Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.18.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 369 Die vorstehende Fassung der Nr. 18 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen (das Wort "Ölsaaten" wurde durch das Wort "Ölsamen" ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 19 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. b de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 465 Die vorstehende Fassung der Nr. 30 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 472 Die vorstehende Fassung der Nr. 31 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie im Wesentlichen der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 26 der A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 643 Die vorstehende Fassung der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006.[1] Mit diesem Gesetz ist die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 des UStG komplett neu gefasst worden (Rz. 13). In Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ist dabei zunächst der Einleitungssatz neu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 397 Die vorstehende Fassung der Nr. 21 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1. 1.1988 (Rz. 88f.). Die nach Nr. 21 der Anlage 2 des UStG begünstigten Waren fielen bis zum 31.12.1987 unter Nr. 18 Buchst. c d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 311 Die vorstehende Fassung der Nr. 12 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 13 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 328 Die vorstehende Fassung der Nr. 13 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis zum 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 14 der Anlage des UStG. G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34 Zu Nr. 34 der Anlage 2 des UStG

4.34.1 Text der Vorschrift Rz. 520 4.34.2 Entstehung der Vorschrift Rz. 521 Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Zu Nr. 26 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30 Zu Nr. 30 der Anlage 2 des UStG

4.30.1 Text der Vorschrift Rz. 464 4.30.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 465 Die vorstehende Fassung der Nr. 30 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.5 Sonstige Leistungen

Rz. 237 Unter die Steuerermäßigung fallen nur die Lieferungen von Pflanzen, nicht aber sonstige Leistungen (Rz. 42). Die Anzucht von Pflanzen unterliegt jedoch nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28 Zu Nr. 28 der Anlage 2 des UStG

4.28.1 Text der Vorschrift Rz. 440 4.28.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 441 Die vorstehend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32 Zu Nr. 32 der Anlage 2 des UStG

4.32.1 Text der Vorschrift Rz. 486 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Zu Nr. 36 der Anlage 2 des UStG

4.36.1 Text der Vorschrift Rz. 555 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40 Zu Nr. 40 der Anlage 2 des UStG

4.40.1 Text der Vorschrift Rz. 591 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Zu Nr. 13 der Anlage 2 des UStG

4.13.1 Text der Vorschrift Rz. 327 4.13.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 328 Die vorstehende Fassung der Nr. 13 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.19...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Zu Nr. 38 der Anlage 2 des UStG

4.38.1 Text der Vorschrift Rz. 584 (weggefallen) 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Zu Nr. 42 der Anlage 2 des UStG

4.42.1 Text der Vorschrift Rz. 601 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.6 Begriff "Druck"

Rz. 665 Abgesehen von den Briefmarken der Position 9704 00 00 des Zolltarifs und den antiquarischen Büchern der Positionen 9705 00 00 und 9706 00 00 des Zolltarifs sind nur Waren des Kap. 49 des Zolltarifs nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG begünstigt (Rz. 648f.). Im Wortlaut verschiedener Positionen des Kap. 49 des Zolltarifs werden die Begriffe "Drucke" "Druckschriften" ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.3 Allgemeines

Rz. 384 Zur Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut vertritt die Verwaltung folgende Auffassung, die in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden sei[1]: Rz. 385 1. Bei der Abgabe von Vorstufen- oder Basis-Saatgut (sog. "technisches Saatgut") im R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17 Zu Nr. 17 der Anlage 2 des UStG

4.17.1 Text der Vorschrift Rz. 364 4.17.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 365 Die vorstehende Fassung der Nr. 17 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Zu Nr. 11 der Anlage 2 des UStG

4.11.1 Text der Vorschrift Rz. 289 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55 Zu Nr. 55 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.33.1 4.39.1Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46 Zu Nr. 46 der Anlage 2 des UStG

4.46.1 Text der Vorschrift Rz. 621 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50 Zu Nr. 50 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Zu Nr. 9 der Anlage 2 des UStG

4.9.1 Text der Vorschrift Rz. 259 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48 Zu Nr. 48 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52 Zu Nr. 52 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Zu Nr. 15 der Anlage 2 des UStG

4.15.1 Text der Vorschrift Rz. 354 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Zu Nr. 21 der Anlage 2 des UStG

4.21.1 Text der Vorschrift Rz. 396 4.21.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 397 Die vorstehende Fassung der Nr. 21 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr