Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Abgrenzung zu anderen Gestaltungsmitteln

Zusammenfassung Überblick Der vorliegende Beitrag grenzt die Änderungskündigung von anderen Gestaltungsmitteln ab, die zum gleichen Ziel führen sollen. Zu diesen zählen u. a. die Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts, der Abänderungsvertrag und der Widerrufsvorbehalt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzw...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.3 Abgrenzung zur Änderungskündigung

Die Frage, ob der Arbeitgeber im Einzelfall kraft seines Direktionsrechts eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann oder ob es hierzu einer Änderungskündigung bedarf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Maßgeblich sind der konkrete Arbeitsvertrag und die Umstände des Einzelfalls. Dabei richtet sich der Umfang des Direktionsrechts in erster Linie...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1 Direktions- oder Weisungsrecht

1.1 Kernbereich: Arbeitsleistung Es ist typisch für das Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet. Deshalb ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO (diese Vorschrift findet nach § 6 Abs. 2 GewO auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung) befugt, nach Maßgabe des Arbeitsvertrags sowie unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Best...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 2.2 Tarifvertragliches Leistungsbestimmungsrecht

Durch Tarifvertrag kann dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich solcher Arbeitsbedingungen eingeräumt werden, die nicht den kündigungsschutzrechtlich geschützten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betreffen. Für zulässig hat das BAG[1] eine tarifvertragliche Regelung gehalten, durch die dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, für bestimm...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag grenzt die Änderungskündigung von anderen Gestaltungsmitteln ab, die zum gleichen Ziel führen sollen. Zu diesen zählen u. a. die Ausübung des Direktions- oder Weisungsrechts, der Abänderungsvertrag und der Widerrufsvorbehalt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlic...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 2 Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht

In Arbeitsverträgen finden sich bisweilen Regelungen, nach denen dem Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. einem Arbeitgeberverband)[1] hinsichtlich bestimmter Arbeitsbedingungen ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird. Tarifverträge sehen ebenfalls u. U. einseitige Leistungsbestimmungsrechte für den Arbeitgeber oder für Dritte vor. Da durch derartige einzel...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 4 Teilkündigung

Unter einer Teilkündigung versteht man im Gegensatz zur Änderungskündigung, die das gesamte Arbeitsverhältnis betrifft, die gesonderte Kündigung einzelner Arbeitsbedingungen mit der Maßgabe, dass der Fortbestand des übrigen Arbeitsverhältnisses nicht berührt werden soll. Der Ausspruch einer Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig [1], weil durch sie das von den Arbeitsvert...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 6 Vorsorgliche Kündigung

Bei einer nur schwer überschaubaren wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs oder Unternehmens kommt es in der Praxis bisweilen vor, dass der Arbeitgeber vorsorglich Beendigungskündigungen ausspricht. Dies wird auch als Vorratskündigung bezeichnet. Das Merkmal der Vorsorglichkeit bedeutet dabei lediglich, dass sich der Arbeitgeber vorbehält, bei einer positiven wirtschaftli...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.1 Kernbereich: Arbeitsleistung

Es ist typisch für das Arbeitsverhältnis, dass der Arbeitnehmer weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet. Deshalb ist der Arbeitgeber nach § 106 GewO (diese Vorschrift findet nach § 6 Abs. 2 GewO auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung) befugt, nach Maßgabe des Arbeitsvertrags sowie unter Beachtung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Bestimmungen die Arbeitsleistung des...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 3 Abänderungsvertrag

Eine Änderung der Arbeitsbedingungen kann grundsätzlich auch im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Das Änderungsangebot kann dabei sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Nimmt der Erklärungsgegner das Änderungsangebot nicht an, so verbleibt es bei den seitherigen Arbeitsbedingungen. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses wird hierdurch nicht berührt. Komm...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.2 Ausübung nach billigem Ermessen

Das ihm zustehende Direktions- oder Weisungsrecht darf der Arbeitgeber nur nach billigem Ermessen ausüben.[1] Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei der Bestimmung nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, s...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 2.1 Arbeitsvertragliches Leistungsbestimmungsrecht

Bei der (besonders im Einzelhandel) verbreiteten Beschäftigung auf Abruf ist es nach § 12 Abs. 1 TzBfG erforderlich, dass im Arbeitsvertrag eine bestimmte Dauer der Arbeitszeit (z. B. 20 Wochenstunden oder 50 Monatsstunden) festgelegt wird. Ist eine bestimmte Dauer nicht festgelegt worden, so gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] In den Fällen ...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 5 Widerrufsvorbehalt

Besonders im Bereich der Gratifikationen oder Prämien kommt es in der Praxis häufig vor, dass derartige Sonderleistungen vom Arbeitgeber unter Widerrufsvorbehalt gewährt werden. Ein Widerrufsvorbehalt kann seine Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag haben. Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts, d. h. eines Rechts zur...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 7 Beendigungskündigung

Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Änderungskündigung und der Beendigungskündigung tauchen in der Praxis dann auf, wenn neben einer auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Kündigung noch sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen des kündigenden Arbeitgebers hinzukommen, die darauf abzielen, zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des gekündigten Arb...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.11 § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW: Übertragung einer anderen Tätigkeit

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW ist jede 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit mitbestimmungspflichtig. Vorab: Die Vorschrift betrifft nur Arbeitnehmer – und nicht Beamte. Dies ergibt sich aus dem Sprachgebrauch der Vorschrift: "andere Tätigkeit" (zur Abgrenzung: beim Beamten benutzt der LPVG-Gesetzgeber die Begrifflichkeiten "Dienstaufgaben eines Amtes"...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.1 Krankheitsbedingte Pflegekosten

Zu unterscheiden sind krankheitsbedingte von nicht krankheitsbedingten Pflegekosten. Nur die ausschließlich krankheitsbedingten Pflegekosten, d. h. Aufwendungen zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie nicht anderweitig, z. B. von der Kranken- oder Pflegeversicherung, gedeckt sind. Wichtig Rein altersb...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich wird. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.2 Allgemeine pflegebedingte Aufwendungen

Neben den Aufwendungen für Pflege- und Hilfskräfte sind alle pflegebedingten Aufwendungen unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar, d. h. sie wirken sich erst aus, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist.[1] Krankheitskosten sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher zu berücksichtigen. Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz, schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst. Auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höher...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer § 78 Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 BPersVG betrifft nur Arbeitnehmer. Das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" bei Arbeitnehmer, "Dienstposten" bei Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzesx

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Grundstücke, Gebäude

Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich grds. nach dem Bewertungsrecht.[1] Das gilt auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.[2] , [3] ., [4] Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" in Abgrenzung zur Betriebsvorrichtung richtet sich EU-einheitlich nach Artikel 13b MwStVO. Danach handelt es si...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Außenanlagen

gehören regelmäßig zum Grundstück. Die Abgrenzung einer Betriebsvorrichtung von einer Außenanlage hängt davon ab, ob das Bauwerk der Benutzung des Grundstücks dient oder ob es in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht.[1] S. auch "Bodenbefestigungen", "Hof-, Wege- und Platzbefestigungen", "Schutzgitter", "Teststrecken".mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.1 Erscheinungsformen

Rz. 177 Bei wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung lässt sich zwischen Versorgungs-, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrenden Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung unterscheiden.[1] Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.[2] Je nach Einordnung der wiederkehrenden Leistungen ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen sow...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Vorbemerkung

Wenn keine weiteren Ausführungen angefügt sind, bedeutet bei den nachfolgenden Beispielen ein "ja" hinter den Beispielsfällen, dass es sich regelmäßig um eine Betriebsvorrichtung handeln wird; ein "nein", dass regelmäßig keine Betriebsvorrichtung anzunehmen sein dürfte.[1] Eine abschließende Entscheidung wird jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls abhängen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.3 Gleichverteilung unter den Erben

Rz. 125 Bei allen Gestaltungsmodellen sollte die wertmäßige Verteilung des Vermögens unter den Erben beachtet werden, um nachträgliche Belastungen durch mögliche Ausgleichsansprüche zu vermeiden. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge bei 4 Erbberechtigten U ist Inhaber eines mittelständischen Bauunternehmens. Er verwaltet zudem Immobilien für seine Kunden, weil er sämtliche Ba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.2.3 Laufende Besteuerung der Stiftung

Rz. 236 Der KSt unterliegen sämtliche Einkünfte einer Familienstiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die KSt bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die KSt beträgt aktuell 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zzgl. 5,5 % SolZ davon (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 S. ...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Betriebsvorrichtungen sind Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Dazu gehören alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in so enger Beziehung zu einem Gewerbebetrieb als solchem stehen, dass dieser unmittelbar durch sie betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Ertra...mehr

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Betriebsvorrichtungen-ABC / Eissportstadien, -hallen, -zentren

Unterböden z. B. der Eislaufflächen, der Eisschnelllaufbahnen, der Eisschießbahnen, der Umgangszonen und des Anschnallbereichs, nicht transportable Kassenhäuschen, Kioske, Duschräume, Toiletten, Umkleideräume, Regieraum, Werkstatt, Massageraum, Sanitätsraum: nein; Oberböden von Eislaufflächen, von Eisschnelllaufbahnen und von Eisschießbahnen, Schneegruben, Kälteerzeuger, Not...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 3 Abgrenzung zur Behinderung

Behinderung und Krankheit sind unterschiedliche Begriffe. Nicht jede Erkrankung begründet eine Behinderung. Entscheidend ist die Langfristigkeit [1], sowie die bestehenden "Barrieren". Während die Krankheit einen vorübergehenden, vom regelmäßigen Gesundheitszustand eines Menschen abweichenden Zustand erfasst, geht es bei der Behinderung nach heutigem Verständnis um dauerhafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 4 Abgrenzung zur Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Krankheit ist streng zu trennen vom Begriff der Arbeitsunfähigkeit: krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses obliegende Arbeitspflicht nicht erfüllen oder die Arbeit nur unter der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fortsetzen kann. Dabei muss für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheit / 5 Einzelfälle

Alkohol- und Drogensucht Nach heutiger Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit (einschließlich der daraus resultierenden Folgen) um eine Krankheit.[1] Besondere Bedeutung kommt der Alkoholabhängigkeit bei der Frage zu, ob diese als anspruchsausschließendes Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG gilt. Jedenfalls spielt die anfängliche Ursache für das Entst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3 Die Messgrößen (Key Performance Indicators/KPI) für die variable Vergütung

Die Festlegung der Messgrößen ist eine der entscheidenden wesentlichen Voraussetzungen für die Wirkung variabler Vergütung. Eine allgemeingültige Aussage zu den "richtigen" KPI gibt es nicht, diese werden vielmehr durch die jeweiligen unternehmerischen Zielsetzungen und strategischen Herausforderungen geprägt. Zur Abbildung des Unternehmenserfolges wird man in der Regel auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.5 Instandhaltung: Bei großem Anlagevermögen Kostenrechnung möglich

Unternehmen mit großem Anlagevermögen haben auch hohe Instandhaltungskosten. Diese korrekt auf Maschinen und Kostenstellen zu verteilen, ist Aufgabe der Kostenrechnung. Die Buchhaltung hat an diesem Punkt wieder die Rolle des Empfängers und Prüfers der Daten. Um die dabei entstehende Arbeit zu minimieren, wird eine Schnittstelle zwischen der Instandhaltung und der Buchhaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26a Abs. 1 UStG ist – genauso wie bei der Vorgängerregelung im § 26b UStG –, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die angemeldete und geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Zuständigkeit

Rz. 195 Die zuständige Behörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG ist gem. §§ 387 Abs. 2, 409 AO i. V. m. § 36 OWiG die jeweils sachlich zuständige Finanzbehörde.[1] Dies ist allgemein gem. §§ 409, 387 Abs. 1 AO diejenige Finanzbehörde, welche die gegenständliche Steuer verwaltet. Die USt wird nun nach Art. 108 Abs. 2 GG i. V. m. § 17 Abs. 2 S. 1 FVG von...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Kurkosten

Aufwendungen für eine Heilkur sind abziehbar, wenn und soweit ihre Zwangsläufigkeit nachgewiesen ist. Dies setzt voraus, dass die Reise nachweislich zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig ist, eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und die verordneten Kurmaßnahmen am Kurort unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Zur Verhinderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 180 Ordnungswidrig i. S. d. § 26a Abs. 2 UStG handelt nur derjenige, der den objektiven Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder leichtfertig begangen hat. Die Tat kann dabei je nach dem betroffenen Tatbestand des Abs. 1 selten durch ein positives Tun oder überwiegend durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Im ersten Fall kann das z. B. die Abgabe einer fa...mehr