Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Emissionsberechtigungen: Be... / 3.2 Verbesserung der eigenen Emissionssituation

Die zu erwartenden Kosten für den Zukauf fehlender Zertifikate können zu Überlegungen führen, den eigenen CO2-Ausstoß zu verringern. Das ist der Hebel, mit dem der Gesetzgeber die Reduktion der Treibhausgase erreichen will. Die Kosten für Emissionsberechtigungen sollen ineffiziente Anlagen zu teuer machen, die Einsparung dieser Kosten sollen neue Verfahren und neue Anlagen w...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 29c AO regelt nicht die Berechtigung zur Offenbarung geschützter Daten, sondern neben bzw. ergänzend zur DSGVO die datenschutzrechtliche Verwertungsbefugnis bei den Finanzbehörden vorliegender personenbezogener Daten. Die Offenbarungsberechtigung geschützter Daten richtet sich dagegen, entsprechend der grundlegenden Unterscheidung zwischen Datenschutz und steuerliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.10 Offene und verdeckte Einlage

Rz. 892 Leistet der Organträger eine verdeckte Einlage in die Organgesellschaft, die handelsrechtlich nicht als Einlage eingeordnet wird, etwa einen Ertragszuschuss, der steuerlich als verdeckte Einlage zu werten ist, ist bei der Bildung von Ausgleichsposten zu unterscheiden, ob der Ertragszuschuss handelsrechtlich in eine freie Rücklage eingestellt oder bereits im Jahr der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfüh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.3 Mehr- und Minderabführungen

Rz. 593 Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags wird das handelsbilanzielle Ergebnis der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt. Steuerlich wird dem Organträger dagegen das Einkommen zugerechnet. Beide Werte können differieren, d. h. handelsbilanziell kann mehr, aber auch weniger abgeführt werden als die nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Vermögensmehrung. Ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2.1 1. Schritt: Kostenkalkulation

Bei dieser Methode werden zunächst die Kosten nach der Kalkulationsmethode ermittelt, wie sie auch bei einer Preispolitik gegenüber fremden Dritten angewendet werden würde. Die Kosten müssen nach einer Kalkulationsmethode ermittelt werden, die das Unternehmen auch bei seiner Preispolitik gegenüber Fremden zugrunde legt. Falls es keine Geschäfte mit fremden Dritten gibt, muss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Optimierung der Steuerbelastung bei einer unvermeidbaren Funktionsverlagerung

Ist eine Funktionsverlagerung im engeren Sinne nicht zu vermeiden, d. h. ist der Preis nach § 1 Abs. 3 AStG zu ermitteln, verbleiben dennoch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Belastungen sowohl im In- als auch Ausland. Eine Übersicht zeigt die Möglichkeiten auf: Während die inländische Disposition regelmäßig durch Finanzierungsfragen bestimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Krisenleitfaden für die Buc... / 5.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter: Wertberichtigung bei Kundenstamm zu prüfen

Eine besondere Prüfung der Positionen im Anlagevermögen verlangen immaterielle Wirtschaftsgüter wie Firmenwert und Kundenstamm. So kann ein Kundenstamm aktiviert sein, der Kunden im Krisengebiet enthält. Die regelmäßige Abschreibung muss dann durch eine außerordentliche Wertberichtigung ergänzt werden, wenn Kunden daraus plötzlich nicht mehr kaufen können, z. B. weil ein Kri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.5 Aufzeichnung der Einnahmen und der Werbungskosten

Rz. 37 Stpfl. mit Überschusseinkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG sind grundsätzlich nicht zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet. Zum Nachweis als Werbungskosten geltend gemachter Aufwendungen sowie zur Vermeidung einer Schätzung des Überschusses durch das FA gem. § 162 AO wegen mangelnder Nachvollziehbarkeit der Angaben des Stpfl. empfiehlt es sich jedo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.3 Abgrenzung zum Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbegriff

Rz. 17 Den Begriffen "Einnahmen" i. S. v. § 8 EStG und "Werbungskosten" i. S. d. §§ 9, 9a EStG entsprechen bei den Gewinneinkünften die Begriffe "Betriebseinnahmen" und "Betriebsausgaben" i. S. d. § 4 Abs. 3ff. EStG. Trotz der unterschiedlichen Formulierungen in § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 EStG haben sich die Begriffe in der Praxis in den entscheidenden Bereichen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Zinsabzug auf 30 % des EBITDA beschränkt

Nach dem Konzept der Zinsschranke (§ 4h EStG) können Betriebe ihre Zinsaufwendungen im Grundsatz nur bis zur Höhe des "verrechenbaren EBITDA" abziehen (§ 4h Abs. 1 S. 1 EStG). Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich aus 30 % des um die Zinsen und Abschreibungen bereinigten maßgeblichen Gewinns des Betriebs (§ 4h Abs. 1 S. 2 EStG). Der "maßgebliche Gewinn" wird in § 4h Abs. 3 S...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.2 Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung stellt die Frage: "Welche Kosten sind entstanden?" Zur Ermittlung der relevanten Kostenarten ist i. d. R. eine Überleitungsrechnung von der Finanzbuchhaltung (FiBu) zur Kostenrechnung erforderlich. Überleitung von der FiBu zur Kostenrechnung Die Aufwendungen aus der Buchführung werden in die Kostenrechnung übernommen und ggf. bereinigt um: betriebsfremde...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.6 Fallstudie: Einrichtung einer Kostenrechnung in einem Fertigungsbetrieb

Die A-GmbH produziert zwei elektronische Spezialgeräte. Beide Geräte müssen zwei Fertigungsstufen durchlaufen (Stufe 1: Vorfertigung; Stufe 2: Endfertigung). Die A-GmbH hat folgende (vereinfachte) Bilanz und GuV erstellt:mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.4 Kostenträgerrechnung und Kalkulation

Durch die Kostenträgerrechnung werden die Selbstkosten der Produkte und Dienstleistungen ermittelt. Diese Selbstkosten bilden die Grundlage für die Kalkulation der Verkaufspreise. Übersicht: Die wichtigsten Kalkulationsschemata Für die typischen Hauptbranchen Handel, Produktion, Handwerk und Dienstleistung haben sich in der Praxis unterschiedliche Kalkulationsschemata bewährt....mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.3 Kostenstellenrechnung

Kostenstellen: Betriebsteile (organisatorische Einheiten), die kostenrechnerisch selbstständig abgerechnet werden. Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen) geben lediglich innerbetrieblich Leistungen an andere Kostenstellen ab (z. B. eine innerbetriebliche Reparaturwerkstatt oder eine innerbetriebliche Transportabteilung). Hilfskostenstellen werden daher nicht unmittelbar über...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 5.1 Bei Mittel- und Großbetrieben werden Schwerpunkte festgelegt

In der Regel bildet der Prüfer in Mittel- und Großbetrieben Prüfungsschwerpunkte. Diese Schwerpunkte werden bei der Prüfungsvorbereitung festgelegt. Prüfungsschwerpunkte können beispielsweise sein, sofern diese Sachverhalte bei Ihnen anzutreffen sind: Sachverhalte und Daten, die vom Branchendurchschnitt abweichen Auslandsbeziehungen jedweder Art Rückstellungen aller Art Preismin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.1.1.1 Gewöhnliche Nutzungsdauer

Rz. 27 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern entspricht die gewöhnliche Nutzungsdauer regelmäßig der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 2 EStG.[1] Darunter ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung seiner besonderen betriebstypischen Beanspruchung erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann.[2] Die Nutzungsdauer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.1.3.2 Zurechnung von Einkünften

Rz. 81 § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO regelt lediglich die Zurechnung von Wirtschaftsgütern. Mittelbar gilt diese Regelung aber auch für die aus den Wirtschaftsgütern stammenden Einkünfte. Diese werden wie die Wirtschaftsgüter selbst dem Treugeber zugerechnet, wenn ein Treuhandverhältnis mit der beherrschenden Stellung des Treugebers und einem Handeln des Treuhänders für Rechnung...mehr

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Bauherrengemeinschaft / 2 Erwerber oder Bauherr

Der BFH hat erstmals 1989 entschieden, die Beteiligten seien bei einem Bauherrenmodell in aller Regel als Erwerber des (meist noch fertigzustellenden) Gebäudes anzusehen, nicht – wie es Rechtsprechung und Verwaltung bis dahin gesehen hatten – als Bauherren.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Dieser Rechtsprechung ist zuzustimmen. Im Rahmen de...mehr

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Grundstück / Zusammenfassung

Begriff Ein Grundstück im Sinne des Sachenrechts des BGB (und der Grundbuchordnung) ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchblatts gesondert aufgeführt ist. Von dieser Definition geht grundsätzlich auch das Steuerrecht aus. Aus steuerrechtlicher Sicht ist jedoch darüber hinaus zu beachten, dass der Grund und Boden un...mehr

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Grundstück / 3 Privatvermögen

Gehört ein Grundstück zum Privatvermögen, können steuerwirksame Abschreibungen vom Gebäudeteil nur dann vorgenommen werden, wenn dieses der Einkünfteerzielung dient. Dies gilt insbesondere bei Mietwohngrundstücken oder Ferienwohnungen, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt werden. Im Laufe der Zeit eintretende Wertsteigerungen (beim Grund...mehr

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Grundstück / 5 Nutzungsänderung

Obwohl steuerrechtlich zwischen Grund und Boden und Gebäude als gesonderte Wirtschaftsgüter unterschieden wird, teilt der bebaute Grund und Boden das Schicksal des Gebäudes als Betriebs- oder Privatvermögen.[1] Wichtig Einlage/Entnahme durch Bebauung Durch die Bebauung mit einem Betriebsgebäude wird ein Privatgrundstück in das Betriebsvermögen (zwangsweise) eingelegt, dementsp...mehr

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Immobilienfonds / 5 Private Veräußerungsgeschäfte

Die Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, können neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG erzielen. Infrage kommen vor allem zwei Fallgestaltungen: Der Fonds veräußert ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwe...mehr

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Grundstück / 2 Betriebsvermögen

Ob ein Grundstück einkommensteuerrechtlich Betriebsvermögen oder Privatvermögen darstellt, ist oft von entscheidender Bedeutung. So wird bei Grundstücken, die zu einem Betriebsvermögen gehören, also den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit dienen, der zwischenzeitliche Wertzuwachs im Fall einer Veräußerung oder Entnahme grundsä...mehr

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Grundstück / 1 Allgemeines

Ein wesentlicher Grund für die Unterscheidung zwischen Grund und Boden und Gebäude im Steuerrecht sind die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Weil der Grund und Boden regelmäßig keiner Abnutzung im Sinne des Steuerrechts unterliegt, darf er im Allgemeinen auch nicht abgeschrieben werden.[1] Lediglich im betrieblichen Bereich ist für den Grund und Boden eine Teilwe...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.1 Formen der Unternehmensfinanzierung

Die Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen können wie folgt systematisiert werden:mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.5 Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Zins- und Tilgungszahlungen vereinbarungsgemäß leisten zu können. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit ist daher Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Kapitaldienstfähigkeit entscheidet darüber, ob Kredite gewährt bzw. verlängert werden und bis zu welcher Höhe Kredite höchstens gewährt werden ("Verschuldungsg...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.3 Fallstudie: Rating

Die folgende Fallstudie zeigt beispielhaft die Vorgehensweise zur Ermittlung der Ratingnote anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einsetzt, ist die Vorgehensweise der Kreditinstitute allerdings nicht völlig identisch. Die A-GmbH hat bei ihrer Hausbank folgenden Jahresabschluss vorgelegt.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.5 Abschreibung der AK/HK

Wie bereits erwähnt, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK/HK) für eine Photovoltaikanlage nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Anlage ist über viele Jahre hinweg nutzbar, weshalb die AK/HK verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit 20 Jahren als steuerlicher Aufwand zu berücksichtigen sind. Über die Absetzung für Abnutzung (AfA) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kürzung um Abschreibungen (§ 23 Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 223 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die AK/HK sind um AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen zu kürzen, soweit diese als WK bei den Einkünften iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG, dh bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus KapVerm, VuV oder bei den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG, berücksichtigt wurden. Die Erweiterung um die Einkünfte iSd § 2 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wertminderungen bei ertraglosen Vermögenswerten (IPSAS 21)

Tz. 45 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 21 enthält Grundsätze zur bilanziellen Abbildung von Wertminderungen bei ertraglosem Vermögen (dh. für Vermögenswerte, die keine Zahlungsmittel generieren); Anwendungsfälle sind insbesondere die Bewertung von Infrastrukturvermögen. Dazu werden Verfahren vorgegeben, die eine öffentliche Einheit anwendet, um zu bestimmen, ob ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.3.2 Batteriespeicher

Die in den letzten Jahren stetig gesunkenen Einspeisevergütungen haben dazu geführt, dass es heute vorteilhafter ist, das Einspeisen des eigenen Solarstroms möglichst zu vermeiden, sondern den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen. Damit dies in einem möglichst großen Umfang gelingt, ist ein Speicher unumgänglich. Die Installation einer Photovoltaikanlage mit Spei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen

Rn. 241 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Zahlung des Veräußerungspreises in Raten stellen die in den Raten enthaltenen Zinsanteile beim Veräußerer Einkünfte aus KapVerm gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar, die dieser gemäß den Regelungen der AbgSt nach § 32d EStG zu versteuern hat. Nur in Höhe des Tilgungsanteils handelt es sich um Veräußerungserlös, der im Zuflusszeitpunkt (§ 11 ES...mehr