Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlussprüfung

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Normalerweise läuft ein Ausbildungsverhältnis für die festgelegte Zeit und endet mit Bestehen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Beitrag erläutert neben den wichtigsten Abläufen für die erste Zeit der praktischen Ausbildung auch die Ermittlung der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sowie vor allem die verschiedenen Variant...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.1 Der Ablauf

Die während der Ausbildung zu beachtenden Pflichten wurden bereits erläutert[1]. Ob und wie oft es institutionalisierte Gespräche zwischen Ausbildendem und Auszubildendem gibt und welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen es geben muss, hängt allein davon ab, wie sich das Ausbildungsverhältnis entwickelt. Beide Parteien haben sich dabei an den gesetzlichen Leitlinien[2] zu...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.1 Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Über allem steht die Pflicht des Auszubildenden, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die "berufliche Handlungsfähigkeit" ist alleiniges Ziel der Ausbildung und gemäß § 38 Satz 1 BBiG auch einziger Gegenstand der Abschlussprüfung. Die 8 beispielhaft ("insbesondere") erwähnten Pflichten des Satzes 2 sind alles...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.7 Ausbildungsnachweis führen

Auch die Führung eines Ausbildungsnachweises, ob nun schriftlich oder elektronisch, gehört zu den Pflichten des Auszubildenden. Der Ausbildungsnachweis (mit der Unterschrift des Ausbildenden und des Auszubildenden) ist dabei nicht nur notwendiges (schriftliches oder elektronisches) Dokument für die Zulassung zur Abschlussprüfung[2], vielmehr dient das Führen des Ausbildungsn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.3 Beginn und Dauer

Anknüpfend an die Art der Ausbildung, sind Beginn und Dauer der Ausbildung in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Spätestens hier ist also die normale oder gegebenenfalls verlängerte[2] oder verkürzte Dauer[3] zu dokumentieren. Da das Ende des Ausbildungsverhältnisses gesetzlich durch § 21 BBiG bestimmt ist, bedarf es hierzu keiner Regelung im Vertrag. Eine Klausel, wonach da...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit

Nach § 12 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Von der Norm erfasst ist zunächst nur eine unmittelbare Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung. Damit sind Regelungen gemeint, die es dem Auszubildenden verbieten, nach...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 7 Nicht bestandene Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden[1], sieht § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG gleichwohl die Erteilung eines Zeugnisses vor. Hier sieht die Musterprüfungsordnung stattdessen einen entsprechenden schriftlichen Bescheid vor. Hinweis § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfungmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Ausbildung.

Rn 3 Die Vorschrift bezweckt den Ausgleich ehebedingter Ausbildungsnachteile, indem die Voraussetzungen zur Erlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit – auf dem ehebedingt nicht erreichten Niveau – geschaffen werden. Ausbildung ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es muss sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handeln, der sich nach einem bestimmten Ausbildungsplan r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden in die Prüfung des Abschlusses und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshalb hier viele neue Paragrafen eingefügt werden müssen. Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" u. s. w. statt nur "Prüfung" gesprochen. Die Abschlussprüfung soll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Fehlen einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung

Rn. 67 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 316 Abs. 1 sind große und mittelgroße GmbH prüfungspflichtig. Ist entgegen dieser Vorschrift keine AP durchgeführt worden, so ist der festgestellte JA nichtig (analog § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Das Gleiche gilt, wenn der Abschluss von Personen geprüft worden ist, die nicht hätten zum AP bestellt werden dürfen oder nach § 319 Abs. 1 oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechte zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Rahmen der Abschlussprüfung

Tz. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 147 Abs. 6 AO wird den Finanzbehörden seit dem 01.01.2002 das Recht eingeräumt, die "mit Hilfe eines DV-Systems erstellten und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen" (BMF, Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, BStBl. I 2019, S. 1269 (1284)). V.a. der zunehmend papierlos...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Accountancy Europe (2017), Definition of Public Interest Entities in Europe, URL: https://­tinyurl.com/4uany7zf (Stand: 31.05.2024). CEAOB (2021), Guidelines on Appointment of Statutory Auditors or Audit Firms by Public Interest Entities, URL: https://tinyurl.com/27hadctr (Stand: 31.05.2024). APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 14 vom 13.12.2021: Z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt von § 319

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 bestimmt den Personenkreis, der befähigt ist, gesetzliche JA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 1 sowie gesetzliche KA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 2 durchzuführen. Diese Vorschrift ist nicht neu, sondern fand sich bereits in früheren Fassungen des HGB und AktG (vgl. bspw. § 262c HGB 1931, § 137 AktG 1937 und § 164 AktG 1965). Erheblich umgestalte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 43. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit dem AReG wurde Art. 22 Abs. 1 Satz 2 der sog. Abänderungs-R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) umgesetzt und führte damit erstmals in die Generalklausel einen zeitlichen Aspekt ein. Ein WP ist nach § 319 Abs. 2 als AP ausgeschlossen, wenn er "während des Geschäftsjahres, für dessen Schluss der zu prüfende Jahresabschluss au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO – Befugnis zur Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen

Die Klägerin absolvierte in den Jahren 2009 und 2010 einen Lehrgang zur Rettungssanitäterin und schloss diesen mit dem entsprechenden Examen ab. Die Ausbildung dauerte nicht länger als drei Monate. Nach der Ausbildung begann die Klägerin ein Medizinstudium, das in den Jahren 2011–2016 zu erheblichen Verlusten führte. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen für 2015 und 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertschöpfungskette: Unters... / 2.8 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Gemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat u. a. den gemäß § 170 AktG vom Vorstand aufgestellten Lagebericht zu prüfen. Da der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts sein wird,[1] bezieht sich die interne Prüfungspflicht des Aufsichtsrats auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem wird der Nachhaltigkeitsbericht künftig auch im Rahmen der externen Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.1 Nachhaltigkeitsexpertise

Rz. 45 Mit dem BilMoG wurde in § 100 Abs. 5 AktG die sog. Finanzexpertise im Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss implementiert. So mussten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i. S. d. § 264d HGB mind. 1 Mitglied im Aufsichtsrat vorweisen, welches über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Bei Einrichtung eines Prüfungsausschus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.5.3 Enforcement und Prüfaufsicht

Rz. 85 Aufgrund der geplanten Erweiterung der Abschlussprüfung werden die neuen Nachhaltigkeitsberichte einen Gegenstand der nationalen Enforcement-Prüfung bilden. In Deutschland betrifft dies fortan allein die BaFin.[1] Rz. 86 Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen durch den Abschlussprüfer ist zudem von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – als nationale P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.3 Studierende an höheren Fachschulen/Akademien/Hochschulen

Hier richtet sich die Förderung nach der gewählten Fachrichtung. Dabei gilt z. B. bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen – mit Ausnahme von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen – eine Förderungshöchstdauer von 9 Semestern einschließlich Prüfungs- und praktischen Studienzeiten. Bei Lehramtsstudiengängen für die Primärstufe und Sekundarstufe I beträgt die F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.4 Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung

Rz. 38 Die nichtfinanzielle Erklärung unterlag inhaltlich nicht der Abschlussprüfung. Gem. § 317 Abs. 2 S. 4 HGB war im Hinblick auf die Vorgaben zur nichtfinanziellen Erklärung nur durch den Abschlussprüfer zu prüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. In diesem Zusammenhang hatte der Abschlussprüfer gem. ISA [DE] 720 (Tz. 14 f.) die nichtfinanzielle Erkläru...mehr

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§ 1 Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusammenfassung Die gesellschaftliche Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die unternehmerische Verantwortung geführt. Unternehmen haben zudem im Zuge von vergangenen Finanz- und Wirtschaftskrisen an gesellschaftlichem Vertrauen eingebüßt. Zunehmend wurden und werden daher höhere Anforderungen an die Rechenscha...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 191 Auf Seiten des Konzerns sind zunächst unrichtige Angaben gegenüber Abschlussprüfern sanktioniert. Nach § 331 Nr. 4 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochterunternehmen in Aufklärungen ode...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Abschlusses

Rz. 88 Kapitalgesellschaften sind (mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB) nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Im Rahmen der Prüfung des Abschlusses sind sowohl Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft als auch auf Seiten des Prüfers denkbar.[...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.7 Europaeinheitliche Formatanforderungen und Verstoßfolgen

Rz. 256 Mit dem am 19.08.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte, sog. ESEF[1]-Umsetzungsgesetz[2] wurde für bestimmte Kapitalgesellschaften ein einheitliches europäisches elektronisches Format für offenzulegende Rechnungslegungsunterl...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.4 Verstöße gegen nationale Rechnungslegungsstandards

Rz. 208 Nationale Rechnungslegungsstandards werden derzeit nur von der gemäß § 342q Abs. 1 HGB anerkannten deutschen Standardisierungsorganisation "Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee" (DRSC) gesetzt. Mit der Bekanntmachung der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch den BMJ erlangen die Standards die Qualität von GoB für Konzernunternehmen, nicht aber Ges...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.5 Verstöße von Mitgliedern des Prüfungsausschusses

Rz. 253 Nach § 324 HGB – eingeführt durch das BilMoG – haben bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen i. S. d. § 264 HGB, die keinen Aufsichts- oder Verwaltungsrat besitzen, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich mit den in § 107 Abs. 3 Sätze 2, 3 AktG beschriebenen Aufgaben (Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.6 European Single Electronic Format (ESEF) der ESMA

Rz. 44 Die Europäische Union (EU) trug dem Wert einheitlicher und vergleichbarer Finanzberichterstattung bereits mit der für kapitalmarktorientierte Unternehmen[1] verpflichtenden Einführung der IFRS Rechnung. Die Vorteile, diese (und weitere Finanzberichte) auch maschinenlesbar zu veröffentlichen, sollten ebenfalls exploitiert werden und hebt damit die Vorgaben der Transpar...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 4 Anwendung des European Single Access Point (ESAP)

Rz. 59 Vergleichbar mit der US-amerikanischen EDGAR Datenbank (vgl. Rz. 26) beabsichtigt die Europäische Union ein zentrales europäisches Zugangsportal, den European Single Access Point (ESAP) einzuführen.[1] Unter Federführung der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) soll eine kostenlos nutzbare Plattform für eine Vielzahl von Informationen geschaffen we...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 140 Wie bereits eingangs festgestellt wurde, hat sich der Anwendungsbereich der speziellen aktienrechtlichen Vorschriften (§§ 400, 403 und 404 AktG) durch die Einführung der §§ 331 ff. HGB wesentlich verringert.[1] Rz. 141 Wegen § 331 HGB kommt § 400 AktG nur noch eine beschränkte Bedeutung zu. Er ist nur noch für solche Fälle relevant, die nicht von § 331 HGB erfasst wer...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 175 § 17 PublG bestraft die unrichtige Darstellung (unrichtige Wiedergabe und Verschleierung) der Verhältnisse des Unternehmens im Jahresabschluss oder Lagebericht. §§ 18, 19 PublG sanktionieren die Verletzung der Berichtspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht durch den Abschlussprüfer. § 19a PublG bestraft Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines eingerichteten Prüfungsaussc...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB Bilanz Kommentar, HGB § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 Der durch das FISG[1] geschaffene § 316a HGB enthält Regelungen für Unt des öffentlichen Interesses. Satz 1 der Vorschrift enthält den Verweis auf die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung, der früher in § 317 Abs. 3a HGB verortet war. Rz. 2 Die Schaffung von § 316a HGB steht im Zusammenhang mit dem Wegfall von früheren deutschen Sonderreglungen durch ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Abschlussprüfung (Satz 1)

Rz. 9 Der durch das AReG neu geschaffene § 317 Abs. 3a HGB trug dem Umstand Rechnung, dass ab dem 17.6.2016 für Abschlussprüfungen bei Unt, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d, aber keine Kreditinstitute oder VersicherungsUnt sind, die unmittelbar geltende EU-Verordnung für spezifische Anforderungen bei Unt von öffentlichem Interesse[1] anzuwenden war. Die Vorschrift ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 316a HGB ist ausschl. für Abschlussprüfer von Unt des öffentlichen Interesses anwendbar, für die auch vorher schon entsprechende Sonderregelungen durch Verweis auf die für diese anwendbare EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bestanden. Materiell hat sich insoweit nichts geändert, d. h. dass die Regelungen der §§ 316–324 nur dann zur Anwendung kommen, soweit die EU-Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Satz 2)

Rz. 5 Satz 2 der Vorschrift definiert Unt von öffentlichem Interesse als solche, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind (Nr. 1), bestimmte CRR-Kreditinstitute sind (Nr. 2), VersicherungsUnt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674 EWG sind (Nr. 3). Rz. 6 Zur Definition von kapitalmarktorientierten Unt i. S. v. § 264d HGB wird auf die diesbzgl. Kommentierung verw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Der durch das FISG[1] geschaffene § 316a HGB enthält Regelungen für Unt des öffentlichen Interesses. Satz 1 der Vorschrift enthält den Verweis auf die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung, der früher in § 317 Abs. 3a HGB verortet war. Rz. 2 Die Schaffung von § 316a HGB steht im Zusammenhang mit dem Wegfall von früheren deutschen Sonderreglungen durch Ausübung von Mitglied...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 62 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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