Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurde Abs. 3 durch Art. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendtherapeuten zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.2.1998 (BGBl. I S. 1311) geändert. Die Versicherungsfreiheit wurde auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.1.3 Bisherige Abgrenzung gegenüber den sonstigen Erträgen und außerordentlichen Erträgen

In Jahresabschlüssen vor BilRUG war es geboten, bei Erträgen streng abzugrenzen, ob sie für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typisch sind oder nicht. Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typische Erträge waren den Umsatzerlösen zuzuordnen; andere Erträge den sonstigen betrieblichen Erträgen oder außerordentlichen Erträgen. Da auch die Buchführungspflicht von Einzelkaufleu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / c) Leistungsbestandteil als konkreter und spezifischer Aspekt der Leistungskategorie

Beim wichtigsten Aspekt der Vorgaben des EuGH ist der BFH allerdings falsch abgebogen. Es braucht zwar nicht untersucht zu werden, ob die erbrachten Dienstleistungen als einheitlicher Umsatz zu betrachten sind, sondern es ist in diesem Zusammenhang allerdings vielmehr zu prüfen, ob der Leistungsbestandteil einen konkreten und spezifischen Aspekt der Kategorie von Leistungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / 2. Schätzung der auf die verschiedenen Leistungen entfallenden Entgeltanteile

Wird für Leistungen, die nicht von der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG erfasst werden, kein gesondertes Entgelt berechnet, ist deren Entgeltanteil zu schätzen. In diesem Zusammen-hang ist zunächst fraglich, wie es überhaupt zu einer Regelbesteuerung kommen kann, wenn der Übernachtungsgast einzelne Leistungen, z.B. die Sauna, tatsächlich nicht in Anspruch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / a) Zulässigkeit eines nationalen Aufteilungsgebots

Der BFH weist zunächst darauf hin, dass der Gesetzgeber bei Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im Jahre 2010 ein nationales Aufteilungsgebot zum Ausdruck gebracht hat, und er daraus abgeleitet hat, der Grundsatz, dass die (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, von diesem Aufteilungsgebot verdrängt wird. Von dem, was der BFH zum Auftei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.5.2 Angabe und Erläuterung im Anhang

Hintergrund für das Entfallen des außerordentlichen Ergebnisses ist die Aufgabe der Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit. In der Praxis können indes außergewöhnliche Vorgänge nicht einfach außer Acht gelassen werden. Oft sind sie Bestandteil eines unternehmerischen Handelns: Denn in jedem Unternehmen können solche Erträge vorkommen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / 1. Regelungsgegenstand und Intention der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG enthält eine Steuerermäßigung für Umsätze zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie zur kurzfristigen Vermietung von Campingflächen, die gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Ausdrücklich nicht begünstigt sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG Leistungen, die nicht unmittelbar diesen Vermietungen dienen,...mehr

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EuGH-Vorlagen zum Aufteilun... / IV. Zusammenfassender Ausblick auf das Urteil

Unabhängig von den bereits entschiedenen Frühstücksleistungen sowie Parkplatzüberlassungen als nicht zu den unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen ist nach den jüngsten Rechtsprechungs-entwicklungen nach wie vor offen,[46] inwieweit die "unmittelbar" im Gegensatz zu den "nicht unmittelbar" der Beherbergung dienenden Leistungen konkret und spezifisch genug im UStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn rechnen neben den laufenden Zuwendungen auch solche, die nicht regelmäßig zufließen, etwa Einmalzahlungen, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Abfindungen und Tantiemen. Zur Abgrenzung gegenüber dem laufenden Arbeitslohn verwendet der Gesetzgeber hierfür die Bezeichnung sonstige Bezüge. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Lo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz / 1 Keine grundsätzliche Änderung bei der Besteuerung von Personengesellschaften durch das MoPeG

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Die Fortentwicklung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)[1] ist ein neuer § 2a in das ErbStG eingefügt worden. Mit dieser Gesetzesänderung reagierte der Steuergesetzgeber auf die grundl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchsetzung des Digital Services Act in Deutschland: Ein Leitfaden

Zusammenfassung Der Digital Services Act verpflichtet Anbieter vieler Online-Dienste zur Einhaltung zahlreicher Sorgfaltspflichten. Verstöße können – ähnlich wie bei der DSGVO – empfindlich geahndet werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in Deutschland. Der Digital Services Act (DSA) zielt darauf ab, ein sicheres und transparentes On...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.3.3 Religion und Weltanschauung

Unter Religion ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen. Die bloße Behauptung, Religionsgemeinschaft zu sein, reicht nicht aus. Vielmehr muss es sich auch tatsächlich nach geistigem Inhalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion oder Religionsge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umfang

Rz. 53 Wie bei der Jahresabschlussprüfung umfasst die Prüfung des Konzernabschlusses die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bzgl. der für den Konzernabschluss relevanten Aufstellungsvorschriften. Dies sind für einen HGB-Konzernabschluss in erster Linie die §§ 290–314 HGB sowie ggf. ergänzende Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung des MU. Die Prüfung des Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.3.1 Rasse und ethnische Herkunft

Der Begriff Rasse ist schwer zu bestimmen. Es besteht ein gewisser Widerspruch, da niemand einen anderen wegen dessen "Rasse" benachteiligen kann, weil es beim Menschen keine unterschiedlichen Rassen gibt. Teilweise wird daher dafür plädiert, den Wortlaut zu ändern, beispielsweise in "aus rassistischen Motiven".[1] Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse liegt jedenfalls u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Prüfungsurteile

Rz. 129 Bei der Nennung des geprüften Unternehmens ist die Firma des MU, das den Konzernabschluss aufstellt, anzugeben. Die Beschreibung des Prüfungsgegenstands erfolgt durch Hinweis auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, anstelle Jahresabschluss und Lagebericht. Die Bestandteile des Konzernabschlusses sind zu nennen, d. h. gem. § 297 Abs. 1 HGB Konzernbilanz, Konz...mehr

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Konfliktmanagement / 6.2 ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution)

Erscheinen die Möglichkeiten mediativer Gesprächsführung als nicht zielführend, kann auf verschiedene ADR-Verfahren zurückgegriffen werden. Alternative Dispute Resolution ist der Oberbegriff für Streitbeilegungsverfahren außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit. Spätestens seit in Kraft treten des Mediationsgesetzes überzeugt diese Grenzziehung zwischen ADR-Verfahren und ge...mehr

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Konfliktmanagement / 6.1 Mediative Gesprächsführung

Geht es darum, die Entstehung von Konflikten bestmöglich zu verhindern oder auf einer niedrigen Eskalationsstufe zu bearbeiten, bietet sich ein mediativ geführtes Gespräch an. Mediative Gesprächsführung Schritt: Gesprächsrahmen festlegen Schritt: Gesprächsthema benennen Schritt: Wechselseitige Interessen herausarbeiten und Entscheidungskriterien benennen Schritt: Ergebnisse/Lösun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Freiwillige Abschlussprüfungen

Rz. 182 Freiwillige Abschlussprüfungen werden aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder satzungsmäßiger Vorgaben, vertraglicher Vereinbarungen mit Kreditgebern, Vorgaben eines zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten MU oder sonstiger Gründe beauftragt. Der Anwendungsbereich betrifft z. B.: KapG/KapCoGes, die als klein i. S. v. § 267 HGB einzustufen sind, Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Feststellungen aus der Erweiterung des Prüfungsauftrags

Rz. 140 Soweit der Prüfungsauftrag aufgrund gesellschaftsvertraglicher bzw. satzungsmäßiger Regelung oder aufgrund freiwilliger Beauftragung erweitert ist und sich diese Erweiterung nicht auf den Jahresabschluss oder Lagebericht bezieht, ist über das Ergebnis dieser Erweiterung in einem separaten Abschnitt des Prüfungsberichts zu berichten.[1] Über diejenigen Erweiterungen de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erklärung der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils (Abs. 5)

Rz. 95 Neben der Versagung aufgrund von Einwendungen kann es in bestimmten Fällen vorkommen, dass der Bestätigungsvermerk versagt werden muss, da nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben. In diesem Fall der Versagung aufgrund eines Prüfungshemmnisses werden die Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 77 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 20) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts bzw. auf einen sonstigen Sachverhalt (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 105 Die in § 322 Abs. 2 Satz 2 HGB enthaltene Anforderung nach einer allgemein verständlichen und problemorientierten Beurteilung wird ergänzt durch Abs. 3 Satz 2, wonach der Abschlussprüfer zusätzliche Hinweise auf Umstände aufnehmen kann, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte. Mit diesen Regelungen wollte der Gesetzgeber dem Abschlussprüfer die Abkehr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mutterunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft

Rz. 10 Die bei kleinen KapG vorgesehene Trennung zwischen der Verpflichtung zur Aufstellung des Abschlusses und dessen Prüfungspflicht ist der Konzernrechnungslegung fremd. Daher kann bei der Abgrenzung der prüfungspflichtigen Konzerne auf die §§ 290–293 HGB verwiesen werden. Ist ein MU zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, muss dieser geprüft werden. Die Pr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Versagungsvermerk (Abs. 4 Satz 1 2. Alt.)

Rz. 89 Der Bestätigungsvermerk ist zu versagen, wenn aufgrund der zu erhebenden Einwendungen ein Positivbefund zur Rechnungslegung insg. nicht möglich ist (nicht positive Gesamtaussage).[1] Dieser Fall tritt auf, wenn wesentliche Beanstandungen gegen den Jahresabschluss zu erheben sind, die sich auf diesen als Ganzen auswirken und so bedeutend und zahlreich sind, dass nach d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begriff

Rz. 58 § 322 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass der Bestätigungsvermerk einzuschränken oder zu versagen ist, wenn Einwendungen bestehen. Es werden darunter Beanstandungen verstanden, die sich i. R. d. Prüfungsdurchführung gegen die Rechnungslegung (Abschluss und Lagebericht) und ggf. einen sonstigen Prüfungsgegenstand (Rz 27) ergeben haben und bis zur Beendigung der Abschlussprüf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Sonstige Dritte

Rz. 86 Die Regelungen des § 323 HGB stellen abschließend die Haftung des Abschlussprüfers aus dem Prüfungsvertrag ggü. dem Auftraggeber und verbundenen Unt bei Pflichtprüfungen dar.[1] Eine Ausweitung der Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 HGB im Weg der Auslegung oder eines Analogieschlusses auf Dritte ist nicht möglich.[2] § 323 HGB entfaltet aber auch keine allgemeine...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4 Abgrenzung

2.4.1 Wohnmobile Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2b KraftStG richtet sich die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Nach dem vom KBA herausgegeben Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2 Pkw: Abgrenzung der Fahrzeugart

2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Bei Betrachtung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften: § 1 Abs. 2 StVG und zur Abgrenzung § 1 Abs. 3 StVG, § 4 Abs. 4 S. 1 PBefG, § 2 Nr. 1 FZV – Kraftfahrzeug, § 2 Nr. 2 FZV Anhänger, § 2...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 5 Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften

Keine Arbeitgeberdarlehen sind Abschlagszahlungen oder Vorschüsse, die der Arbeitgeber ausbezahlt. Beim Vorschuss ist das Arbeitsentgelt, das vorzeitig ausgezahlt wird, noch nicht fällig geworden. Bei der Abschlagszahlung ist es bereits fällig, wird aber nur teilweise ausbezahlt. Sowohl beim Vorschuss als auch bei der Abschlagszahlung ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmer...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.3 Trikes und Quads

Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge – Quads, Buggys,Trikes und ähnliche Fahrzeuge – fallen unter den Begriff der Leichtfahrzeuge. Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung ist besonders geregelt. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hatte der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Bes...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.2 Kranken- und Leichenwagen

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2c KraftStG sind auch für die Einstufung in die Fahrzeug- bzw. Aufbauarten Kranken- oder Leichenwagen nach § 2 Abs. 2 KraftStG die Beurteilungen der Zulassungsbehörden maßgebend; zur Wirkung und Dokumentation[1]. Ausweislich des Verzeichnisse zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[2] hande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gemeinnützigkeit

Rz. 41 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.1 Wohnmobile

Nach dem Wegfall der ergänzenden Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2b KraftStG richtet sich die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil ausschließlich nach der Beurteilung durch die Zulassungsbehörden. Nach dem vom KBA herausgegeben Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern[1] werden Wohnmobile als Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G (Gelände) ausge...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Bei Betrachtung der einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften: § 1 Abs. 2 StVG und zur Abgrenzung § 1 Abs. 3 StVG, § 4 Abs. 4 S. 1 PBefG, § 2 Nr. 1 FZV – Kraftfahrzeug, § 2 Nr. 2 FZV Anhänger, § 2 Nr. 3 FZV Fahrzeug kristallisiert s...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig.[1] Die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugklasse wird von den Verkehrsbehörden in der nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV ausgefertigten...mehr