Fachbeiträge & Kommentare zu Abmahnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.3 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.3.1 Mieter

Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Treppenhaus. Auch...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.3 Verzug mit Kautionsraten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nach der Bestimmung des § 569 Abs. 2a BGB auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietsicherheit bzw. Kaution in Höhe der 2-fachen Monatsmiete in Verzug ist. Dem Mieter muss keine Zahlungsfrist gesetzt werden. Haben Vermieter und Mieter also eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Monatsgrundmi...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.2 Betreuer

Entsprechendes gilt dann, wenn die Betreuung angeordnet ist.mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.3 Abmahnungsempfänger

1.3.1 Mieter Die Abmahnung muss stets gegenüber dem Mieter erklärt werden. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen Fälle, in denen die Störung von einem nicht am Mietverhältnis beteiligten Dritten ausgeht. Lärmintensiver Besuch Der Mieter lädt regelmäßig zur Skatrunde in seine Wohnung. Nach reichlich Alkoholgenuss krakeelen und stolpern die Skatbrüder nachts durchs Trep...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1 Grundsätze

1.1 Wesen der Abmahnung Zunächst einmal dient die Abmahnung dem Schutz des Mieters. Dieser soll vor einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung geschützt werden, indem ihm sein Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Ihm wird durch die Abmahnung die Möglichkeit gegeben, sein Verhalten zu ändern. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine einseitige und empfangsb...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2 Abmahnungsberechtigte

1.2.1 Vermieter Zur Abmahnung ist in erster Linie der Vermieter berechtigt. Handelt es sich auf Vermieterseite um mehrere Personen (z. B. vermietendes Ehepaar), so muss die Abmahnung von allen Vermietern erklärt werden.[1] Erwerber erst mit Eintragung im Grundbuch Der Erwerber einer Wohnung kann erst dann aus eigenem Recht abmahnen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetra...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.2 Bevollmächtigter

1.2.2.1 Verwalter Der Vermieter kann seinen Verwalter mit der Abmahnung des Mieters beauftragen und hierzu bevollmächtigen. Aus der Abmahnung des Verwalters muss sich eindeutig ergeben, dass diese im Namen des Vermieters erfolgt. Musterschreiben: Abmahnung des Mieters durch Verwalter Herr/Frau/Firma _______________ (Name des Mieters) _______________ (Anschrift) _______________ Mie...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.6.1 Berufliche, freiberufliche oder gewerbliche Nutzung

Bei einer Nutzung der Wohnung zu beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Zwecken ist allerdings zu beachten, dass eine berufliche Tätigkeit ohne Außenwirkung durchaus noch unter den Begriff des "Wohnens" fällt und somit ohne Weiteres zulässig ist. Einer Erlaubnis des Vermieters bedarf es also nicht. Erlaubnisfrei ist z. B. die Unterrichtsvorbereitung des Lehrers, die Te...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 4.3.1 Verzug für 2 aufeinanderfolgende Termine

Zunächst ist der Vermieter auch ohne Abmahnung zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Miete in Verzug ist. Verzug bei 2 aufeinanderfolgenden Terminen Nach der gesetzlichen Regelung des § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat die Miete f...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.5 Rauchen

Wird das Rauchen in der Wohnung nicht mittels Individualvereinbarung ausgeschlossen, was grundsätzlich möglich ist[1], darf der Mieter in der Wohnung rauchen – und dies auch exzessiv. Grundsätzlich gehört Rauchen nämlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache,[2] auch übermäßiges.[3] Er hat allerdings einfache und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, sodass es nicht zu Stör...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 3.2.2.2 Vermüllung/Verwahrlosung

Vermüllung bzw. Vernachlässigung der Wohnung stellen Vermieter vor nicht unerhebliche Probleme, da meist eine psychische Störung des Mieters für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist. Zu denken ist weiter an (Sucht-)Kranke oder Mieter, die aufgrund fortgeschrittenen Alters körperlich nicht mehr in der Lage sind, für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Gehen insbesondere au...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3 Dritte

Dritte sind stets abmahnungsberechtigt, wenn der Vermieter nicht selbst abmahnen kann, weil ihm die Befugnis hierzu fehlt. 1.2.3.1 Insolvenzverwalter Ist über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Wohnung oder das Haus nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben, dann ist er statt des insolventen Vermieters zur Abmahnung be...mehr

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Abmahnung im Mietrecht / 1.2.3.3 Nachlassverwalter/Testamentsvollstrecker

Wiederum Entsprechendes gilt, wenn über den Nachlass des verstorbenen Vermieters die Nachlassverwaltung angeordnet ist oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist. Keine Vollmacht des Vermieters erforderlich Sowohl im Fall der Insolvenz, der angeordneten Betreuung oder der Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung ist eine Vermietervollmacht nicht erforderlich. Es feh...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2.1 Grundsätze

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 543 Abs. 3 BGB ist die Kündigung entweder erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abmahnung erforderlich Eine Abmahnung ist stets erforderlich bei unpünktlicher Zahlung[1] Gefährdung der Mietsache[2] Vermüllung/Verwahrlosung[3] Ausübung der Prostitution[4] Lärmbelästi...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.35 Unpünktliche Mietzahlung

Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Vor einer Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist der Mieter jedoch zwingend abzumahnen. Im Übrigen lassen sich die Fälle der unpünktlichen Mietzahlung nur schwer schematisie...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 7.5.3 Muster: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung

Das nachfolgende Muster einer Räumungsklage hat eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters und massiver Störung des Hausfriedens zum Inhalt. Musterschreiben: Räumungsklage wegen sonstiger Pflichtverletzung Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf der Frau Martina May, Mohrenstraße 9...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.5 Bedrohung

Egal, ob sich eine Bedrohung gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richtet, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses in aller Regel ohne vorherige Abmahnung berechtigt.[1] Freilich muss gerade die Bedrohung natürlich ernst zu nehmen sein. Praxis-Beispiel Das Wahndelikt "Droht" der Mieter mit der Sprengu...mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.1.4.2 Unpünktliche Zahlung

Selbstverständlich muss sich der Vermieter auch unpünktliche Zahlungen seines Mieters nicht gefallen lassen. Hier bedarf es aber einer vorausgegangenen Abmahnung.[1] Bei einer einmaligen, nur um einen einzigen Tag verspäteten Zahlung der Miete nach Abmahnung handelt es sich um einen Bagatellfall, der auch eine ordentliche Kündigung nicht rechtfertigt.[2] Anders verhält sich ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.29 Stromdiebstahl

Gründe für einen Stromdiebstahl durch den Mieter kann es viele geben: Zunächst einmal kann die Tat Ausdruck eines Sparsamkeitswahns sein. In vielen Fällen hat schlicht der Stromversorger die weitere Belieferung wegen Zahlungsrückständen eingestellt. Ggf. wurde der Mieter auch Opfer einer Versorgungssperre des Vermieters. In aller Regel bedienen sich die Mieter der Steckdosen im ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.1.1 Formalbeleidigung

Grobe Formalbeleidigungen muss sich der Vermieter nicht gefallen lassen. Sie rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Bezeichnet der Mieter seinen Vermieter als "promovierten Arsch", rechtfertigt dies auch ohne vorangegangene Abmahnung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies insb...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.25 Sachbeschädigung

Die mutwillige Beschädigung von Einrichtungen im Bereich der Wohnanlage stellt einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung dar. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es bereits deshalb nicht, weil dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, dass weitere Schäden verursacht werden.[1] Eine erhebliche Sachbeschädigung des Mieters rechtfertigt aber dann weder eine frist...mehr

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Zahlungsverzug des Mieters / 2 Verzug des Mieters

Der Mieter kommt, wenn er nicht termingerecht zahlt, ohne Mahnung in Verzug.[1] Keine Abmahnung nötig Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf daher grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung.[2] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anlass einer fristlosen Kü...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.31 Tätlichkeiten

Tätlichkeiten des Mieters, egal ob sie sich gegen den Vermieter, andere Mieter, Bedienstete des Vermieters oder auch Nachbarn richten, berechtigen den Vermieter in aller Regel ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Ein Vermieter muss in der Lage sein, u. a. einen Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten in seinem Haus zu beauftragen,...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2.3 Abmahnschreiben

Musterschreiben: Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung und Lärms (§ 573 BGB)[1] Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Abmahnung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung und ruhestörenden Lärms Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________, als Vermieter Ihrer Wohnung habe ich festgestellt, dass Sie Ihre Miete ständig unpünktlich zahlen, ständig übermäßig...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.33 Tierhaltung

Ob die Tierhaltung grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört und welche Tiere gehalten werden dürfen, richtet sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Mietvertragsparteien. Ein formularmäßiger Ausschluss jeglicher Tierhaltung – also einschließlich Kleintieren – ist gemäß § 307 BGB unwirksam.[1] Zu Kleintieren zählen Zierfische, E...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 2.2 Vergleichbare Pflichtverletzung

Bedarf es vor der Kündigung einer Abmahnung, ist dringend zu beachten, dass lediglich eine erneute vergleichbare Pflichtverletzung zur Kündigung berechtigt. Praxis-Beispiel Keine Vergleichbarkeit Der Mieter zahlt wiederholt die Miete unpünktlich. Der Vermieter mahnt ihn entsprechend ab. Der Mieter zahlt seither pünktlich, hört nunmehr aber bis in die Nachtstunden überlaut Musi...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.21.1 "Erwachsenen"-Lärm

Kommt es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, selbst wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis bereits seit 35 Jahren ungestört verlief.[1] Auch wiederholt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 1 Pflichtverstöße dokumentiert?

Von erheblicher Bedeutung ist die lückenlose Dokumentation der Pflichtverstöße des Mieters. Im Fall der Fälle, also im gerichtlichen Verfahren, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Grund seiner Abmahnung und Kündigung.[1] Seiner Darlegungslast kann er nur dann genügen, wenn er den Vertragsverstoß exakt nach Art und Zeitpunkt beschreiben kann. Im Rahmen ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.32 Taubenfüttern

Der Vermieter ist berechtigt, ein Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz wiederholter Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung heraus nicht unterlässt. Das an 7 Tagen pro Woche mehrmals tägliche Füttern von Tauben durch den Mieter trotz mehrfacher Abmahnung stellt jedenfalls eine erhebliche nachhaltige Pflichtverletzung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 3.2 Ordentliche Kündigung

Eine wichtige Reaktionsmöglichkeit des Arbeitgebers auf Betriebskriminalität stellt die ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers dar. Sofern der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gegeben ist, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG die verhaltensbedingte Kündigung dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die im Verhalten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.36 Unerlaubte Untervermietung

Die unerlaubte Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung der Wohnung stellt auch dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung hat. Allerdings fehlt es in derartigen Fällen regelmäßig am wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung.[1] Auch die Frage, ob eine ordentliche Kündigung in einem derartigen Fall in Betracht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertragswidriger Gebrauch d... / 1 Vertragszweck

Je allgemeiner der Vertrag gehalten ist, desto freier ist der Mieter in der Möglichkeit der Nutzung der Räume. Es ist zu empfehlen, den Vertragszweck eindeutig festzulegen. Ist z. B. ein Ladenlokal vermietet, darf der Mieter dort nicht eine Gaststätte oder einen Stehimbiss betreiben.[1] Auch im Fall einer Geschäftserweiterung ist eine Interessenabwägung erforderlich. Hinweis R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Räumung von Mieträumen geri... / 4 Liegt eine wirksame Kündigung vor?

Eine Räumungsklage ist von vornherein aussichtslos, wenn bereits die Kündigung unwirksam ist, erforderliche Abmahnungen nicht erfolgt sind oder aber Abmahnung und/oder Kündigung dem Mieter nicht zugegangen sind. All diese Aspekte werden im Rahmen eines Räumungsrechtsstreits geprüft. 4.1 Kündigungsgrund vorhanden? Von ganz erheblicher Bedeutung im Hinblick auf die Erhebung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietkaution / 1.3.2 Kündigung

Sind die Voraussetzungen des § 569 Abs. 2a BGB erfüllt, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Nach vorerwähnter Bestimmung liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 BGB in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der der zweifachen Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.27 Sperrmüll

Nach vorangegangener Abmahnung kann auch einem psychisch kranken Mieter gekündigt werden, der sperriges Gerümpel wie Matratzen, Einkaufswagen und Müll in großem Umfang auf Gemeinschaftsflächen innerhalb und außerhalb des Hauses lagert.[1] Auch ein Kfz-Stellplatz dient nicht zur dauerhaften Lagerung eines abgemeldeten und nicht fahrbereiten Kraftfahrzeugs.[2] Auch hier kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.12 Drogenhandel

Betreibt der Mieter im Mietobjekt oder in der Wohnanlage Drogenhandel, berechtigt dies den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung.[1] Im Einzelfall kann es sogar ausreichen, dass der Mieter in der Wohnung Drogen lediglich aufbewahrt. Die Benutzung einer Mietwohnung als Umschlags- und Lagerplatz für umfangreich...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.21.2 Kinderlärm

Kinderlärm ist als Ausprägung sozialüblichen Verhaltens zwar nicht grenzenlos, aber in großzügigem Maß zu dulden. Freilich müssen die Eltern erzieherisch auf ihre Kinder einwirken, um übermäßige Lärmentwicklungen zu verhindern.[1] Andere Mieter können grundsätzlich nicht erwarten oder davon ausgehen, dass ein Mehrparteienhaus per se kinderlos zu sein hat.[2] Handelt es sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Überbelegung / 2 Rechtsfolgen

Überbelegung kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein, wenn sie trotz Abmahnung weiterhin vorliegt. Eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB wegen Überbelegung der Wohnung setzt neben der Abmahnung eine erhebliche, durch die Überbelegung verursachte Verletzung der Vermieterrechte voraus. Diese ergibt sich entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe[1] jedoch nicht zwingend ...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.1 Mitarbeiter/Beauftragte des Vermieters

Die Bezeichnung von Mitarbeitern des Vermieters als "faul" und "talentfreie Abrissbirne" soll, soweit sich der Mieter durch Lärm infolge von Arbeiten an der Gartenanlage gestört fühlt, weder eine außerordentliche, noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.[1] Die Bezeichnung der Objektbetreuerin als "fette Kaugummidrecksau" und "dreckige Schweinedrecksau" rechtfertigt min...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.3 Beleidigung anderer Mieter/Hausbewohner

Grundsätzlich steht auch die außerordentliche fristlose Kündigung im Raum, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner beleidigt.[1] Im Übrigen aber kommt es auch hier auf den Einzelfall an: Hat der Ton zwischen den Mietern ohnehin einen vulgären Einschlag, kommt eine Kündigung – auch nach vorhergehender Abmahnung – bei vulgären Beschimpfungen der Nachbarfamilie dann nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.28.1 Unbegründete Strafanzeige

Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Mieter wissentlich oder leichtfertig eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter erstattet. Praxis-Beispiel Unbegründeter Betrugsvorwurf Unterstellt der Mieter dem Vermieter, ohne Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten zu haben, eine B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.6.2.2 Verwandte des Vermieters

Beleidigt der Mieter Verwandte des Vermieters, soll ein Kündigungsgrund nicht vorliegen, wenn die Verwandten nicht im selben Haus wohnen.[1] Wohnen sie im selben Haus, dürfte in aller Regel eine außerordentliche fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 3 Arbeitsrechtliche Konsequenzen von Straftaten

Dem Arbeitgeber stehen als Reaktion auf begangene Straftaten seiner Arbeitnehmer verschiedene Wege offen, die unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegen: Abmahnung, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Betriebsbuße. 3.1 Abmahnung Der Arbeitgeber kann grundsätzlich bei der Ahndung von Straftaten im Betrieb eine Abmahnung gegen den betroffenen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.20 Kaution, Nichtzahlung

Nach der Bestimmung des § 551 BGB kann der Vermieter von seinem Mieter die Leistung einer Mietsicherheit verlangen – und dies grundsätzlich auch formularvertraglich. § 551 Abs. 2 BGB regelt, dass der Mieter zu 3 gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die 1. Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren dann jeweils mit den nächsten beiden M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 8 Muster einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

Musterschreiben: Außerordentliche fristlose Kündigung Herrn/Frau/Firma __________________ __________________ __________________ Mietverhältnis Bahnhofplatz 10, 2. Obergeschoss in 82139 Starnberg Hier: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen nachhaltig erheblicher Störung des Hausfriedens Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________, leider sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.17 Grillen

Untersagt die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon, so kann nach erfolgter Abmahnung eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.[1] Im Übrigen ist dem Mieter jedoch gelegentliches Grillen auf dem Balkon erlaubt.[2]mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 7.2.2 Angabe der Kündigungsgründe

Die Angabe der Kündigungsgründe ist auch bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 569 Abs. 4 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung. Enthält die Kündigung keine Gründe, ist sie unwirksam. Auch wenn an die Begründung einer Kündigung keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen zu stellen sind, ist der der Kündigung zugrunde liegende G...mehr