Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rz. 3 Eine KapG ist nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen jeweils mind. zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschreitet. Im Fall einer Umwandlung oder Neugründung besteht die Prüfungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag nach einer solchen Maßnahme, sofern die erforderlichen Größenmerkmale gegeben sind...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mutterunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft

Rz. 10 Die bei kleinen KapG vorgesehene Trennung zwischen der Verpflichtung zur Aufstellung des Abschlusses und dessen Prüfungspflicht ist der Konzernrechnungslegung fremd. Daher kann bei der Abgrenzung der prüfungspflichtigen Konzerne auf die §§ 290–293 HGB verwiesen werden. Ist ein MU zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, muss dieser geprüft werden. Die Pr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Nachtragsprüfungen (Abs. 3)

Rz. 38 Bei Änderungen eines bereits geprüften Jahresabschlusses, IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB oder Konzernabschlusses respektive Lageberichts oder Konzernlageberichts hat eine erneute Prüfung stattzufinden, soweit es die Änderungen erfordern (§ 316 Abs. 3 Satz 1 HGB). Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist gem. § 316 Abs. 3 Satz 2 HGB zu berichten. Rz. 39...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Schriftlichkeit

Rz. 26 Der Prüfungsbericht ist gem. Abs. 1 Satz 1 schriftlich zu erstatten. Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Abschlussprüfer darüber bereits in anderer Form (z. B. i. R. d. Berichterstattung an den Aufsichtsrat[1]) berichtet hat.[2] Die Berichterstattung im Prüfungsbericht darf nicht im Widerspruch zu der mü...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 4.3 Begleitung der Abschlussprüfung

Während der laufenden Abschlussprüfung wird der Abschlussersteller i. d. R. als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Bei Nachfragen hat die saubere Dokumentation der laufenden Arbeiten sowie der direkten Erstellungsarbeiten immense Bedeutung. Auch eine umfassende Vorbereitung macht sich bezahlt. Erstellt der Steuerberater den Jahresabschluss, kann er durch seine Dokumentati...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 4.2 Checkliste zur Vorbereitung der Abschlussprüfung

Um einen möglichst zügigen Fortgang der Abschlussprüfung zu ermöglichen, bietet es sich an, bereits bei Beginn der Prüfung eine Antwort auf die Fragen, die Abschlussprüfer in der Regel stellen, vorliegen zu haben. Dies erfordert zunächst, dass die Jahresabschlussunterlagen nebst Verträgen und weiteren Buchführungsunterlagen vollständig vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.1 Ziele und Aufgaben einer Abschlussprüfung

Ziel der Abschlussprüfung ist Folgendes: Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers sollen die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht bestätigen. Nach den Vorgaben des HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss sowie die Darstellung der...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6 Dokumentation der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung zu dokumentieren. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Prüfungsbericht [1] und der Bestätigungsvermerk. [2] Zudem sind Arbeitspapiere anzulegen. 3.6.1 Prüfungsbericht Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.2 Ablauf einer Abschlussprüfung

Die vom IDW vorgesehene Vorgehensweise für den Ablauf einer Abschlussprüfung ist damit grob zusammengefasst wie folgt: Verschaffung von Kenntnissen über das Unternehmen und sein wirtschaftliches und rechtliches Umfeld (IDW PS 230 bzw. ISA (DE) 300). Prüfung des Aufbaus und der Funktionsweise des internen Kontrollsystems des Unternehmens (IDW PS 240 bzw. ISA (DE) 315); hieraus ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3 Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung

3.1 Ziele und Aufgaben einer Abschlussprüfung Ziel der Abschlussprüfung ist Folgendes: Die Prüfungsaussagen des Abschlussprüfers sollen die Verlässlichkeit und damit die Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht bestätigen. Nach den Vorgaben des HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf ...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.3 Planung einer Abschlussprüfung

Planung bedeutet die gedankliche Vorwegnahme des wesentlichen Ablaufs der Prüfung in zeitlicher, sachlicher und personeller Hinsicht. Zudem sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgrund von berufsrechtlichen Vorgaben zu einer Gesamtplanung aller Aufträge verpflichtet, um einen effektiven und angemessenen Prüfungsablauf zu gewährleisten. Grundsätze der...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2 Gesetzliche und fachliche Grundlagen der Abschlussprüfung

2.1 Gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften hand...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 1 Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Der Abschlussprüfer wird im Lauf seiner Prüfungshandlungen nahezu stets Fragen an denjenigen haben, der den Jahresabschluss erstellt hat. Sind alle Tätigkeiten zur Abschlusserstellung sauber dokumentiert und ist die Abschlussprüfung gut vorbereitet, wird die zusätzliche Arbeit durch die Prüfung enorm erleichtert. Dies ermöglicht regelmäßig eine effektive Abschlussprüfung, di...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.2 Übersicht International Standards on Auditing, ISA (DE)

Die wichtigsten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ISA (DE) sind nunmehr:mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.4 Prüfung des internen Kontrollsystems

Von zentraler Bedeutung für die Durchführung einer Abschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz ist die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS). Ausführungen hierzu finden sich in IDW PS 261 (ISA (DE) 315), der jedoch recht abstrakt gehalten und für den unbefangenen Leser schwer verständlich ist. Dieser Bereich der Abschlussprüfung ist allerdings für den St...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.1 Prüfungsbericht

Die Abschlussprüfung wird nach außen im Prüfungsbericht dokumentiert. Nach § 321 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer in diesem schriftlich über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung zu berichten.[1] Zu den erforderlichen Angaben sowie zur Art der Darstellung von Einwendungen, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben, finden sich in § 321 HGB sowie in IDW PS 450 um...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.3 Sonstige Dokumentation

Eine sonstige Dokumentation der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgt vor allem in seinen Arbeitspapieren (IDW PS 460). Diese müssen so geartet sein, dass ein fachkundiger Dritter sich in angemessener Zeit einen Eindruck von dem Ablauf der Prüfung und den Schlussfolgerungen des Prüfers verschaffen kann. Zudem gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Management-Letters. In dies...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2.3 Übersicht Prüfungsstandards des IDW, IDW PS

Bestimmte Prüfungsstandards (PS) des IDW haben aber auch weiterhin ihre Bedeutung, da sie ausschließlich solche Themen betreffen, die sich aufgrund der Rechtslage in Deutschland ergeben. Hierzu sind insbesondere zu nennen:mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen

Der maßgebliche Standard für analytische Prüfungshandlungen ist IDW PS 312 (bzw. ISA (DE) 520). Analytische Prüfungshandlungen sind Plausibilitätsbeurteilungen von Zahlen und Trends. Der Prüfer vergleicht also etwa die Zahlen des zu prüfenden Jahres mit denen des Vorjahres, die erwirtschafteten Ergebnisse mit den Planzahlen oder aber das zu prüfende Unternehmen mit vergleich...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.6.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

2.2.1 Grundsätze der Abschlussprüfung Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilr...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5 Aussagebezogene Prüfungshandlungen

Auf der Grundlage der im Rahmen der Prüfung des IKS gewonnenen Kenntnisse führt der Abschlussprüfer sogenannte aussagebezogene Prüfungshandlungen durch. Diese stellen das Gegenteil von Systemprüfungen dar. Man unterscheidet im Rahmen der aussagebezogenen Prüfungshandlungen analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen. 3.5.1 Analytische Prüfungshandlungen Der maßgebli...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / Einführung

Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig i. S. v. § 316 HGB, ist es sinnvoll, dass der Abschlusserstel...mehr

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Jahresabschlussprüfung: Zus... / 3.5.2 Einzelfallprüfungen

Die Einzelfallprüfung ist die typische Prüfung, die Dritte von einem Abschlussprüfer gemeinhin erwarten. Hierbei schaut sich der Abschlussprüfer einen speziellen Einzelfall an, um dessen richtige Abbildung in der Rechnungslegung zu überprüfen. Tatsächlich dürfte dies, trotz der Vorgaben des IDW in Richtung auf Betonung der Systemprüfung, in der Praxis immer noch die wichtigs...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorgängerfassung regelte einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) und verbesserte Bedingungen zum Bezug von Kug für die betroffenen Arbeitnehmer. Im Verordnungswege wurden die Regelungen mehrmals, letztlich bis zum 31.12.2022 verlängert. Durch das Gesetz zur Anpassung der Verordnungsermächtigungen beim Kurzarbeitergeld und anderer Regelungen v. 19.10.2...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.2 Weiterbildungsprämie an Arbeitnehmer (§ 131a)

Rz. 5 Abs. 2 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 nach § 131a Abs. 3 zu zahlende Prämie in Höhe von 1.000 EUR nach Bestehen einer einschlägig geregelten Zwischenprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 1) und in Höhe von 1.500 EUR nach Bestehen der Abschlussprüfung (§ 131a Abs. 3 Nr. 2) an Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 456 Zwölft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, die von Regelungen durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 betroffen sind. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass § 87a Abs. 2 auch anzuwenden ist, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen hat und nach dem 30.6.2023 beendet worden ist. Die Regelung soll nach der Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.2 Abschlussprüfung in 2 Teilen

Nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 BBiG kann die Ausbildungsordnung auch auf die Zwischenprüfung verzichten und stattdessen eine Durchführung der Abschlussprüfung in 2 Teilen vorsehen. Praxis-Beispiel Abschlussprüfung in 2 Teilen So bestimmt etwa die BankkflAusbV[1]: § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunktmehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.2 Bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung (oder deren zweiter Teil[1]) nach dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer.[2] Der Zeitraum zwischen dem vorgesehenen Ende des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfung bleibt folglich auch unbezahlt. Findet die Abschlussprüfung oder deren zweiter Teil davor statt und wir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.3 Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis an sich ebenfalls mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann allerdings in einem solchen Fall gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, verlängert. Das Gesetz sieht für das Verlängerungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.3 Vorgehen gegen Nichtzulassung zur Abschlussprüfung

Wird der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, kann er dadurch in seinen Rechten verletzt sein. § 70 Abs. 1 VwGO sieht hier zunächst ein Widerspruchsverfahren vor. In einigen Bundesländern wurden Widerspruchsverfahren ganz oder für bestimmte Bereiche abgeschafft, sodass dort direkt binnen eines Monats[1] Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung

Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festzustellen. Wie sich der Ablauf der Prüfung gestaltet, oblie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Abschlussprüfung, Inhalt und Ablauf

5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.4 Vorgehen bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung

Gegen den Bescheid über eine nicht bestandene Abschlussprüfung steht der Rechtsweg offen und zwar unabhängig davon, ob es sich um den ersten Versuch oder um die erste oder zweite Wiederholungsprüfung handelte. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren[1] ist normalerweise die verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklage[2] die einschlägige Klageart.[3] Richtig kann auch sein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Das überragende Ziel aller Berufsausbildungen ist, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Hierfür ist i. d. R. eine Zwischenprüfung vorgesehen, bevor am Ende des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung auf dem Plan steht. Da die einzelnen Regelungen zum Prüfungswesen an unterschiedlichen Stellen normiert sind, soll dieser Beitrag einen Überblick über ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.2 Weiterarbeit gemäß § 24 BBiG

Die zentrale Ausnahme stellt § 24 BBiG dar. Die Vorschrift lautet: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." Diese Norm hat verwandte Vorschriften in § 625 BGB und § 15 Abs. 6 TzBfG. Damit die Rechtsfolge des A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.6 Beteiligung des Ausbildenden am Widerspruchs- und Klageverfahren

Der Ausbildende ist weder am Widerspruchs- noch am Klageverfahren zwangsläufig beteiligt. Gleichwohl kann er ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, dass der Auszubildende zur Prüfung zugelassen wird und diese auch besteht. Hat beispielsweise der Ausbildende die Anmeldefrist zur Prüfung versäumt, könnten ihm Schadensersatzansprüche vonseiten des Auszubildenden drohen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 1 Zwischenprüfung

Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist grundsätzlich eine Zwischenprüfung vorgesehen. Die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf hat die Rahmenbedingungen für die Zwischenprüfung zu regeln. Die Ausbildungsordnungen bestimmen beispielsweise, in welchem Zeitraum – bezogen auf den Ausbildungsmonat – die Zwischenprüfung stattzufinden hat und welche Gegenstände in ihr behandelt we...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 6 Bestandene Prüfung

Ist die Prüfung bestanden, ist dem Prüfling gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfungsordnungen sehen hier – soweit ersichtlich – ein standardisiertes Zeugnis vor. § 27 der Musterprüfungsordnung bestimmt detailliert die notwendigen Inhalte.[1] § 37 Abs. 3 BBiG enthält die Verpflichtung, dem Zeugnis auf Antrag eine englischsprachige und eine französi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.1 Grundlagen

Der Zeitpunkt des Ausbildungsendes hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Bestehens (oder endgültigen Nichtbestehens) der Abschlussprüfung ab. Dabei wird das Ausbildungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum[1] begründet. Ob das Ausbildungsverhältnis tatsächlich zu diesem Zeitpunkt endet und ob sich danach ein Arbeitsverhältnis anschließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 4 Zulassung zur Prüfung

Nach § 43 Abs. 1 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.1 Grundlagen

Die zuständige Stelle wird im Prüfungswesen als Träger hoheitlicher Gewalt tätig und erfüllt mit der Abnahme der Abschlussprüfung öffentliche Aufgaben. Wie bereits erwähnt, sind ihre jeweiligen Bescheide Verwaltungsakte gemäß § 35 Satz 1 VwVfG. Für Streitigkeiten ist damit regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben.mehr