Be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zurückweisung von Bevollmächtigten oder Beiständen

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen sind oder zurückgewiesen werden können, dem Zurückweisungsverfahren und der Wirkung der Zurückweisung befasst sich § 80 Abs. 7 bis 10 AO. I. Allgemeine Voraussetzungen der Zurückweisung Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bevollmächtigte und Beist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Steuerfestsetzung ohne Zahllast

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übersteigt die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht, kommt es ebenfalls nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO n. F.). Zum Entschließungsermessen und zur Höhe des Verspätungszuschlags vgl. Rz. 46 ff. Tz. 63 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff des Ermessens und Ermessensentscheidung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Normen sind üblicherweise konditional aufgebaut: Sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt, tritt die in der Norm angeordnete Rechtsfolge ein. Bei einer Ermessensnorm führt die Erfüllung des Tatbestands grds. nicht zu lediglich einer einzigen Rechtsfolge. Vielmehr wird der Behörde in diesem Fall ein Handlungsspielraum auf Rechtsfolgenseite ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geschäftseinrichtung oder Anlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Annahme einer Betriebstätte setzt eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage voraus, die der unternehmerischen Tätigkeit dient. Eine Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand bzw. jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände, die geeignet ist, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein. Die Anlage stellt einen Unterf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Früchte auf dem Halm

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Früchte i. S. der Vorschrift sind nur solche Erzeugnisse des Grund und Bodens, die in wiederkehrenden Abständen (nach Eintritt der Reife, s. § 294 Abs. 1 Satz 2 AO) geerntet zu werden pflegen (s. § 99 Abs. 1 BGB). Kohle, Torf, Steine, Holz usw. fallen daher nicht unter die Vorschrift.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Außersteuerrechtliche Haftungstatbestände

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Zivilrecht enthält eine große Zahl von Haftungstatbeständen, die sich ganz oder teilweise mit steuerrechtlichen Tatbeständen decken können. Die Geltendmachung erfolgt in jedem Fall durch Haftungsbescheid nach § 191 AO (BFH v. 21.01.1986, VII R 179/83, BStBl II 1986, 383; Blesinger, Haftung und Duldung im Steuerrecht, 2005, S. 163 ff....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Beginn des Zinslaufs bei rückwirkenden Ereignissen und Verlustrückträgen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 2a AO sieht abweichend von den Regelungen in § 233a Abs. 2 AO vor, dass der Zinslauf in den Fällen, in denen die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses i. S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO oder auf einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Herausgabeansprüche können schuldrechtlicher oder dinglicher Natur sein, schuldrechtlich z. B. Herausgabeansprüche nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, dinglich z. B. der Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer der Sache. Ansprüche auf Leistung von Sachen sind stets schuldrechtlich b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige mit dem Steuerbescheid verbundene Entscheidungen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Steuerbescheid im selben Akt verbunden sind i. d. R. weitere Entscheidungen wie die Festsetzung von Annexsteuern (z. B. KiSt, SolZ), der Verspätungszuschlag, die Steuerabrechnung. Sie bilden außerhalb des Steuerbescheids eigenständige Entscheidungen und sind daher auch gesondert anzufechten, es sei denn, die begehrte Änderung vo...mehr