Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale

Folgende Abgrenzungsmerkmale sind in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden: Wichtig Die Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, erfolgt individuell durch eine Gesamtschau der vertraglichen und tatsächlichen Verhältnisse. Ob einzelne Merkmale für oder gegen ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, ist daher nicht entscheiden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.3.2 Voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung

Rz. 52 Finanzanlagen gehören nicht zu den abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.[1] Daher können die für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dargestellten Merkmale für die Abgrenzung zur dauerhaften Wertminderung[2] nicht angewendet werden. Bei Finanzanlagen werden Erträge aus Kapitalanlagen oder Gewinnbeteiligungen an fremden Unternehmen reali...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.3 Zahlungsmittelgenerierende Einheit

Rz. 220 Grundsätzlich ist der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu ermitteln. Liegen keine zurechenbaren Zahlungsströme vor, so ist auch im Sachanlagevermögen der Zeitwert bzw. der erzielbare Betrag nach IAS 36.66 für eine Gruppe von Vermögenspositionen (Cash Generating Unit) zu ermitteln. Dieser Hinweis führt einerseits dazu, dass der Nutzw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zusammenfassung mehrerer Betätigungen des Einzelunternehmers i.R.d. Höchstbetragsberechnung nach § 7g EStG

Die Zusammenfassung oder Abgrenzung mehrerer gewerblicher Tätigkeitsfelder desselben Einzelunternehmers erfolgt nach allgemeinen ertragsteuerlichen Kriterien im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände. Nach Auffassung des FG Düsseldorf erfordert § 7g EStG hinsichtlich der Höchstbetragsberechnung keine normspezifische Auslegung des Betriebsbegriffs. FG Düsseldorf v. 8.12.2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / bb) Zeitpunkt der Aktivierung

Eine Aktivierung ist im Allgemeinen mit Beginn der Entwicklung möglich. Allerdings muss absehbar sein, dass ein immaterieller Vermögensgegenstand entsteht.[8] Solange die Entwicklung noch andauert, ist noch keine Abschreibung zulässig. Die Aufwendungen können einstweilen als "immaterieller Vermögensgegenstand in Entwicklung" aktiviert werden. Nach Abschluss der Entwicklung i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.4 Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 50 Bei nicht abnutzbaren Anlagegegenständen ist die Nutzungsdauer nicht begrenzt. Handelte es sich im vorstehenden Beispiel um einen nicht abnutzbaren Anlagegegenstand, würde dessen Buchwert nicht während der Betriebszugehörigkeit gemindert. Der Buchwert bliebe also während des Zeitraums vom 31.12.02 bis zum 31.12.10 und auch später bis zu seinem Ausscheiden aus dem Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 5. Auftragsforschung

Die förderfähigen Aufwendungen für vor dem 28.3.2024 in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betragen 60 % des beim Anspruchsberechtigten für den Auftrag entstandenen Entgelts (§ 3 Abs. 4 S. 1 FZulG); für nach dem 27.3.2024 in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betragen 70 % des beim Anspruchsberechtigten für den Auftrag entstandenen Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3 Vornahme der AfA

Rz. 99 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter[1] des Anlagevermögens,[2] die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können nicht abgeschrieben werden; § 253 Abs. 3 HGB, der nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für das Steuerrecht gilt. Sie könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2 Abgrenzung von technischem, medizinischem und sozialem Arbeitsschutz

2.1 Technischer Arbeitsschutz Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren. Er ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren. Zum technischen Arbeitsschutz gehören z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3 Behandlung des Betriebsvermögens

Der Begriff des Betriebsvermögens unterscheidet sich nicht von dem bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG. Es wird unterschieden zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen. In Abgrenzung dazu gibt es das Privatvermögen. 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.2 Wirkung der Regelung

Rz. 57 Für die Vermögensverwalter enthält Abs. 3 die ausdrückliche Beschränkung ihrer steuerlichen Pflichten auf den Bereich ihrer Verwaltung. Diese Beschränkung auf den Funktionsbereich gilt auch für die anderen verpflichteten Personen des § 34 AO, ohne dass es in Abs. 1 und 2 ausdrücklich gesagt ist (vgl. Rz. 25ff.). Die Hervorhebung in Abs. 3 ist dem Umstand zu verdanken,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.2 Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt. Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundhe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.1 Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz umfasst alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren. Er ist hauptsächlich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) normiert. Darüber hinaus gibt es diverse Verordnungen, welche das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren. Zum technischen Arbeitsschutz gehören z. B. folgende Regelwerke: Lärm- ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.2 Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 S. 2)

Rz. 36 Die Zahlungspflicht ist in § 34 Abs. 1 S. 2 AO besonders hervorgehoben worden. Die verpflichtete Person hat dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwaltet. Die Hervorhebung bringt allerdings zugleich eine deutliche Beschränkung der Zahlungspflicht zum Ausdruck. Nur aus den Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, hat der Verp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn und soweit das zu ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausübung in der Wohnung / Zusammenfassung

Überblick Ob eine Berufsausübung des Mieters in der Wohnung statthaft ist, wird vom Gesetz nicht geregelt. Fehlen ausdrückliche vertragliche Regelungen, sind die Übergänge fließend. Im Einzelfall kann die Abgrenzung aber schwierig sein, ob die vom Mieter ausgeübte Tätigkeit noch in den Bereich der erlaubten beruflichen Nutzung fällt oder schon zum Bereich der unerlaubten gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausübung in der Wohnung / 1.3 Abgrenzungsproblematik: Wichtig ist die Außenwirkung

Eine exakte Abgrenzung zwischen der erlaubten beruflichen Nutzung und der unerlaubten gewerblichen Tätigkeit ist nicht möglich. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob der Mieter seine Tätigkeit als Gewerbe unter seiner Wohnungsanschrift angemeldet hat oder ob er im Telefonbuch unter einer entsprechenden Bezeichnung aufgeführt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 1.1 Wer ist Besucher?

Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass der Mieter ohne besondere Erlaubnis des Vermieters Besucher empfangen darf. Dies gilt sowohl für die Geschäftsraum- als auch für die Wohnraummiete. Hinweis Definition Besucher ist, wer den Mieter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen aufgesucht hat und sich in dessen Wohnung für eine vorübergehende Zeit aufhält, ohne hierfür ein E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertschöpfungskette: Unters... / 2.4 Einordnung des ESRS S2 sowie Abgrenzung zum LkSG und den anderen ESRS

Die Details der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in der jeweils geltenden Fassung konkretisiert.[1] Der ESRS S2 befasst sich mit dem Thema Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Erfasst sind damit alle Arbeitskräfte, die nicht zur eigenen Belegschaft im Sinne des ESRS S1 gehören. Thematisch überschneide...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.1 Beschäftigung

Rz. 14 Der Krankenversicherungspflicht unterliegen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, wozu auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten gehören. Der in Abs. 1 Nr. 1 verwandte Begriff der Beschäftigung ist der des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, also die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (vgl. Komm. § 7 SGB IV). Der Beschäftigungsbeg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.4 Anfechtung antragsablehnender Verwaltungsakte

Rz. 19 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts ganz oder teilwiese ablehnt, hat zwar selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts. Dagegen ist an sich auch eine Anfechtungsklage denkbar. Sie würde jedoch nur zur Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts führen. Soweit der Kläger jedoch weiterhin den Erlass des begehrten Verwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.1 Praktikanten

Rz. 193 Die Versicherungspflicht von Praktikanten war durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten v. 24.6.1975 (BGBl. I. S. 1536) eingeführt worden ( § 165 Abs. 1 Nr. 6 RVO) und war zunächst unverändert in Abs. 1 Nr. 10 übernommen worden. Mit der Anordnung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.13 Künstler-KVdR (Abs. 1 Nr. 11a)

Rz. 267 Die Regelung des Abs. 1 Nr. 11a über die besonderen KVdR-Voraussetzungen für Künstler und Publizisten ist durch das 2. KSVG-ÄndG v. 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) mit Wirkung zum 1.7.2001 eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung soll damit der Zugang zur KVdR erleichtert und eine Lücke in der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten geschlos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.3 Auszubildende bei geistlichen Genossenschaften (Satz 3)

Rz. 328 Die Regelung des Abs. 4a (jetzt) Satz 3 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 mit Wirkung zum 1.1.2000 eingefügt worden. Im Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/1245 S. 3) wurde dies damit begründet, dass klargestellt werden solle, "dass Postulanten und Novizen, die in der Zeit ihrer Ausbildung für den Dienst in einer geistlichen Genossenschaft noch keine satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1 Die Klagearten im System der FGO

Rz. 2 § 40 Abs. 1 FGO eröffnet in seiner ersten Alternative den finanzgerichtlichen Rechtsschutz durch die verwaltungsaktbezogene Anfechtungsklage als Gestaltungsklage, die auf unmittelbare Schaffung, Beseitigung oder Änderung von Rechtspositionen durch Urteil gerichtet ist (Rz. 11). Unterfälle der Anfechtungsklage sind die sog. Aufhebungs- und die Abänderungsklage (Rz. 13)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke

Rz. 34 Verfolgen unentgeltliche Zuwendungen den Zweck, Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern, sind die Zuwendungen der Geschenke als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 50 EUR betragen.[1] Soll mit dem "Geschenk" jedoch ein bestimmter Geschäftsabschluss oder eine andere konkrete Gegenleistung erkauft werden, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Unionsrecht

Steuerbefreiung mit Ausnahmen: Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden (GuB) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke von der MwSt befreit. Nicht befreit ist allerdings die Lieferung der in Art. 12 Abs. 1 MwStSystRL genannten Gebäude oder Gebäu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 77 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 20) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis zwischen Umsatzs... / 2. Unionsrechtlicher Hintergrund

Das Unionsrecht lässt den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausgestaltung der Steuererklärungs- und Anmeldepflichten sowie hinsichtlich der Fälligkeit weitgehend einen erheblichen Spielraum. Die Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung für das Kalenderjahr ist unionsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die MwStSystRL überlässt es den Mitgliedstaaten, den "Steuerzeitraum" zu bestim...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Dritte

Rz. 86 Die Regelungen des § 323 HGB stellen abschließend die Haftung des Abschlussprüfers aus dem Prüfungsvertrag ggü. dem Auftraggeber und verbundenen Unt bei Pflichtprüfungen dar.[1] Eine Ausweitung der Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 HGB im Weg der Auslegung oder eines Analogieschlusses auf Dritte ist nicht möglich.[2] § 323 HGB entfaltet aber auch keine allgemeine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Abgrenzung zu Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 133 Sowohl Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften als auch Verbindlichkeitsrückstellungen betreffen Außenverpflichtungen des Bilanzierenden.[1] Rz. 134 Verbindlichkeitsrückstellungen erfassen zukünftige Aufwendungen, denen keine zukünftigen Erträge gegenüberstehen. Hierunter fällt der sog. Erfüllungsrückstand, bei dem Aufwendungen anfallen, denen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Begrifflichkeit und Abgrenzung zu eigenkapitalähnlichen Posten

Rz. 126 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite nur das EK, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, der passive RAP und passive latente Steuern als Untergliederung genannt. Dennoch ist es üblich, im Anschluss an das EK bestimmte Positionen zu ergänzen, die formell nicht die Eigenschaften des EK erfüllen.[1] Diese Posten werden auch Quasi-EK oder Eigenkapitalsurroga...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.5 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 18 Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Vorschrift des § 246 Abs. 1 HGB neben den Vermögensgegenständen und Schulden erwähnt. Daneben führt § 247 Abs. 1 HGB das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten auf. Das HGB klassifiziert demnach Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schulden.[1] A...mehr