Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.10 Sondervorschriften für Jugendliche

Jugendlichen ist ohne Entgeltausfall außerdem Freizeit zu gewähren: für den Arztbesuch zum Zweck der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen[1], für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für den letzten Arbeitstag vor einer Abschlussprüfung[2] und für den Besuch der Berufsschule .[3] Die Freizeit zum Berufsschulbesuch ist auch Personen zu gewähren, die über...mehr

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Kindergeld / 8.15 Ende der Berufsausbildung

Mit dem maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses der Berufsausbildung endet die Berücksichtigungsmöglichkeit als Kind in Berufsausbildung. Das Kind ist jedoch noch für den Kalendermonat zu berücksichtigen, in dem es sich mindestens einen Tag in Berufsausbildung befand. Die Berufsausbildung ist dann abgeschlossen, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es befähi...mehr

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Kindergeld / 8.4 Private Vorbereitungen

Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung[1] – als Berufsausbildung anzusehen.[2] Der Besuch eines Abitur-Fernlehrgangs[3] stellt Berufsausbildung dar, wenn sich das Kind ernsthaft bemüht, das Lehrgangsziel zu erreichen.[4] Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf die Abiturprüfung im Rahmen eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Kindergeld / 8.8 Weite Auslegung des Begriffs Berufsausbildung

Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG[1] befindet sich ein volljähriges Kind, das eine Bibelschule besucht, um Diakonin im freikirchlichen Bereich zu werden, in Berufsausbildung. Ein Kind, das an einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme für Sozialhilfeempfänger nach § 16 Abs. 3 SGB II teilnimmt, kann sich in Berufsausbildung befinden, auch wenn im Rahmen dieser Ma...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2024 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 5.1.2 Merkmale der erstmaligen Berufsausbildung

Die Berufsausbildung ist als erstmalige Berufsausbildung anzusehen, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium vorausgegangen ist.[1] Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind grundsätzlich abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Kriterien zum Abschluss ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.11.1 Gegenstand der Prüfung

Nach § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nebst Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie einen internationalen Einzelabschluss. Zu prüfen ist, ob die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und eventuellen Satzungsbestimmungen steht. Die Prüfung überschneide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 7 Beendigung

Die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses tritt automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungsdauer ein.[1] Achtung Verlängerung bei späterer Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Das Ausbildungsverhältnis verlängert sich grundsätzlich nicht über die vereinbarte Zeit hinaus bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, wenn diese erst s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung / 5.3.2 Werbungskostenabzug

Aufwendungen für die zweite Ausbildung sind (vorweggenommene) Werbungskosten[1], wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat. Allerdings muss eine geordnete Erstausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt worden sein.[2] [3]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.9 Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 AktG ist eine Sonderbestimmung, die nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, also solche Gesellschaften, deren Aktien gem. § 3 Abs. 2 AktG an einem Markt gehandelt werden, der staatlich überwacht und geregelt ist. Bei diesen Gesellschaften haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 6 Wie hat die Prüfung zu erfolgen?

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von Abschlussprüfer, Abschlussprüfungsbericht u. s. w. statt nur Prüfung gesprochen. Die Abschlussprüfung soll in den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.2 Dauer der Ausbildung

Eine Erstausbildung – in deren Folge der Werbungskostenabzug möglich ist – wird nur anerkannt, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird.[1] Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.2.1 Kindergeldanspruch bei erstmaliger Berufsausbildung/Erststudium

Seit 1.1.2012 besteht Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung/ein Erststudium absolviert. Das Kind wird also bis zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums ohne weitere Voraussetzungen bei der Kindergeldgewährung berücksichtigt. Hinweis Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes nicht er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 1 Abzugsverbot

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nicht als Werbungskosten, sondern höchstens bis zu 6.000 EUR als Sonderausgaben abziehbar.[1] Bedeutsam wird die Zuordnung zu den Ausbildungskosten insbesondere, wenn die Kosten im Kalenderjahr 6.000 EUR übersteigen, keine Einnahmen zu besteuern sind ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 2.3.2 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen: Teilnehmer von Seminaren und Konferenzen, Teilnehmer von Geschäftsreisen, wenn keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark besteht, Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschluss / Abschlussprüfung, wenn die Tätigkeit weniger als 8 Tage andauert, Konzerninterne Entsendungen bis zu 8 Tage, Kabotage-Fahrten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / 1.2 Abgrenzung Erststudium/erstmalige Berufsausbildung

Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt.[1] Bei diesen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung. Denn das Erlernen der Grundlagen eines Berufs dient dem Erwerb einer selbstständigen und gesicherten Position im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.2.1 Umfang der Pflichten bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Kapitalgesellschaften, die am Stichtag nicht zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter haben, dazu verpflichtet, die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Dies bedeutet insbesondere,[2] dass: der Jahresabschluss grundsätzlich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht.[3] der Jahresabschl...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.1 Begriff und Zweck der Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung wird mit § 297 Abs. 1 HGB als Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses bereits seit ca. 20 Jahren gefordert,[1] um den Adressaten einen einfacheren Überblick über die Veränderungen des Konzerneigenkapitals in der Periode zu gewähren.[2] Neben dem Begriff der Eigenkapitalveränderungsrechnung findet sich auch der Begriff Eigenkapital...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 1.2.3 Ausnahme von der Anwendung der ergänzenden Bestimmungen

Ausnahmsweise keine Anwendung finden die Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach § 264b HGB [1] für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, wenn: die Gesellschaft in den Konzernabschluss und Konzernanlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters[2] oder eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen W...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 International Standards on Auditing-Anwendung (Abs. 5)

Rz. 145 § 317 Abs. 5 HGB dient der Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 der Abschlussprüferrichtlinie,[1] nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Abschlussprüfer zu verpflichten haben, die nach Art. 48 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie von der EU übernommenen internationalen Prüfungsstandards bei der Durchführung von Abschlussprüfungen anzuwenden. Entsprechend diesen Vorgaben weist A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 317 HGB regelt Gegenstand und Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung. Die Vorschrift legt die Durchführung der Abschlussprüfung fest bzw. welche Anforderungen an die Verrichtung der Prüfung gestellt werden. Der Zweck der Vorschrift liegt somit in der Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung. Aus theoretischer Sicht dient eine Abschlussprüfung i. S. v. § 317...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Gegenstand, Art und Umfang (Abs. 3)

Rz. 81 Abs. 3 der Vorschrift verpflichtet den Abschlussprüfer, in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Abschlussprüfung zu erläutern. Darüber hinaus ist im Prüfungsbericht auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Aufgrund der Adressatenausrichtung des Prüfungsberichts sind hier zur Schaffung einer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 26 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert somi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Prüfungsauftrag und Erklärung der Unabhängigkeit (Abs. 4a)

Rz. 42 § 321 HGB verlangt keine Angaben zum Prüfungsauftrag. Gleichwohl sind sie aus dem Grundsatz der Klarheit abzuleiten. Die berufsständischen Vorgaben sehen in dem Abschnitt Prüfungsauftrag regelmäßig Angaben vor zu:[1] Adressierung des Prüfungsberichts, Firma und Sitz des geprüften Unternehmens, Abschlussstichtag (bei Rumpfgeschäftsjahren Beginn und Ende), Hinweis darauf, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Freiwillige Prüfungen

Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen geltenden Regelungen analog zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rz. 11 § 324 HGB steht weiterhin im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Recht. Auch wenn ein Prüfungsausschuss eingerichtet ist, ist der Aufsichtsrat nicht dazu verpflichtet, die für einen Prüfungsausschuss empfohlenen Aufgaben in vollem Umfang an den Prüfungsausschuss weiterzugeben. Die in Art. 39 der Abschlussprüferrichtlinie formulierten Aufgaben können auch von einem A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ESEF-Prüfung für Inlandsemittenten (Abs. 3a)

Rz. 124 Der durch das ESEF-UmsG[1] vom 12.8.2020 neu geschaffene Abs. 3a[2] sieht eine Erweiterung der Abschlussprüfung von Inlandsemittenten vor. Danach hat der Abschlussprüfer bzw. Konzernabschlussprüfer i. R. d. Prüfung auch zu beurteilen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahres- bzw. Konzernabschlusses und die für Zwecke der Off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Kündigungsgrund

Rz. 81 Der AP kann den Prüfungsauftrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm die Fortsetzung seiner Tätigkeit nicht zugemutet werden kann. Rz. 82 Persönliche Differenzen zwischen AP und prüfungspflichtigem Unt berechtigen i. d. R. nicht zur Kündigung.[1] Rz. 83 Sachliche Differenzen über die zutreffende Beurteilung des Prüfungsobjekts sind ebenfalls kein zulässiger Kündigungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der prüfungspflichtigen Ges., dem Abschlussprüfer den zu prüfenden Jahresabschluss und Lagebericht unverzüglich vorzulegen. Die unverzügliche Vorlage, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), gründet auf der Vorstellung, dass zunächst die gesetzlichen Vertreter Jahresabschluss und Lagebericht aufs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unparteilichkeit

Rz. 41 Die Abschlussprüfung dient insb. dem öffentlichen Interesse. Daher bestimmt § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass eine Abschlussprüfung unparteiisch durchzuführen ist, womit v.a. gemeint ist, dass der Abschlussprüfer nicht allein die Interessen der zu prüfenden Ges. und deren Organe im Auge haben darf.[1] Rz. 42 § 28 BS WP/vBP stellt klar, dass Unparteilichkeit bedeutet, keine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Aufklärungen und Nachweise (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 22 Das Prüfungsrecht wird durch Abs. 2 Satz 1 ergänzt, mit dem die gesetzlichen Vertreter zur aktiven Unterstützung des Abschlussprüfers verpflichtet werden. Unter Aufklärungen sind insb. Auskünfte, Erklärungen und Begründungen zu verstehen.[1] Auch wenn das Gesetz nur von den gesetzlichen Vertretern spricht, fallen hierunter nach h. M. auch die von diesen beauftragten M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Umfang des Einsichtsrechts (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das Einsichtsrecht bezieht sich auf die Prüfungsberichte der letzten drei Gj. Hierbei kommen aber nur Prüfungsberichte in Betracht, bei denen es sich um die Berichterstattung über eine gesetzliche Abschlussprüfung handelt. Soweit wegen Unterschreitens der Größenkriterien gem. § 267 HGB keine Prüfungspflicht bestand, aber dennoch eine (freiwillige) Abschlussprüfung dur...mehr