Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 5. Abgrenzung zwischen (allgemeinem) Wegeunfall und Betriebswegeunfall

Rz. 76 BGH, Urt. v. 25.10.2005 – VI ZR 334/04, VersR 2006, 221 Zitat SGB VII §§ 8 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 4, 105 Abs. 1 S. 3, 104 Abs. 3; SGB X § 116mehr

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Frankreich / 2. Anwendungsbereich der EuErbVO; Abgrenzung des Erbstatuts zu anderen Statuten

a) Das Güterrechtsstatut aa) Allgemeines Rz. 3 Nach Art. 1 Abs. 2 lit. d) EuErbVO sind güterrechtliche Fragen vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Andererseits bestimmt Art. 23 Abs. 2 lit. b) EuErbVO, dass dem Erbstatut die Nachlassansprüche des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners unterliegen. Auch im französischen Internationalen Privatrecht galt bislang b...mehr

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Luxemburg / 1. Abgrenzung zu anderen Statuten

a) Geltung der EuErbVO seit 17.8.2015 Rz. 11 Auch für Luxemburg gilt für Erbfälle seit dem 17.8.2015 die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführun...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 2. Abgrenzung zwischen Wegeunfall und Betriebswegeunfall bei Nutzung nicht organisierter betrieblich veranlasster Mitfahrmöglichkeiten

Rz. 19 BGH, Urt. v. 9.3.2004 – VI ZR 439/02, VersR 2004, 788 Zitat BGB § 823; SGB VII § 8 Abs. 1 Nimmt ein Arbeitnehmer die Möglichkeit in Anspruch, mit einem Arbeitskollegen, der mit einem betriebseigenen Fahrzeug Gerätschaften und Material vom Betriebsgelände zum auswärtigen Beschäftigungsort transportiert, mitzufahren, so handelt es sich bei der Fahrt um einen nach § 8 Abs. ...mehr

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Portugal / 8. Abgrenzung des Erbstatuts zu anderen Statuten

a) Ehegüterstatut Rz. 23 Am 29.1.2019 ist die Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands[6] ( EuGüVO) in Kraft getreten. Haben die Ehegatten eine Rechtswahl nicht getroffen, ...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 2 Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen

Der arbeitnehmerähnliche Selbstständige unterscheidet sich vom echten Selbstständigen durch die wirtschaftliche Abhängigkeit und die soziale Schutzbedürftigkeit. Er ist zwar arbeitsrechtlich selbstständig, aber häufig als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.[1] Der Scheinselbstständige unterliegt zusätzlich den Weisungen des Auftraggebers und/oder ist in dessen Arbeitsorga...mehr

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Schweiz / 1. Abgrenzung

Rz. 149 Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung der Verfügungen von Todes wegen von den Rechtsgeschäften unter Lebenden ist der Zeitpunkt, in dem das Rechtsgeschäft seine Wirkungen entfalten soll. Während die Wirkungen der Rechtsgeschäfte unter Lebenden schon vor dem Tod des Verpflichteten eintreten – und allenfalls darüber hinaus fortgelten –, somit dessen Vermögen zu L...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.4 Abgrenzung Sachbezug und Geldleistung

Die Steuerbegünstigung erstreckt sich nur auf den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung selbst erhält. Nicht steuerbegünstigt sind deshalb Geldleistungen des Arbeitgebers an den Mitarbeiter zur Begründung oder zum Erwerb einer Vermögensbeteiligung oder für den Arbeitnehmer vereinbarte vermögenswi...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 1 Abgrenzung zum Beitragsrecht

Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne liegen vor, wenn der Arbeitnehmer Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge aufgrund einer Pensions-/Direktzusage von seinem früheren Arbeitgeber oder vergleichbare Bezüge aus einer Unterstützungskasse erhält. Versorgungsbezüge können dem Arbeitnehmer in Form laufender ...mehr

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Qualifizierungsgeld / 2 Abgrenzung zu anderen Weiterbildungsförderungen

Bei der Auswahl des richtigen Förderinstrumentes kommt es darauf an, welche Situation im Einzelfall vorliegt und welche Zielsetzung mit der Qualifizierung verfolgt wird. Das Qualifizierungsgeld ist immer dann das Instrument der Wahl, wenn eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist und durch die Weiterbildungsmaßnahme ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

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Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

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Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

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Frankreich / c) Abgrenzung zwischen Güterrecht und Erbrecht

Rz. 65 Bei den Güterständen mit Gesamtgut fällt zunächst das jeweilige Eigengut der Ehegatten in den Nachlass. Weiterhin gehört der jeweilige Anteil der Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Keine Besonderheiten ergeben sich beim Güterstand der Gütertrennung. Das jeweilige Vermögen des Verstorbenen geht auf seine Erben über. Beim Güterstand der Teilhabe am Zugewinn besteht na...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Abgrenzung zum Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann im Gegensatz zum Jugendfreiwilligendienst gemäß § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) auch von Personen über 27 Jahren abgeleistet werden, sofern sie die Pflichtschulzeit erfüllt haben. Er ist grundsätzlich auf eine Vollzeittätigkeit ausgerichtet, es ist aber auch eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche m...mehr

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Überstunden / 1 Abgrenzung zu Mehrarbeit

Begrifflich zu unterscheiden sind Überstunden und Mehrarbeit. Unter dem Begriff Mehrarbeit ist ein Überschreiten der allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) zu verstehen. Arbeitet ein Arbeitnehmer hingegen über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus, handelt es sich um Überstunden. So können z. B. ...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 1 Abgrenzung zum Lohnzahlungszeitraum

Für die Ermittlung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer ist der Lohnzahlungszeitraum entscheidend, nicht der Lohnabrechnungszeitraum. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einbehalten. Für welchen Zeitraum jeweils der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, bestimmt sich regelmäßig aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Im Allgem...mehr

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Schweiz / b) Abgrenzung vom Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß EuErbVO

Rz. 9 Der Wohnsitzbegriff des schweizerischen IPRG ist vom Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß EuErbVO abzugrenzen. Während für den "letzten gewöhnlichen Aufenthalt" gemäß EuErbVO im Rahmen einer Gesamtbeurteilung auf die objektiven, aktuellen Lebensumstände im Zeitpunkt des Todes und in den Jahren zuvor abzustellen ist,[13] bezieht sich der Wohnsitzbegriff nach Schwe...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Zielrichtung des internationalen Steuerrechts und Abgrenzung zum IPR

Rz. 11 Die Zielrichtung des internationalen Steuerrechts ist grundverschieden von der des internationalen Privatrechts. Während es bei der Frage des internationalen Steuerrechts um die Frage geht, ob und in welchem Umfang in einzelnen (beteiligten) Staaten eine Besteuerung erfolgen kann bzw. darf, geht es im internationalen Erbrecht als Teil des internationalen Privatrechts ...mehr

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Luxemburg / f) Abgrenzung zum Sachenrecht

Rz. 22 Nach wohl h.M. bestimmt das Erbstatut, ob es aufgrund des Todes zu einer Änderung der dinglichen Rechtszuordnung kommt. Wie sich dieser Übergang mit dinglicher Wirkung vollzieht, ob also z.B. eine zusätzliche Eintragung im Grundstücksregister erforderlich ist, bestimmt dagegen die lex rei sitae. Dies gilt auch für das Vindikationslegat oder das gesetzlich aufgrund des...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / A. Die Qualifikation

Rz. 1 Die EuErbVO ist gem. Art. 1 Abs. 1 EuErbVO auf die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" anzuwenden. Als "Rechtsnachfolge von Todes wegen" gilt gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfo...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Eheschließung nach dem 28.1.2019 bzw. Vereinbarung einer Rechtswahl nach dem 28.1.2019

1. Allgemeines Rz. 62 Haben die Eheleute am 29.1.2019 oder danach geheiratet oder aber davor geheiratet, aber nach dem genannten Zeitpunkt ehevertraglich das auf die güterrechtlichen Wirkungen anwendbare Recht gewählt, so bestimmt sich das auf die güterrechtlichen Wirkungen dieser Ehe anwendbare Recht nach den Regeln der EuGüVO (Art. 69 Abs. 3 EuGüVO). 2. Bestimmung des Güters...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Ehe

1. Zustandekommen der Ehe a) Rechtsgrundlage Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwas ande...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / D. Güterrecht und Erbstatut

I. Vorbemerkung Rz. 60 Das internationale Güterrecht ist in 18 Staaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland und Österreich – mit Wirkung vom 29.1.2019 an durch die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) [69] vereinheitlicht worden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine parallele Verordnung ( EuPartVO) [70] vom selben Tage. Leider führen diese Verordn...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Eheschließung vom 1.9.1986 bis zum 28.1.2019

1. Grundsätze des deutschen internationalen Güterrechts a) Grundsatz der Unwandelbarkeit Rz. 69 Gemäß Art. 15 EGBGB a.F. wird das Güterstatut anhand der Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung angeknüpft.[72] Spätere Änderungen der Staatsangehörigkeit bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts wirken sich auf das Güterstatut nicht mehr aus, das Güterstatut bleibt über die gesamte Daue...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 2 Abgrenzung von anderen Vertragsverhältnissen

Das Aushilfsarbeitsverhältnis ist vom Probearbeitsverhältnis zu unterscheiden. Bei Letzterem ist beabsichtigt, den neu eingestellten Arbeitnehmer bei Feststellung seiner Eignung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Hingegen wird das Aushilfsarbeitsverhältnis lediglich für eine vorübergehende, von vornherein zweckbestimmte Tätigkeit geschlossen. Zulässig ist es...mehr

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Belgien / 1. Abgrenzung

Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischenmehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft

1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / B. Feststellung des Angehörigenstatus

I. Ehe 1. Zustandekommen der Ehe a) Rechtsgrundlage Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwa...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Zustandekommen der Ehe

a) Rechtsgrundlage Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwas anderes ergeben könnte. Sollt...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / F. Erbstatut und Sachenstatut (bzw. sonstige Einzelstatute)

I. Grundsatz Rz. 108 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbf...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Grundsätze des deutschen internationalen Güterrechts

a) Grundsatz der Unwandelbarkeit Rz. 69 Gemäß Art. 15 EGBGB a.F. wird das Güterstatut anhand der Umstände zum Zeitpunkt der Eheschließung angeknüpft.[72] Spätere Änderungen der Staatsangehörigkeit bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts wirken sich auf das Güterstatut nicht mehr aus, das Güterstatut bleibt über die gesamte Dauer der Ehe konstant (Grundsatz der Unwandelbarkeit des G...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / IV. Begründung eines Erbrechts aufgrund Adoption

1. Zustandekommen der Adoption Rz. 41 Die materiellen Voraussetzungen für eine Adoption (Minderjährigenadoption wie auch Volljährigenadoption) unterliegen seit dem 29.1.2019 (vgl. Art. 229 § 47 Abs. 4 EGBGB) bei Durchführung des Verfahrens vor einem deutschen Gericht gem. Art. 22 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem deutschen Recht. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn eine Adoption durch V...mehr

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Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeine Regeln

Rz. 86 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO sind die Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die EuErbVO regelt also allein das Erbrecht unter Ausnahme der Fragen des ehelichen Güterr...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts

Rz. 73 Mangels Rechtswahl gilt das anhand der sog. Kegelschen Leiter [81] bestimmte Recht:mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / b) Grundsatz der Einheitlichkeit

Rz. 70 Das Güterstatut knüpft an personenbezogene Umstände an (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, engste Verbindung der Eheleute). Daher gilt dieses Recht für das gesamte Vermögen der Eheleute, gleich welcher Art und wo belegen (Grundsatz der Einheitlichkeit des Güterstatuts). Dennoch können sich Durchbrechungen der Einheitlichkeit ergeben:mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 9 Für das Zustandekommen der Ehe gibt es noch keine einheitlichen europäischen Rechts- oder Kollisionsnormen. Maßgeblich sind daher weiterhin grundsätzlich die autonomen nationalen Kollisionsnormen, in Deutschland also Art. 13 EGBGB . Noch nicht absehbar ist, inwieweit sich hier durch die "Anerkennung" von Heiratsakten etwas anderes ergeben könnte. Sollten die Pläne der K...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / IV. Eheschließung nach dem 8.4.1983 und vor dem 1.9.1986

Rz. 75 Am 8.4.1983 verkündete das BVerfG das Urteil, dass die Anknüpfung des Güterstatuts an das Heimatrecht des Ehemannes in Art. 15 EGBGB a.F. (1900) gegen Art. 3 Abs. 2 GG verstoße und daher gem. Art. 117 Abs. 1 GG mit Wirkung vom 1.4.1953 an außer Kraft getreten sei.[83] Rz. 76 Am 1.9.1986 trat Art. 15 EGBGB a.F. in Kraft und gilt gem. Art. 220 Abs. 3 S. 2 EGBGB rückwirke...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / VI. Vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen ("Uralt-Ehen")

Rz. 84 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen gilt weiterhin Art. 15 EGBGB in der vom BVerfG am 22.2.1983 für nichtig erklärten Urfassung von 1900 (Art. 220 Abs. 3 S. 6 EGBGB) und damit das Heimatrecht des Ehemannes bei Eheschließung, da gem. Art. 117 GG für diese Ehen Art. 3 Abs. 2 GG noch nicht gilt. Die Eheleute haben aber seit dem 9.4.1983 die Möglichkeit, die ggf. als u...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Vorbemerkung

Rz. 60 Das internationale Güterrecht ist in 18 Staaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland und Österreich – mit Wirkung vom 29.1.2019 an durch die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) [69] vereinheitlicht worden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine parallele Verordnung ( EuPartVO) [70] vom selben Tage. Leider führen diese Verordnungen nicht zu ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeines

Rz. 62 Haben die Eheleute am 29.1.2019 oder danach geheiratet oder aber davor geheiratet, aber nach dem genannten Zeitpunkt ehevertraglich das auf die güterrechtlichen Wirkungen anwendbare Recht gewählt, so bestimmt sich das auf die güterrechtlichen Wirkungen dieser Ehe anwendbare Recht nach den Regeln der EuGüVO (Art. 69 Abs. 3 EuGüVO).mehr

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Scheinselbstständigkeit / 1 Notwendige Abgrenzungen

1.1 Zu Arbeitnehmern Ob ein Auftragnehmer selbstständig tätig oder beim Auftraggeber abhängig beschäftigt ist, hat für beide Beteiligten weitreichende Folgen. Bei Beschäftigungsbeginn muss jeder Arbeitgeber prüfen, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.[1] Dies gilt insbesondere dann, wenn ein selbstständiger Unternehmer eingesetzt wird, der v...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / E. Erbstatut und Unterhaltsansprüche

Rz. 100 Qualifikationsprobleme ergeben sich, wenn überlebende Angehörige Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass geltend machen. Unterhaltspflichten sind gem. Art. 1 Abs. 2 lit. e EuErbVO vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausdrücklich ausgenommen. Eine Abgrenzung anhand des "Zwecks" des Unterhaltsanspruchs ist kaum möglich, denn nicht nur das Unterhaltsrecht, auch das Erb-, i...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den Ehegatten gleichzustellen (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen auf den Todesfall

Rz. 96 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung von der gesetzlichen Halbteilung abweichender Quoten für die Auseinandersetzung des Güterstandes im Falle des Todes nicht als Schenkung oder Vermächtnis, sondern als entgeltliches Geschäft, soweit die Erwerbschancen beider Ehegatten halbwegs ebenbürtig sind. Sie sind also im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest".[106] Ä...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / C. Erbenloser Nachlass

Rz. 57 Anlass für die Probleme mit dem Fiskuserbrecht im Internationalen Privatrecht ist, dass dieses in einigen Staaten, insbesondere in England und anderen Staaten mit angloamerikanischem Rechtssystem, aber auch in Österreich und den Niederlanden,[62] als hoheitliches Aneignungsrecht (Okkupationsrecht der Krone)[63] an dem "herrenlosen" Nachlass (bona vacantia) ausgestalte...mehr