Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für unterlasse... / Zusammenfassung

Überblick Buchhaltung ist ein Saisongeschäft. Beim Jahresabschluss fällt besonders viel Arbeit in besonders wenig Zeit an. Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. In der Praxis führt der zeitliche Druck oft zu Fehlern bei der Berechnung. Das kann zu Problemen bei der nächsten Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für unterlasse... / 1.2.1 Weitere Voraussetzung: Instandhaltung eigentlich im Geschäftsjahr notwendig

Eine weitere Voraussetzung für die Rückstellung ist die Vorgabe, dass die Instandhaltung im Geschäftsjahr notwendig geworden ist und auch dann hätte durchgeführt werden müssen. Die Verschiebung erfolgt aus unterschiedlichen Gründen, die meist technischer oder organisatorischer Natur sind. Praxis-Beispiel Instandhaltungen, die als Rückstellung infrage kommen Der Lkw des Fuhrpar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.5 Umfang der Änderung

Rz. 22 § 174 AO ermöglicht keine Gesamtaufrollung der Steuerfestsetzung, sondern lässt nur die Beseitigung gerade des Widerstreits der Steuerfestsetzung zu. Die Steuerfestsetzung kann daher nur insoweit geändert werden, wie es zur Beseitigung des Widerstreits, und damit zur Anpassung des tatsächlichen Regelungsbereichs an die gesetzliche Regelung, erforderlich ist. Es ist al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für unterlasse... / 1.2.2 Strittige Punkte: Nachholmöglichkeit, 3-Monats-Frist und Auflösung

Strittig ist, ob eine Instandhaltung, die bereits vor Beginn des Geschäftsjahres entstanden ist, in die Rückstellung für das Geschäftsjahr berücksichtigt werden darf. Nach herrschender Meinung gibt es hier ein Nachholverbot. Anders sieht es aus, wenn die Maßnahme bereits im Geschäftsjahr begonnen aber noch nicht abgeschlossen wurde. Bereits entstandene Kosten werden normal g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.1 Begriff des Bekanntwerdens

Rz. 94 Tatsachen oder Beweismittel müssen "nachträglich bekannt geworden" sein, d. h., die Tatsachen oder Beweismittel müssen im maßgebenden Zeitpunkt bereits bestanden haben[1] und der Finanzbehörde bis zur Veranlagung unbekannt gewesen sein. Tatsachen, die erst nach Eintritt der Bestandskraft des Steuerbescheids entstehen, rechtfertigen daher nicht die Änderung nach § 173 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift stellt den Versuch dar, das Problem der widerstreitenden Steuerfestsetzungen gesetzgeberisch zu lösen. Eine widerstreitende Steuerfestsetzung liegt vor, wenn aus einem Sachverhalt unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich nach der gesetzlichen Wertung gegenseitig ausschließen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass derselbe Vorgang v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.4 Kollision im Regelungsbereich der Steuerfestsetzungen

Rz. 46 § 174 Abs. 1 AO ist nur anwendbar, wenn eine Kollision in den Regelungsbereichen der Steuerbescheide vorliegt, wenn also ein Steuerbescheid einen Sachverhalt in seinen Regelungsbereich unrechtmäßig einbezogen hat (unvereinbare doppelte Berücksichtigung). Die Frage, wie oft und in welchem Steuerbescheid ein Sachverhalt zu berücksichtigen ist, beantwortet die sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für unterlasse... / 2 Datenquelle: Wie man an die richtigen Informationen kommt

Die notwendige Reparatur an sich, die Entstehung der Reparaturnotwendigkeit, die mögliche Erledigung in den ersten 3 Monaten, die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen, die Abgrenzung zu regelmäßiger Wartung und Aktivierung, all das sind Informationen, die vom Fachmann kommen müssen. Der Buchhalter ist fast nie in der Lage, diese Daten richtig zu gewinnen. Der Lieferant der Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 11 § 173 AO hat einen eigenständigen, von anderen Regelungen abgegrenzten Geltungsbereich, sodass sich eine kumulative Anwendung mehrerer Änderungsvorschriften i. d. R. nicht ergeben wird .[1] Die Vorschrift erfasst sowohl manuell erstellte Steuerbescheide als auch solche, die im vollautomatisierten Verfahren nach § 155 Abs. 4 AO erstellt worden sind. Eine Sonderregelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 11 Zum Verhältnis des § 174 AO zu § 173 AO vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 173 AO Rz. 13. Im Verhältnis des § 174 AO zu § 175 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO werden sich keine Überschneidungen ergeben, da beide Vorschriften jeweils andere Sachverhalte regeln. Daher sind beide Änderungsvorschriften jeweils getrennt zu behandeln. Es kann daher eine Änderung nach § 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / 6. Abgrenzung der stillen Gesellschaft zu anderen Rechtsverhältnissen

Von der stillen Gesellschaft sind die partiarischen Rechtsverhältnisse abzugrenzen. Diese Abgrenzung kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Insbesondere sind folgende partiarische Rechtsverhältnisse zu beachten: partiarisches Darlehen, partiarischer Dienstvertrag, partiarischer Miet- bzw. Pachtvertrag. a) Partiarisches Darlehen Die stille Gesellschaft unterscheidet sich vom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / f) Abgrenzung zu Metageschäften

Metageschäfte kommen i.R.v. sog. Gelegenheitsgesellschaften vor. Es handelt sich bei den Gelegenheitsgesellschaften um GbRs, die jedoch nicht nach außen auftreten. Hierbei beteiligt man sich jedoch nicht an einem Geschäftsbetrieb, sondern an einem einzelnen Geschäft (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 4). Der daraus erzielte Gewinn bzw. Verlust wird entspr. den Vereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / e) Abgrenzung zur Unterbeteiligung

Bei einer Unterbeteiligung beteiligt sich der stille Gesellschafter nicht am Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Es handelt sich um eine schuldrechtliche Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil. Dieser Gesellschaftsanteil wird von einer anderen Person (Hauptbeteiligter) gehalten. Hierbei kann es sich sowohl um Anteile an einer Personen- als auch an einer Kapitalgesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / d) Abgrenzung zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft

Die steuerrechtlichen Normen differenzieren in § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zwischen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter (Einkünfte aus Kapitalvermögen), und solchen Einkünften, die ein Gesellschafter als Mitunternehmer i.R. einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmer gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkünfte aus Gewerbeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / c) Partiarischer Mietvertrag oder Pachtvertrag

Bei einem partiarischen Miet- oder Pachtvertrag erhält der Vermieter bzw. Verpächter einen Miet- oder Pachtzins, der von der Höhe des Gewinns des Mieters bzw. Pächters abhängig ist. Die Abgrenzung zur stillen Gesellschaft erfolgt durch die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Für eine stille Gesellschaft sprechen insb. folgende Merkmale: hohe Beteiligung am Gewinn, lange Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / b) Partiarischer Dienstvertrag

Der stille Gesellschafter kann als Vermögenseinlage auch seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Beim partiarischen Dienstvertrag stellt der zum Dienst Verpflichtete ebenfalls seine Arbeitskraft zur Verfügung und erhält dafür (ebenfalls) eine Gewinnbeteiligung (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 4). Merkmale, die für einen partiarischen Dienstvertrag sprechen, sind neb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / a) Partiarisches Darlehen

Die stille Gesellschaft unterscheidet sich vom partiarischen Darlehen dadurch, dass der stille Gesellschafter und der Inhaber des Handelsgewerbes die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks i.R. eines Gesellschaftsverhältnisses verbinden. Das partiarische Darlehen ist dagegen dadurch gekennzeichnet, dass die Vertragsparteien ohne jeden gemeinsamen Zweck ihre eigenen Interessen v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die typisch stille Gesellsc... / 1. Beteiligung an einem Handelsgewerbe

Voraussetzung für die Beteiligung an einer stillen Gesellschaft ist, dass sich der stille Gesellschafter an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, beteiligt. Der Betrieb des Handelsgewerbes richtet sich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen. Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber des Unternehmens Kaufmann i.S.d. HGB (§§ 1 ff. HGB) ist. Das gilt auch für die Beteili...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 16.3.1 Interne Organisation und Center-Typen

Der Leiter einer Abteilung ist an Ziele gebunden, d. h. an die zu erbringende Leistung. Diese wiederum ist bei einem Servicecenter oder einem Costcenter mit einem Kostenziel verbunden bzw. bei einem Profitcenter mit einem Deckungsbeitragsziel. Die Bindung an ein Ziel geht einher mit der Freiheit, den Weg zum Erreichen dieses Ziels zu wählen. Der verantwortliche Manager entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 2.1 Begriff/Abgrenzung/Aufgaben

Rz. 5 Auskunftspersonen bekunden ihr Wissen über selbst wahrgenommene Tatsachen und sind deshalb unvertretbar. Der Sachverständige ist hingegen eine natürliche Person, die der Finanzbehörde das ihr fehlende Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen vermittelt[1] und durch jede beliebige Person mit entsprechendem Fachwissen ersetzt werden kann. Während die Auskunftsperson ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.8 D.8: Was versteht man unter "group synergies" und wem sind sie zuzuordnen?

Die OECD stellt fest, dass positive wie negative Konzernsynergien existieren können, die unabhängigen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Positivbeispiele: "Such group synergies can arise, for example, as a result of combined purchasing power or economies of scale, combined and integrated computer and communication systems, integrated management, elimination of duplicatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.5 Konzerninterne (Rück-)Versicherungen

Konzerninterne Versicherungen[1] kann es z. B. zur Bündelung bzw. Diversifizierung von Risiken innerhalb einer Gruppe zwecks besserer externer Gruppenversicherung oder in Fällen von extern nicht versicherbaren Risiken geben. Eine häufige Sorge bei rein konzerninternen Versicherungen ist die Frage nach der korrekten Abgrenzung bzw. Charakterisierung des Geschäftsvorfalls. Ker...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2 Dienstleistungen

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen aus dem Bereich Dienstleistungen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5 Finanzierung

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2.3 Steuerliche inländische F&E-Förderung

Lange Zeit war Deutschland einer von wenigen OECD- und EU-Mitgliedstaaten ohne ein Instrument der steuerlichen Forschungsförderung. Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 14. Dezember 2019[188] wurde zum 1. Januar 2020 erstmals eine steuerliche Forschungszulage eingeführt, die unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Abgrenzung im Einzelnen

1. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Tz. 23 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen Änderungen von Prinzipien, grundlegenden Überlegungen, Konventionen, Regeln und Praktiken dar (zu möglichen Änderungen der Definition vgl. Tz. 8a). Die Änderungen können sich auf die Bilanzierung dem Grunde nach (Erfassung bzw. ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Abgrenzung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Fehlern

Tz. 36 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unterscheiden sich Fehler dahingehend, dass sie erst bei Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entstehen können. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen folglich das Grundgerüst dar, bei dessen Anwendung es zu Fehlern iSv. IAS 8 kommen kann.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Auswirkung der Abgrenzung

Tz. 21 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Die Abgrenzung zwischen Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungen und Fehlern erhält ihre materielle Bedeutung nicht nur aufgrund einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Adressaten, sondern auch aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierungsweisen, die sich je nach Einstufung eines Sachverhalts ergeben:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung: Herstellungsaufwand – Erhaltungsaufwand

Schrifttum: Drensek, Grundsatzentscheidung zur Abgrenzung Erhaltungs-/Herstellungsaufwand bei Generalüberholung, FG 1995, 745; Pezzer, Die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden nach jüngsten Rspr des BFH, DB 1996, 849; Spindler, Zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, DStR 1996, 765; Stuhrm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abgrenzung

a. Nichtänderungen Tz. 76 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Eine Änderung setzt voraus, dass etwas Gegebenes anders behandelt wird als zuvor. Dementsprechend ist keine Änderung gegeben, wenn ein Sachverhalt erstmalig bei einem nach IFRS bilanzierenden Unternehmen gegeben ist. Folgerichtig stellt IAS 8.16 klar, dass keine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben ist,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Abgrenzung von Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungsänderungen und Fehlerkorrekturen

I. Grundlagen Tz. 20 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Grundsatz der Stetigkeit soll nicht dem Ziel, den Adressaten verlässliche und relevante Informationen zu liefern, entgegenstehen. Folglich soll eine Durchbrechung der Stetigkeit in den Fällen möglich sein, in denen diese dazu dient, dem Adressaten verlässlichere und relevantere Informationen zur Verfügung zu stellen. Folgende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) ABC des Geschäftswerts, Abgrenzung zu sonstigen WG

Schrifttum: Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 782 (Juli 2016). Rn. 633 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann AK seines anteiligen Geschäftswertes sein s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Arbeiterstamm idR geschäftswertbildender Faktor; selbstständiges WG, wenn Erwerb eines Geschäftswerts ausnahmsweise ausscheidet (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Abgrenzung HK und Erhaltungsaufwand

ia) Rechtsentwicklung Rn. 556 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die diesbezügliche Rechtsentwicklung zur Abgrenzung von HK und Erhaltungsaufwand verlief nicht geradlinig. Einen Markstein stellten eine Reihe von Entscheidungen des IX. BFH-Senats in BFH BStBl II 1996, 628; 2003, 386 dar. Diese Rspr wurde im BMF v 16.12.1996, BStBl I 1996, 1442 und danach BMF v 17.07.2003, BStBl I 2003...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, steuersystematische Abgrenzung zu PersGes-Beteiligungen

Schrifttum: Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 803ff; Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 690 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den AK

Rn. 260 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/10; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zu Betriebsvorrichtungen

Rn. 528 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nicht zu den Gebäudebestandteilen gehören sog Betriebsvorrichtungen (s §§ 4,5 Rn 664 (Hoffmann)), ebenfalls ein aus der Einheitsbewertung von Grundstücken stammender Begriff (§§ 68 Abs 2 Nr 2, 99 Abs 1 Nr 1 BewG sowie der Ländererlass v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Betriebsvorrichtungen müssen einer Betriebsanlage zugehören, also verglei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zu den HK

Rn. 153 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Das HGB definiert zwar in § 255 Abs 1 u 2 HGB die AK bzw HK, nicht aber den Anschaffungs- bzw Herstellungsvorgang selbst. Hier gilt also die allg Sprachregelung, und zwar: Anschaffung bedeutet den Erwerb eines bestehenden WG von einer dritten Person (BFH BStBl II 1988, 1009). "Herstellung" meint demgegenüber die Neuschaffung eines bisher no...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung AK, HK, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 2.1 Abgrenzungen Nachhaltigkeit und ESG als Grundlage für die ESG-Strategie

In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, Klarheit zum Begriff "Nachhaltigkeit" im Unternehmen zu schaffen. In der Literatur wird Nachhaltigkeit unterschiedlich beschrieben. Nachhaltigkeit im klassischen und weiten Sinne wird über die Bereiche E = Environmental / Umwelt S = Social / Sozial und G = Governance / faire Unternehmensführung definiert. Die Bereiche Umwelt, Social und Gov...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drensek, Grundsatzentscheidung zur Abgrenzung Erhaltungs-/Herstellungsaufwand bei Generalüberholung, FG 1995, 745; Pezzer, Die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden nach jüngsten Rspr des BFH, DB 1996, 849; Spindler, Zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, DStR 1996, 765; Stuhrmann, Abgren...mehr