Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.1.1 Abgrenzung Zuständigkeit Amtsgericht – Landgericht

Rz. 4a Im Steuerstrafverfahren kommen als erstinstanzliche Gerichte das Amtsgericht und das Landgericht in Betracht. Ausgangspunkt ist die umfassende sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts.[1] Nur wenn nach § 24 GVG das Amtsgericht sachlich nicht zuständig ist, ergibt sich im Steuerstrafverfahren nach § 74 Abs. 1 GVG die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts, ande...mehr

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Kündigung / 8.4 Abgrenzung zur außerordentlichen Kündigung und zur personenbedingten Kündigung

Fehlverhalten, das eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, stellt häufig auch einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Maßgebend für die Wahl der Kündigungsart sind insbesondere die Schwere des Fehlverhaltens sowie die Auswirkungen auf den Betrieb. Das Fehlverhalten muss bei einer außerordentlichen Kündigung so gestaltet sein, dass dem Arbeitgeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 62 Der Dienstverpflichtete muss seine Dienstleistung im Dienst eines anderen erbringen. Dies dient der Abgrenzung von der Selbstständigkeit und dem freien Dienstvertrag. Erforderlich dafür, dass der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen" tätig wird, ist ein gewisser Grad an persönlicher Abhängigkeit.[1] Insofern kann § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB herangezogen werden, der einen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Rückgabe – Rücklieferung

Rz. 191 Das Rückgängigmachen (die Rückgabe des Liefergegenstandes) ist von der Rücklieferung genau zu trennen. Insbesondere in dem Fall, in dem nach der ursprünglichen Verschaffung der Verfügungsmacht zwischen den Geschäftspartnern eine Übertragung der Verfügungsmacht auf den früheren Lieferer vereinbart oder auf Anforderung gewährt wird, ist die Unterscheidung notwendig, ob...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3 Zuschüsse, die nicht Entgelt für eine steuerbare Leistung sind (echte Zuschüsse)

Rz. 126 Zuwendungen, die der Zuschussgeber nicht wegen bestimmter Leistungen, sondern unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt, um dem empfangenden Unternehmer Mittel zur Fortsetzung seiner Tätigkeit zuzuführen[1], sind nicht steuerbar (echter Zuschuss). Es fehlt ein Leistungsaustausch[2], denn der Unternehmer erwartet den Zuschuss nicht als Gegenleistung für eine Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Leistung als Oberbegriff

Rz. 56 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG verwendet den Begriff der Leistung nicht, sondern definiert die Vorgänge, die unter das UStG fallen mit den umsatzsteuerrechtlichen Begriffen der Lieferung und sonstigen Leistung. Die Lieferung ist dabei über § 3 Abs. 1 UStG definiert und erfasst die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Lieferungen stellen einen Teilbegrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Änderungsvorschriften der AO

Rz. 35 Die Anwendungsbereiche der Änderungsvorschriften der AO und des § 17 UStG unterscheiden sich grundsätzlich. Die punktuellen Berichtigungsgrundlagen der AO (§§ 129, 172ff. AO), die die bereits ursprünglich unzutreffende Steuerfestsetzung betreffen, sind von der Änderungsgrundlage des § 17 UStG für materiell-rechtlich nachträglich unrichtig werdende Steuerfestsetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Vorsteuerabzugsberichtigung

Rz. 32 § 15a Abs. 1 UStG sieht eine regelmäßig zeitanteilige Berichtigung eines zutreffenden und zutreffend bleibenden Vorsteuerabzugs für den Fall vor, dass sich in einem Kj. nach der erstmaligen Verwendung eines Wirtschaftsguts die für den Vorsteuerabzug im Jahr der erstmaligen Verwendung maßgebenden Verhältnisse (tatsächliche Verwendung, Rechtsänderung) verändern. Erfolgt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Rechtslage gem. § 9 Abs. 2 UStG ab dem 1. Januar 1994

Rz. 165 Mit der Neufassung des § 9 Abs. 2 UStG durch das StMBG zum 1.1.1994 (Rz. 14) lebt die a. F. des § 9 Abs. 2 UStG zwar noch indirekt über die in Rz. 157ff. dargestellte Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG weiter fort; sie ist aber zugleich von dem neuen Wortlaut des § 9 Abs. 1 UStG mitumfasst, denn ab dem 1.1.1994 ist danach der Verzicht auf die Steuerbef...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.2 Verpflichtung zur Dienstleistung

Rz. 61 Ferner erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer zur Dienstleistung verpflichtet ist, mithin zur Tätigkeit und nicht zur Erbringung eines Erfolges.[1] Damit erfolgt eine Abgrenzung des Arbeitsvertrags i. S. d. § 611a BGB zum Werkvertrag nach § 631 BGB.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistung gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Rz. 70 Ein steuerbarer Umsatz kann nur dann vorliegen, wenn der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Die Gegenleistung kann in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen, sie kann aber auch in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung bestehen (Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG). Die Gegenleistung muss bei dem Unternehmer nicht direkt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.3 Berichtigungszeitpunkt (§ 17 Abs. 1 S. 8 UStG)

Rz. 140 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 sind die vorgeschriebenen Berichtigungen in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. Aus § 18 Abs. 1 S. 2 UStG folgt, dass als Besteuerungszeitraum trotz § 16 Abs. 1 S. 2 UStG nicht das Kj., sondern der Voranmeldungszeitraum anzusehen ist.[1] Mit dieser Regelung wird eine rückwirkende Ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Strafverfahren im weiteren Sinn

Rz. 7 Das Strafverfahren i. w. S. gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte: Der erste Hauptabschnitt ist das Erkenntnisverfahren, in dem der Sachverhalt durch die Strafverfolgungsorgane festgestellt und durch das Strafgericht die Rechtsfolge ausgesprochen wird.[1] Der zweite Hauptabschnitt ist das Vollstreckungsverfahren, in dem der gerichtliche Strafausspruch realisiert wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.2 Zuschüsse als zusätzliches Entgelt eines Dritten für eine Leistung an den Leistungsempfänger

Rz. 120 Eine Zahlung eines Dritten liegt vor, wenn eine Person die Zahlung ausführt, die nicht unmittelbar oder mittelbar Beteiligte an einem Leistungsaustauschprozess ist. Die Zahlung des Dritten kann die alleinige Gegenleistung für eine, einem anderen gegenüber ausgeführte Leistung sein, sie kann aber auch in einer Preisauffüllung (Preissubvention) für die einem anderen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 111 Zuschüsse (Prämien, Ausgleichsbeträge, Beihilfen, Zuwendungen, Subventionen o. Ä.) betreffen umsatzsteuerrechtlich sowohl die Frage des Leistungsaustauschs als auch die Feststellung der Bemessungsgrundlage der Höhe nach. Ein Leistungsaustausch setzt immer die Ausführung einer Leistung erkennbar um einer Gegenleistung willen voraus. Dadurch erfolgt eine eindeutige Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Grundsätze

Rz. 481 Nur ein im Inland ausgeführter Umsatz kann steuerbar sein. Dabei ist nicht zu unterscheiden, ob es sich um einen Leistungsaustausch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt, ob eine Einfuhr nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG vorliegt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Fällen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 13 Die Vorschrift soll für möglichst alle Fälle der Änderung von Bemessungsgrundlagen eine Anpassung an die zutreffende Bemessungsgrundlage sicherstellen. Diese ist mit dem tatsächlichen Umfang anzusetzen, also z. B. der tatsächliche Aufwand des Leistungsempfängers als Entgelt.[1] Die Vorschrift ist vor allem zur Anpassung an die tatsächlichen Bemessungskriterien als zwin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Steuersatzänderungen

Rz. 122 Bei den Erhöhungen des ermäßigten Steuersatzes sind bisher immer Übergangsregelungen für Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kfz, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen und im Verkehr mit Taxen und Mietwagenverkehr getroffen worden, um den Unternehmern die Abgrenzung ihrer Einnahmen nach den unterschiedlichen Steuersätzen zu erleichtern....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Stellung der Finanzbehörde im selbstständigen Verfahren (Abs. 2)

Rz. 3 Über die Einziehung und die Festsetzung einer Geldbuße[1] im selbstständigen Verfahren nach § 401 AO entscheidet gem. § 436 StPO, bzw. § 441 Abs. 1 StPO das Gericht. Ergeht die Entscheidung auf Antrag der Finanzbehörde gem. § 401 AO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss[2], so ist für Rückfragen des Gerichts die Finanzbehörde zuständig.[3] Entsprechend der Regelung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1 Allgemeines

Rz. 19 Das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters [1] erfordert, dass nicht nur die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen Gerichts, sondern auch der zuständige Spruchkörper des Gerichts und dessen Besetzung von vornherein feststehen. Diese Festlegung erfolgt durch den Geschäftsverteilungsplan, der vor Beginn des Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Weitere Ergänzungen der Vorschrift

Rz. 23 Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig: Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten. Aufgenommen wurde die notwendige ter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.3 Zuständigkeit der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO

Rz. 20 Bei der Zuständigkeit ist zu unterscheiden zwischen der örtlichen, der sachlichen und der funktionellen Zuständigkeit der Finanzbehörde. Während die sachliche Zuständigkeit die Frage regelt, welche Behörde innerhalb der Fiskalverwaltung zuständig ist, bezieht sich die örtliche Zuständigkeit darauf, welche Finanzbehörde bei mehreren sachlich zuständigen Behörden räumli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.2 Sachdienlichkeit (Abs. 2 S. 1)

Rz. 9 Die nach § 390 Abs. 1 AO bestimmte primäre sachliche und örtliche Zuständigkeit kann im Einzelfall für die Durchführung der Ermittlungen nicht sachdienlich sein. Demgemäß begründet die Regelung die Möglichkeit zur Übernahme des Verfahrens durch eine andere auch zuständige Finanzbehörde. Rz. 10 Ob diese Übernahme sachdienlich ist, richtet sich nach dem derzeitigen Stand ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 399 AO bestimmt inhaltlich die durch § 386 Abs. 1 S. 2 AO begründete Rechtsstellung der Finanzbehörde als Strafverfolgungsbehörde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sofern die Finanzbehörde die Ermittlungen selbständig führt und nicht an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat, bzw. diese das Verfahren evoziert hat.[1] Die Rechtsstellung der Finanzbehörde im Verfa...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung während der Arbeitsbereitschaft ist gegenüber der Belastung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 385–390 AO sind Zuständigkeitsregelungen im Steuerstrafverfahren für die Finanzbehörde getroffen. Diese Regelungen sind grundsätzlich unabhängig von den Zuständigkeiten im Justizbereich. Für die Gerichtszuständigkeit gelten nach § 385 Abs. 1 AO i. V. m. § 1 StPO die Bestimmungen des GVG . Für die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit sind verschiedene Ebenen zu bea...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG regelt die Steuerermäßigung für bestimmte urheberrechtliche Leistungen. Die Vorschrift entspricht wörtlich § 12 Abs. 2 Buchst. d UStG 1967/1973 und ist seither nicht verändert worden. Der gesamte Kulturbereich sollte bei Einführung des UStG 1967 begünstigt werden. Insofern steht auch § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG in einem sachlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Nebenkosten und Umlagen zur Miete

Rz. 181 Zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 12a UStG steuerfreien Leistungen der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[1] Bei der steuerpflichtigen Grundstücksvermietung[2], z. B. von Bürogebäuden, ist die Abgrenzung der unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.1 Noch nicht erfüllte Forderung

Rz. 150 Ist die Forderung bereits erfüllt, kann sie grundsätzlich nicht uneinbringlich sein.[1] Ist das bereits gezahlte Entgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann es insoweit uneinbringlich werden. Zahlt z. B. ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infol...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Begriff der Beförderung

Rz. 32 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur auf Leistungen anzuwenden, bei denen es sich um eine Beförderung (von Personen bzw. – bei Beförderungen im Fährverkehr auch – von Gütern) handelt. Der Begriff der Beförderung ist überall erfüllt, wo eine der Raumüberwindung für Personen oder Güter dienende Tätigkeit entfaltet wird. Die Raumüberwindung in Gestalt einer Rundfahrt (sogar o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss eine Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und ähnliche Umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG)

Rz. 133 Die vom Gesetzgeber von Anfang an in § 9 UStG vorgesehene Möglichkeit, gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsleistungen und ähnliche Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln, hat wohl die größte praktische Bedeutung bei der Anwendung des § 9 UStG. Ob sich wirtschaftlich die Behandlung von gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Umsätzen als steuerpflichtig lohnt, mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verwertung von Lichtbildwerken und Lichtbildern

Rz. 99 Urheberrechtlich geschützt sind ferner Lichtbildwerke, einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden.[1] Der Urheberrechtsschutz, der dem Lichtbildner zusteht[2], beschränkt sich auch hier auf Lichtbildwerke, die persönliche geistige Schöpfungen sein müssen. Dagegen genießen gewöhnliche Lichtbilder (nicht-individuelle Fotografien[3]), die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter[1] bzw. früher d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1 Grundlagen

Rz. 14 Aufgabe der Finanzverwaltung ist einerseits die Verwaltung der Abgabenangelegenheiten.[1] Darüber hinaus bringt aber § 386 Abs. 1 S. 1 AO für die Finanzbehörde i. S. v. §§ 386 Abs. 1 S. 2, 404 AO eine Aufgabenerweiterung. Hiernach hat die Finanzbehörde bei Verdacht einer Steuerstraftat[2] die Aufgabe der Sachverhaltsermittlung. Ziel des Steuerstrafverfahrens wie auch ...mehr